Abstruses Kreuzungskonstrukt in Bargteheide

  • Ort
    Bargteheide

    Ich bin ja ein bisschen gespannt. Ich darf bei der Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit als Aufsicht fungieren. Dabei dürfen die Schüler dieses schöne Konstrukt passieren:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen was uns die Dame von der Polizei bei der Einweisung so erklärt bezüglich Vorfahrt, Abbiegen und Hand rausstrecken.

    Die Kinder sollen von rechts aus dem Eckhorst kommend links in die Schlossstraße abbiegen fahren, dort wenden und dann die Kreuzung in Blickrichtung "geradeaus" passieren.

    Die Radwegfurt hat man vor kurzem auch nochmal "nachgezogen". Vielleicht ein Überbleibsel aus der Zeit als der Eckhorst noch Durchgangsstraße war. Aber das interessiert ja die Verkehrsteilnehmer von heute nicht. ;)

  • ui, also Eckhorst der Straße folgend, die dann zur Schloßstraße wird... da wär ich auch erstmal skeptisch, ob das ein "Abbiegen" ist. Ich folge doch eindeutig dem Straßenverlauf. der gepflasterte Teil da ist ein anderer Straßenteil, damit ist das für mich erstmal keine Einmündung/Kreuzungssituation. puh...

  • Und eben wegen der Aufpflasterung müsste de facto doch wieder eine abknickende Vorfahrt entstehen… Und zurück dann auf dem Radweg; da kann man sich das Wedeln mit den Armen sparen :)

  • Ich möchte noch den abgesenkten Bordstein ins Spiel bringen.

    Und die Beziehung des hellen gepflasterten Bereich zu den rot gepflasterten Fusswegen sind auch interessant. Zu welcher Straße gehören sie?

    Wenn man dem Asphalt folgend den Radweg quert, hat man dann Vor- oder Nachrang gegenüber Radfahrern?

  • An der L 89 und im weiteren Geradeaus-Verlauf gibt es einseitig einen Angebots-Fahrradweg, der jedoch nicht für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist. Leider kein Einzelfall. Vielleicht war das mal anders und der einseitige Fahrradweg war für beide Richtungen freigegeben.

    Und vielleicht hätte man das so belassen sollen, um dann eines Tages breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn anzulegen und dafür die Parkstreifen umzuwandeln. Zumindest im Bereich der L 69.

    Das Schüler*innen zu erläutern, was sie da vorfinden, hat jedenfalls im Ansatz das Potenzial Radverkehrsinfrastruktur-Geschichte anschaulich zu machen.

  • Moin,

    DMHH war richtig, der Radweg soll nicht genutzt, sondern nur gequert werden.

    Aber ob das nun abbiegen ist oder nicht, keine Ahnung. Ich fahre da fast jeden Tag längs ohne wirklich zu wissen, was gilt. Gekracht hat es noch nie, aber eher deshalb weil keiner so recht weiß, was gilt und alle vorsichtig fahren.

  • Die Radwegfurt hat man vor kurzem auch nochmal "nachgezogen".

    Laut VwV-StVO dürfen Radfurten nur markiert werden, wenn Radfahrer Vorfahrt und Vorran haben, das vermag ich dort nicht zu erkennen. Will die zuständige Behörde hier freiwillig Amtshaftung anbieten, wenn hier ein Unfall passiert, oder müsste man nachhelfen?

  • VwV zu §9, Absatz 2, II (Zeile 4)


    Zitat

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

  • Moin, also die offenbar ortsunkundige Polizistin war sich auch nicht ganz sicher, hatte sich im Vorwege aber wohl schon mit Kollegen beraten. Musste aber auch eingestehen dass das auch bei Erwachsenen zu Unklarheiten kommen kann, daher sollen die Kinder besonders vorsichtig fahren.

    Der Verbindungsweg ist wie eine Grundstückszufahrt zu werten, daher fährt wer auf dem Asphalt bleibt auch "um die Kurve" und muss da auch kein Handzeichen geben.

    Somit haben Radfahrer auf der Radwegefurt in keinem Fall Vorrang.

    Gelernt:

    - Auch in Anwesenheit von 10 Kindern auf dem Fahrrad und einer offensichtlichen Polizistin im Schlepptau schaffen es nicht alle Autofahrenden (und auch Radfahrende) sich ordentlich zu benehmen. Besonders schlau wenn das Fahrtziel wenige Meter weiter liegt, man selber Lehrerin ist und trotz Polizeiansprache einfach weiterfährt.

    - Funktionierende Beleuchtung am Fahrrad ist optional, auch wenn man weiß dass die Fahrräder von der Polizei geprüft werden

    - Defekte Felgenbremse auf die Schnelle reparieren muss ich noch üben

    - die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)

    Ich bin mal gespannt wie am Donnerstag die Prüfung läuft, weil einige Kinder sind dann doch noch recht unsicher auf dem Fahrrad.

  • - die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)

    Da es weder "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" noch einen sonst greifenden Ausnahmetatbestand gibt, gilt Satz 1 des §37 (2) Nr. 6:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.

    Die Polizistin hat in diesem Punkt also recht.

    ebayForumKopfverkl.jpg
    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen, womit sie dann wieder Fußgänger wären und dann wieder die Streuscheibe mit dem Fußgängersymbol verbindlich ist. Gilt dies denn auch bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ? Ich weiß es nicht.

    Nur, wenn sie bereits den achten Geburtstag gefeiert haben, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren, was dann bestimmt auch ganz viele machen. (*Ironie*)

  • Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr müssen bei Gehwegbenutzung an Querungen ohnehin absteigen,

    Da sie noch nicht strafmündig sind, ist die Relevanz dieser Regelung eher zweifelhaft.

    Aber es gibt ja schon Überlegungen, diese Grenze abzusenken, vielleicht kann man diese Schwerverbrecher ja doch noch eines Tages bei Wasser und Brot ...

    "Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...

  • "Gehweg, Schleichradler frei" ändert nix an der Gültigkeit von Ampeln ...

    Nein, erst einmal nicht. Aber es sollte einen Unterschied machen für die < 8 Jährigen: Wenn sie ohne [Zusatzzeichen 1022-10] auf dem [Zeichen 239] fahren, müssen sie an der Kreuzung absteigen und dann gilt die Fußgängerampel.

    Zitat

    Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.

    Aber:

    Zitat

    Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.

    Wenn Kinder auf einem "Radweg" fahren, müssen sie also nicht vor der Kreuzung absteigen. In diesem Fall würden dann die normalen Ampelregeln gelten, also Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten, wenn keine gesonderte Fahrradampel (oder Fuß/Rad Kombi) vorhanden ist.

    Und was ist bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] ? Gilt dann für Kinder auch die Pflicht, vor Kreuzungen abzusteigen? Es wird schließlich ein Gehweg benutzt. Falls durch das [Zusatzzeichen 1022-10] die Pflicht, abzusteigen, aufgehoben ist, gälten dann wieder die normalen Ampelregeln?

    Wer erklärt das einem 7-jährigen Kind?