Radwege - StVO in der öffentlichen Wahrnehmung

  • Die StVO ist offensichtlich kein Lehrstoff in der Schule

    Ich fange lieber bei den Eltern an, wie die ihren Kindern Fahrrad fahren über das technische hinaus beibringen.

    1: Das Rad ist zu klein, auf jeden Fall der Sattel zu niedrig,
    2: wahrscheinlich ist es auch defekt. Irgendwer berichtete mal, auf Verkehrssicherheitstagen von Grundschulen die Unbrauchbarkeit der Bremsen in erheblichem Ausmaß festgestellt zu haben.
    3: dick eingepackt, Helmchen auf, womöglich Warnweste,
    4: aufn Gehweg, gerne links, an jeder Kante absteigen und rüberschieben,
    5: Auto in Sichtweite = Warten, warten und nochmal warten.

    Was lernt der Kleine? Fahrrad fahren ist mühsam, umständlich, langsam, verkleinert den Aktionsradius statt ihn zu vergrößern, und natürlich gefährlich. Der Kleine lernt das Fahrrad ausschließlich negativ kennen.
    Das wichtigste, was lernt der Kleine nicht? Ein Verkehrsteilnehmer zu sein, das verhindern die Eltern zuverlässig.
    Das Ergebnis sehe ich nach einigen Jahren, wenn ich etwas später zur Arbeit fahre oder gehe. Der Kleine bimmelt und Mutti motzt in Richtung des Fußgängers, weil der nicht gleich aus den Weg geht.
    Wir lernten das damals etwas anders. Bei uns hat das Rad, so schrottig es auch war, den Aktionsradius erheblich vergrößert.

    Die Schule setzt die Dressur fort. Verkehrsteilnehmer? Fehlanzeige. Das beste: Die Eltern sind in den Schulen vertreten und segnen jeden Müll ab. Einen Eindruck dazu geben die Schulordnungen. Meine Webseite, mal wieder,

    Zitat

    Radwege und Helme machen Schule. Obwohl allein die Eltern entscheiden, ob, wann und wie ihre Kinder zur Schule kommen, wollen Schulen das vorschreiben. Da wird lustig Radfahren verboten, Helm oder sogar Warnweste angemahnt, und, wie kann es anders sein, mittels Beschränkungen bei der Entfernung das Auto gefördert. Solche Schulordnungen werden dabei weniger von oben diktiert, als vielmehr von Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertretern beschlossen. So wird Fahrrad fahren schon in jungen Jahren mit Beschwerlichkeit und Gefahr verbunden. Huxleys Brut- und Normzentrale mag einem da in den Sinn kommen, die Charta von Vancouver wird daran nichts ändern.

    Kinder werden mitunter sogar zum Haßobjekt ihrer Mitschüler gemacht: Sollte jemand keinen Helm haben, dann findet diese Veranstaltung nicht statt. Stattdessen wird gewandert., bestimmt die Realschule im Vestert. Das Gymnasium Kronshagen schreckt die Schüler vom Radfahren ab, Ich fahre morgen nicht mehr mit dem Fahrrad., indem es mittels schwachsinniger Vorführung als Gefährlich dargestellt wird, demonstriert aber in Wahrheit fein säuberlich, immer wieder mit demselben unbeschädigten Helm, das er das Ding gar nicht braucht. Gleichzeitig festigt die Unfallkasse ihre eigene Daseinsberechtigung, weil Elterntaxi und das wüste Verkehrschaos morgens und mittags vor der Schule die Sicherheit senken.

    in den Fahrschulen lernen sie sie auch nicht

    Für die Blickrichtung nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer gibt es nichts zu lernen. Das man jemanden nicht umfährt, sollte doch ebenso allgemeiner Konsens mit entsprechenden Folgen für das eigene Verhalten sein, wie das man nicht mit einem laufenden Trennschleifer jemandem vor dem Gesicht rumwedelt. Wenn man das in einer Fahrschule erst lernen muß, haben die Eltern mehr als nur versagt.

    Du befolgst, was beschildert ist.

    Ich habe auf meiner Webseite vermerkt,

    Zitat

    Die Benutzungspflicht ist nun an die Anordnung gebunden, nicht mehr an das Schild: Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

    Also Jungs, immer schön vorm Befolgen blauer Schilder bei den Behörden nachfragen.

    Ich würde ja nicht dem ADFC unterstellen, den Radverkehr absichtlich boykottieren zu wollen

    Ich schon, andere ebenfalls. Lies dazu alte Beiträge in news:de.rec.fahrrad, insbesondere Wolfgang Strobl. Ingo Keck, glaube ich, hatte auch Internas. ADFC und seine Pendanten in Östereich und Schweiz sind Anti-Radfahrer-Vereine. Den erwähnten Storck habe ich hier selbst gehört. Ich war schon damals einiges gewohnt, was Verarschung und Darstellung angeht, aber da dachte ich tatsächlich, ich hör nicht recht, bin im falschen Film, so eine Art invertiertes Déjà vu, wieder news:de.rec.fahrrad, ach, einen von mir habe ich sogar parat,

    Zitat

    Das ist nicht spinnert oder dumm sondern Absicht. Der ADFC ist in Wirklichkeit ein Auto-Lobby-Verein. Radfahrer sind dort, so Storck hier in OL live und in Farbe, nicht willkommen. Das der ADFC sich deshalb der Falschdarstellung auch ziemlich bekannter oder offensichtlicher Fakten bedient, ist mir schon reichlich oft aufgefallen.

    Nicht willkommen. Denn richtige Radfahrer hatten den ADFC bereits in ein andere Richtung gelenkt, wie einen schweren Tanker zwar, aber dennoch. Die wurden rausgekeilt, news:de.rec.fahrrad. Das galt übrigens auch zum Thema Fahrradhelm. So geht eben auch der ADFC ganz bewußt über Leichen, denn natürlich waren dank der Rausgekeilten sämtliche Tatsachen zu Radweg und Helm bekannt.

    Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser. Wenn doch, bin ich sicher, wer den Strobl lieb fragt, dem schickt er gerne alle Beiträge zum Stichwort, er hat alles seit über 25 Jahren archiviert, jedenfalls seine eigenen Texte. Ich weiß gar nicht, ob es usenet-Archive gibt, die den alten Kram vorhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von udoline (11. Juni 2024 um 21:39)

  • Ich empfand es damals als angenehm, auf dem Hochbord neben meinem Kumpel zu radeln, solange kein Fußgänger da war (klar, nicht regelkonform). Auf der Fahrbahn ging das nicht.

    weil? :/

    Der entsprechende Absatz in der StVO zum Nebeneinanderfahren ist schon recht betagt, die letzte Umformulierung diente der Verdeutlichung des "Regelfalls". Nebeneinanderfahren war aber schon früher erlaubt. :/

  • erhöht auch die Sicherheit der Fahrgäste.

    Stichwort StVO: an haltenden Bussen nur vorsichtig vorbeifahren (haha). mit eingeschaltetem Warnblinklicht: nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (hahahahaha)

    wobei solche Bushaltestellen nicht gut funktionieren, wenn die Taktung sehr dicht ist. Weil dann natürlich ein Bus direkt auch die Einfahrt für den Bus in Gegenrichtung blockiert. und auch hintereinander fahrende Busse sorgen dann ja für Blockade. Also prinzipiell funktioniert das gut: Schweden bekommt das hin. Aber eben auch eher im Randbereich der Städte

  • Das Discounter-Steak und die billiger Bratwurst (wahlweise auch Leberkäse;) ) wollen sie dir auch verbieten und stattdessen sollst du Insekten essen.


    ;)

    Ich habe es mir angetan, das AfD-Faltblatt des hiesigen EU-Kandidaten zu lesen: Die Ablehnung von Insekten als Nahrungsmittel ist den Verfassern neben dem Gendern (natürlich!) gleichberechtigt einen Absatz wert wie die Frage, ob es die EU in der jetzigen Form überhaupt noch geben sollte.

    Es tut mir leid, aber ich kann im Moment zur mentalen Entlastung nicht anders, als in jedem Thema innerhalb jedweden Settings die AfD dekonstruieren zu wollen. Nur ist es so müßig: In dieser Blase hier stimmen wahrscheinlich ohnehin alle zu, in anderen ist an die Sektenangehörigen rational nicht mehr heranzukommen.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    2 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (12. Juni 2024 um 21:33)

  • Auch dafür gilt §45 (9) Satz 3 und das ist der offizielle Grund, warum der ADFC den Satz abschaffen will und warum der Verband behauptet, dass die StVO Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erschweren oder unmöglich machen würde.

    Fakt ist aber, dass dieser Satz vor Willkür der Verkehrsbehörden schützt und dass sich diese Willkür in den allermeisten Fällen gegen Radfahrer und Fußgänger richtet. Wenn man die Anordnung von Tempo 30 innerorts erleichtern will, dann muss man §3 StVO ändern, nicht §45.

    Wann ist ein Fahrradweg oder Radfahrstreifen sinnvoll und wann nicht?

    Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ich beobachte seit ein paar Monaten den Autoverkehr auf der Braunstraße in Hannover. An der Einmündung auf den Straßenzug Königsworther Straße-Spinnereistraße ist es zurzeit so, dass sich der Autoverkehr zweispurig aufstellt. Siehe Foto.

    Und so soll es dort einmal aussehen:

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/uploads/2021/02/Lageplan-2.pdf

    In dem Lageplan kann man sehen, dass ein Radfahrstreifen markiert werden soll. Das würde dann so aussehen:

    Dort wo der schwarze PKW steht, der rechts in die Königsworther Straße abbiegen will, wäre dann Platz für den Fahrradverkehr, denn KFZ dürfen den Radfahrstreifen nicht befahren.

    Hört sich so erst mal gut an. Aber: Der schwarze PKW stünde dann hinter dem weißen PKW und müsste dann zum Rechtsabbiegen den Fahrradstreifen überqueren. Dabei ist der PKW-Fahrer verpflichtet, dem Fahrradverkehr auf dem Radfahrstreifen Vorrang zu gewähren. Ein Teil der Fahrradfahrer auf dem Fahrradstreifen wird ebenfalls rechts abbiegen, ein anderer Teil aber geradeaus fahren, um auf den Fahrradweg an der Spinnereistraße zu gelangen, wo er dann links abbiegt, um den Fahrradweg in Fahrtrichtung zu benutzen.

    Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt. Ich kann jetzt nicht sagen, welche Position der ADFC bei den Planungen bezogen hat, ob es da überhaupt eine eindeutige Positionierung gibt, und ob davon etwas in die Planungen eingeflossen ist. Vielleicht finde ich es ja noch raus.

    Ich bin neugierig, welche Positionen hier vertreten werden, denn weiter oben wurde ja bereits Radfahrstreifen/Radweg Pro und Kontra diskutiert. Aber eben ohne konkretes Beispiel. Pauschale Antworten funktionieren aber oft nicht, wenn's konkret wird.

  • In dem Lageplan kann man sehen, dass ein Radfahrstreifen markiert werden soll. Das würde dann so aussehen:

    So wird das hoffentlich nicht aussehen.

    Da lasse mal lieber Leute ran, die etwas davon verstehen.

    Zitat

    Vwv-StVO:

    ...Befindet sich rechts von dem Radfahrstreifen ein Parkstreifen, kommt ein Radfahrstreifen in der Regel nicht in Betracht, es sei denn, es wird ein zusätzlicher Sicherheitsraum zum ruhenden Verkehr geschaffen.

  • Keins, aber zum Beispiel die Tatsache, dass es bereits die breiteste Straße im Ort ist. Alternative: gar kein ÖPNV.

    Man könnte auch sagen: "Was nicht möglich ist, ist eben nicht möglich."

    Leider wird das, was nicht möglich ist, dann doch gemacht. Und das ist eines der Grundübel, die wir im Verkehr haben.

  • Ich bin mir recht sicher, dass es da bei den Einwohnern/VT eine klare Priorität gäbe: da würde man der SVB den Vogel zeigen, wenn die Gehwege breit genug wären, dafür aber der Busanschluss weg ist.

  • Ich bin mir recht sicher, dass es da bei den Einwohnern/VT eine klare Priorität gäbe: da würde man der SVB den Vogel zeigen, wenn die Gehwege breit genug wären, dafür aber der Busanschluss weg ist.

    Den bekommt man aber ohnehin gezeigt, völlig egal was man macht.

    Was meinst Du denn, was die Einwohner machen, wenn man in einem 1,5m breiten Seitenraum einen Gehweg, einen Radweg und eine Bushaltestelle anlegt? Was zeigen die einen dann?

  • Vor allem ohne jede Not – der RFS ist mit 2,10 Meter angegeben. Runter auf die 1,85 und rechts mit grauen Steinen füllen -> passt.

    Oder man versteht, dass eine Straße entweder Durchgangsfunktion hat (=50, Radweg, kein Parken) oder Ziel-Funktion (=30, kein Radweg, Parkstreifen). Aber dafür muss man wohl erst Herrn Wissing in die Wüste schicken :(

  • Vor allem ohne jede Not – der RFS ist mit 2,10 Meter angegeben. Runter auf die 1,85 und rechts mit grauen Steinen füllen -> passt.

    Oder man versteht, dass eine Straße entweder Durchgangsfunktion hat (=50, Radweg, kein Parken) oder Ziel-Funktion (=30, kein Radweg, Parkstreifen). Aber dafür muss man wohl erst Herrn Wissing in die Wüste schicken :(

    Und ich Dummerchen dachte, es gilt innerorts der Grundsatz 50 km/h.

  • in anderen ist an die Sektenangehörigen rational nicht mehr heranzukommen.

    Jede nichtprivate fruchtlose Diskussion mit fundementalistischen Sektenangehörigen wird auch von Leuten gelesen, die noch nicht ganz zu diesem Kreis gehören und nur still mitlesen und erreichbar sein könnten ...

  • Was meinst Du denn, was die Einwohner machen, wenn man in einem 1,5m breiten Seitenraum einen Gehweg, einen Radweg und eine Bushaltestelle anlegt? Was zeigen die einen dann?

    Mach die oben genannten 1,75m Gehweg + Bushalte draus und sag: mehr geht halt nicht, sonst müssen wir abreissen. Wird auf Akzeptanz stoßen.

  • VwV-StVO richtet sich übrigens an die Verwaltung und hat direkt keine Außenwirkung auf die Verkehrsteilnehmer.

    Irgendwie weis das in der Verwaltung aber Niemand das es so ist.....

    Ich habe gerade den Eindruck, dass die VwV-StVO bei der Ausbildung junger Beamter keine Rolle spielt. Hier in Wismar hat es gerade einen Generationswechsel in der StVB gegeben und der Junge Mann ordnet eine Benutzungspflicht nach der anderen an. Darunter auch ganz viele Linke gemeinsame Geh- und Radwege innerorts. Nach seiner Meinung muss der Radfahrer eben schieben wenn es nicht zu fahren geht.