Woche 48 vom 25. November bis 01. Dezember 2024

  • Man fragt sich ja auch, warum im Winter bei miesen Bedingungen die ach so wichtigen benutzungspflichtigen Radwege nicht geräumt und der Radverkehr dann auf die Fahrbahn verwiesen wird, im Sommer wiederum aber bei besten Verhältnissen man auf einmal wieder auf dem Radweg radeln soll.

    Dieses Nicht-Räumen ist doch auch bloß ein weiteres Pendant von „zu nass“, „zu heiß“, „zu gefährlich!“. Wer will findet Wege, wer nicht will findet Ausreden.

  • "Jaja, früher, da sind wir zu Fuß durch den tief verschneiten Wald gestapft und dabei immer wieder durch die verharschte Schneedecke gebrochen, um in die Schule zu kommen, hinter uns eine hungrige Wolfsmeute, ..."

    Ich hatte glaub' ich schon mal an anderer Stelle den Lesetipp mit dem ersten Christbaum beim Waldbauernbub vorgestellt. Hier nochmal ein Zitat:

    "Und als der Tag kam, da stürmte und stöberte es,
    dass mein Eisenbahnzug steckenblieb.
    Da stieg ich aus und ging zu Fuß,
    frisch und lustig, sechs Stunden lang durch das Tal,
    wo der Frost mir Nase und Ohren abschnitt,
    dass ich sie gar nicht mehr spürte.
    Durch den Bergwald hinauf, wo mir so warm wurde,
    dass die Ohren auf einmal wieder da waren,
    und heißer als je im Sommer."

    aus: PETER ROSEGGER - DER ERSTE CHRISTBAUM BEI DEN WALDBAUERN

    Dieses Nicht-Räumen ist doch auch bloß ein weiteres Pendant von „zu nass“, „zu heiß“, „zu gefährlich!“. Wer will findet Wege, wer nicht will findet Ausreden.

    Das ganze Stück in 2 Teilen vorgelesen auf youtube:

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    8)

  • Vielleicht etwas verfrüht?

    Nein, gerade rechtzeitig. Trotzdem habe ich heute noch per e-Mail einen Weihnachtsgruß des ADFC Kreisverbandes Stade bekommen. Hier die Highlights:

    Zitat

    Bei einer Tasse Tee oder Kaffee bleibt vielleicht etwas Zeit, um unsere gemeinsam erlebte letzte Saison noch einmal Revue passieren zu lassen.

    Meine Fahrradsaison geht noch bis zum 31.12.2024. Da direkt am nächsten Tag die Saison 2025 beginnt, werde ich wohl dazwischen keine Ruhe finden, die zurückliegende Saison Revue passieren zu lassen.

    Zitat

    Wieder haben wir wunderschöne Wege im Landkreis Stade, in den Nachbarkreisen sowie in Hamburg erkundet.

    Ja, wer kennt sie nicht, die wunderschönen Wege im Landkreis Stade?

    Zitat

    Nicht selbstverständlich ist es, dass wir auch in diesem Jahr wieder eine Saison ohne nennenswerte Unfälle und Verletzungen erlebt haben.

    Bei der hiesigen Gehweg-Geisterradler-Truppe ist das in der Tat nicht selbstverständlich. Es wäre aber schön, wenn sich der ADFC dafür einsetzen würde, dass es selbstverständlich wird, ein Jahr ohne nennenswerte (!) Unfälle und Verletzungen zu erleben. Da es aber allenfalls um gefühlte Sicherheit geht, wird sich durch den ADFC nichts ändern.

  • Bei der hiesigen Gehweg-Geisterradler-Truppe ist das in der Tat nicht selbstverständlich. Es wäre aber schön, wenn sich der ADFC dafür einsetzen würde, dass es selbstverständlich wird, ein Jahr ohne nennenswerte (!) Unfälle und Verletzungen zu erleben. Da es aber allenfalls um gefühlte Sicherheit geht, wird sich durch den ADFC nichts ändern.

    Dass es Sicherheitsaspekte gibt, die es nahelegen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren, ist unumstritten. Im Landkreis Stade ist es so, dass 73% der Landesstraßen und 88% der Bundesstraßen laut dieser Antwort der Verwaltung vom 22.6.2012 auf eine Anfrage im Nds. Landtag mit einem Fahrradweg ausgestattet sind:

    Radwegebau an Landesstraßen und Bundesstraßen in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    In der Regel sind das einseitige Zweirichtungs-Fahrradwege, die mit dem Verkehrszeichen 240, Gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert sind. [Zeichen 240]

    Wie heißt es so treffend: "Das Sein bestimmt das Bewusstsein." Dass das Fahrradfahren auf "Gehwegen" stattfindet ist nicht weiter verwunderlich im Landkreis Stade. Und in der Mehrheit der Landes- und Bundesstraßen, in denen es sich um so ausgeschilderte [Zeichen 240] Gemeinsame Geh- und Radwege handelt sogar geboten. Bzw. es wäre regelwidrig, die Benutzungspflicht zu missachten und stattdessen mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren.

    Genau genommen müsste man in jedem Fall prüfen, ob diese Schilder aufgestellt sind: [Zeichen 240]

    Stehen diese Schilder nämlich nicht, dann wäre ein einzelner straßenbegleitender Weg nämlich ein reiner Fußweg und dürfte vom Fahrradverkehr streng genommen nicht benutzt werden. Und würde man die Schilder einfach abbauen, dann triebe man alle diejenigen Fahrradfahrer*innen quasi in die Illegalität, die seit Jahrzehnten darauf Fahrrad gefahren sind.

    Auf diesem Hintergrund halte ich es für fragwürdig als Fahrradfahrer*in auf andere Fahrradfahrer*innen mit dem Finger zu zeigen und sie pauschal als "Gehweg-Geisterradler-Truppe" zu bezeichnen. Zumindest wenn nicht klar dazu gesagt wird, wer denn damit eigentlich genau gemeint ist mit dieser Kritik.

    Und die gegen die Arbeit des ADFC-Stade gerichtete Pauschalkritik, er tue zu wenig um das Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu fördern, ist m. E. auch wenig zielführend. Was genau sollte er denn an Stelle von Fahrradwege-Ausbau und Instandhaltung sowie Verbesserung des bereits vorhandenen Radwegnetzes fordern, der ADFC im Landkreis Stade?

    Schließlich ist auch der Stader-ADFC Mitglied im Bundes-ADFC. Und eine Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht ist bereits ADFC Bundesforderung und wurde zum Beispiel im Gute Straßen für Alle Gesetzesvorschlag festgeschrieben: "Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; andernfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241 zu benutzen, besteht nicht." (Seite 32 von 56 im "Gute Straßen für Alle Gesetz) https://www.adfc.de/fileadmin/user…uflage_2021.pdf

  • Auf diesem Hintergrund halte ich es für fragwürdig als Fahrradfahrer*in auf andere Fahrradfahrer*innen mit dem Finger zu zeigen und sie pauschal als "Gehweg-Geisterradler-Truppe" zu bezeichnen. Zumindest wenn nicht klar dazu gesagt wird, wer denn damit eigentlich genau gemeint ist mit dieser Kritik.

    Damit sind konkret Radfahrer gemeint, die auf Gehwegen und/oder auf der falschen Straßenseite Fahrrad fahren. Im erweiterten Sinn sind damit auch alle gemeint, die es normal finden, wenn das vorgeschrieben wird. Beides trifft auf die langjährige Vorsitzende des Kreisverbandes zu, die ich auch schonmal in ihrer Funktion als Tourenleiterin mit einer ganzen Truppe im Anhang auf einem linksseitigen Gehweg fahren sehen habe (sparen Sie sich den Hinweis, dass es Gehwege gibt, auf denen es mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, oder dass es gemeinsame Geh- und Radwege gibt, auf denen es vorgeschrieben ist, denn das ist hier allen bekannt).

    Und würde man die Schilder einfach abbauen, dann triebe man alle diejenigen Fahrradfahrer*innen quasi in die Illegalität, die seit Jahrzehnten darauf Fahrrad gefahren sind.

    Ja, es ist verboten (illegal), mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren und dafür gibt es auch kein Gewohnheitsrecht. Es ist auch verboten, im Halteverbot zu parken, auf Landstraßen schneller als 100 km/h zu fahren, über Sperrflächen zu fahren, in verkehrsberuhigten Bereichen schneller als mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, über rote Ampeln zu fahren, unter Alkoholeinfluss zu fahren, kein Warndreieck und Verbandskasten im PKW mitzuführen, den Motor warmlaufen zu lassen, ....

  • Und noch was: Ich werde nämlich auch "in die Illegalität getrieben", wenn ich hier zum Beispiel auf der Fahrbahn fahre. Warum interessiert Sie das nicht?

    Der Unterschied zu den illegalen Gehweg-Geisterradlern ist allerdings, dass ich mit dieser Ordnungswidrigkeit selbst sicherer unterwegs bin und keine Fußgänger gefährde.

  • Und noch was: Ich werde nämlich auch "in die Illegalität getrieben", wenn ich hier zum Beispiel auf der Fahrbahn fahre. Warum interessiert Sie das nicht?

    Der Unterschied zu den illegalen Gehweg-Geisterradlern ist allerdings, dass ich mit dieser Ordnungswidrigkeit selbst sicherer unterwegs bin und keine Fußgänger gefährde.

    Vermutlich wären es mehr Fahrradfahrer*innen, die hier unzulässigerweise den Gehweg benutzten, wenn das Verkehrszeichen ersatzlos abgebaut würde, als jetzt halbwegs zulässiger weise Fahrradfahrer*innen diesem Verkehrszeichen nicht Folge leisten. Denn Fakt ist ja: Es dürfte da einfach nicht stehen. Und im Falle jemand beanstandet es, dass ein Fahrradfahrer hier die Fahrbahn nutzt, dann ist es plausibel darauf hinzuweisen, dass der schmale Bürgersteig (ca. 1,70 m?) zu holprig und zu eng ist, um darauf Fahrrad fahren zu können.

    Mein Vorschlag: Ersatz durch [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] in die eine und [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] in die andere Richtung.

    Es ist richtig Fahrradfahrer*innen darauf hinzuweisen, dass so manche Benutzungspflicht unrechtmäßigerweise angeordnet ist. Aber es ist eine Überforderung von jedem zu erwarten, dass er zivilen Widerstand dagegen leistet. Trotzdem ist es natürlich richtig es zu tun.

    Genau so wurde nach meiner Erinnerung durchgesetzt, dass das Befahren von Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung in vielen Kommunen in vielen Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr erlaubt wurde.

    Der Unterschied ist dabei der: Wer es für richtig hielt nicht falschrum durch die Einbahnstraße zu fahren, der konnte es einfach lassen. Niemand wurde quasi zwangsverpflichtet, es durch "Akte des zivilen Ungehorsams" voranzutreiben, dass mehr und mehr Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung geöffnet wurden.

    Das ist bei dem Beispiel auf dem Foto anders. Würde das [Zeichen 237]+[Zusatzzeichen 1000-33] ersatzlos abgebaut, dann würdest du jeden dazu zwangsverpflichten, entweder entgegen seiner Gewohnheit und der Art und Weise, die er jahrelang für richtig hielt, dort Fahrrad zu fahren. Oder eben regelwidrig zu fahren.

    Bei [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] als Ersatz für [Zeichen 240] wäre es aber möglich, dass jeder der es für richtig hält, ganz regelkonform die Fahrbahn nutzt.

    Es gibt freilich auch Stellen, wo es sich nicht anbietet, eine Art Übergangslösung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] anzubieten. In dem Fall aber habe ich den Eindruck, es ist eine Straßenstück am Ortsrand mit sehr lockerer Bebauung. Da dürfte nur sehr wenig Fußverkehr stattfinden. Auf der anderen Straßenseite fehlt der Bürgersteig. Warum also nicht zumindest übergangsweise eine duale Radverkehrslösung zulassen? Es ist ja keine Neubau-Lösung, sondern es wäre quasi eine Übergangslösung mit der Absicht Menschen davon zu überzeugen, mit dem Fahrrad die Fahrbahn zu benutzen.

  • jetzt, lieber Yeti, bewegst Du dich aber aber in riskante Bereiche. Die Straße auf dem Foto wird sicher am Tag von 1000 Fahrzeugen benutzt.

    Und von 50 Radlers.

    Puhh, das klingt gefährlich.

    Sieh's mal so: Das Ziel muss sein: 700 "Radlers" und 50 Autos (und 50 Omnibusse) und jede Menge Fußverkehr auf dem Bürgersteig, nämlich rund 300 Leute, die zu Fuß zur Bushaltestelle oder sonst wohin gehen. Dann würden da ganz von selbst die Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren! So weit ist es aber noch nicht. Und man kommt da auch mit einer Zwangsverpflichtung zum Fahrradfahren auf der Fahrbahn zum jetzigen Zeitpunkt nicht dahin. Befürchte ich!?(

    Statt Bushaltestelle gibt es da nur eine "Bettelbank: Bitte, bitte lieber Autofahrer, nimm mich mit!"X/

  • Ich war heute in Bergisch-Gladbach Schildgen unterwegs, da gibt es in weiten Teilen nicht einmal Gehwege. Da ist dann alles legal :D.

    In dem Zusammenhang habe ich mich dann allerdings gefragt, ob rechts vor links auch für Fußgänger gilt. Ist natürlich eher eine akademische Frage.

  • Mein Vorschlag: Ersatz durch [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] in die eine und [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] in die andere Richtung.

    Mein Vorschlag: [Zeichen 239]

    Denn wie Sie ja ganz richtig erkannt haben, darf ein [Zeichen 240] dort (unter anderem) nicht stehen, weil der schmale Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gar nicht geeignet ist. Warum sollte man dann darauf das Radfahren erlauben, wenn das gar nicht geht? Bei der geringen Verkehrsbelastung kann dort wirklich jeder auf der Fahrbahn fahren. Da sich alle Grundstücksausfahrten auf der Seite des Gehweges befinden (auf der anderen Seite ist der Elbdeich), ist es komplett irre, dort auch noch auf der falschen Seite fahren zu wollen.

    Die StVO ist kein bunter Teller, wo sich jeder aussuchen darf, wie er gerne fahren möchte.

  • Ich war heute in Bergisch-Gladbach Schildgen unterwegs, da gibt es in weiten Teilen nicht einmal Gehwege. Da ist dann alles legal :D.

    In dem Zusammenhang habe ich mich dann allerdings gefragt, ob rechts vor links auch für Fußgänger gilt. Ist natürlich eher eine akademische Frage.

    Wenn die Fußgängerin oder der Fußgänger einen Handwagen mit sich führt, dann ist das quasi ein Fahrzeug.

    Und da die "richtigen" Fahrzeuge bisweilen den Fußweg zuparken ...

    Gibt es Mindestgrößen für den Handkarren, die den Einkaufstrolley zum Fahrzeug machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (18. Dezember 2024 um 07:48)

  • Mein Vorschlag: [Zeichen 239]

    Denn wie Sie ja ganz richtig erkannt haben, darf ein [Zeichen 240] dort (unter anderem) nicht stehen, weil der schmale Weg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gar nicht geeignet ist. Warum sollte man dann darauf das Radfahren erlauben, wenn das gar nicht geht? Bei der geringen Verkehrsbelastung kann dort wirklich jeder auf der Fahrbahn fahren. Da sich alle Grundstücksausfahrten auf der Seite des Gehweges befinden (auf der anderen Seite ist der Elbdeich), ist es komplett irre, dort auch noch auf der falschen Seite fahren zu wollen.

    Die StVO ist kein bunter Teller, wo sich jeder aussuchen darf, wie er gerne fahren möchte.

    Welche Breite ist denn die Mindestbreite dafür, dass ein einseitiger Gemeinsamer Zweirichtungs- Fuß- und Radweg [Zeichen 240]+[Zusatzzeichen 1000-33], eine neue Beschilderung erhält, die den Weg zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen macht? [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich habe intensiv danach gesucht, aber leider bin ich nicht so recht fündig geworden.

    Folgende Kriterien sind mir aufgefallen, die dann aber leider nicht exakt mit Zahlen detailliert erläutert wurden:

    Verkehrsaufkommen von Fuß- und Radverkehr zum Beispiel.

    Dass ein Fußweg möglichst nicht mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei ausgeschildert werden soll, wenn sich dort Grundstücksausfahrten befinden, dient doch wohl vor allem den Autofahrern, die möglichst zügig ihr Grundstück verlassen wollen?

    Unklar bleibt auch, inwieweit das auf der Fahrbahn gefahrene Tempo dabei eine Rolle spielt. In einer Tempo-30-Zone in einem reinen Wohngebiet ist zum Beispiel die Anordnung von [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] wohl schwer zu begründen. An dieser Stelle in Hannover jedoch halte ich es z. B. für vertretbar, dass der Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Auf jeden Fall braucht es eine Würdigung mehrerer Faktoren. Ein pauschale Beurteilung, alleine über eine bestimmte Mindestbreite ist vermutlich keine ausreichende Prüfung.

    Gibt es denn für die Radverkehrsfreigabe von Gehwegen überhaupt wenigstens einen Hinweis dazu, wie breit so ein Gehweg mindestens sein muss?

    Auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, darf maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Dadurch wird der Fahrradfahrer quasi zum Fußgänger. Und für Fußwege (im Bestand) scheint es keine Mindestbreiten zu geben, sonst müssten viele Fußwege geschlossen werden.

  • Da sich alle Grundstücksausfahrten auf der Seite des Gehweges befinden (auf der anderen Seite ist der Elbdeich), ist es komplett irre, dort auch noch auf der falschen Seite fahren zu wollen.

    Wie jetzt, auf der anderen Seite ist der Elbdeich? Auf dem Foto sieht es aber so aus, als sei auf der einen Seite ein Gehweg, der als gemeinsamer Geh- und Radweg für zwei Richtungen ausgeschildert ist, und auf der anderen Seite ist kein Gehweg. Aber es ist dort eine Grundstückseinfahrt zu sehen: