Auch sie beteiligt sich an dem Versuch, die Klimaaktivisten zu kriminalisieren.
Seit dem ich in der Betonmischer-Diskussion etwas dazu geschrieben habe, hast Du eine derartige Äußerung nicht zum ersten Mal getätigt. Also noch einmal:
Ob eine Handlungsweise kriminell ist, ist ein Sachentscheidung auf Grundlage der bestehenden Gesetze. Dabei gehören bei einigen in Frage kommenden Tatbeständen eine moralische Überprüfung dazu, bei anderen nicht. Bei den im Raum stehenden Vorwürfen wie einer Sachbeschädigung oder unterlassener Hilfeleistung gehört sie nicht dazu. Das ist ohne Frage kriminell und kann gar nicht kriminalisiert werden.
Der Vorwurf der Kriminalisierung ist ad rem nicht haltbar sondern geht ad hominem. Er dient dazu Will (oder irgendjemand anderen) moralisch in Frage zu stellen. Ich sehe bei Dir den Straftatbestand der üblen Nachrede als verwirklicht an und fordere Dich auf, es in Zukunft zu unterlassen.