Richardstraße sieht aus dem Bauch nach etwa 1,25m Breite aus, also für jemanden der seit 1970 nicht mehr in einschlägige Werke des Straßenbaus geschaut hat absolut ausreichend.
Richardstraße:
https://www.google.de/maps/@53.57128…i8192?entry=ttu
vom parallel-Parken dort mal ganz abgesehen... Das müsste man dann nämlich auch verbieten
wie kommst Du auf die Aussage mit dem parallel parken? Wüsste nicht, dass das bei einem Radstreifen verboten wäre. In der VwV steht nur was von "in der Regel nicht in betracht" was aus dem Beamtendeutsch übersetzt bedeutet "weiß eh keiner also egal bevor uns der Automob lyncht"