Fußgänger läuft besoffen mitten auf der Fahrbahn. Er quert nicht, er tritt nicht "plötzlich" hinter geparkten Autos auf die Fahrbahn. er läuft dort.
Ein Autofahrer "kann nicht mehr ausweichen". Einem schwarzen Betonblock oder umgestürzten Baum hätte er auch nicht mehr ausweichen können?
und obendrauf leitet die POL ein: Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Also ein Anfangsverdacht nach §315b wird bejaht.
Zitat(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
ich will echt nicht in die Opferitis verfallen, aber hat schonmal jemand gehört, dass die POL einen Anfangsverdacht nach §315c StGB direkt vorgeschlagen hat, wenn man wieder so ein Ausraster-Typ mitm Auto unterwegs ist?