RWBP - außerorts

  • Ich glaube, die Kläger geben sich Illusionen hin. Sie hoffen, durch einige Gewinne werde sich der Gegner besinnen.
    Das ist natürlich nicht der Fall, denn er bricht ja Recht und Gesetz vorsätzlich. Solange nicht Gulag droht, wird man unverändert weiter machen. Ein ausschließlich durch Gerichte erzwungener Zustand ist ein instabiler Zustand = endlos klagen.
    Für jedes entfernte Blau wachsen 5 nach.
    Wenn die gewonnenen Klagen überhand nehmen, nur mal angenommen, wird man die StVO anpassen.
    Auch von den höchsten Gerichten ist nur noch Kontra zu erwarten. Was ist, wenn man es tatsächlich dorthin schafft, die Geschichte dann aber wie der gesamte Corona-Schweinkram durchgewunken wird? Dann haben doch alle die Arschkarte, für immer.

    Kann man nur bekräftigen, die Verwaltung weis ja wie aufwändig der Rechtsweg ist. Und teuer ist er auch noch, da wird dem Michel schon die Lust vergehen.....

  • Nunja, interessant ist die Vorgehensweise (wenn auch vorhersehbar) schon: kaum drängt man auf die Anwendung geltenden Rechts, schon wird an diesem Recht gedreht, so ja bereits für außerörtliche Benutzungspflichten geschehen.

    Zumindest hinsichtlich der Landeshauptstadt München kann ich allerdings sagen, dass meine Klagen gegen sie schon etwas bewirkt haben, weil die Verantwortlichen da genau wissen, was es heißt, wenn ich ihnen schreibe "wir sehen uns dann vor dem Verwaltungsgericht wieder". Sie selbst haben mir gegenüber jahrelang gesagt: "Och, wenn Ihnen die Regelung nicht passt, dann klagen sie doch". Jo, und dann habe ich das gemacht, und sie sind aus allen Wolken gefallen. Denn klar: wenn die Sache am Gericht anhängig ist, dann muss man halt auch in Schriftsätzen (Achtung: Aufwand und Arbeit!) Farbe bekennen.

  • Zumindest hinsichtlich der Landeshauptstadt München kann ich allerdings sagen, dass meine Klagen gegen sie schon etwas bewirkt haben, weil die Verantwortlichen da genau wissen, was es heißt, wenn ich ihnen schreibe "wir sehen uns dann vor dem Verwaltungsgericht wieder".

    Dann hast du Glück, dass in "deiner" Kammer halt ein paar Leute hocken, die sich nicht nur als Anwalt der Verwaltung sehen. Zieh doch einfach ins Zuständigkeitsgebiet des VG Neustadt; dann lachen sie sich bei der Verwaltung über solche Androhungen wirklich nur kaputt.

    Denn klar: wenn die Sache am Gericht anhängig ist, dann muss man halt auch in Schriftsätzen (Achtung: Aufwand und Arbeit!) Farbe bekennen.

    Dafür kann man dann ja private Anwälte einschalten; davon hat das Bundesgesundheitsministerium ja auch ausgiebig gebauch gemacht, um die Veröffentlichtung RKI-Files zu verhindern. Und hier, im Zuständigkeitsbereich des VG Neustadt, dürftest du dann am Ende auch noch als Kläger die Anwälte der Verwaltung bezahlen.

    Letzten Endes ist auch das alles Beschäftigung. Sisypos. Kampf gegen Windmühlen. :(

  • Dann hast du Glück, dass in "deiner" Kammer halt ein paar Leute hocken, die sich nicht nur als Anwalt der Verwaltung sehen. Zieh doch einfach ins Zuständigkeitsgebiet des VG Neustadt; dann lachen sie sich bei der Verwaltung über solche Androhungen wirklich nur kaputt.

    Dazu braucht es doch gar keinen Umzug. Meine Eltern wohnen in Karlsruhe, und ein Ausflug mit dem Rennrad über die Maxauer Rheinbrücke steht schon längt auf der To-Do-Liste. Kandel soll ja ganz "sehenswert" sein ^^.

    Ich habe mittlerweile im übrigen bereits zwei Klagen vor dem VG Augsburg laufen. Und je nachdem wie sich die Stadt Blaubeuren in den nächsten zwei Wochen verhält, dürfte das VG Sigmaringen auch in Kürze eine Anfechtungsklage von mir bekommen.

    Achso - ja, man erzählt sich, dass der Vorsitzende Richter der 23. Kammer am VG München (die für verkehrsrechtliche Anordnungen in ganz Oberbayern zuständig ist) passionierter (Renn-)Radfahrer sei.

  • Ich glaube, die Kläger geben sich Illusionen hin. Sie hoffen, durch einige Gewinne werde sich der Gegner besinnen.

    Ich find die Klagen gut. Muss aber zustimmen, dass das Problem schon viel weiter "unten" anfängt. Rechtswidrigkeit ist ja sozusagen nur die Spitze des Eisbergs. Bei den Anordnungen folgt die Verwaltung (= Gegner?) wohl größtenteils dem Willen der Hanseln im Rathaus.

    Wenn bei uns in FFB die "Fahrradfreunde" mal zusammentragen würden, was für sie der Begriff "Fahrradfreundlich" eigentlich darstellt, dann würde vermutlich ein ziemliches Chaos rauskommen. Von "Radwege weg!" bis "Mehr Radwege!", über "Blumenpflücken während der Fahrt!" und "kostenloser Stützräderverleih!" wär wohl alles dabei. Vielleicht sogar ein zaghaftes "Autos weg".

    Und das ist vermutlich überall so. Die richtigen Fragen werden erst gar nicht gestellt.

  • Dazu braucht es doch gar keinen Umzug. Meine Eltern wohnen in Karlsruhe, und ein Ausflug mit dem Rennrad über die Maxauer Rheinbrücke steht schon längt auf der To-Do-Liste. Kandel soll ja ganz "sehenswert" sein ^^ .

    Aus Kandel hatte ich sogar schon was in meinem Blog; ein Bekannter aus der Vorderpfalz schickte mir immer wieder besonders abstrusen Blödsinn aus der Gegend. Kannst ja dann noch etwas weiter in Richtung Westen ausschwärmen; momentan hättest du noch die seltene Gelegenheit, mit dem Rad ein Stück auf einer bereits teileingezogenen, aber noch nicht durchgehend als Kraftfahrstraße beschilderten Bundesstraße zu fahren. Hab ich erst am Sonntag wieder gemacht.

    Ich habe mittlerweile im übrigen bereits zwei Klagen vor dem VG Augsburg laufen. Und je nachdem wie sich die Stadt Blaubeuren in den nächsten zwei Wochen verhält, dürfte das VG Sigmaringen auch in Kürze eine Anfechtungsklage von mir bekommen.

    Mir würde das eigentlich auch "Spaß" machen und ich wollte (u. a.) daraus ja im Endeffekt auch einen Beruf machen. Aber unter den gegebenen Umständen habe ich da keinerlei Chance. Sponsoren findet man für so Sachen (nicht mal für das B-10-Thema) nämlich auch absolut keine. Und nach der erbärmlichen Einbahnstraßen-Pleite in Neustadt hat mir mein Kumpel auch gesagt, dass das eine einmalige Sache gewesen sein wird. Es frustriert mich eh, wie wenig juristische Argumente zählen bzw. wie willkürlich zahlreiche Behörden einfach über alles hinweggehen, was man teils über Jahre vorträgt. Daher habe ich inzwischen auch quasi jeden Rest an Glauben daran, dass wir es hier noch ansatzweise mit einem "Rechtsstaat" zu tun hätten, verloren.

    Achso - ja, man erzählt sich, dass der Vorsitzende Richter der 23. Kammer am VG München (die für verkehrsrechtliche Anordnungen in ganz Oberbayern zuständig ist) passionierter (Renn-)Radfahrer sei.

    Ja; von solchen Sachen hängt es dann halt auch ab; also Zufall. Ist auch oftmals in den Behörden der Fall. Hoffentlich unterstellt man ihm (wie anderen Richtern hier in D) keine Rechtsbeugung oder Befangenheit. ;)

    Ich hatte vor 2 Jahren ein Gespräch mit Zweibrücker Verwaltungsleuten zu einem mit Z 240 und Z 205 vollgestellten Kreisel. Mit dabei war auch ein Typ vom LBM. Der auch ganz offen zugab, dass er selber Rennrad fährt und so einen Scheiß auch ignoriert. Aber sich dennoch vehement für die Aufrechterhaltung der Bebläuung aussprach. Die allgemeine Schizophrenie eines Lohnsklaven: Wes Brot ich ess', des' Lied ich sing.

  • und ein Ausflug mit dem Rennrad über die Maxauer Rheinbrücke steht schon längt auf der To-Do-Liste. Kandel soll ja ganz "sehenswert" sein ^^.

    Deine erste Rheinquerung bei Maxau per Rad?

    Ich frage nur, weil ich wissen will, zu wieviel Notizpapier ich Dir raten soll mitzunehmen, um all das Grauen zu notieren ...

  • Rechtswidrigkeit ist ja sozusagen nur die Spitze des Eisbergs.

    Rechtswidrigkeit ist keine Spitze, sondern Fundament des ganzen Radwegelends. Die Lebenslüge der Benutzungspflicht ist die im Widerspruch zum geltenden Recht stehende Unterstellung, es gäbe sowas wie spezifische und rechtskonforme Radfahrergefährdungen auf der Fahrbahn.

  • Die Lebenslüge der Benutzungspflicht ist die im Widerspruch zum geltenden Recht stehende Unterstellung, es gäbe sowas wie spezifische und rechtskonforme Radfahrergefährdungen auf der Fahrbahn.

    Es hat meines Wissens aber auch schon Urteile von Verwaltungsgerichten gegeben, die tatsächlich feststellten, dass verkehrsregelwidriges Verhalten (von Autofahrern) keine "besondere örtliche Gefahrenlage" darstelle, welche ein Fahrbahnverbot rechtfertigen würde. Ich erinnere mich allerdings auch an das Urteil des VG Neustadt zur Sperrung der L 367 und B 270 nördlich von Kaiserslautern, wonach das Verkehrsverbot auch dann gerechtfertigt wäre, wenn mit jenem gerade nicht gegen die Störer (bzw. Gefährder), sondern die "Gestörten" vorgegangen werde.

    Die Benutzungspflicht ist ja auch immer noch der leichtere Eingriff im Vergleich zum Verkehrsverbot. Ich fand das auch letztes Jahr so großartig, als mir die Verwaltung meiner beschissenen Heimastadt ein halbes Jahr lang verboten hat, die einzige asphaltierte Verbindung aus meinem Vorort in die Stadt zu benutzen, um bspw. noch einkaufen zu können. Sie hat mir als Radfahrer die Benutzung dieser Umleitung über einen nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Feldweg (auf dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h galt) unter anderem auch deshalb verboten, weil Autofahrer versuchen könnten, mich auf dieser 3 m schmalen Piste zu überholen, die Benutzung dieser Umleitung deshalb zu gefährlich für mich sei und man mich deshalb (zu meiner "Sicherheit"!) auf eine grob geschotterte, mit normalen Rädern schlicht unbefahrbaren Piste verbannen dürfe.

    Das eigentliche Problem ist (unter den gegenwärtigen juristischen Rahmenbedingungen) das generelle Privileg der Behörden, (auf Fahrbahnen oder Straßen) eine "Gefahr" feststellen zu dürfen. Da man (das hat vor allem auch der Coronazirkus gezeigt) eine solche "Gefahr" einfach nur (bestenfalls auf Basis szientistischem Hokuspokus) behaupten und nicht in irgendeiner halbwegs nachvollziehbaren Weise nachweisen oder belegen muss (noch nicht einmal vor den sogenannten "Verwaltungsgerichten"), um elementare Grundrechte auszulöschen, ist es halt bei der von den Nazis eingeführten Benutzungspflicht (ein Element der Schutzhaft) besonders einfach. Die Herausnahme der Wegelchen außerorts aus dem S. 3 des § 45 (9) StVO erfolgte ebenfalls unter dem (durch nichts belegten) Verweis, dass es dort ja sowieso (ich meine, man nannte auch einen eine Pseudo-Exaktheit vorspiegelnden Wert von Thompson-Rivara-Thompson verdächtigen "30 %") generell viel "gefährlicher" sei.

    Also bleibt am Ende alles Willkür. Meist reicht ein einzelner Radfahrer hassender Sachbearbeiter in irgendeiner Behörde - und schon werden Fakten geschaffen, die über Jahrzehnte Bestand haben. Noch schlimmer, wenn es sich dabei um regelrecht Amok laufende Straßenbaubehörden handelt, die sich ohne jegliche (Schein-)Legitmation dazu berufen fühlen, das "Separationsprinzip" (der Nazis) zu vollenden.

  • Bei den Anordnungen folgt die Verwaltung (= Gegner?) wohl größtenteils dem Willen der Hanseln im Rathaus.

    Die folgen einzig ihrem Chef, nämlich dem Landrat oder dem Oberbürgermeister. Das ist auch genau richtig so.

    Und dieser Chef ist nun einmal von den Hanseln (die wir gewählt haben) im Rathaus abhängig.

    Anders ist es mit dem Bundeskanzler und den Hanseln im Bundestag auch nicht.

  • Rechtswidrigkeit ist keine Spitze, sondern Fundament des ganzen Radwegelends

    Na ja, auch wo es keine RWBP gibt, gibts ja noch lange keine Fahrradfreundlichkeit. Ich frag mich schon länger, was eigentlich vor sich geht, wenn in der öffentlichen Selbstverwaltung

    alle unisono betonen, dass etwas passieren soll,
    und unisono betonen, dass etwas nicht passieren soll,
    und dann trotzdem immer wieder genau das Gegenteil passiert. Als Beispiel eignet sich so gut wie alles :)

    Entweder wir lügen alle wie gedruckt, oder wir haben in Wahrheit gar keine Kontrolle drüber, was passiert. Anstatt sich zu fragen, was eigentlich dauernd schiefgeht, wird lieber weitergehampelt und weitergewurstelt. Als obs was bringen würde. Zum Nachdenken sind wir anscheinend zu blöd.

  • Die folgen einzig ihrem Chef, nämlich dem Landrat oder dem Oberbürgermeister. Das ist auch genau richtig so.

    Und dieser Chef ist nun einmal von den Hanseln (die wir gewählt haben) im Rathaus abhängig.

    Anders ist es mit dem Bundeskanzler und den Hanseln im Bundestag auch nicht.

    Korrekt, Landrat und (Ober-)Bürgermeister sind die "Exekutivchefs" in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften.

    Nur: sie haben es prinzipiell mit zwei Arten von Recht zu tun: Recht des eigenen ("kommunale Selbstverwaltung") und Recht des übertragenen Wirkungskreises, bei letzterem werden sie nur stellvertretend für den Bund oder ggf. das Land tätig. Straßenverkehrsrecht unterfällt vollständig dem zweiten Wirkungskreis, nur meinen offenbar viele Verwaltungen samt ihrer Chefs, dass sie da trotzdem nach Gutdünken auf lokaler Ebene schalten und walten können, wie sie wollen.

    Ich hatte so einen Fall vor einigen Jahre im Speckgürtel von München. Da erschien dann auch der Bürgermeister dieser 5.000-Seelengemeinde persönlich zur mündlichen Verhandlung, weil er meinte, die Kammer des Verwaltungsgerichts beeindrucken zu können. Mit dabei war seine junge Amtsleiterin, die - das war schnell offensichtlich - gute Miene zum bösen Spiel machen musste. Die kannte nämlich offenbar die Rechtsprechung zu Radwegbenutzungspflichten und hatte womöglich auch schon vorher mal vorsichtig ihren Vorgesetzten darauf hingewiesen, dass die Klage für die Gemeinde in die Hose gehen kann. Zur "Sicherheit" hatte der Bürgermeister (vermutlich auf Beschluss des Gemeinderats) auch noch eine externe Rechtsanwältin beigezogen, die aber auch wundersam stumm während der gesamten Verhandlung blieb. Der Vorsitzende Richter machte nach der Ortsbegehung dem Bürgermeister dann schnell klar, dass sie mir als Kläger recht geben werden. Daraufhin gab es den Deal, dass der Gemeinderat sich nochmal kurzfristig mit dem Fall befasst (was er dann in der Woche darauf tat). Die Benutzungspflicht war dann weg, und die Gemeinde - respektive ihre Rechtsschutzversicherung - durfte die Kosten tragen. Nachdem das mit der Erstattung der Kosten eine ganze Weile gedauert hat, habe ich auch noch schön Zinsen auf meine Auslagen bekommen.

    Die übergeordneten Behörden haben für Fälle des Rechts des übertragenen Wirkungskreises den vollen Durchgriff nach unten, können also verbindliche, verwaltungsrechtlich nicht überprüfbare Anordnungen geben. Das geschieht leider viel zu selten. Allerdings möchte es wohl ein Landrat wegen so einer Sache sich nicht mit den Bürgermeistern seines Landkreises verscherzen, denn die erinnern sich dann womöglich an so einen "unfreundlichen Akt", wenn die nächste Abstimmung über die Erhöhung der Kreisumlage ansteht...

  • Korrekt, Landrat und (Ober-)Bürgermeister sind die "Exekutivchefs" in ihren jeweiligen Gebietskörperschaften.

    Nur: sie haben es prinzipiell mit zwei Arten von Recht zu tun: Recht des eigenen ("kommunale Selbstverwaltung") und Recht des übertragenen Wirkungskreises, bei letzterem werden sie nur stellvertretend für den Bund oder ggf. das Land tätig. Straßenverkehrsrecht unterfällt vollständig dem zweiten Wirkungskreis, nur meinen offenbar viele Verwaltungen samt ihrer Chefs, dass sie da trotzdem nach Gutdünken auf lokaler Ebene schalten und walten können, wie sie wollen.

    ...

    Tja, aber was willst Du nun machen als Verwaltungsbeamter? Solange kein offenkundig strafbares Verhalten von Dir gefordert wird, muss man eben machen.

    Bei unserer Straßenverkehrsbehörde findet man in verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Regel keine rechtlichen Begründungen. Würde man es jedes mal rechtlich begründen, würde man sich lächerlich machen machen und überhaupt erst die Munition für eine Klage liefern.

    Ich kenne einen Fall in einer mittelgroßen Stadt, dort ist man zum Oberbürgermeister gegangen und hat gesagt: "Dieses und jenes geht jetzt aber wirklich nicht mehr."

    Antwort: "Och, wissen sie, manchmal macht eine Verwaltung halt auch unrechtmäßige Dinge."


    Fertig ist man damit!

    Was willst Du machen?

  • Bzgl. dieser Sache

    Gelöschtes Mitglied
    10. Juli 2024 um 00:21

    meine abschließende Stellungnahme gegenüber dem Radverkehrsdiskriminierungsbeautragten. Eigentlich ein netter Typ, im Endeffekt aber nur für Propaganda zuständig.

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    Guten Tag Herr X,

    ich finde es persönlich sehr bedauerlich, dass Sie den von der Straßenverkehrsbehörde vorgebrachten Blödsinn mir gegenüber vortragen müssen. Allerdings machen Sie sich somit mitschuldig. Zu diesem Thema ist wirklich alles gesagt; ich werde bei einem schweren oder gar tödlichen Unfall Strafanzeige gegen die zuständigen Stellen stellen.

    Nur hierzu noch:

    Zitat

    Hinsichtlich der von Ihnen angeblich nicht gegebenen Stetigkeit gibt es weder in der StVO und den VwV-StVO noch in den ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) Angaben, wann ein Radweg als stetig anzusehen ist. Insofern ist eine Stetigkeit dann gegeben, wenn ein Radweg eine durchgehende Verbindung von zwei Orten oder Ortsteilen gewährleistet.

    Stimmt, das hat man deshalb nicht genauer definiert, weil es eigentlich nur eines Mindestmaßes an logischem Denkvermögen bedarf, um zu erkennen, dass ein auf nicht einmal 600 m einmal per Z 205 unterbrochener "Geh- und Radweg" nicht "stetig" sein kann. Dies hatte sogar - im Gegensatz zur natürlich wesentlich kompetenteren Stadtverwaltung - die Kreisverwaltung Südwestpfalz erkannt.

    Dieser Radweg stellt jedenfalls KEINE DURCHGEHENDE VERBINDUNG zwischen zwei Ortsteilen dar, weil er 150 m vor der Bebauung endet und Radfahrer dort jene Fahrbahn benutzen müssen, die auf den 400 m zuvor angeblich zu gefährlich ist! Auch das habe ich mehrfach vorgetragen; ihnen sogar bei unserem Gespräch ein Video gezeigt, wie Autofahrer einen dort überholen, weil sie meinen, dass das, was dort nahezu alle Radfahrer machen - nämlich einfach in beiden Richtungen auf dem Gehweg weiterfahren - gar Pflicht wäre! Ich bin es einfach leid, mich gegenüber einer für jegliches sachliche Argument unzugänglichen Verwaltung endlos zu wiederholen, deren einziges verkehrspolitisches Ziel die Beschleunigung und Privilegierung des Kfz-Verkehrs ist. Frau X schlägt hierbei ihren Vorgänger X noch um Längen.

    Ich werde diese "Geh- und Radwege" jedenfalls nicht mehr benutzen. Die vor nun schon rund 2 Monaten gemeldeten Scherben liegen vermutlich immer noch? Mir egal. Soll sich irgendwann mal ein Staatsanwalt oder Amtsrichter drum kümmern.

    An persönlichen Gesprächen mit Ihnen habe ich vorerst auch kein Interesse mehr. Sie haben anhand meiner Videos gesehen, wo die wirklichen Probleme in dieser Stadt liegen. Vor fast drei Jahren(!) machten wir unsere Tour durch die Stadt. Und auch Sie tun überhaupt nichts. Außer, den radverkehrsfeindlichen Unsinn der Stadt verteidigen. Obwohl Sie - und davon bin ich felsenfest überzeugt - es besser wissen.