Die CO² Einsparung resultiert dann aus dem ein oder anderen zusätzlich erwischten Fußgänger/Radfahrer... *hust*
Woche 49 vom 04.Dezember bis 10. Dezember 2023
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Cargobike: Wo zwei Lastenräder einen Lkw ersetzenStädte engen den Raum für Autos ein, wollen so den CO₂-Ausstoß reduzieren. Auch Zusteller, Handwerker und Logistiker müssen nun umdenken. Cargo Cycle baut die…www.manager-magazin.deZitat
Vor uns steht der "Nanuk Megaliner". "Grüner Transport. Mit Muskeln und Strom" steht auf der Plane des Lastenrades. "Eines der größten weltweit", versichert Rusche. Knapp sieben Meter in der Länge misst das kleine Monster, 500 Kilogramm kann es zuladen. Weil es gerade etwa einen Meter breit ist, darf es deshalb auch überall fahren, wo Fahrräder erlaubt sind. Auf der Ladefläche ist Platz für drei Euro-3-Paletten in Reihe.
"darf".
Aber auch "kann"?
Wie kommt das Ding um die Kurve oder die Ampelmasten an der Kreuzung, ohne über den Fußgängerbereich des Hochbords zu cruisen?
Wie steht das Ding an einer roten Fahrradampel?
Und wo steht es, wenn ein-/oder ausgeladen wird?
ZitatRose fordert seit langem Tempo 30 in der Stadt. Wo keine Radwege vorhanden seien, gehörten Fahrräder neben Autos gleichberechtigt auf die Straße, sagt er. Dann werde auch der Cargobike-Verkehr weiter Fahrt aufnehmen, "weil endlich mehr Platz da ist".
Der Platz ist doch jetzt schon da, auch wenn da irgendwo ein "Radweg" auf dem Hochbord ist. Nennt sich Fahrbahn
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POL-SBR-BURB: Verkehrsunfall zwischen PKW und FahrradfahrerSaarbrücken-Burbach (ots) - Am Samstag, 09.12.2023, gegen 16:50 Uhr, ereignete sich in der von-der-Heydt-Straße in Saarbrücken-Burbach ein Verkehrsunfall…www.presseportal.deZitat
Ein 87-jähriger PKW Fahrer aus Heusweiler befuhr mit seinem Peugeot 308 die von-der-Heydt-Straße aus der Brunnenstraße kommend in Fahrtrichtung Parallelstraße. Vor ihm in gleicher Richtung befuhr ein 65-jähriger aus Burbach mit seinem Fahrrad den dort befindlichen Radweg.
In Höhe des Anwesens, von-der-Heydt-Straße 2, kollidierte der PKW Fahrer aus noch unbekannter Ursache, vermutlich wohl auch aufgrund der ungünstigen Witterungsverhältnisse, mit dem davor befindlichen Fahrradfahrer. Dieser wurde kurzzeitig auf der Motorhaube des Fahrzeugs aufgeladen und in der Folge zu Boden geschleudert.
Schon gewundert, warum keine Erklärung zu "Wie kommt der Fahrer denn auf den Radweg" erfolgt. Ja gut, ist halt kein Radweg, sondern ein Schutzstreifen, aber gut, die Unterscheidung ist bei der Polizei ja nicht nötig.
Google MapsFind local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.www.google.com -
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/te…0c-57f38ba16bf1
"darf".
Aber auch "kann"?
Wie kommt das Ding um die Kurve oder die Ampelmasten an der Kreuzung, ohne über den Fußgängerbereich des Hochbords zu cruisen?
Wie steht das Ding an einer roten Fahrradampel?
Ein Fahrrad, das zu groß ist für den Radweg, darf auch die Fahrbahn benutzen.
Zum Beispiel das Konferenz-Fahrrad: "Das ConferenceBike hat als rein muskelkraftbetriebenes Fahrzeug denselben Status wie ein Fahrrad und darf somit auf der Fahrbahn fahren. Wegen seiner Breite braucht es keine Radwege zu benutzen." Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/ConferenceBike
Ausführlicher wird das nochmal bei Gantermobil beschrieben:
"Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI. 11 1977 S. 811) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfasst. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen."
Rechtlicher StatusGanterMobil | Das ConferenceBike aus Ganderkesee. Alle Informationen zum Rechtlichen Status. Jetzt informieren!gantermobil.de -
„VG Hamburg 5 K 4862/19* Urteil vom 11.07.2023
Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in Wandsbek und erfolglose Klage auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung“
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/…7-2023-data.pdfDas Urteil ist laut Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig.
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„VG Hamburg 5 K 3154/18* Urteil vom 02.02.2023
Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Stresemannstraße und auf Verpflichtung der Stadt zu Veränderungen des dortigen baulichen Zustands“
Das Urteil ist laut Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig.
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Die EVP ist schon im Wahlkampfmodus:
Konservative wollen Verbrenner-Verbot kippenManfred Weber, Spitzenkandidat der EVP bei der Europa-Wahl 2024, will ein Verbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab 2035 im Fall eines Wahlsiegs kippen.www.heise.deIch halte es nach wie vor für eine Fehleinschätzung, wir könnten in Deutschland und in Europa bis in alle Ewigkeiten unsere Verbrenner bauen und fahren. Der Schwenk auf Elektromobilität im Individualverkehr ist ja keine rein deutsche Angelegenheit, wie es die Union gerne darstellt, sondern mittlerweile eine globale Entscheidung von Kalifornien über Europa bis China. Ich weiß nicht, wer in zehn Jahren noch Verbrenner fahren wollte, wenn man nicht in beinahe religiöser Argumentation am Verbrenner hängt — und als exportorientierte Volkswirtschaft hilft es uns wenig, dass „Diesel-Dieter“ und „Benzin-Otto“ keine Elektroautos wollen, wenn wir unsere Produkte woanders nicht mehr verkauft bekommen. Selbst in Entwicklungsländern, die wir gern als Gebrauchtwagenmarkt betrachtet haben, ist China längst eingedrungen und verkauft denen das Komplettpaket aus Infrastruktur und Fahrzeugen, während wir immer noch davon ausgehen, die Afrikaner tanzten im Baströckchen um die Lehmhütten, beziehungsweise um einen alten Opel Senator.
Ich wüsste wirklich gern, wie Manfred Weber sich das vorstellt: Wir bauen jetzt doch wieder Verbrenner, lassen jegliche Ambitionen hinsichtlich Elektroautos fahren und überlassen China jegliche Marktanteile, die wir mühsam erkämpft haben? Und selbst wenn E-Fuels nur halb so geil werden wie immerzu beschworen wird: Dazu werden wir Unmengen an Energie benötigen, um weiterhin teure und komplizierte Verbrennungsmaschinen zu bauen, während anderer Länder Hersteller günstige und einfache Elektroautos mit Batterien aus China auf den Markt werfen.
Das klingt für mich wirklich nicht nach einer guten Idee. Und beides, also Verbrenner und Elektroautos zu bauen, das dürfte die Kapazitäten selbst der größten Autohersteller überschreiten.
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Ich wüsste wirklich gern, wie Manfred Weber sich das vorstellt:
In dem Artikel heißt es: ""Wenn meine Fraktion nach der Europawahl eine Mehrheit herstellen kann, werden wir das vom Europäischen Parlament in dieser Legislaturperiode beschlossene Verbrenner-Verbot rückgängig machen", sagte Weber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern." Wenn das so zu verstehen ist, dass Weber dabei keine Einschränkungen macht bei der Wahl seiner Bündnispartner, dann deutet er damit an, dass er in dieser Frage ggf. auch bereit ist, mit den rechten und ultrarechten Fraktionen im EU-Parlament gemeinsame Sache zu machen.
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Du musst leider sowohl "andeuten" als auch "ggf." streichen. Die CDU/CSU betätigt sich doch schon längst nicht nur als Stichwortgeberin und Personallieferantin, sondern auch als Steigbügelhalterin der Blauen und Braun- und Schwarzhemden.
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„VG Hamburg 5 K 3154/18* Urteil vom 02.02.2023
Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Stresemannstraße und auf Verpflichtung der Stadt zu Veränderungen des dortigen baulichen Zustands“
arg!
eine der schlimmsten Stellen... halt, "strecken" in Hamburg: die Stresemannallee. Geht ja hinten richtung Westen an der Eisenbahnüberführung weiter. Das ist ein Elend Sondergleichen.
Die Begründung des Klägers liest sich stichhaltig. Wobei das Ziel des Senats, den Radverkehrsanteil zu fördern in meinen Augen kein valider Grund ist. aber sei es drum: die Begründung der Beklagten liest sich abschnittsweise ebenso nachvollziehbar, auch wenn dort eher ein "bemühen" mitschwingt, Gefahren herbeizureden. Wie etwa der Radfahrer, der vom anfahrenden Bus übersehen wird.
Und erneut wird die Belastungsbereich-Tabelle aus der ERA herangezogen mit "jaja, viel Verkehr dort!"
Im Text wird aber die Kernaussage deutlich: VG prüft, ob Ermessen ausgeübt wurde und Grenzen der Ermessensausübung eingehalten wurden. Die StVB hat Ermessen ausgeübt. Bei der StVB sitzen die Fachleute. Und die haben abgewogen: Fahrbahn = gefährlich, der Radfahrer kann nix machen, wird einfach überfahren. Geh-Radweg = der Radfahrer ist selbst schuld, wenns zum Unfall mit Fußverkehr/Geisterradler kommt, er hätt schließlich langsamer fahren können. Außerdem ist Fahrbahn = tödlich, Geh-Radweg = verletzt auch zu berücksichtigen.
Und ja, klar: bei Aufhebung der RWBP muss man auch davon ausgehen, dass die 70jährige Dame oder der 10-jährige Knirps dort fahren. Bei Tempo 30 und Mischverkehr mit vielen Bussen und auch LKW. hm.
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Das ist halt das Problem bei solchen Straßen: Solange man keinen Anspruch auf bauliche Veränderungen hat, egal wie einfach umsetzbar oder wie schlecht der Ist-Zustand ist, erzieht man allenfalls Pyrrhus-Siege.
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Erfolglose Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einem Abschnitt der Stresemannstraße und auf Verpflichtung der Stadt zu Veränderungen des dortigen baulichen Zustands“
Das Urteil ist laut Homepage des Verwaltungsgerichts Hamburg nicht rechtskräftig.
Wo / bei wem kann man finanzielle Unterstützung für die Berufung anbieten?
*edit: es geht doch um diese Straße, oder?
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Ich kann nachfragen, wie es um die finanzielle Situation aussieht, was den Antrag auf Zulassung zur Berufung angeht. "Kenne" den Kläger flüchtig aus einem Chat.
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„VG Hamburg 5 K 4862/19* Urteil vom 11.07.2023
Erfolgreiche Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht auf der Schlossstraße in Wandsbek und erfolglose Klage auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung“
Spannend hier vor allem der Aspekt, dass das Gericht nicht durchgehen lassen wollte, dass man Schrägparken der Sicherheit von Radfahrern vorziehen wollte:
ZitatDie konkrete Ermessensausübung über die Radwegbenutzungspflicht ist zumindest wegen einer auf der Strecke stadteinwärts zwischen Witthöfftstraße und Robert-SchumanBrücke ohne Not eröffneten Gefahrenquelle fehlerhaft. Nach dem Stand zum Schluss der mündlichen Verhandlung wird der benutzungspflichtige Radweg hier - trotz möglicher Alternativen - nicht sicher geführt oder zumindest das mit ihm verbundene Risiko nicht in die behördlichen Ermessenserwägungen hinsichtlich der Anordnung einer Pflicht zu seiner Benutzung des Radwegs eingestellt. [...] In tatsächlicher Hinsicht steht die Baulichkeit einer mit einfachen Mitteln umzusetzenden Beendigung der Konfliktsituation durch Aufhebung der Parknutzung nicht entgegen.
Der andere, klare Aspekt, den das VG München bisher nur andeutete (und bis dato noch nicht relevant war):
ZitatDer gerichtlichen Überprüfung unterliegt gemäß § 114 Satz 1 VwGO die behördliche Ermessensbetätigung in ihrer konkreten Gestalt. Die Beklagte hat ihr Ermessen ausweislich des Widerspruchsbescheids hinsichtlich des gesamten Hauptstrangs der Schloßstraße einheitlich ausgeübt.
Kurz: Wenn eine verkehrsrechtliche Anordnung durchgehend eine Straße regelt, von der in einem Teil die Benutzungspflicht möglich ist (zB hohes Verkehrsaufkommen bei guten Radwegen) und im anderen Teil nicht (zB wenig Verkehr bei schlechtem Radweg) heißt das, dass man trotzdem die ganze Straße ins Visier nehmen muss, weil die Klage sonst uU wegen fehlender Teilbarkeit des vA unbegründet ist. Eine wirkliche Lösung habe ich auch noch nicht parat, weil sich gerade bei Verkehrszeichen nicht nach außen zeigt, ob das jetzt eine oder fünf Anordnungen aus unterschiedlichen Bauabschnitten sind. Noch schwieriger wird es, wenn damit komplett unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden.
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Das heißt doch: ist die Benutzungspflicht auf einem Teilstück nicht gerechtfertigt, dann fällt sie insgesamt!
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Vorausgesetzt, die Behörde hat auf dem gesamten Stück eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Weil dann muss man davon ausgehen, dass sie die Sache einheitlich regeln wollte (Nichtteilbarkeit des Verwaltungsaktes).
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Genau. Zusätzlich muss man bedenken, dass - sollte der gefahrreduzierte Teil nur einen Block oder so auf einer langen Straße ausmachen - das Gericht das ganze unter Umständen so sieht, dass auf der Gesamtstrecke trotzdem eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, damit man eine stetige Führung hat. Wenns irgendwo in der Mitte in zwei teilbar ist, wird sich das Problem aber eher weniger geben.
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Das heißt doch: ist die Benutzungspflicht auf einem Teilstück nicht gerechtfertigt, dann fällt sie insgesamt!
So lief es schon bei ganzen Straßenzügen in HH nach Widersprüchen, sodass dann auch dazwischenliegende Straßen von der RWBP befreit wurden …
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Malte
3. Februar 2024 um 11:30 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2023 verschoben. -