25. Geburstag Fahrradnovelle

  • Das Problem sind ja eher bereits bestehende Schilder an völlig unzureichenden Wegen. Und das immer noch seit 25 Jahren. Und daran ändert sich offensichtlich nichts, es sei denn, es finden sich Einzelne, die da in Privatinitiative gegen behördliche Widerstände gegen vorgehen. Stück für Stück.

    Und auf Radfahrerseite gibt es viele, die diese Wege trotzdem unbedingt nutzen wollen und am besten noch Gehwege.

    Diejenigen, die zügiger unterwegs sind und/oder das Fahrrad tatsächlich als Fortbewegungsmittel für längere Strecken, zum Pendeln oder sonst wie nutzen, haben nicht Wahl und müssen dann teilweise mit 10 km/h durch die Innenstadt zockeln. Radwege auf denen man auch mal einen anderen Radfahrer überholen könnte, kenne ich hier keine.

    Die bestehenden Schilder einfach zu belassen und die Bedeutung auf das Verbot für andere Verkehrsarten zu beschränken, halte ich für weniger aufwändig als alle Schilder abzumontieren.

    Und ohne Schilder gäbe es auch keinen Grund mehr, diese nicht zu Fuß zu nutzen.

  • ...

    Die bestehenden Schilder einfach zu belassen und die Bedeutung auf das Verbot für andere Verkehrsarten zu beschränken, halte ich für weniger aufwändig als alle Schilder abzumontieren.

    Dann entsteht eine Situation, in der manche Radwege beschildert sind und manche nicht. Wer nach dem Unterschied fragen würde, dem müssten man antworten: "Es gibt keinen. Es handelt sich einfach um überflüssige Beschilderung!"

    Aber hey, wieso nicht einfach mal einige tausend überflüssige Verkehrsschilder in den Verkehr stellen?! Ist doch sowieso egal, was die bedeuten. Nein, so geht es eben nicht.

    Im Übrigen Irrst Du, was den Aufwand angeht. Verkehrsschilder werden nicht nur einmal auf- oder abgebaut, sondern sie müssen von Zeit zur Zeit gepflegt und ggf. ersetzt werden.

    Aber mach Dir nichts draus. Das hat bisher noch kein Politiker kapiert.

    Und ohne Schilder gäbe es auch keinen Grund mehr, diese nicht zu Fuß zu nutzen.

    Der einzige Grund, das nicht zu tun, wäre der Umstand, dass es verboten ist. Das ist ohne Beschilderung nicht anders als mit Beschilderung.


    Ich fürchte, diejenigen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, verstehen von der Sache noch immer mehr als so manch einer in diesem Forum.

  • Das Problem sind ja eher bereits bestehende Schilder an völlig unzureichenden Wegen. Und das immer noch seit 25 Jahren. Und daran ändert sich offensichtlich nichts, es sei denn, es finden sich Einzelne, die da in Privatinitiative gegen behördliche Widerstände gegen vorgehen. Stück für Stück.

    Vor allem führt es zu einem extremen Ungleichgewicht: Mal wird ein [Zeichen 240] an einem baulich einwandfreien Weg weggeklagt und das von der Gemeinde bewusst nur durch [Zeichen 239] ersetzt, damit man "die dummen Radfahrer sind eh mit nichts zufrieden" spielen kann und mal (weitaus öfters) bleibt [Zeichen 240]+Mofa frei auf 1,5 Meter Holperpiste unberührt, weil kein Kläger da ist. Theoretisch müsste gerade "Mofa frei" ja für einen besonders guten Weg sprechen; in der Praxis ist zumeist ein Warnzeichen für "hat seit 40 Jahren keiner mehr angeguckt".

  • Dann muss man halt einen anderen verbindlichen Weg festlegen, einen Radweg eindeutig als solchen erkennbar zu machen.

    Daran ist man bisher ja auch gescheitert.

    Das sehe ich im allgemeinen nicht so, dass man daran gescheitert ist. In manchen Fällen natürlich.

    Es ist aber nunmal so, dass Menschen manchmal scheitern. Schilder lösen dieses Problem nicht, denn auch daran scheitert man noch öfter.

  • Früher mal benutzungspflichtiger Fahrradweg, heute nur eine Option für defensive Langsam-Fahrradfahrer*innen: Blumenauerstraße

    Früher mal benutzungspflichtig, heute nur Angebotsradweg ohne Ausschilderung: Lange-Hop-Straße


    Trotz 25 Jahre Fahrradnovelle haben sich ja doch sehr viele Fahrradwege erhalten und sind zum Teil heute noch als benutzungspflichtig ausgewiesen, obwohl sie eigentlich zu schmal sind.

    Aber es wurden auch viele Fahrradwege den neuen Standards angepasst. Was ich mich häufiger frage: Hatten die Initiatoren damals im Blick, dass die Fahrradnovelle dazu führen würde, dass für den Fahrradverkehr absehbar an vielen Stellen eine doppelte Infrastruktur entstehen würde.

    Denn es muss doch allen beteiligten damals klar gewesen sein, dass man nicht in wenigen Jahren alle vorhandenen Fahrradwege auf die neuen breiteren Maße bringen kann. Und das führte dann ja auch dazu, dass eine zweifache Infrastruktur für den Fahrradverkehr entstanden ist.

    Alte Hochbordfahrradwege ohne Benutzungspflicht auf der einen Seite, Fahrbahn-Fahrradfahren auf der anderen Seite. Und obwohl das doch deutlich absehbar war, wurde jahrelang und wird zum Teil heute noch von vielen Verkehrsbehörden so getan und auch von vielen Polizisten so getan, als sei es unabdingbar notwendig eine klare eindeutige "Einwegelösung" für den Fahrradverkehr zu schaffen.

    Nur so, wird von dieser Seite gerne argumentiert, könne die Sicherheit des Fahrradfahrers optimiert werden. Der Fahrradfahrer/die Fahrradfahrerin müsse immer genau erkennen können, wo er/sie zu fahren habe und die anderen Verkehrsteilnehmer*innen müssten immer genau wissen, wo sie mit Fahrradfahrer*innen zu rechnen haben. Meines Erachtens ist es absolut unrealistisch und voraussichtlich auch in den nächsten 25 Jahren nicht zu schaffen, diese Eindeutigkeit herzustellen. Und ich bin mir sicher, dass das gar nicht weiter schlimm ist, wenn eine "Mehrwegelösung" möglichst weit verbreitet ist.

  • Nur so, wird von dieser Seite gerne argumentiert, könne die Sicherheit des Fahrradfahrers optimiert werden. Der Fahrradfahrer/die Fahrradfahrerin müsse immer genau erkennen können, wo er/sie zu fahren habe und die anderen Verkehrsteilnehmer*innen müssten immer genau wissen, wo sie mit Fahrradfahrer*innen zu rechnen haben. Meines Erachtens ist es absolut unrealistisch und voraussichtlich auch in den nächsten 25 Jahren nicht zu schaffen, diese Eindeutigkeit herzustellen. Und ich bin mir sicher, dass das gar nicht weiter schlimm ist, wenn eine "Mehrwegelösung" möglichst weit verbreitet ist.

    Früher zumindest stand die Forderung nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Grundsatzprogramm des ADFC. Ist heute kein Thema mehr, aber nicht etwa, weil diese Forderung durch die 97er-Novelle erfüllt worden wäre, sondern weil diese Pluralität von den Funktionären mittlerweile gehasst wird wie die Pest. Es würde nämlich für jedermann offensichtlich, dass das Geschäftsmodell „Radwege fordern wegen der Sicherheit“ eine dreiste Lüge ist. Der größte Feind ist daher heute derjenige, der sich für Wahlfreiheit einsetzt, weil er damit erstens die dringende Notwendigkeit für die Neuanlage von Radwegen widerlegt und zweitens Politik und Verwaltung angeblich auch dazu anstiftet, die schon vorhandenen Wege weiter verkommen zu lassen und notfalls zu entschildern.

  • Früher zumindest stand die Forderung nach Aufhebung der Benutzungspflicht im Grundsatzprogramm des ADFC. Ist heute kein Thema mehr, aber nicht etwa, weil diese Forderung durch die 97er-Novelle erfüllt worden wäre, sondern weil diese Pluralität von den Funktionären mittlerweile gehasst wird wie die Pest.

    Das entspricht nicht meinen Erfahrungen mit dem ADFC, dass deren Funktionäre die Pluralität (im Sinne von mehrere Angebote der Radverkehrsführung sollen möglich sein) hassen wie die Pest.

    Ich schätze den Einfluss des ADFC auf Entscheidungen zur Radverkehrsinfrastruktur nicht zu hoch ein. Dazu kommt: Wenn der ADFC sich zu Wort meldet, dann muss gerade deshalb, weil der Einfluss nur begrenzt ist, wenigstens eine möglichst eindeutige Positionierung erfolgen. Sonst droht genau das, was du ansprichst: Vorhandene Fahrradwege, die eigentlich zu eng sind, werden zu Angebotsfahrradwegen und die Verwaltung lehnt sich zurück und weist Kritiker darauf hin, sie könnten ja die Fahrbahn benutzen.

    So weit ich das von Hannover aus verfolge, besteht die eindeutige Positionierung des ADFC darin, dass an Hauptverkehrsstraßen Hochbordradwege gefordert werden, die ausreichend breit sind, und die rechtzeitig vor einer Kreuzung direkt am Fahrbahnrand entlang geführt werden, also dort nicht versteckt hinter parkenden Autos geführt werden. (Um die Abbiegeunfallgefahr zu reduzieren.) Damit ist erst mal nichts zu deren Ausschilderung gesagt. Wenn diese Fahrradwege mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden, dann sind es Fahrradwege, die nicht benutzungspflichtig sind. Und da hat der ADFC nichts dagegen, zumindest dann nicht, wenn die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, die es erlauben würden, den Radweg als benutzungspflichtig auszuschildern. Also so [Zeichen 237]oder so[Zeichen 241-30].

  • Wenn diese Fahrradwege mit [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden, dann sind es Fahrradwege, die sich auf der falschen Straßenseite befinden.

    Da würde ich mich jetzt aber über ein paar Beispiele aus Stade freuen. Möglicherweise gibt es in Stade eine abweichende Verwendung des Schildes für Angebotsradwege?

    Und wie sind in Stade Angebotsradwege ausgeschildert, die für beide Richtungen freigegeben sind?

    In Hannover wird dieses Schild [Zusatzzeichen 1022-10] für folgende Angebotsradwege benutzt.

    1. rechtsseitiger Angebotsradweg in eine Richtung.

    2. linksseitiger Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist.

    Um darauf hinzuweisen, dass ein rechtsseitiger Radweg auch für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist, wird dieses Schild benutzt: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Beispiel:

    Blumenauer Straße in Hannover:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com
  • Es gibt eben kein Verkehrsschild für Angebotsradwege rechts – bei getrennter Ausführung geht man davon aus, dass das über das Design geht und für die gemischte Form war eigentlich mal [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gedacht. Dann kam aber irgendwer mal auf die Schnappsidee mit der Schrittgeschwindigkeit – weniger wegen böser "Rambo-Radler" als eher weil ignorante Kommunen das reihenweise an viel zu enge Gehwege getackert haben.

  • Es gibt eben kein Verkehrsschild für Angebotsradwege rechts – bei getrennter Ausführung geht man davon aus, dass das über das Design geht und für die gemischte Form war eigentlich mal [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gedacht. Dann kam aber irgendwer mal auf die Schnappsidee mit der Schrittgeschwindigkeit – weniger wegen böser "Rambo-Radler" als eher weil ignorante Kommunen das reihenweise an viel zu enge Gehwege getackert haben.

    Das mit der Schrittgeschwindigkeit stand schon 1988 bei deren Einführung für die neuen Fußgängerzonen mit drin. 1992 wurde es auch explizit für Z.239 und Gehwege verordnet. In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt. Mit irgendwelchen negativen Erfahrungen dürfte die Wiedereinführung der Schrittgeschwindigkeit wohl nichts zu tun gehabt haben, da das Schritttempo weder vor noch nach seiner Aufhebung von der Polizei aktiv überwacht noch zumindest offensiv eingefordert wurde. Bis heute dürfte diese Regel mit zu den am konsequentesten missachteten Verkehrsvorschriften überhaupt gehören.

    Zur Verwendung von "Fahrrad frei" alleine: es ist immer ein grober Fehler, aus der Beschilderungspraxis der Straßenverkehrsbehörden im Zusammenhang mit Radverkehr Rückschlüsse auf die Rechtslage herzuleiten.:evil:

  • In Hannover wird dieses Schild [Zusatzzeichen 1022-10] für folgende Angebotsradwege benutzt.

    1. rechtsseitiger Angebotsradweg in eine Richtung.

    2. linksseitiger Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist.

    Nach meinem Kenntnisstand ist 2 die einzige Situation, in dem ein Zusatzzeichen allein eine rechtliche Wirkung hat. Allein deswegen hätten sie sich etwas anderes einfallen lassen sollen. Pandora oder so.

    Einen rechten Radweg kann man nicht freigeben, weil er schon freigegeben ist.

  • In der "nichtigen" Schilderwaldnovelle von 2009 war sie entfallen und wurde auf Wunsch der Bundesländer mit dem anschließenden Neuerlass der StVO 2013 wieder eingeführt.

    Ich meine, die Wiedereinführung stand schon in der "1. Zitierfehlernovelle" (wie ich sie seit der 2. nenne ;) ) mit der Begründung, wieder mit "Fuzo, R frei" gleichzuziehen, 2013 nur bestätigt (wie auch da direkte Linksabbiegen, auch eine 2009er Änderung)

    Ansonsten:

    In der StVO steht "R frei" solo in der Tat nur für linksseitige Radwege.

    Die Existenz rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege ohne B-Pflicht durch [Zeichen 240] werden in § 2 (4) S. 3 eindeutig erwähnt, ohne jedoch zu erwähnen wie sie erkannt werden sollen. Die VwV-StVo erwähnt seit relativ kurzer Zeit, dass Piktogramme dafür geeignet seien, ohne dass es dort als alleinige Lösung festgelegt würde, alles andere geht also immer noch, neben Malerei sind also immer noch andere Indizien (u.a. drauf zu führende Furten würde ich auch als Freigabe interpretieren) möglich und dürften mangels fixer Definition nicht zu Nachteilen für Radler führen (im Zweifel für den Angenagten), die dort fahren. Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen, auch unbeschilderte Dinge sind daher möglich.

    Irgendwo in stvo2go.de steht viel zu "R frei", auch was zu einer wohl landesweiten Erlaubnis, es rechts aufzustellen, was im Einflussbereich des Autoren der Seite auch zu beobachten ist, teils im Austausch zu "Gehweg, R frei", während im davon eingekesselten Stadtgebiet seit glaub 1 Jahr zunehmend "Gehweg, R frei" durch Piktogramme ausgetauscht wird. Schritt ist nur für "Gehweg, R frei" definiert, während sich für "R frei" solo nirgends eine Def. von Schritt abgeleitet werden kann.

  • Dies gilt auch für "R frei" solo rechtsseitig, denn was links einen (n. b.pfl.) Radweg definiert, kann rechts auch nix anderes defnieren. Der Unterschied ist nur nach S. 4 in § 2 (4), dass links irgendwas stehen muss, damit man da fahren darf, nach S. 3 muss rechts aber nichts schildermäßiges stehen,...

    Was umgekehrt auch bedeutet, dass die Piktogramme alleine auf der linken Straßenseite keine Freigabe zum Geisterradeln beinhalten, wenn nicht auch ein [Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Wer sagt es der Stader Verkehrsbehörde?