• Es ist sein Recht, den Fall vors Gericht zu bringen, auch wenn er sich mit dieser Strafe im üblichen (also bei tödlichen Unfällen mit Kfz relativ milden) Rahmen bewegt. Andernfalls kämen wohl auch kaum noch weitere Details zu dieser Angelegenheit ans Licht der Öffentlichkeit. Man könnte auch angesichts dessen mal allgemein darüber diskutieren, wie und warum die gesetzlichen Regelungen zum Strafmaß bei fahrlässigen Tötungen (im Straßenverkehr) so lasch sind; vor allem bzgl. des auch viel zu seltenen verhängten dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis. Spätestens bei einer Tötung sollte der Lappen m. E. für immer weg sein.

    Und ja, mir wäre es auch recht, wenn ab einem gewissen Alter eine aktuelle Regelkenntnis sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kfz regelmäßig nachgewiesen werden müsste. Könnte dazu inzwischen auch eine Menge Videos posten.

    Nicht unweit verbreitet ist ja diese Auffassung: Auf der Straße hat außer Autos keiner was zu suchen, wer trotzdem drauflatscht kann genausogut durch den DDR-Todesstreifen mit Selbstschußanlagen rennen.

    Das war ja gerade das, was (m. E.) Natenom angetrieben hat. Radfahrer haben ein ganz normales Recht, auf Landstraßen zu fahren. Und ebenso, dass Polizei und Staatsanwaltschaften das Fehlverhalten von Autofahrern gerade dort auch regelmäßig überwachen und ahnden. Im Rahmen der deutschen Verkehrspolitik ist Radfahren außerorts ohne "Radweg" aber halt schlicht nicht vorgesehen, weil generell undenkbar.

  • Radfahrer haben ein ganz normales Recht, auf Landstraßen zu fahren.

    Diese verbreitete "Auffassung", Autos besäßen das Exklusivrecht für Fahrbahnen, bezieht sich nicht nur auf Landstraßen. In jedem Gemeinderat wirst du eine gewisse Menge an Leuten finden, die das völlig axiomhaft für alle Straßen vertreten. Und die gehören nicht allesamt zu den ungesichert Rechtsextremen. Der Rest ist der Überzeugung, dass Radfahren "auf der Straße", so völlig ohne Strichchen und sonstige Markierungen, nicht möglich ist.

    Zu welchem Lager der Natenom-Killer auch gehört: Vermutlich hat ihm sein Anwalt geflüstert, "da geht noch was".

  • Und die gehören nicht allesamt zu den ungesichert Rechtsextremen.

    Die findet man ja nicht nur in Gemeinderäten, sondern vor allem beim ADFC und in anderen obskuren Vereinen. :evil: Ich bin ja auch der Meinung, dass die Ideologie, den Kfz-Verkehr grundsätzlich vom Radverkehr zu trennen, 1:1 der Verkehrspolitik der NSDAP entspricht; mache mich damit aber stets noch unbeliebter, als ich es eh schon bin.

    Bei Natenom ist Innerorts (von dem, was ich aus seiner Gegend so mitbekommen habe) die Fahrbahnnutzung von Radfahrern der absolute Regelfall, weil es vor allem in den Dörfern rund um Pforzheim keine oder nur sehr wenige "Radwege" geben dürfte; höchstens hier und da mal was an unnötigem Gestrichel. Also im Endeffekt wie bei mir in der Südwestpfalz; wobei ich hier ja außerorts (also zwischen den Käffern) fast alles entbläut habe.

  • Ich vermute, dass der 77 jährige Natenom nicht aus Unachtsamkeit, sondern aus Unvermögen oder durch gesundheitlicher Probleme "übersehen" hat.

    Es war dunkel, es regnete, es gab Gegenverkehr. Heute Mittag hat ein 25-Jähriger Autofahrer einen Radfahrer bei Ahlhorn bei bester Sicht am hellichten Tage auf gerader, übersichtlicher Strecke von hinten gerammt. 25 ist dann wohl auch viel zu alt.

  • Es ist sein Recht, den Fall vors Gericht zu bringen, auch wenn er sich mit dieser Strafe im üblichen (also bei tödlichen Unfällen mit Kfz relativ milden) Rahmen bewegt.

    Die 150 Tagessätze sind der höchste Wert, den ich bisher für fahrlässige Tötung von Radfahrern wahrgenommen habe. Bei rechtsabbiegenden LKW-Führern sind 60-90 TS die Regel.

    Zitat

    Spätestens bei einer Tötung sollte der Lappen m. E. für immer weg sein.

    Du willst offenbar mehr Fahrerflucht haben.

  • Die 150 Tagessätze sind der höchste Wert, den ich bisher für fahrlässige Tötung von Radfahrern wahrgenommen habe.

    Mag sein. Ich halte es dennoch für zu wenig. Ist halt generell schwierig, einem Menschenleben einen Wert beizumessen.

    Du willst offenbar mehr Fahrerflucht haben.

    Diese Unterstellung halte ich für etwas provokant. :evil: Auf jeden Fall eine seltsame Interpretation bzw. Sichtweise deinerseits. Schreibst du nicht immer, dass sich die Menschen, wenn sie mal wieder fahrlässig (oder gar vorsätzlich) Scheiße bauen, keine Gedanken darüber machen, ob sie jetzt dieses oder jenes als Strafe erwartet? Außerdem fahren dort draußen sowieso schon genügend Leute ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend.

    Fahrerflucht hatte ich übrigens sogar schon einmal persönlich (um 2010 rum), als mir ein über 80-jähriger Linksabbieger die Vorfahrt genommen hatte und, obwohl ich mit dem Körper an dessen rechte Fahrzeugseite prallte, hinterher bei der Polizei behauptete, er habe nix bemerkt. Und sonst besteht ja etwa die Hälfte der Polizeipressemeldungen aus Zeugenaufrufen zu irgendwelchen Parkremplern mit anschließender Unfallflucht.

    Wenn wir danach gehen, können wir diesen Straftatbestand gleich abschaffen. Was ich übrigens sogar begrüßen würde.

  • Die findet man ja nicht nur in Gemeinderäten, sondern vor allem beim ADFC und in anderen obskuren Vereinen. :evil: Ich bin ja auch der Meinung, dass die Ideologie, den Kfz-Verkehr grundsätzlich vom Radverkehr zu trennen, 1:1 der Verkehrspolitik der NSDAP entspricht; mache mich damit aber stets noch unbeliebter, als ich es eh schon bin.

    Der ADFC ist kein obskurer Verein!

    Die Trennug der verschiedenen Verkehrsarten ist so wenig typisch für den Nationalsozialismus wie zum Beispiel die Entwicklung des Fernsehens. Vielmehr gab es unabhängig von den in den verschiedenen Industriestaaten vorherrschenden Staatsformen und politischen Ideologien eine länderübergreifende Übereinstimmung darüber, dass dem KFZ allein die Zukunft gehört und ihm alles untergeordnet werden muss.

    Auch das Fernsehen wurde nicht nur in Deutschland entwickelt!

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (4. Oktober 2024 um 23:56)

  • Ja, genau. Wenn die breite gesellschaftliche "Mitte" u. a. ein wesentliches Element der Verkehrspolitik der Nazis adaptiert (ich spare mir dieses Mal das bekannte Zitat des Reichsverkehrsministeriums zur Einführung der Radwegbenutzungspflicht), ist das natürlich was anderes und gar kein Problem. Aber sonst wirklich bei allem, was einem nicht passt gleich "Nazi!" brüllen. Schöne Grüße von Johannes B. Kerner: "Autobahn geht gar nicht". 8o

    Aber egal. Hab mir mal einige Reaktionen bei Twitter / X aus der Radbubble auf diesen Strafbefehl durchgelesen. Jene Szene hat inzwischen ein extremistisches Level erreicht, welches mich einfach nur noch anwidert. Nicht weit entfernt vom klassischen Lynchmob oder dem, was sich von 2020 bis 2023 als Zeugen Coronas offenbarte. <X

  • Die 150 Tagessätze sind der höchste Wert, den ich bisher für fahrlässige Tötung von Radfahrern wahrgenommen habe. Bei rechtsabbiegenden LKW-Führern sind 60-90 TS die Regel.


    Das es meistens im unter 90TS-Bereich liegt, hat ja einen Grund. Drüber ist man offiziell vorbestraft.


    Was mich etwas verwundert ist die Aufteilung bzw das Verhältnis: 150TS zu 2 Monate.

    Sehr viel zu lächerlich.


    Na ja, vielleicht kommt ja über den Prozess heraus, wie das passiert ist.

  • Was mich etwas verwundert ist die Aufteilung bzw das Verhältnis: 150TS zu 2 Monate.

    Sehr viel zu lächerlich.

    Ein Fahrverbot kann nach §44 StGB als Nebenstrafe angeordnet werden, wenn eine erzieherische Einwirkung auf den Delinquenten für erforderlich gehalten wird. Bei glaubhaftem Augenblicksversagen ist die Wiederholungsgefahr sehr gering. Eine stärkere erzieherische Disziplinarmaßnahme wäre angebracht, wenn es sich beim Täter um einen notorischen jugendlichen Heißsporn gehandelt hätte.

  • IMHO sollten sich die Strafen nicht nach den Folgen, sondern nach der Art des Verstoßes bemessen. Nicht jede tödliche Kollision liegt an einem irren Fahrer und nicht jeder irre Fahrer tötet jemanden (sonst wären Hamburger Taxifahrer Massenmörder…).

    Allerdings würde ich bei "hat jemanden übersehen" durchaus automatisch die Frage nach der Sehfähigkeit stellen – übrigens unabhängig vom Alter.

  • IMHO sollten sich die Strafen nicht nach den Folgen, sondern nach der Art des Verstoßes bemessen. Nicht jede tödliche Kollision liegt an einem irren Fahrer und nicht jeder irre Fahrer tötet jemanden (sonst wären Hamburger Taxifahrer Massenmörder…).

    Allerdings würde ich bei "hat jemanden übersehen" durchaus automatisch die Frage nach der Sehfähigkeit stellen – übrigens unabhängig vom Alter.

    Noch jemand, der den Unterschied zwischen "Sehen" und "Wahrnehmung" nicht verstanden hat.

  • Nur dass sich hier mal alle über die Größenordnung der Fehlleistung im klaren sind:

    Der Fahrer hat Andreas, sofern nicht die Sicht von einem vorrausfahrendem Auto verdeckt war, mind 5 Sekunden, aber eher 10-15 gesehen haben. Einen Radler, der mit Licht, Reflektoren und Warnweste unterwegs war.

  • Der Fahrer hat Andreas, sofern nicht die Sicht von einem vorrausfahrendem Auto verdeckt war, mind 5 Sekunden, aber eher 10-15 gesehen haben. Einen Radler, der mit Licht, Reflektoren und Warnweste unterwegs war.

    Ich frage mich, woher solche Zahlen kommen. Abblendlicht hat i.d.R. eine Leuchtweite von 50-75m. Bei 90 km/h sind das 2-3 Sekunden.

  • Ich frage mich, woher solche Zahlen kommen. Abblendlicht hat i.d.R. eine Leuchtweite von 50-75m. Bei 90 km/h sind das 2-3 Sekunden.

    Na ja, Osram hat vor vielen Jahren viel Geld bezahlt, damit der TÜV bestätigt, dass die neuen Xenon-Dinger oder wie sie heißen, im Gegenverkehr nicht blenden. Mich haben sie eigentlich immer geblendet.

    Auch im Innenspiegel, ich war immer froh, wenn einer so dicht auffährt, dass man das Licht nicht mehr sieht. Aber dann kamen die SUVs... :)

  • Am 2. Februar soll es eine Gedenkfahrt für Natenom geben:

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