So weit öffnen sich Autotüren - die Dooring-Unfallgefahr in Zahlen

  • Kürzlich bin ich in einer 30er-Zone mit dem Fahrrad an einem Transporter vom Typ VW-Crafter vorbeigefahren. Der Fahrer öffnete ganz vorsichtig nur ein kleines bisschen die Tür, schaute sich dabei nach hinten um und schloss sie sogleich wieder, als er mich sah.

    Da blieb ich stehen, um mich für sein umsichtiges Verhalten zu bedanken und zu loben. Und um ihn darum zu bitten nachmessen zu dürfen, wie weit denn so eine geöffnete Autotür in den Verkehrsraum hineinragt. Weil ich oft ein Maßband dabei habe, war das kein Problem das nachzumessen. Und der Transporter-Fahrer war auch schon neugierig geworden. Ergebnis:

    Beim VW-Crafter ragt die geöffnete Autotür genau 96 cm in den Verkehrsraum hinein, gemessen ab der Karosserie.

    Weil es anscheinend nicht leicht ist, diese Maße eben mal so im Internet zu "ergoogeln", schlage ich diesen Thread als Sammelthread vor, um Maße zu ermitteln, wie weit bei verschiedenen Fahrzeugtypen die geöffnete Tür in den Verkehrsraum hineinragt. Jeweils ab Karosserie gemessen.

    Hintergrund: Mehrmals hatte ich auf Nachfrage bei der Polizei die Auskunft erhalten, ein Sicherheitsabstand von 70 cm zu parkenden Autos reiche für Fahrradfahrer aus. Das kommt mir aber deutlich zu wenig vor.

  • Polizei

    sagt, als Radfahrer müsse man halt langsam fahren oder auf den Gehweg ausweichen. Zudem müssten Autofahrer beim Öffnend er Türen aufpassen. Also: Es gibt gar kein Problem.

    Aber wenn es um Kraftfahrzeuge geht, zählt nur noch die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.

    :cursing:

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Gerhart Danke für deinen Beitrag. Einen ähnlichen Eindruck habe ich auch.

    Allerdings habe ich es tatsächlich noch nicht erlebt, dass die Polizei Radfahrer*innen empfiehlt auf den Gehweg auszuweichen.

    Was ich schon erlebt habe ist, dass ein Polizist zu mir sagte, ich könne mich darauf verlassen, dass Autofahrer vorsichtig nur einen Spalt die Tür öffnen und erst schauen, bevor sie die Tür ganz öffnen.

    Und genau für solche Gesprächs-Situationen frage ich hier nach, wie weit eine Autotür sich in den Verkehrsraum öffnet.

    Ich vermute, dass auch bei Coupé-Modellen eine geöffnete Autotür sehr weit in den Verkehrsraum ragt.

    Eine schlagfertige Antwort wäre auch:
    Polizist empfiehlt: "70 cm Abstand zum parkenden Auto reichen aus als Sicherheitsabstand."

    Erwiderung: "Meinen Sie jetzt gemessen ab Außenkante Außenspiegel oder ab Karosserie?" ;)

  • Eine schlagfertige Antwort wäre auch:
    Polizist empfiehlt: "70 cm Abstand zum parkenden Auto reichen aus als Sicherheitsabstand."

    Erwiderung: "Meinen Sie jetzt gemessen ab Außenkante Außenspiegel oder ab Karosserie?" ;)

    Was meinst du selber denn, bzw wie hast du denn oben die Öffnungsweite bestimmt?

    Aber ist das Problem nicht viel eher beim Radfahrer zu sehen, bzw darin, dass das Fahrrad allgemein als zweidimensional empfunden wird, und Abstände auch vom Radler selbst intuitiv ab Reifenaufstandspunkt kalkuliert werden?

  • @ Th(oma)s Beim Vorbeifahren-Abstand Lenkerspanne berücksichtigen!

    Lenkerspanne an diesem Rad: 70 cm

    Ausgangspunkt war die Aussage von inzwischen schon zwei Polizisten, einer davon von der Fahrradstaffel Hannover, die sagten, dass ein Sicherheitsabstand von 70 cm ausreiche, um sicher an den am Straßenrand parkenden Autos vorbeizufahren.

    Da bin ich erst mal davon ausgegangen, dass der Polizist meinte, eine Autotür öffne sich ohnehin nicht weiter als maximal 70 cm. Deshalb habe ich in diese Richtung nachgehakt: "Ich befürchte Autotüren öffnen sich weiter, zum Teil deutlich weiter als 70 cm."

    Polizist: "Das kann sein, aber jeder Autofahrer weiß ja, dass er den rückwärtigen Verkehr beobachten muss und öffne sicherheitshalber die Autotür zunächst nur ganz wenig und schaue sich dann noch mal um, bevor er die Tür ganz öffnet."

    Darauf ich: "Wenn das so wäre, dann dürfte es ja eigentlich keine Dooring-Unfälle geben."

    Wir haben uns dann ein bisschen im Kreis gedreht, aber für die nächste Runde will ich gewappnet sein.

    Ich vermute, dass ein Außenspiegel etwa 20 cm aus der Karosserie herausragt.

    Aber auch das werde ich demnächst mal untersuchen.

    Eine geöffnete Tür, an einem VW-Crafter, ragt knapp einen Meter aus der Karosserie-Außenkante heraus. Das habe ich inzwischen nachgemessen. Siehe auch Skizze mit der Maßlinie.

    Deine Nachfrage geht in die Richtung, ob der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto sich an der Lenker-Außenkante oder gemessen am Fahrrad-Reifen orientieren soll. Sehr guter Hinweis!

    Im Beispielfoto beträgt die Lenkerspanne 70 cm! Das heißt, nach beiden Seiten ragt das Fahrrad um ca. 35 cm über den Reifen hinaus.

    Würde man nun gemessen von Autokarosserie bis Reifen 70 cm Abstand einhalten und der Außenspiegel des Fahrzeuges ragt um 20 cm aus der Karosserie heraus, dann verbliebe ein Abstand von gerade mal:

    70 - 35 - 20 = 15 cm ! Das ist selbst schon bei geschlossener Autotür sehr knapp.

    Was hältst du von folgender "Faustformel":

    Stets 1,50 m Abstand zu parkenden Autos (gemessen Außenkante Fahrradlenker bis Außenkante Außenspiegel) halten, weniger ist potenziell ungesund. Außerdem beträgt 1,50 auch der Sicherheitsabstand beim Überholen.

    Wenn vom Fahrrad-Reifen zur Autokarosserie gemessen wird, dann sollte der Abstand 2,00 m betragen, weil ca. 50 cm für Lenker + Außenspiegel dazu kommen. Das würde dann auch taugen als "Faustformel" für den Sicherheitsabstand beim Überholen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (2. Juli 2023 um 22:12)

  • Abstand ist immer Luftraum zwischen den beiden äußersten Stellen eines Fahrzeugs, eines Gegenstandes. Was anderes macht keinen Sinn.

    Man fährt ja auch nicht gegen eine Hausmauer, weil man nur 1m Abstand halten muss zum 9m breiten Haus.

    Ein einspuriges Fahrrad ist zwischen 60 - 90cm breit, die Lenkerbreite bei aktuellen MTB und "SUV"-Pedelec ist etwas über 80cm, die Dreiräder haben in der Regel 1m.

    Eine Autotür öffnet sich normalerweise zwischen 80 -130cm.

    Selbst ein 4-türiger Kleinwagen schafft es problemlos mit der Tür einen 1,25m breiten Schmutzstreifen zu blockieren,

    Foto Polo, 5 Türer, Schutzstreifen maximal 1,25m, vom Kante Bordstein bis Außenrand Markierung:

  • Nachtrag: Ich fahre da übrigen immer außerhalb, und zwar komplett, also rechte Lenker-Außenkante ist nicht im Luftraum des Schmutzstreifens.

    Und ähnliche Abstände halte ich immer zu parkenden Fahrzeugen. Falls Fahrradstreifen in ähnlicher Nähe und Qualität, gibts z. B. in München 2x, fahr ich auch neben diesem.

  • Abstand ist immer Luftraum zwischen den beiden äußersten Stellen eines Fahrzeugs, eines Gegenstandes. Was anderes macht keinen Sinn.

    Das Problem beim richtigen Abstand zu Fahrzeugen am Straßenrand ist allerdings mehrschichtig:

    Wenn ich damit rechnen muss, dass die Tür eines am Fahrbahnrand oder auf einem Parkstreifen parkenden Fahrzeuges plötzlich geöffnet wird und dann von der maximal möglichen Öffnungsbreite der Tür ausgehe, dann sollte der Abstand zum parkenden Fahrzeug mindestens so groß sein, wie die Tür in den Verkehrsraum hineinragt. Und zwar gemessen ab Karosserie, nicht ab Außenkante Außenspiegel. Denn der wird ja beim Öffnen der Autotür quasi nach vorne weggeklappt.

    1,50 m zwischen Karosserie-Außenkante und Fahrradlenker-Außenkante sollten okay sein. Weniger Abstand ist gefährlich. Kannst du konkret sagen, bei welchem Auto sich die Tür bis zu 1,30 m weit öffnet?

    Ich frage mich immer noch, wie ein Polizist die Auskunft geben kann, 70 cm Abstand reichten als Sicherheitsabstand aus.

    Vielleicht deshalb: Da geht es um ein Urteil zu einem Unfall, bei dem ein zu dicht vorbeifahrendes Fahrzeug mit einer geöffneten Autotür kollidiert:

    "Verstoß gegen Straßenverkehrsordnung

    Ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger konnte zwar keine Angaben dazu machen, wie lange die Fahrertür vor der Kollision geöffnet worden war. Nach seinen Feststellungen wurde die Tür jedoch nicht nur ein wenig, sondern mindestens 70 bis 75 Zentimeter weit geöffnet.

    Nach Ansicht des Gerichts ist die Beklagte daher weit überwiegend für den Unfall verantwortlich. Denn sie hat gegen die ihr gemäß Paragraf 14 Absatz 1 StVO obliegende Verpflichtung verstoßen, nach welcher man sich beim Ein- oder Aussteigen so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Hätte die Beklagte vor dem Öffnen der Tür nämlich ausreichend nach hinten geschaut, so hätte sie das sich nähernde Fahrzeug des Klägers wahrnehmen und den Unfall verhindern können, so das Gericht.

    Mitverschulden

    Nach Ansicht des Ellwangener Amtsgerichts trifft den Kläger jedoch ein Mitverschulden. Der Sachverständige hatte nämlich ausgesagt, dass er durchaus hätte wahrnehmen können, dass auf dem Fahrersitz des am Straßenrand geparkten Fahrzeugs der Beklagten eine Person saß.

    Der Kläger musste daher damit rechnen, dass möglicherweise die Fahrertür geöffnet werden würde. Er hätte daher mit einem entsprechend großen Sicherheitsabstand an dem Fahrzeug vorbeifahren müssen. Da sich der Kläger nicht wie ein sogenannter Idealfahrer verhalten hat, muss er ein Viertel seines Schadens selber tragen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig."

    Augen auf beim Öffnen der Autotür

    Das heißt: Wenn du als Fahrradfahrer*in mit 70 - 75 cm Abstand an den am Straßenrand parkenden Fahrzeugen vorbeifährst und du durch genaue Beobachtung feststellst, dass da vielleicht jemand drin sitzt, der gleich die Tür öffnet, dann ist es okay, den Sicherheitsabstand auf mehr als 75 cm zu erhöhen. Fahre ich doch lieber gleich mit ausreichendem Abstand und sehe überall Personen in den Wagen hocken, die gleich die Tür öffnen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (2. Juli 2023 um 23:31) aus folgendem Grund: Ergänzung mit Hinweis auf das Urteil und dem Link.

  • Nachtrag: Ich fahre da übrigen immer außerhalb, und zwar komplett, also rechte Lenker-Außenkante ist nicht im Luftraum des Schmutzstreifens.

    Und ähnliche Abstände halte ich immer zu parkenden Fahrzeugen. Falls Fahrradstreifen in ähnlicher Nähe und Qualität, gibts z. B. in München 2x, fahr ich auch neben diesem.

    Das ist mir ein bisschen zu pauschal und würde auch bei mir nicht so gut funktionieren:

    Vermutlich bist du ein sehr schneller Fahrradfahrer. Ich fahre dagegen eher langsam und werde deshalb auch häufig von anderen Fahrradfahrern überholt. Fahre ich tatsächlich links von einem Fahrradschutzstreifen, der ausreichend breit angelegt wurde, dann würde ich sehr häufig von anderen Fahrradfahrern rechts überholt werden. Das ist mir schon passiert und deshalb fahre ich nicht mit einem so großen Seitenabstand zu parkenden Autos, sodass Überholer mich links überholen und nicht versuchen, mich rechts zu überholen. Bei vielen zu schmal angelegten Schutzstreifen fahre ich dann allerdings auch im Bereich der Strichlinie oder knapp außerhalb des Schutzstreifens. Aber noch so, dass schnellere Fahrradfahrer nicht versuchen mich rechts zu überholen.

  • Den Artikel aus der Autobild zur Breite von Autotüren kennt ihr?

    Die haben zwar die Türen-Problematik nur recht auto-zentrisch unter dem Aspekt "wie groß ist der zum Aussteigen verfügbare Schlitz in der Karosserie, wenn man den Wagen in einer Norm-Parklücke (Parkhaus...) abstellt, und links neben dem Fahrzeug wer anderes parkt oder dort eine Mauer ist?" betrachtet. Als ergänzender Anhaltspunkt für von den Türen ausgehende Risiken beim Fahrbahnlängsparken sind die Daten und Skizzen aber sicher hilfreich.

    Interessant ist, dass der Platzbedarf zum Aussteigen und damit die erforderliche Öffnungsweite sich auch danach richtet, wie tief die Türfüllung ist. Leider hat der Trend zum Stadtpanzer mit 99 Getränkehaltern, Seitenairbags, Seitenaufprallschutz und Chefsessel-Ellenbogenablagen die den Innenraum beanspruchenden Elemente auch hier gewaltig anschwellen lassen.

  • Deine Nachfrage geht in die Richtung, ob der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto sich an der Lenker-Außenkante oder gemessen am Fahrrad-Reifen orientieren soll.

    Das sollte laut einem BGH-Urteil aus den 50ern eigentlich geklärt sein, das ist das, wo das krumme Maß von x-85cm Abstand nach rechts rausgekommen ist, das seitdem kursiert ... Das krumme Maß errechnete sich aus einem geschätzten Meter abzgl. halber Lenker

  • Hier sind Türbreiten von diversen Kfz aufgelistet. Da sich die Türen idR nicht bis zu 90° öffnen lassen, ist der reale Abstand vermutlich etwas geringer.

    Genau dieses „vermutlich“ ist ja der Knackpunkt. Klar ist nur, dass die größte vorkommende Türbreite den Maximalwert angibt, ab dem die Gefahrenzone definitiv beendet ist. Für die Wahrscheinlichkeit einer Kollision kommt es aber tatsächlich auf die effektive Nettoverbreiterung an.

    Auf der verlinkten Seite wird das Risiko durch Dooring übrigens stark übertrieben dargestellt (so etwa, weil laut UDV jeder 14. Radunfall angeblich Dooring sei). Nach den Destatis Unfallatlas Opendata sind zwar ca. 5% der Radunfälle mit dem „ruhenden Verkehr“ (Unfalltyp 5), aber das umfast sämtliche Vorfälle im Zusammenhang mit Parken, also zB auch Aus- und Einparken etc. Bei Todesfällen habe ich in meiner Statistik in der selben Größenordnung wie Dooring Radfahrer, die verstarben, weil sie ungebremst ins Heck eines Längsparkers einschlugen.

    Ergänzung mit Details aus der eigenen Statistik, in 10,5 Jahren:

    • 35x insgesamt Tod nach Türkonflikt
      • 3x mit Radweg und auf der Beifahrerseite
      • 1x mit linkem Radweg und Fahrertür von illegalem Linksparker
      • 3x Kollision mit bereits offenstehender Tür
    • macht im Mittel 2,7 Tote p.a. durch "klassisches" Dooring
    • 20x auf Hauptstraßen (darunter die 4 Fälle mit Radwegen), 15x Wohngebiets-/Nebenstraßen
    • 5x tödliche Verletzung erst durch das Abweisen nach links in den Fahrverkehr (alles auf Hauptstraßen)

    Einmal editiert, zuletzt von Th(oma)s (4. Juli 2023 um 08:47)

    • 3x Kollision mit bereits offenstehender Tür

    Das hört sich jetzt so an, als sei der Fahrradfahrer sehenden Auges in eine schon länger offenstehende Tür hineingefahren.

    Hat sich das tatsächlich so verhalten oder ist die Tür so spät geöffnet worden, dass der Fahrradfahrer nicht mehr ausreichend Zeit hatte, darauf zu reagieren?

    • 5x tödliche Verletzung erst durch das Abweisen nach links in den Fahrverkehr (alles auf Hauptstraßen)

    Was bedeutet "Abweisen nach links in den Fahrverkehr"?

    Sind damit Fälle gemeint, in denen ein Fahrradfahrer auf eine sich plötzlich öffnende Autotür durch Ausweichen nach links reagiert hat und dabei überfahren wurde von dem Fahrverkehr der links neben ihm fuhr und schneller fuhr als der Fahrradfahrer?

    Oder sind damit Fälle gemeint, in denen eine Autotür zu dem Zeitpunkt geöffnet wurde, als der Fahrradfahrer sich direkt neben der Autotür befand. Und dabei wurde dann der Fahrradfahrer quasi vom Autofahrer mithilfe der Autotür nach links in den Fahrverkehr geschoben, wo er überfahren wurde?

  • Halt jegliches Szenario, in dem ein Autofahrer dahinter nicht mehr reagieren kann – gibt ja eh auch genug Fälle, wo Autos in plötzlich aufgerissene Türen knallen. Da ist nur Idiot und Opfer meist identisch.

    Ansonsten: Unterschätze nicht, mit welchem wirklich beeindruckenden Anteil (das das geht fast Richtung Hälfte!) sich Radfahrer ganz alleine ins Jenseits verfrachten, ohne dass irgendjemand sonst involviert ist. Insofern absolut nicht überraschend, dass der eine oder andere in eine Tür knallt, die schon seit 'ner Ewigkeit offen ist.

  • Halt jegliches Szenario, in dem ein Autofahrer dahinter nicht mehr reagieren kann – gibt ja eh auch genug Fälle, wo Autos in plötzlich aufgerissene Türen knallen. Da ist nur Idiot und Opfer meist identisch.

    Ansonsten: Unterschätze nicht, mit welchem wirklich beeindruckenden Anteil (das das geht fast Richtung Hälfte!) sich Radfahrer ganz alleine ins Jenseits verfrachten, ohne dass irgendjemand sonst involviert ist. Insofern absolut nicht überraschend, dass der eine oder andere in eine Tür knallt, die schon seit 'ner Ewigkeit offen ist.

    Dass es sich bei der Hälfte der tödlichen Fahrradunfällen um "Alleinunfälle" handelt, bei der Fahrradfahrer ohne Einfluss von außen tödlich verunglückt sind, das kann ich nicht bestätigen, soweit ich Unfallberichte verfolge.

    Wenn überhaupt , dann mag das vielleicht am ehesten noch im Bereich sportlicher Nutzung wie Mountainbikefahren im Gelände passieren. Andererseits wissen Sportler in der Regel ganz gut über ihre Grenzen Bescheid und sind häufig aufgrund des regelmäßigen Trainings recht beweglich, fit und reaktionsstark.

  • Bei den Alleinunfällen dürfte häufig Infrastruktur eine gar nicht so geringe Rolle spielen.

    Tödliche Unfälle beim Downhill & Trailfahren gibts, aber ob die überhaupt zu den Verkehrstoten gezählt werden?

    Zumindest im Unfallatlas für 20 ist nichts zu finden, da hats leider einen bei der Gegenpoint derbröselt und kurz später ist dann noch einer gestürzt.

    Beides nicht eingetragen. Und am Samerberg ist auch nix eingetragen, imho ist das Hobbyunfall ohne Verkehrsbezug.

  • Dass es sich bei der Hälfte der tödlichen Fahrradunfällen um "Alleinunfälle" handelt, bei der Fahrradfahrer ohne Einfluss von außen tödlich verunglückt sind, das kann ich nicht bestätigen, soweit ich Unfallberichte verfolge.

    Wenn ich mal auf die Tabelle von Th(oma)s verweise: 1/3 ist's dieses Jahr.

    http://radunfaelle.epizy.com/aktuell.htm?i=1

    Oft wohl "Erschöpfung" oder "bergab Kontrolle verloren" (Bremse unzureichend?), aber eben auch Leute, die in irgendwas reingedonnert sind. Für letzteres haben vor allem Rennradfahrer ein besonderes Talent.

  • Dass es sich bei der Hälfte der tödlichen Fahrradunfällen um "Alleinunfälle" handelt, bei der Fahrradfahrer ohne Einfluss von außen tödlich verunglückt sind, das kann ich nicht bestätigen, soweit ich Unfallberichte verfolge.

    Die Daten des statistischen Bundesamtes für 2021 ( S. 103) sagen 111 tödliche Alleinunfälle , weitere 147 tödliche Unfälle mit Radfahrern als Verursacher eines Unfalls mit Anderen , 120 tödliche Unfälle mit Radfahrern als Opfer davon 12 tödliche Unfälle Rad gegen Rad, die auch bei den Verursachern gezählt wurden.

  • Die Zahl meiner Alleinunfälle übersteigt die mit Fremdbeteiligung um ein Vielfaches. Tauchen natürlich in keiner Statistik auf. Die schwereren hingen mit Infrastruktur zusammen.

    Gefühlt haben die schwereren Alleinunfälle mit Verbreitung von Pedelecs unter älteren Mitbürgen zugenommen. Zumindest liest man öfter darüber. Unlängst ist hier in der Nähe eine Dame bei der ersten Probefahrt mit einem Pedelec tödlich verunglückt. Angefahren, erschrocken über die Geschwindigkeit, vorne gebremst, überschlagen.