Es ist sein Recht, den Fall vors Gericht zu bringen, auch wenn er sich mit dieser Strafe im üblichen (also bei tödlichen Unfällen mit Kfz relativ milden) Rahmen bewegt. Andernfalls kämen wohl auch kaum noch weitere Details zu dieser Angelegenheit ans Licht der Öffentlichkeit. Man könnte auch angesichts dessen mal allgemein darüber diskutieren, wie und warum die gesetzlichen Regelungen zum Strafmaß bei fahrlässigen Tötungen (im Straßenverkehr) so lasch sind; vor allem bzgl. des auch viel zu seltenen verhängten dauerhaften Entzugs der Fahrerlaubnis. Spätestens bei einer Tötung sollte der Lappen m. E. für immer weg sein.
Und ja, mir wäre es auch recht, wenn ab einem gewissen Alter eine aktuelle Regelkenntnis sowie die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kfz regelmäßig nachgewiesen werden müsste. Könnte dazu inzwischen auch eine Menge Videos posten.
Nicht unweit verbreitet ist ja diese Auffassung: Auf der Straße hat außer Autos keiner was zu suchen, wer trotzdem drauflatscht kann genausogut durch den DDR-Todesstreifen mit Selbstschußanlagen rennen.
Das war ja gerade das, was (m. E.) Natenom angetrieben hat. Radfahrer haben ein ganz normales Recht, auf Landstraßen zu fahren. Und ebenso, dass Polizei und Staatsanwaltschaften das Fehlverhalten von Autofahrern gerade dort auch regelmäßig überwachen und ahnden. Im Rahmen der deutschen Verkehrspolitik ist Radfahren außerorts ohne "Radweg" aber halt schlicht nicht vorgesehen, weil generell undenkbar.