Woche 02 vom 09. bis 15. Januar 2023

  • Ich bin völlig geplättet. Darf der sowas sagen? Ich würde ihn ja wegen Häresie rausschmeissen, sonst kommt evtl. noch jemand auf die Idee nachzurechnen, dass man mit Leichtfahrzeugen locker 50% des heutigen Energiebedarfs einsparen könnte. Einfach so, völlig problemlos. Das muss verhindert werden...

    Zitat

    Wir brauchen nicht zweieinhalb Tonnen schwere Autos für einen Besetzungsgrad von 1,2 Personen. Das ist absurd.

    https://www.n-tv.de/politik/Wir-br…le23834865.html

  • Die Quelle für diese „Staustunden“ ist eine Firma, die Telemetriedaten von Navi-Anbietern kauft und auswertet. Die verwenden eine seltsame Definition von „Stau“ (nämlich als den Unterschied zwischen der möglichen Durchschnittsgeschwindigkeit mitten in der Nacht und der langsamsten Fortbewegung zur Rush Hour. Diese Differenz multiplizieren sie mit Anzahl und Wegstrecke der Fahrten zur Rush Hour.).„Stau“ bedeutet demnch nicht das, was man gemeinhin so darunter versteht, insbesondere bedeutet es eben auch nicht „im Stau _stehen_“. In München kann ich mir vorstellen, dass der gewaltige Unterschied v.a. auf dem Umstand beruht, dass Pendler meist über den „Ring“ verkehren, wo man dank Autobahncharakter nachts sehr zügig vorankommen kann.

    Funfact: in der Fahrradstadt Nijmegen stehen Auto-Pendler nach Angaben des Unternehmens mit 41h/a um 3h länger im Stau als in Köln. Ja, die können Verkehrswende, diese Hölländer.😈

    Es kommt noch was dazu: Die nächtlichen Fahrzeiten mussten sogar nachkorrigiert werden, soweit erkennbar war, dass die Autos schneller als erlaubt fuhren.

    Die nächtliche errechnete Fahrzeit ist also eine fiktive, weil viele ja zu schnell fahren, um die grüne Welle mitzunehmen. Da reicht es also nicht, von 69 km/h auf 50 km/h runterzurechnen, sondern man müsste zusätzlich einkalkulieren, dass man damit ein, zwei, drei Mal vor eine rote Ampel kommt und jedes Mal 40 bis 60 Sekunden verliert ...

    Umgekehrt würde jemand, der in der Rush Hour vorschriftsmäßig fährt und niemanden vor sich hat, alleine schon durch den Umstand, dass da alle Ampeln funktionieren und er viel öfter warten muss, in die Statistik "Stau" eingeht.

  • das kamerabesetzte Fahrzeug (Müllabfuhr? großer LKW?) fuhr bereits. das ist in meinen Augen kein legales rechts vorbeifahren nach §5. dort wird das "wartend" erfordert.

    Beim Beginn seines Rechtsüberholens mag der vmtl. Lkw ja noch "wartend" gewesen sein.

    Beim Anfahren des Lkw hat der Radler ja nicht einen Anhalteweg von Null, auch nicht bei geforderter und hier sicher nicht eingehaltener "mäßiger Geschwindigkeit". Und neben einem womöglich gleich spontan auch rechts abbiegenden Lkw anzuhalten ist evtl. auch nur eine semigute Idee, schnell noch dran vorbei u.U. die bessere ....

    Wenn allerdings der Radfahrer davon ausgegangen sein sollte, dass das Auto geradeaus fährt, hatte er die Absicht, rechts zu überholen,

    Wenn das Auto wirklich geradeaus wäre, hätte es Gas gegeben und wäre schon ein gutes Stückchen weiter gewesen, als der Raser erschien ...

    Auf jeden Fall blöde Sache das ...

    Da ist eine Kette schneller Entscheidungen gefragt, die eig. nur schief können ...

    - Vollbremsung oder schnell noch an Lkw vorbei, bevor der evtl. nach rechts ...? Als die Entscheidung fiel, blinkte der Pkw wohl noch nicht, der Fluchtweg war frei ...

    - Dann blinkt der Pkw und setzt er zum Rechtsabbiegen an ... Hält er doch noch? Oder nicht? Reicht die Lücke zwischen Pkw und anfahrendem Lkw noch für eine Flucht nach links?

    - Und dann die Lücke zwischen Rechtsabbieger und Taxi treffen ... Denn wenn er den Rechtsabbieger nicht getroffen hätte, wäre die Chance, das Taxi stattdessen zu treffen, so klein nicht ...

    "Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann" trifft's auch hier ... Bissele abgehängt war er schon, aber nicht ganz ...

  • Ich bin völlig geplättet. Darf der sowas sagen? Ich würde ihn ja wegen Häresie rausschmeissen, sonst kommt evtl. noch jemand auf die Idee nachzurechnen, dass man mit Leichtfahrzeugen locker 50% des heutigen Energiebedarfs einsparen könnte. Einfach so, völlig problemlos. Das muss verhindert werden...

    Ja, der darf so was sagen. Darüber freut sich die Autoindustrie sogar. In dem von dir verlinkten Artikel wird die automobile Mobilität, so wie wir sie jetzt kennen, mit all ihren Schattenseiten, an keiner Stelle ernsthaft infrage gestellt. https://www.n-tv.de/politik/Wir-br…le23834865.html

    Schon der Titel, "Wir brauchen schlicht andere Autos", lässt doch sofort jeden Autoindustriellen und Gewerkschafter aus der Autobranche erleichtert aufatmen und ausrufen: "Machen wir, haben wir schon immer so gemacht, fährt doch auch heute kaum noch einer in einem VW-Käfer herum." Außer vielleicht der Lindner.

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    Der Autor in dem von dir verlinkten Artikel, tut so, als würde er Lindner die Stirn bieten. Aber schau mal genau hin und sage mir: An welcher Stelle widerspricht der Autor tatsächlich grundsätzlich dem, was Lindner in seinem Käfer-Interview an heillosen Versprechungen den Autofahrern macht?

    Dass Lindner nichts von einem Tempolimit hält und Weert Canzler, der Autor des von dir verlinkten Artikels ein Tempolimit fordert, ist der einzige klar erkennbare Unterschied. Aber da bleibt Canzler völlig unkonkret, was denn nun für ein Tempolimit gelten soll.

    In dem Käfer-Interview behauptet Lindner in Minute 6:20, die Autofahrer in Deutschland hätten offensichtlich keine Lobby mehr in Deutschland. Der Artikel von Canzler dokumentiert das genaue Gegenteil. Die Autolobby ist nach wie vor quicklebendig, und sie agiert geschickter als je zuvor.

  • Beim Beginn seines Rechtsüberholens mag der vmtl. Lkw ja noch "wartend" gewesen sein.

    das bezweifle ich bei der Geschwindigkeit des Rad Fahrenden.

    Ich tippe auf LKW der Müllbeseitigung oder Containerdienst. das ist kein Megaliner, kein 40Tonner gewesen. :|

  • oder einer schlüssigen Begründung.

    Schau Dir an, wie die StVO den Begriff "Warten" verwendet.

    Mit der Definition "auch langsam fahrende Fahrzeuge warten" ergeben die Formulierungen wenig bis gar keinen Sinn.

    Zitat von § 5 Abs. 6 Satz 2 (Überholen)
    Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
    Zitat von § 9 Abs. 3 Satz 3 (Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren)
    Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
    Zitat von § 20 Abs. 2 (Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse)
    Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
    Zitat von § 26 Abs. 2 (Fußgängerüberwege)
    Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
    Zitat von Zeichen 341 in Anlage 3

    Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten.

    Auch die VwV ist eindeutig:

    Zitat von VwV-StVO

    An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren;

  • Der Klassiker: dunkel (6:00 morgens), schmale, eher schwach befahrene Ortsverbindung. Wie üblich kein fahrlässiges/vorsätzliches Engüberholen, sondern schlichtweg "Nichtüberholen" mangels Wahrnehmung. Gegen sowas hülfe es auch nichts, wenn man den vorgeschriebenen Seitenabstand auf 5m erhöht und ihn durch die Polizei überwachen lässt.

  • Schau Dir an, wie die StVO den Begriff "Warten" verwendet.

    Oder, wo sie den Begriff nicht verwendet.

    mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden

    Vielleicht, weil langsam fahren oder warten zu Missverständnissen führen könnte, da warten eben nicht stehen bedeutet?

    Warten bedeutet, Zeit verstreichen zu lassen.

  • Warten bedeutet, Zeit verstreichen zu lassen.

    Äh, die Zeit verstreicht meines Wissen immer, selbst wenn du grade mit Überschall fliegst? Wie willst du sie denn nicht verstreichen lassen?

    Das wär ja mal ein Argument: Besser mit 70 als mit 50 durch die Ortschaft fahren, weil dann relativistisch die Zeit langsamer vergeht. Mann, ist die FDP doof. Da gibts halt keine Physiker...

  • Lichtgeschwindigkeit und das Problem mit dem Zeit verstreichen ist gelöst.

    Wird man aber ein ordentliches Blatt vorne brauchen, mit meinen 44er am 26" MTB reichts nicht so ganz, ab etwas über 50km/h habe ich das Gefühl meine Beine fliegen

  • Das träfe dann aber auf ein Fahrzeug, das sich gerade vom Stillstand in Bewegung gesetzt hat, nicht zu.

    Das kommt darauf an, worauf man wartet. Darauf, endlich eine halbe Fahrzeuglänge in Schrittgeschwindigkeit weiterzukommen, habe ich noch nie gewartet. Damit vertreibt man sich die Zeit, bis es wirklich weiter geht.

  • Oder, wo sie den Begriff nicht verwendet.

    Eine Sprache hat nunmal meist mehrere Möglichkeiten, um den gleichen Sachverhalt auszudrücken.

    Das belegt gar nichts.

    Auch Deine persönliche Verwendung des Begriffes spielt keine große Rolle. Es geht darum, herauszubekommen, was der Gesetzgeber bei dem Begriff meint bzw. damals gemeint hat.

  • Tempolimit 80 km/h auf der Autobahn - geht doch:

    "Auf allen freigegebenen Streckenabschnitten gilt vorerst Tempo 80. "Wie lange das so sein wird, können wir im Moment noch nicht sagen", sagte der Direktor der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH, Cord Lüesse. Eine derartige Verunreinigung auf einer so langen Strecke habe er noch nie zuvor erlebt. Den entstandenen Schaden schätzte er auf einen Betrag "im oberen sechsstelligen Bereich"."

    Der betroffene Autobahnabschnitt ist laut NDR-Bericht vom 13.1.2023 immerhin 60 km lang.

    A7 bei Göttingen: Weiterer Abschnitt nach Sperrung freigegeben
    Die Arbeiten auf der mit Kokosfett verschmutzen A7 bei Göttingen kommen weiter voran. Am frühen Freitagmorgen wurde ein zweiter Abschnitt zwischen dem Dreieck…
    www.ndr.de

    Ob Verkehrsforscher in der Zeit des Tempolimits untersuchen werden, wie sich das Tempolimit auf den betroffenen Autobahnverkehr auswirkt? Bekannt ist, dass ein niedrigeres Tempo zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss beiträgt. Wäre doch schön, wenn ein Praxistest in diesem Umfang demonstriert, dass nicht die ganze Republik in Dauerstau und Stillstand verfällt, wenn auf der Autobahn Tempo 80 max. gilt.

    Sollte nach Abschluss der Reinigungsarbeiten noch eine längere Phase mit Tempo-80-Reduktion sich anschließen, dann wäre das eine gute Möglichkeit den Verkehrsfluss auf der Autobahn bei Tempo 80 max. zu untersuchen.

    Leider wird in dem Artikel nicht erwähnt, ob die Tempo 80-Reduktion auf den betroffenen Autobahnabschnitten gleichermaßen für den PKW- und LKW-Verkehr gilt.

  • Fahrradstellplätze in Deutschland: Verfluchte Felgenklemme!
    Ach, Deutschland: Warum scheitert das Land der Ingenieure an etwas so Banalem wie Fahrradständer? Es kann darauf nur eine ehrliche Antwort geben. Oder zwei.…
    www.zeit.de
    Zitat

    13 Prozent der Befragten nutzen ihr Fahrrad selten oder nie, weil sichere Ständer fehlen.

    aha. Im angeführten FAhrradmonitor von 2021 ist auf Seite 119 zwar sehr wohl von 13% die Rede - aber eben bei Mehrfachnennungs-option!