Woche 45 vom 04. bis 10. November

  • Da hätte ich gerne eure Meinung dazu:


    Kurzform: Unfall -> BMW überfährt 2 jähriges Mädchen, das hinter seiner Mutter bei Fuß-Grün die Ampel auf dem Laufrad überquert.


    Um den Punkt gehts mir:

    Zitat

    Leider kommt es an der Unfallstelle regelmäßig zu stockendem Verkehr. Dem wurde in der Vergangenheit bereits entgegengesteuert, indem zusätzliche Sensoren an den Ampeln angebracht wurden, um dem aus Richtung München kommenden Verkehr frühzeitig Rotlicht zu geben. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass immer wieder Fahrzeuge vor der Fußgängerfurt warten müssen und die Kreuzung nicht räumen können, bevor die Fußgänger „grün“ bekommen. Wenn dann die Fußgängerampel auf „grün“ schaltet, empfiehlt es sich, als Fußgänger nicht achtlos zwischen den Fahrzeugen hindurch zu laufen. Rechtlich gesehen haben die wartenden Fahrzeuge noch Vorrang. „In diesen Momenten hoffen wir auf gegenseitige Rücksichtnahme und würden uns wünschen, dass keiner auf sein vermeintliches Vorrecht besteht“, schrieb Polizeihauptkommissar Oliver Jauch.

    Ich verstehe das so: KFz fahren bei grün in die Kreuzung, was imho nicht sein soll. Und diese Fahrzeuge haben dann trotz das die Ampel für Fußgänger mit grün die Kreuzung freigibt, "Vorfahrt" vor den Fußgängern? Klingt jetzt erst einmal abenteuerlich.

  • Ich verstehe das so: KFz fahren bei grün in die Kreuzung, was imho nicht sein soll. Und diese Fahrzeuge haben dann trotz das die Ampel für Fußgänger mit grün die Kreuzung freigibt, "Vorfahrt" vor den Fußgängern? Klingt jetzt erst einmal abenteuerlich.


    Der Bußgeldkatalog hat hierzu:

    Zitat


    111100 / 111101
    Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die Kreuzung/Einmündung ein und behinderten dadurch Andere.
    § 11 Abs. 1, § 1 Abs. 2 StVO.
    20€, mit Unfall 35€.

    Zitat


    101042 / 101043
    Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen.
    § 1 Abs. 2 StVO

    30€, mit Unfall 35€.


    Eventuell ist neben §1 Abs. 2 noch §11 Abs. 3 relevant:

    Zitat


    Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Wenn dann die Fußgängerampel auf „grün“ schaltet, empfiehlt es sich, als Fußgänger nicht achtlos zwischen den Fahrzeugen hindurch zu laufen

    Ich hoffe doch, der Polizist hat dem zweijährigen Mädchen die Hackordnung deutlich erklärt, am besten unmittelbar nach dem Überrolltwerden.

    Denn so eine Ansage wirkt bekanntlich nur dann, wenn der Hund das Mädchen sie in unmittelbaren Zusammenhang mit dem unerwünschten Verhalten bringen kann.

  • Zitat

    Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass immer wieder Fahrzeuge vor der Fußgängerfurt warten müssen und die Kreuzung nicht räumen können, bevor die Fußgänger „grün“ bekommen. Wenn dann die Fußgängerampel auf „grün“ schaltet, empfiehlt es sich, als Fußgänger nicht achtlos zwischen den Fahrzeugen hindurch zu laufen.

    Wieso weist die Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall nicht nochmal daraufhin, dass Autofahrer:innen nicht in eine Kreuzung einfahren dürfen, wenn absehbar ist, dass sie diese innerhalb der Grünphase nicht mehr räumen können? Stattdessen behaupten sie, es wäre unvermeidbar. Victim blaming vom Feinsten.

    Vermutlich hätte der Autofahrer auch sehen können, dass zur Frau auch ein Kind mit Laufrad gehört, wenn er im Vorfeld schon auf die Umgebung geachtet hätte statt nur auf das Auto vor ihm.

  • Fußgänger fahren nicht, damit trifft das nicht auf Fußgänger zu.

    Es gilt die StVO. Der Bußgeld-Katalog regelt nur Strafen, wo sie vom Standard abweichen:

    Zitat von Bußgeldkatalog 7.4.8


    Fußgänger, Radfahrer
    (§ 2 Abs. 4 BKatV)
    Bei Fußgängern soll das Verwarnungsgeld in der Regel 5,00 Euro, bei Radfahrern 15,00 Euro betragen, sofern der Bußgeldkatalog nichts anderes bestimmt.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Der Bus trug keine Warnweste, da kann man ihn schon mal übersehen ...

    Mottenpest: "wollte nur kurz die Spur wechseln"

    Nein, das war kein "normaler" Spurwechsel, sondern der Autofahrer wollte die durch eine durchgezogene Linie abgetrennte Busspur nutzen, um zu überholen (oder zu wenden?).

    Qualitätsjournalismus.

    Autofahrer übersieht Linienbus: mindestens elf Menschen verletzt
    In Eppendorf ist es am Samstagmittag zu einem Unfall gekommen, weil ein Autofahrer einen Linienbus übersah. Mindestens elf Menschen wurden verletzt. Der
    www.mopo.de
    Zitat

    Der Busfahrer reagierte sofort mit einer Vollbremsung und verhinderte damit wahrscheinlich Schlimmeres. Der VW touchierte den HVV-Bus nur leicht mit dem linken Außenspiegel. Mindestens elf Fahrgäste stürzten wegen der heftigen Bremsung allerdings und verletzten sich leicht. Drei Menschen sollen laut Polizei in ein Krankenhaus gebracht worden sein.

    "verhinderte damit wahrscheinlich Schlimmeres". Das werden die mindestens elf gestürzten Fahrgäste, die sich (?) dabei "leicht" verletzten und von denen drei ins Krankenhaus mussten, mit Blick auf den offenbar unbeschädigten Kotflügel des Lupo eventuell anders sehen.

  • Hab zu oben genannten Fall gefunden: LG Lübeck, Urt. v. 29.09.2023 - 3 O 336/22

    Das ergibt keine generelle Vorfahrt eines Kreuzungsräumers, auch bei den Urteilen, die ich überfolgen habe, mit KFz-KFz ist davon nicht die Rede.

    Die Kreuzung ist relativ groß. Hier kreuzten Mutter und Kind: Bayern Atlas

    So sieht die Kreuzung aus von Überfahrer -Sicht: Sicht auf die Kreuzung von der Münchner Seite. Das er als Italiener großzügig das "bei Stau hier halten" übersehen hat, ist wohl nciht unverständlich.

    Warum die Stadt dann an die rechte Fußgänger-Ampel nicht einfach eine Rot/Gelb-Ampel hängt, wenn de Situation öfters vorkommt, ist mir wiederum rätselhaft.

  • Die ganz große Anti-Grünen-Koaltion in Hamburg-Nord kippt Ausbau der Veloroute 6 kurz vor Baubeginn:

    Verkehrspolitik in Hamburg: Fertigstellung der geplanten Veloroute 6 wird sich um weitere Jahre verzögern
    Aktualisiert um 22.51 Uhr Ehemals geplante Führung für die zukünftige Veloroute 6, Freizeitroute 3: Radweg am Mundsburger Kanal - © Stefan...
    hamburgize.blogspot.com
    Bezirk Hamburg-Nord: SPD, CDU, FDP und Volt stoppen Projekt Veloroute 6 vorerst
    Der Ausbau der Fahrradstrecke in Uhlenhorst und Hohenfelde verzögert sich. Die vier möglichen künftigen Koalitionspartner SPD, CDU, FDP und Volt im Bezirk…
    www.ndr.de

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.