Woche 33 vom 14. bis zum 20. August 2023

  • Klimawandel-Leugner und Fossil-Lobbyist Bareiß will eine Helmpflicht für Radfahrer. Besser wird's heute nicht mehr.

    Die AfD ist auf seiner Seite, na klar! Umgekehrt gilt das vermutlich in vielen Fragen ebenfalls.

    Thomas Bareiß – Wikipedia

    Das ist noch nicht alles:

    Zitat

    Thomas Bareiß fragte offenbar bei Firma nach Beatmungsgeräten für Aserbaidschan

    Der Bundestagsabgeordnete Thomas Bareiß (CDU) hat im Auftrag Aserbaidschans bei einem deutschen Hersteller den Stand einer Lieferung von rund 150 Beatmungsgeräten abgefragt. Dieser soll sich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zufolge gedrängt gefühlt haben, Aserbaidschan bevorzugt zu beliefern. Diese Absicht bestreitet Bareiß.

  • Parkflächen
    Für die Erreichbarkeit von Gewerbestandorten sind Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu Betrieben, Geschäften und Kunden unverzichtbar. Kunden sollten das für…
    www.vorfahrt-vernunft.de

    Parkraumschutzgebiet 😂 es wird auch immer schwerer Satire und Realität zu unterscheiden. Aber das ist hier ist wohl ernst gemeint

  • https://www.vorfahrt-vernunft.de/die-herausforderung/parkflaechen/

    Parkraumschutzgebiet 😂 es wird auch immer schwerer Satire und Realität zu unterscheiden. Aber das ist hier ist wohl ernst gemeint

    Sagen wir mal so: die wenden sich doch sicherlich gegen Freizeitverkehr, für den man den Pkw statt des Fahrrades oder den ÖPNV nimmt. Denn wenn diese überflüssigen Fahrten wegfallen würden, hätten die Handwerker freie Fahrbahn und viele freie Parkplätze.

    Oder? ;)

  • Sagen wir mal so: die wenden sich doch sicherlich gegen Freizeitverkehr, für den man den Pkw statt des Fahrrades oder den ÖPNV nimmt. Denn wenn diese überflüssigen Fahrten wegfallen würden, hätten die Handwerker freie Fahrbahn und viele freie Parkplätze.

    Oder? ;)

    Selbst wenn das so umgesetzt und klappen würde, wäre ich mir unsicher, ob es auf den Gehwegen und Radwegen besser aussehen würde. Die Gewohnheitsladezone Gehweg gepaart mit Bequemlichkeit müsste glaub von Amtswegen freigeräumt werden bzw. die Leute müssten umgelernt werden.

    Auf unserem neuen Umweltspürchen habe ich eigentlich z.B. noch nie einen Paketfahrer halten sehen. Trotz der Farbe und Piktogramme scheint es noch zu sehr an Fahrstreifen = Lava zu erinnern, sodass zielsicher der Gehweg anvisiert wird. Wobei die Erfahrungen anderswo natürlich anders sind.

  • Diese Totwinkelaufkleber sind in Frankreich auch für ausländische Fahrzeuge Pflicht.

    ...weswegen auch in D mittlerweile die meisten der hier zugelassenen LKW die Aufkleber schon haben. Ich denke, dass es einen starken Einfluss auf die LKW-Führer hat, wenn sie mehrfach pro Schicht an den (auch an Fahrer- und Beifahrer-Türen anzubringenden) Aufklebern an eigenen oder fremden Fahrzeugen vorbeilaufen müssen.

  • ...weswegen auch in D mittlerweile die meisten der hier zugelassenen LKW die Aufkleber schon haben. Ich denke, dass es einen starken Einfluss auf die LKW-Führer hat, wenn sie mehrfach pro Schicht an den (auch an Fahrer- und Beifahrer-Türen anzubringenden) Aufklebern an eigenen oder fremden Fahrzeugen vorbeilaufen müssen.

    Ich befürchte, die "Totwinkel-Aufkleber" bewirken nicht so sehr, wie es wünschenswert wäre, dass LKW-Fahrer wie vorgeschrieben maximal mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, oder den Abbiegeassistenten einschalten und verstärkt den Fuß- und Radverkehr beachten, oder besonders sorgfältig die drei für das Rechtsabbiegen relevanten Spiegel oder neuerdings ja zum Teil auch Kameras kontrollieren.

    Aber es wird Fahrradfahrer*innen vielleicht noch vorsichtiger machen als ohnehin schon. Nicht zuletzt deshalb, weil im Falle eines Unfalles ohnehin jetzt schon oft "Victim Blaming" stattfindet nach dem Motto: "Der LKW fährt nicht wie die/der Fahrradfahrer*in zum Spaß, sondern ist ernst zu nehmender Wirtschaftsverkehr, demgegenüber haben "untergeordnete" Verkehrsteilnehmer*innen weniger Rechte, auch wenn sie ihnen vielleicht auf dem Papier zustehen."

    Sollte also tatsächlich nachweislich der "Totwinkel-Aufkleber" bewirken, dass die Unfallzahlen zurückgehen, dann ist damit noch nichts darüber gesagt, wodurch. Für wünschenswert halte ich es, dass die Überlebenschancen für Fahrradfahrer bei Rechtsabbiege-Unfällen steigen, bzw. es gar nicht erst zu einem Unfall kommt. Und zwar auch dann, wenn Fahrradfahrer*innen einmal nicht erkannt und berücksichtigt haben, dass Gefahr von Rechtsabbiegern droht.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (21. August 2023 um 06:01) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ich befürchte, die "Totwinkel-Aufkleber" bewirken nicht so sehr, wie es wünschenswert wäre, dass LKW-Fahrer wie vorgeschrieben maximal mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen, oder den Abbiegeassistenten einschalten und verstärkt den Fuß- und Radverkehr beachten, oder besonders sorgfältig die drei für das Rechtsabbiegen relevanten Spiegel oder neuerdings ja zum Teil auch Kameras kontrollieren.

    Aber es wird Fahrradfahrer*innen vielleicht noch vorsichtiger machen als ohnehin schon.

    Was wäre so falsch daran? Meine eigene Beobachtung von anderen Radfahrern auf der Straße zeigt mir allerdings, dass Wachsamkeit/Misstrauen gegenüber parallel auf der Fahrbahn fahrenden KFZ beim Geradeaus-Passieren einer Radwegfurt unverändert niedrig ist (nämlich gleich null... Schulterblick, das unbekannte Wesen).

    Deine pessimistische Befürchtung ist ebenso wenig belegt, wie meine Vermutung, dass das Bewusstsein der LKW-Führer geschärft worden sein könnte.

    Womöglich ist der Trend aber auf andere Confounder zurückzuführen. Die Zahl der tödlichen Unfälle mit KFZ sinkt innerorts schließlich auch für alle anderen Hergänge stetig.

  • Was wäre so falsch daran?

    Dieser Tote-Winkel-Aufkleber ist nicht grundsätzlich falsch. Aber er kann falsch interpretiert werden, nämlich in dem Sinne, dass nach einem Unfall das Opfer dafür verantwortlich gemacht wird, dass der Unfall passiert ist. Nimm zum Beispiel die gelb markierte rechteckige Fläche hinter dem PKW.

    Es gilt die Regel, dass beim Rückwärtsfahren ggf. ein Einweiser sicherstellen muss, dass keine Personen gefährdet werden, die sich hinter dem Fahrzeug aufhalten oder auftauchen könnten.

    Ein LKW-Fahrer könnte in einer Stress-Situation schon einmal auf die Idee kommen, ohne Einweiser rückwärtszufahren. Jeder sieht ja den Aufkleber auf seinem Fahrzeug und außerdem gibt es ja diesen Warnton beim Rückwärtsfahren.

    Damit will ich nicht sagen, dass Warnton und Toter-Winkel-Aufkleber überflüssig sind. Genau so halte ich es auch für richtig, dass E-Fahrzeuge bei langsamer Fahrt einen Warnton absondern müssen. Aber solche Aufkleber oder Einrichtungen sollen nicht zu einer Täter-Opfer-Umkehr führen. Und sie werden dann gefährlich, wenn die/der Fahrer*in das Gefährdungspotenzial ihres/seines Fahrzeuges unterschätzt, weil sie/er glaubt, alle anderen springen rechtzeitig aus dem Weg oder verzichten selbstverständlich auf ihren Vorrang im Geradeaus-Fußverkehr oder Radverkehr.

    Und wie Fahrbahnradler es satirisch zugespitzt formuliert: Den "Toten Winkel" gibt es eigentlich nur dann, wenn man ihn künstlich herstellt, wie ich es leider immer wieder bei Verkehrsunterricht für Kinder gesehen habe, wo dann der Rampenspiegel und der Weitwinkelspiegel mit schwarzen Säcken verhüllt werden:

    Was kommt als Nächstes? Vielleicht Autos, bei denen für den Verkehrsunterricht die Bremse ausgebaut wird?

  • D sagt: "Wenn Dein Lkw tote Winkel hat, darfst Du ihn nicht bewegen."

    Wer sagt, dass F das nicht sagt? Hast du zufällig die französische StVO zur Hand?

    Dieser Tote-Winkel-Aufkleber ist nicht grundsätzlich falsch. Aber er kann falsch interpretiert werden, nämlich in dem Sinne, dass nach einem Unfall das Opfer dafür verantwortlich gemacht wird, dass der Unfall passiert ist.

    Dass das Opfer verantwortlich gemacht wird, ist doch heute schon der Fall. Siehe Stammtisch, siehe obligatorische Urteilsschelte nach Rechtsabbiegerprozessen mit vermeintlich stets viel zu milden Strafen für die Täter.

  • StraßenverkehrsZULASSUNGSOrdnung (StVZO) §56, Abs. 1:

    Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

  • Jeder Fahrer muss vor Fahrtbeginn sein Fahrzeug überprüfen ob es verkehrssicher ist. Die Erfüllung von §56 StVZO ist eine der Voraussetzungen für die Verkehrssicherheit. Genau so wenig darf jemand mit defekten Bremsen losfahren.

  • Netz feiert Bundesliga-Stürmer: Drei Tore – und dann mit dem Rad heim
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    Zitat

    „Wie bodenständig kann man bitte sein?“, fragt ein Fan unter dem Post. Kleines Manko: Familienpapa Behrens trägt auf dem geposteten Bild keinen Helm. „Au weia, keinen Helm auf“, heißt es dazu in den Kommentaren.

    Das Manko ist ja wohl: er radelt entgegen der Fahrtrichtung und dann noch halb auf dem Gehweg ... :/