Woche 47 vom 18. bis 24. November 2024

  • NIMBY!

    Die Hamburger Hochbahn richtet zum Fahrplanwechsel am 15.12. eine neue Buslinie X27 ein, die alle 20 Minuten zwischen Bf. Bergedorf und dem Poppenbütteler Bogen fährt.
    Letzteres ist ein Industriegebiet am Rande Hamburgs. Es fährt schon ein Bus dran vorbei (10 bzw. 20-Minuten-Takt) mit max. 600m Fußweg zur Haltestelle. Der neue Bus halbiert das nochmal.

    Aber denkt denn eigentlich niemand an die Autos? Wo sollen die denn alle hin?
    Auf dem Foto posieren 3 aufgebrachte Leute. Um etwa so viele Parkplätze geht auch der Streit.

    Ich hätte da ja eine Idee: Vielleicht finden sich im Industriegebiet 20 Leute, die nun mit dem neuen Bus statt mit dem PKW zur Arbeit fahren. Dann wäre hinterher sogar mehr Platz als vorher da ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • „Uns ist nur wichtig, dass unser Parkraum nicht für die Pausenzeiten genutzt wird.“ Wow!


    Neben den benötigten Parkplätzen brauchen die Firmen am Poppenbütteler Bogen immer wieder auch Raum zum Rangieren. „Jetzt soll an den Haltestellen auch noch eine kleine grüne Insel aufgrund der Planungen entfallen“, kritisiert Sebastian Hildebrandt. Seine Befürchtung ist, dass das die Einfahrt für seine Fahrzeuge um einiges erschweren könnte. „Wir kommen schon jetzt schwer um die Kurven. Wenn dann noch Busse an der Straße stehen, werden die Manöver schier unmöglich“.

    Die Straße ist GoogleStreetview zufolge beinahe durchgängig beidseitig beparkt, aber der Wegfall einer Grüninsel ist dann das Problem...:rolleyes::rolleyes:

  • Junger Radfahrer lebensgefährlich verletzt – seine Identität ist unklar
    Schwerer Unfall in Stade: Am Dienstagnachmittag ist dort ein junger Radfahrer schwer verunglückt. Die Polizei weiß noch nicht, um wen es sich bei dem
    www.mopo.de

    Typisches Framing. Keine tiefstehende Sonne, kein "Übersehen", nein: "ohne auf den fließenden Verkehr zu achten". Gibt's nur bei Nichtmotorisierten, auch bei Kindern.

  • Der Text ist wörtlich übernommen von Bohmbach von der Stader Polizei: POL-STD: Bisher unbekannter Fahrradfahrer bei Unfall in Stade lebensgefährlich verletzt | Presseportal

    Ich habe mir heute Morgen die Unfallstelle angeschaut, das ist hier: https://maps.app.goo.gl/zjWKryxyQ3YZWYKZ8

    Laut Pressemeldung kam der Radfahrer aus der Bungenstraße (vbB und in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraße) und der Fahrer des Transporters aus Richtung des Kreisverkehrs am Schiffertor und fuhr nach Norden. Mapillary Die Straße ändert an der Stelle den Namen von "An der Wassermühle" zu "Kehdinger Mühren".

    Das Bild des zerstörten Fahrrades wurde auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Kreisjugendmusikschule aufgenommen (dort, wo man bei Mapillary den Wegweiser zum benachbarten Zollamt sieht). Beim Transporter sieht man Schäden links vorne.

    Eine sinnvolle Erklärung ist, dass der Radfahrer aus der Bungenstraße nach links in Richtung Schiffertor abbiegen wollte. "Ohne auf den fließenden Verkehr zu achten" würde Herr Bohmbach umgekehrt als "übersehen" bezeichnen.

    Heute Morgen parkte kurz vor der Kreuzung ein Wohnmobil, durch das die Sicht in die Richtung, aus der der Transporter kam, eingeschränkt war. Ob das Wohnmobil zur Unfallzeit bereits dort stand, weiß ich nicht.

    Die fehlende Radwegfurt, die unzulässige Benutzungspflicht, sowie die originelle Anordnung der Verkehrszeichen an der Kreuzung dürfte damit nichts zu tun haben.

    Man musste heute Morgen bis ganz vorne an den Fahrbahnrand fahren, um die Fahrbahn weit genug einsehen zu können.

    Linkes Bild: Man erkennt die Markierungen zur Lage des Fahrrades auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Auf den Pressbildern erkennt man auch die Bordsteinabsenkung vom Parkplatz der Musikschule.

    Rechtes Bild: Blick in Richtung der Bungenstraße. Der Transporter kam von da, wo das Wohnmobil parkt.

    Blick von der Fahrbahn auf die Einmündung der Bungenstraße.

  • Heute Morgen parkte kurz vor der Kreuzung ein Wohnmobil, durch das die Sicht in die Richtung, aus der der Transporter kam, eingeschränkt war. Ob das Wohnmobil zur Unfallzeit bereits dort stand, weiß ich nicht.

    Was wäre los, wenn ein Autofahrer aus der Bungestraße kommend einem Radfahrer auf der Hauptstraße die Vorfahrt genommen hätte, und wie würde man dann darauf reagieren, dass ein Wohnmobil die Sicht verdeckte? Man würde wohl darauf verweisen, dass das alles bloß faule Ausreden fürs Missachten der StVO durch den Vorfahrtnehmer wären, oder?

  • Ich habe lediglich festgestellt, dass dort heute Morgen ein Wohnmobil stand, durch das die Sichtbeziehungen eingeschränkt waren, mehr nicht.

    Wenn ein Autofahrer aus der Bungenstraße gekommen wäre, hätte ich vor allem moniert, dass er gegen die Einbahnstraßenrichtung gefahren wäre. Eine Kreuzung vorher hätte ich sicherlich auch die miesen Sichtbeziehungen von der Bäckerstraße zum "Radweg" erwähnt. Egal, wer dort wem die Vorfahrt genommen hätte.

  • So fürchterlich schlecht finde ich die Sicht gar nicht ... (Es möge mich ggfs. der mitlesende Sichtdreiecksspezialist korrigieren ...)

    In Bild 1 hat man eine gewisse "Fernsicht" und mit ab Fahrbahnkante in Bild 2 vorsichtigem Vortasten sollte man da trotz Wohnmobil sicher rüber kommen können, ist ja ein Normalrad ohne "Kühler" (und kein Liege-/Lasten-/sonstwasrad mit langem Vorbau), man sollte es also einfacher haben als ein Autofahrer. Vortasten ist ja das, was an normalen Kreuzungen gefordert wäre (wozu man dann, wenn kein Radler auf'm Radlwegle (ob da ernsthaftes Radfahren möglich wäre ...) auch beim Warten "kurz" zustellen könnte), nur ist das hier ein Fall für § 10, wo Vortasten eigentlich nicht ausreicht ...

    "ohne auf den dort fließenden Verkehr zu achten" ist eine Formulierung in klarer Sprache, wie "wir" es gerne fordern, wenn Autofahrer selbiges (nicht) tun, da kann man sich nur sehr eingeschränkt beschweren, wenn die klare Sprache auch "bei uns" angewendet wird ...

  • Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal. Wenn ich mir auf den Bildern anschaue, wo der Transporter zum Stehen gekommen ist, sehe ich auch keine Anzeichen dafür, dass der Fahrer zu schnell unterwegs war.

    Besser ist die Sicht aber, wenn dort kein Wohnmobil parkt. Die Sichteinschränkung ist daher ein Faktor, der das Unfallrisiko erhöht, soll aber keine Ausrede sein, nicht zu gucken.

    "ohne auf den dort fließenden Verkehr zu achten" ist eine Formulierung in klarer Sprache, wie "wir" es gerne fordern, wenn Autofahrer selbiges (nicht) tun, da kann man sich nur sehr eingeschränkt beschweren, wenn die klare Sprache auch "bei uns" angewendet wird ...

    Ich fände es schön, wenn die klare Sprache auch umgekehrt angewendet würde. Für Herrn Bohmbach von der Stader Polizei sind Radfahrer aber kein fließender Verkehr, auf den man zu achten hat, sondern nur etwas, das man übersehen kann.

  • Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal.

    Ich hatte mehrfach Bekannte darauf angesprochen, dass bei mir im Wohngebiet sehr viele Wohnmobile stehen, die eigentlich nicht in ein Wohngebiete gehören, in dem die Autofahrer, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, jeden Abend lange rumkurven müssen, um einen Parkplatz zu finden.

    Die ist "Mir-doch-scheißegal-Haltung dazu" ist vielfältig.

    Die einen sagen, ich fahre eh kein Auto und brauch auch keinen Parklatz und wenn sich die Autofahrer gegenseitig den Parkplatz wegnehmen, dann lache ich höchstens drüber.

    Andere, die selbst Auto fahren, befürchten, dass das Parken stärker reguliert wird und dass sich das dann auch negativ auf sie selbst auswirkt, weil sie dann zum Beispiel "Anwohnerparkgebühren" bezahlen müssen.

    Wieder andere (mit / oder ohne Auto) finden, dass der Versuch ein Anwohnerparken einzuführen mit erhöhten Gebühren für Wohnmobile und andere große Autos nichts bringe, weil ohnehin nicht, oder nicht ausreichend Falschparker kontrolliert werden.

    Will sagen: Das Wohnmobil parkt dort zwar legal. Aber es wird zu wenig unternommen, um zumindest das Parken von Wohnmobilen und anderen großen Autos stärker so zu regelmentieren, dass die nicht die Sicht versperren oder immer mehr größere Autos den Straßenraum blockieren.

  • der Versuch ein Anwohnerparken einzuführen mit erhöhten Gebühren für Wohnmobile und andere große Autos nichts bringe, weil ohnehin nicht, oder nicht ausreichend Falschparker kontrolliert werden.

    Das wird ja weniger vor Ort kontrolliert, sondern wäre bei Beantragung des Ausweises relevant, wo man dann die Papiere vorlegt mit BxHxT drin ...

    Vor Ort würde allenfalls "Ausweis mit passenden Kennzeichen da ja/nein" kontrolliert ...

    und dass sich das dann auch negativ auf sie selbst auswirkt, weil sie dann zum Beispiel "Anwohnerparkgebühren" bezahlen müssen.

    Das wäre in der Tat die logische Folge davon ...

    um zumindest das Parken von Wohnmobilen und anderen großen Autos stärker so zu regelmentieren, dass die nicht die Sicht versperren oder immer mehr größere Autos den Straßenraum blockieren.

    Auch sehr sicherheitsrelevant finde ich ja Wohnmobile, Transporter und anderes großes oder intransparentes (Scheiben getönt, vollgeladen, ...) auf Schräg- und Querparkern, weil nicht nur "der Große" oft in Radspuren etc. reinragt, sondern auch dem Nachbarn beim Ausparken die Sicht nimmt und wer lässt sich schon beim Ausparken einweisen (nur 1x gesehen in den letzten Jahren).

    Schlägt sich der zunehmende Trend von überall und daher auch so geparkten "Wandschränken" in den Unfallzahlen nieder?

  • Schlägt sich der zunehmende Trend von überall und daher auch so geparkten "Wandschränken" in den Unfallzahlen nieder?

    Tatsächlich kann es sein, dass dicht beparkte Wohngebiete und mit besonders großen "Schränken" zugeparkte Fahrbahnränder bewirken, dass die Unfallzahlen sinken, weil viele langsamer fahren, weil ihnen die freie Sicht auf die freie Strecke fehlt.

    Mein Eindruck ist, dass die Verkehrsverwaltung gerne mal sogar Falschparken an manchen Stellen duldet, um den Fahrbahnverkehr zu entschleunigen. Kommt halt auch ein bisschen auf den Typ Autofahrer*in an. Wenn am Fahrbahnrand flache Sportwagen stehen, bei denen sogar ein Kind noch das Fahrzeugdach überrragt, dann wird mancher schneller dran lang fahren, als wenn ein riesige SUV-Schränke oder Wohnmobile da stehen, hinter denen jeweils eine ganze Basketballmannschaft sich verstecken kann ohne den Kopf einziehen zu müssen.

    Für Fußgänger*innen ist es aber zunehmend eine Wanderung durch dunkle Schluchten auf den Trottoirs zwischen hohen Häusern auf der einen und hohen Wohnmobilen, Transportern und SUV's auf der anderen Seite. Dass es noch eine andere Straßenseite gibt, ist kaum noch wahrnehmbar aus Fußgänger*innen-Sicht. Und dorthin zu gelangen ein schleichendes Herantasten durch noch schmalere Schluchten und dann ein vorsichtiges Hervorlugen, bevor die Fahrbahn gequert werden kann.

  • Das wird ja weniger vor Ort kontrolliert, sondern wäre bei Beantragung des Ausweises relevant, wo man dann die Papiere vorlegt mit BxHxT drin ...

    Vor Ort würde allenfalls "Ausweis mit passenden Kennzeichen da ja/nein" kontrolliert ...

    Und das bräuchte man nicht einmal augenscheinlich kontrollieren, sondern könnte dafür sogenannte Scan-Cars benutzen, deren Einsatz aber in Deutschland zumindest bislang noch aus vorgeschobenen Datenschutz-Gründen*) verboten ist:

    "Hamburg: „Scan-Cars“ kontrollieren Parktickets
    Die Kameras im Dachaufbau des „Scan-Cars“ scannen die Umgebung und können alle Nummernschilder erfassen. Wenn das System feststellt, dass ein Fahrzeug nicht in der Parkzonen-Datenbank enthalten ist, wird das Kfz-Kennzeichen an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Ein „Scan-Car“ schafft dabei bis zu 3000 Kennzeichen pro Tag, ein Kontrolleur „nur“ um die 100." (Mopo vom 29.8.22)

    "„Wir hoffen, dass wir die entsprechende gesetzliche Grundlage, um die Fahrzeuge fahren zu lassen, im ersten Halbjahr 2024 in Hamburg haben“, sagte Behördensprecher Dennis Krämer. Vorher soll es keine Testfahrten der „Scan Cars“ geben. Die Behörde erhofft sich von dem Modell eine bessere, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung etwa von Anwohnerparkzonen und mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer. Zum Beispiel könnten Zweite-Reihe-Parker oder auf Gehwegen stehende Fahrzeuge schneller ein Knöllchen bekommen. Der Sprecher betonte, dass alle digital gemeldeten Verstöße von Mitarbeitern des Landesbetriebs Verkehr überprüft werden sollen." (SZ vom 29.8.23)

    "Bis gesichert eine gesetzliche Grundlage seitens des Bundes absehbar ist, werden in Hamburg keine Testfahrten mit Scan-Cars stattfinden" (ZDF vom 29.3.24)

    Scanner-Autos gegen Parksünder - ein Modell für Deutschland?
    Mit speziell aufgerüsteten Autos gehen Behörden in Straßburg gegen Falschparker vor. In einer deutschen Großstadt gibt es bereits ähnliche Pläne.
    www.zdf.de

    Von welcher Partei war doch gleich der alte Bundesjustizminister? Ach ja von der FDP.

    Mal schauen ob der neue Bundesjustizminister das noch auf die Schnelle hinbekommt, der ist ja aus der FDP ausgetreten und außerdem auch noch Bundesverkehrsminister. ;)

    Aber ich fürchte dafür fehlen die Mehrheiten im Parlament und wenn's blöd läuft am 23. Februar 2025, dann wird es die so bald auch nicht geben.:(

    *) Okay, die Datenschutzgründe sind nicht vorgeschoben, sondern echt. Aber vorgeschoben ist die Behauptung, dass man daran angeblich so schnell nichts ändern könne, dass es Datenschutzgründe gäbe, die den Einsatz von Scancars verhindern.