Woche 45 vom 06. bis 12. November

  • Die Mahnwachenszene "feiert" mittlerweile den 13. "getöteten" (sic!, Passivum) Radfahrer im laufenden Jahr in Berlin, obwohl es sich bei sieben und damit über der Hälfte der Fälle nach den vorliegenden Informationen um Alleinstürze gehandelt hat.

    "Heute gedachten wir mit einer #VisionZero-Demo und Mahnwache einer Radfahrerin, die am 7. November an ihren Verletzungen verstarb, nachdem sie in der Delbrückstraße gestürzt war. Sie war ADFC-Mitglied und auf dem Weg zu ihrer Sportgruppe. Es ist das 12. Geisterrad in diesem Jahr."

    Das ist der Original-Text aus der Twitter-Nachricht. Quelle:

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    Man kann zu dem Standpunkt kommen, dass unzureichende Infrastruktur nicht die Unfallursache war. Und dass es fragwürdig ist, bei einem Alleinunfall ein Ghostbike aufzustellen.

    Andererseits stellen zum Beispiel auch Autofahrer*innen bei Unfällen Straßenkreuze auf. Dem ADAC ist es übrigens z. B. diese Ausstellung wert gewesen:

    "Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg
    Das Risiko, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken, ist bei jungen Fahrern fast doppelt so hoch als bei anderen Verkehrsteilnehmern. 2014 kamen in Bayern 69 junge Fahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben"

    Quelle: ADAC-Pressemeldung

    Ausstellung „Schatten – Ich wollte doch leben!“ in Bamberg

    Und der ADAC tut auch was gegen die Unfallgefahr bei der Kraftfahrzeugnutzung. Im selben Artikel steht: "Der ADAC steht nicht nur für die positiven Seiten individueller Mobilität, sondern stellt ebenso die Schattenseiten und Gefahren im Straßenverkehr dar. Um die Unfallzahlen zu senken, bietet der ADAC auf seinem Fahrsicherheitszentrum Nordbayern in Schlüsselfeld das Junge-Fahrer-Training an."

    Fahrtraining ja, aber: Die Forderung, ein niedrigeres generelles Tempolimit auf Landstraßen einzuführen, was nachweislich die Unfallgefahr senkt, kommt für den ADC nicht infrage.

    Und völlig unabhängig von Verkehrsinfrastrukturfragen oder niedrigeren Tempolimits geht es bisweilen auch einfach nur um einen Ort für Trauer, so beschreibt es Christine Aka im rnd, sie ist Professorin für Kulturanthropologie. Der Trauerort Friedhof, so ihre These, wird ergänzt um den Trauerort Unfallkreuz am Straßenrand.

    Trauer am Straßenrand: “Unfallkreuze können Friedhöfe nicht ersetzen”
    Christine Aka ist Professorin für Kulturanthropologie und hat erstmals vor zehn Jahren zu Unfallkreuzen am Straßenrand geforscht.
    www.rnd.de
  • Du siehst aber den Unterschied im Adressaten der Aktion? Bei Autofahrern geht es darum, dass die jungen Leute sich selbst überschätzen (und nein, die Frage ist nicht ob sie mit 80 oder 100 am Baum enden… eher mit 180). Beim Ghostbike wird dagegen nur die "schlechte Infrastruktur" kritisiert.

  • Gibt es die Datenlage her Aussagen zu machen, ob die Alleinunfallgefahr auf "Infrastruktur" höher oder niedriger ist als auf der Fahrbahn ?

    Nein, und dafür gibt es viele Gründe. Hauptgrund: wir wissen nicht, wie viele Personenkilometer je nach Führungsform und Risikogruppe geleistet werden. Das Formular für die amtliche Unfallaufnahme enthält zudem auch kein Feld für die Frage, ob Infrastruktur überhaupt vorhanden war. Erst recht gibt es keine amtliche Unfallursache "Sturz wegen mieser Radinfra". Ein weiteres Problem: von den sieben Toten infolge Alleinsturz in Berlin starben allein 2 beim Wechsel zwischen Fahrbahn und Hochbord durch Kontakt mit der Bordsteinkante. Welcher Führungsform will man da jetzt den Sturz ankreiden? In Straubing gab es gerade einen Todesfall, wo der Radfahrer, der illegal auf dem linken Gehweg fuhr, wegen eines Wegweiser-Masts die Kontrolle verlor und gegen das links des Bürgersteigs befindliche Wohnhaus stürzte. In der Gegenrichtung rechts der Fahrbahn trägt der Bürgersteig ein Z.240. Infrastuktur-Unfall, oder doch bloß simpler Darwin-Award-Kandidat?

  • Du siehst aber den Unterschied im Adressaten der Aktion? Bei Autofahrern geht es darum, dass die jungen Leute sich selbst überschätzen (und nein, die Frage ist nicht ob sie mit 80 oder 100 am Baum enden… eher mit 180). Beim Ghostbike wird dagegen nur die "schlechte Infrastruktur" kritisiert.

    Das beurteile ich anders, denn es gibt ganz sicher sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen. Beim Ghostbike ist der Schwerpunkt sicher mehr in Richtung ungünstige oder gefährliche Infrastruktur, bei den Autobahnkreuzen geht es vermutlich stärker um den Trauergedanken. Die Autobahnkreuze werden von Verwandten und Bekannten initiiert. Bei den Ghostbikes sind es eher Fahrradinteressensgruppen. Allerdings unbedingt mit Rücksprache mit den Hinterbliebenen. Ich war selbst einmal beim Aufstellen eines Ghostbikes dabei, da sprach auch der nächste Angehörige des tödlich Verunfallten ein paar Worte.

    Aber ganz sicher stellen sich auch die Angehörigen von Autoverkehrsopfern solche Fragen, die auch in Richtung Infrastruktur gehen:

    - Ein Wagen mit deutlich weniger PS hätte vielleicht nicht zu dem Unfall geführt.

    - Eine Wegfahrsperre bei Alkoholgenuss (die Anschlussstelle dafür ist bei Neuwagen Pflicht!) hätte vielleicht verhindert, dass er besoffen losgefahren ist.

    - Ein besserer ÖPNV oder ein Disco-Bus hätte vielleicht die Tochter/den Sohn(den Verwandten) heile nach Hause gebracht.

    - Bislang ist der automatische Geschwindigkeitsassistent (muss ebenfalls bei Neuwagen installiert sein, aber es gibt keine Benutzungspflicht) noch nicht so bekannt. Aber auch das wird zunehmend eine Frage sein, die sich Angehörige stellen werden: Warum hat sie/er nicht den Automatischen Geschwindigkeitsassistenten benutzt?

    - Gibt es schon länger und kann ebenfalls zu einer Frage werden: Warum fuhr sie/er so ein altes Fahrzeug, dass nicht einmal ABS hatte. Insbesondere bei Motorradunfällen ist das ein Thema, wie mir Bekannte aus der Motorradszene berichteten.

  • Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.

    Dass Ghostbikes jetzt auch bei Alleinunfällen aufgestellt werden, war mir allerdings auch neu. Weiß auch nicht so recht, wie ich dazu stehen soll.

    Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.

  • In Straubing gab es gerade einen Todesfall, wo der Radfahrer, der illegal auf dem linken Gehweg fuhr, wegen eines Wegweiser-Masts die Kontrolle verlor und gegen das links des Bürgersteigs befindliche Wohnhaus stürzte. In der Gegenrichtung rechts der Fahrbahn trägt der Bürgersteig ein Z.240. Infrastuktur-Unfall, oder doch bloß simpler Darwin-Award-Kandidat?

    Eindeutig: Die besch... Infrastruktur begünstigt Fahrradunfälle an dieser Stelle!

    Hier ist ein Foto von der Unfallstelle (idowa vom 8.11.23):

    Radfahrer stirbt bei Unfall in Straubing
    Ein tödlicher Unfall hat sich am Mittwochabend in Straubing zugetragen.
    www.idowa.de

    Wenn der Unfall an der Stelle passiert ist, an der das rosa Haus steht mit der Bushaltestelle davor, das auf der Aufnahme zu sehen ist, dann gilt, dass du dort als Fahrradfahrer*in den benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg auf der stadtauswärts gelegenen linken Seite benutzen musst. Der Radfahrer fuhr also nicht "illegal" dort, sondern war vielmehr verpflichtet dort zu fahren (sic!) Und er darf nicht die Fahrbahn benutzen und er hätte auch keine Chance rechts auf dem Gehweg zu fahren, denn der ist nicht für den Fahrradverkehr freigegeben.

    Hier ist das googlestreetview-Bild von dem Gebäude, vor dem laut idowa der Unfall passierte.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Es kann aber auch sein, dass der Unfall nicht genau an dieser Stelle passierte, vor dem rosa gestrichenen Haus, sondern schon davor, nämlich vor dem rot gestrichenen Haus:

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    Fuhr der Fahrradfahrer dort linksseitig stadtauswärts, dann wäre er tatsächlich gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung unterwegs gewesen. Dann stellt sich allerdings die Frage, wo er gestartet ist, um den Fall besser beurteilen zu können.

    Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.

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    Rechtsseitig hätte er allerdings auf der Fahrbahn fahren müssen. Kann man ja machen, ist sowieso oft eine vergleichsweise sichere Sache, allerdings in dem Fall ordnungsgerecht nur bis zur gegenüber einmündenden Viereckmühlenstraße. Also etwa 50 m weit. Dort besteht nämlich die Verpflichtung, die Straßenseite zu wechseln, um auf dem Zweirichtungsradweg linksseitig weiter stadtauswärts zu fahren.

    Kann man machen, ist halt nicht besonders sicher und dürfte so eigentlich auch gar nicht ausgeschildert sein. Nach weiteren 80 m wiederum muss man, um mit dem Fahrrad weiter stadtauswärts fahren zu können, erneut die Straßenseite wechseln. Und zwar in Höhe der Einmündung Zur Wieskapelle. Diesmal auf einem Zweirichtungsradweg, der stadtauswärts rechtsseitig angelegt wurde.

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    Ist das eine besch... Fahrradinfrastruktur? Oder ist es eine ganz besonders besch... Fahrradverkehrsinfrastruktur? Wie dem auch sei: Das Aufstellen eines Ghostbikes fände meine volle Zustimmung! Und den polemischen Ausdruck "Darwin-Award-Kandidat" für den tödlich verunglückten Fahrradfahrer finde ich reichlich unangebracht.

    Ergänzung:

    Der Fahrradfahrer fuhr auch nicht "illegal auf dem linken Gehweg". Vielmehr fuhr er, wenn meine oben dargestellten Überlegungen zutreffen und der Unfall schon vor dem roten Haus passierte, auf dem linken gemeinsamen Geh- und Radweg an einer Stelle, an der es rechtsseitig keinen gemeinsamen Geh- und Radweg gibt. Und wenn es dieser Schildermast war, der den Fahrradfahrer zu Fall brachte, ...

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    Wenn es also dieser Schildermast war, dann kann man dazu nur sagen, dass dieser Schildermast, so richtig mittendrauf auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch sehr leicht einen Fahrradfahrer zu Fall bringen kann, der den gemeinsamen Geh- und Radweg in die richtige Richtung befährt. Und dann würde der nicht gegen die Hauswand stürzen, sondern auf die Fahrbahn, wo ihm dann, wenn's blöd läuft, ein LKW das Hirn aus dem Schädel drückte. (Ich kann auch eklig!X/) (Entschuldigung!)

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (12. November 2023 um 20:18) aus folgendem Grund: Ergänzung angehängt, ein bisschen eklig, Entschuldigung! Aber ich bin da mittlerweile ein bisschen drauf eingestiegen.

  • Weil er sich ein neueres nicht leisten kann oder will, ist häufig die Antwort. Wobei Fahrzeuge ohne ABS langsam ausgephast sein sollten, wenn man von expliziten Oldtimern absieht.

    Gilt wohl für Autos, nicht aber für Motorräder:

    "Beim Auto Standard: Lebensrettendes System fehlt noch immer bei Motorrädern" EFahrer.com vom
    01. Dezember 2022

    https://efahrer.chip.de/news/beim-auto-standard-lebensrettendes-system-fehlt-noch-immer-bei-motorraedern_1010420

    Hat sicher damit zu tun, dass ABS-Pflicht für Motorräder später kam, aber möglicherweise hat es auch damit zu tun, dass viel Motorradfahrer*innen ihr Motorrad nur wenige Monate im Jahr anmelden und nutzen, sodass die Fahrzeuge ein höheres Alter erreichen.

    Hauptsache, es kommt keine ABS-Pflicht für normale Fahrräder. Das fände ich dann nämlich übertrieben, zumal im norddeutschen Tiefland.

  • Beitrag von Peter Viehrig (12. November 2023 um 20:12)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (12. November 2023 um 20:23).
  • Nochmal ganz anders berichtet die SZ vom 9.11.23 von dem Sturz des Fahrradfahrers in Straubing, der dann starb: "Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und anschließend schwer gestürzt, teilte die Polizei mit. Die Identifizierung des Mannes steht den Angaben zufolge noch aus. Warum der Radfahrer an dem Verkehrszeichen hängen blieb, war zunächst noch nicht abschließend geklärt. Der Unfall könne aber infolge eines "innerkörperlichen Vorgangs" passiert sein, sagte ein Beamter. Zuvor hatte die "Passauer Neue Presse" berichtet." Könnte also sein, dass es sich gar nicht um einen Unfall im eigentlichen Sinne gehandelt hat. Und was jetzt? Ghostbike aufstellen oder nicht? Alleine schon wegen des mitten auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg stehenden Schilderbaumes, der dort für den Autoverkehr steht, ist ein Ghostbike berechtigt. Kann ja sein, dass der Fahrradfahrer aufgrund einer Erkrankung gegen das Schild fuhr, aber vielleicht wäre er nicht gestürzt, wenn dort kein Schild gestanden hätte.

    Quelle:

    Radfahrer stirbt nach Sturz
    Ein Radfahrer ist in Straubing bei einem Sturz tödlich verletzt worden. Er sei am Mittwochabend mit seinem Rad an einem Verkehrszeichen hängen geblieben und...
    www.sueddeutsche.de
  • Ist er zum Beispiel hier gestartet, also noch ein Haus weiter vorne, auf der linken Bürgersteigseite, dann hätte er sein Rad entweder schieben müssen oder die vierspurige Straße überqueren müssen, um korrekt rechtsseitig stadtauswärts zu fahren.

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man da auch gleich rechts fahren darf (ob man es KANN, ist ob der diversen Hindernisse dort allerdings auch noch eine andere Frage…) und das links nur den Abschnitt von der Seitenstraße bis zur Ampel meint – auf alle Fälle ist es sehr schlecht beschildert und animiert zu Fehlverhalten.

    Noch dazu: Ohne diesen einen Mast wäre der linksseitige Radweg weit besser für zwei- als der rechte auch nur für eine Richtung geeignet…

  • Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man da auch gleich rechts fahren darf (ob man es KANN, ist ob der diversen Hindernisse dort allerdings auch noch eine andere Frage…) und das links nur den Abschnitt von der Seitenstraße bis zur Ampel meint – auf alle Fälle ist es sehr schlecht beschildert und animiert zu Fehlverhalten.

    Noch dazu: Ohne diesen einen Mast wäre der linksseitige Radweg weit besser für zwei- als der rechte auch nur für eine Richtung geeignet…

    Ich meinte jetzt nicht auf dem Gehweg, sondern auf der Fahrbahn, dort kann man auf dem ca. 80 m kurzen Abschnitt zwischen Stadtgraben und Viereckmühlstraße legal auf der Fahrbahn fahren. Aber bereits an der Einmündung Zur Wieskapelle ist Schluss mit legal auf der Fahrbahn fahren, denn dort muss ein Fahrradfahrer die Seite wechseln, um auf der anderen Seite legal (allerdings gegen die übliche Fahrtrichtung) auf der linken Seite weiter stadtauswärts fahren.

    Nochmal ca. 80 Meter weiter endet der gemeinsame Geh- und Radweg auf der linken Seite stadtauswärts. Und wieder muss die Straße überquert werden, um rechts den getrennten Geh- und Radweg zu benutzen.

  • Gefühlt wäre mir da eine Unterscheidung zwischen Mahnung ((Rechtsabbiege)unfälle, Sch... Infrastruktur, Gefahrenstelle) = Ghostbike und Trauer/Anteilnahme = Kreuz o.ä., je nach evtl. religiösem Kontext, auch näher.

    Ich bin mir nichtmal sicher, ob man über die Unfallstatistik überhaupt noch sinnvoll explizite Gefahrenstellen finden kann, oder ob das inzwischen viel zu sehr von Zufallstreffern überlagert wird, die überall passieren können.

  • Nochmal ganz anders berichtet die SZ vom 9.11.23 von dem Sturz des Fahrradfahrers in Straubing

    Die SZ (und synchron viele andere überregionale Medien wie Stern, RTL, telekom.de, Zeit…) übernimmt hier 1:1 eine dpa-Meldung. Ich vermute, dass die Stelle bei der bayerischen Polizei, die dem dpa-Newskanal zuarbeitet, zentral für ganz Bayern zuständig ist und die Ereignisse daher auch nur vom Hörensagen kennt. Dem Pressebericht der Polizei vor Ort zufolge gab es keinen Kontakt mit dem Masten. Also dürfte die Diskrepanz hier ein Fall von „Stille Post“ sein.

    Der exakte Unfallort liegt übrigens vor dem dunkelroten Haus, also da, wo in dem von dir verlinkten Artikelfoto die Polizeiautos und die Beamten stehen und wo man nioch nicht auf der linken Seite fahren darf.

  • Aus dem Teaser: "Auch künftige Verbrenner-Pkw dürfen große Mengen giftiger Schadstoffe ausstoßen. Autobranche und EU nehmen heftige Schäden für Gesundheit und Umwelt in Kauf"

    Auch eine mildere Absenkung bleibt immer noch eine Absenkung. "Große Mengen" Schadstoffe haben die Autos zuletzt in den 80er Jahren ausgestoßen. Mit unserem heute rezenten Bestand aus Euro 4/5/6 werden die bisher geltenden strengen Immissionsgrenzwerte flächendeckend eingehalten, und mit zunehmendem Aufwuchs an Euro 6d würde sich die Situation auch ohne Euro7 nochmals deutlich bessern.

    Das muss natürlich alle alarmieren, die mit der Erfassung, Bewertung und technischen Bekämpfung von Schadstoffen gutes Geld verdienen. Konsequenz: Emissions- und Immissionslimits gehören beide kräftig gesenkt, die zahme Bestandsflotte wird dadurch mit einem Federstrich zur brisanten Giftspritze, und die grünen Bereiche auf der Schadstoff-Landkarte verwandeln sich über Nacht wieder in akute Gefahrenzonen, wo einen schon allein vom Betrachten der signalroten Einfärbung ein unwiderstehlicher Hustenreiz packt. Und schon haben Anwälte, Gutachter, Bürokraten, Sicherheitsingenieure und NGO-Spendensammler erstmal wieder für die nächsten zehn Jahre ausgesorgt.

    Wir sprechen uns dann 2030 wieder, wenn Euro8 diskutiert wird und die DUH darüber aufklärt, dass jede NO2-Konzentration oberhalb 1/100 des heute geltenden Grenzwertes quasi vollendeter Kindsmord wäre.:evil:

    Klingt für mich ganz schön nach Verschwörungstheorie.

    Ohne wiederholte Anpassungen der Grenzwerte und Normen in der Vergangenheit, hätten wir jetzt noch immer die selben Drecksschleudern wie in den 50er Jahren, weil die Hersteller keinen Grund gehabt hätten irgendwie bessere Abgaswerte zu erreichen.