Schwierige Stellen im hannoverschen Radverkehrsnetz für eine ansprechende (anspruchsvolle) Radverkehrs-Infrastruktur

  • Es gibt immer wieder Stellen im Radverkehrsnetz, die eine besondere Herausforderung für die Planer*innen darstellen.

    Zum Beispiel diese Stelle, an der Emslandstraße / Einmündung Alte Bemeroder Straße in Hannover Bemerode:

    Zum Überblick hier das Satellitenfoto auf Google-maps:

    Bemerode · Hannover
    Hannover
    www.google.com

    Das Andreaskreuz signalisiert die Stadtbahnstrecke.

    An der Stadtbahnstrecke entlang führt ein Zweirichtungsradweg (von links ins Bild kommen), der allerdings bei der Litfaß-Säule endet.

    Die beiden Radfahrenden auf den Elektrofahrrädern kommen daher und wollen jetzt in die Alte Bemeroder Straße einbiegen.

    Vermutlich fahren die beiden nicht ganz korrekt, denn sie fahren in die falsche Fahrtrichtung. Andererseits ist der Gehweg für den Radverkehr freigegeben, aber auch in Gegenrichtung?

    Überschaubarer ist die Aktion der radfahrenden Familie.

    Die kommen aus der Alten Bemeroder Straße und wollen auf dem Zwei-Richtunsradweg entlang der Bahngleise weiterfahren.

    Der Fußweg ist für den Radverkehr freigegeben und ermöglicht es, sich dort aufzustellen, um dann bei Grün die Fahrt auf dem Radweg entlang der Bahngleise zu starten.

    Versuchshalber habe ich auf dem folgenden Foto zusätzliche Bodenmarkierungen eingezeichnet.

      

    Und um noch deutlicher zu machen, dass der Geradausverkehr auf der Emslandstraße über die Bahngleise hinweg auf der Fahrbahn stattfindet, habe ich das blau auf die Fahrbahn markierte Rad weiß gefärbt und Pfeile dazu gezeichnet:

    Wer weiß, vielleicht ist das Ganze damit endgültig ein wenig "overdesigned".

    Andererseits ist es auch nicht ganz banal, sich in die Komplexität der Fahrtoptionen hineinzudenken und zusätzliche Markierungen sind hilfreich?

    Da wage ich kaum zu fragen, ob wer noch weitere Verbesserungsvorschläge hat. Oder ist da von mir schon zu viel dran herum gebessert worden?

    Hier noch mal das blaue Fahrrad-Fahrbahn-Piktogramm, umgefärbt in Weiß und mit Pfeilen:

    Ist das mit den blauen Fahrrad-Piktogrammen eigentlich eine hannoversche Besonderheit, oder gibt es die auch andernorts? Bei Tag sind die nicht so gut sichtbar. Bei Nacht, ist mir kürzlich aufgefallen, sind die im Scheinwerferlicht erstaunlich gut sichtbar, weil reflektierend.

  • Da wage ich kaum zu fragen, ob wer noch weitere Verbesserungsvorschläge hat

    Wie würde das aussehen, wenn KfZs dort links in eine "Zweirichtungs-Fahrbahn" abbiegen könnten?

    Die Markierungen zeigen an, dass du als Radfahrer entweder direkt nach links abbiegen kannst - nachdem du deine von den "Planern" vorgegebene Furt verlässt, mit allen Konsequenzen -, oder dich als Radfahrer mal eben zum Fußgänger machst.

    Ich vermute stark, diese Lösung entspringt einer gedanklichen Trennung zwischen Auto und "allem anderen" und nicht einer gedanklichen Trennung zwischen Fahrzeugen und Fußgängern.

    Ich behaupte nicht, dass das eine besser als das andere ist, aber der Unterschied ist da. Wenn ich was gelernt habe, dann das: Es gibt zwei "Strömungen":

    • Die "Zusammenlegung" von Radfahrer:innen und Fußgänger:innen und deren Trennung vom Autoverkehr und
    • die "Zusammenlegung" von Fahrzeugen und deren Trennung von den Fußgänger:innen

    Ersteres bedeutet eine gewaltige Anstrengung, für Fahrräder und Fußgänger eine gemeinsame störungsfreie Infrastruktur zu schaffen.

    Zweiteres bedeutet, eine gemeinsame störungsfreie Infrastruktur für KfZs und Fahrräder zu schaffen.

    Ich finde, man sollte sich mal auf eine Hauptrichtung einigen.

  • Die erste Strömung wird vor allem von Autofahrern und Auch-Radfahrern vorangetrieben, Denn Nutznießer davon sind vor allem Autofahrer.

    Die zweite Variante ist der in der StVO ( §2) vorgesehene Normalfall, der laut dem Stand der Unfallforschung auch vom Unfallrisiko für Radfahrer gesehen besser ist.

  • Die erste Strömung wird vor allem von Autofahrern und Auch-Radfahrern vorangetrieben, Denn Nutznießer davon sind vor allem Autofahrer.

    Die zweite Variante ist der in der StVO ( §2) vorgesehene Normalfall, der laut dem Stand der Unfallforschung auch vom Unfallrisiko für Radfahrer gesehen besser ist.

    Im Prinzip gibt es diese beiden Strömungen. Im konkreten Anwendungsfall jedoch gibt es nicht immer die Möglichkeit, konsequent entsprechend einer der beiden Strömungen zu planen.

    Im konkreten Fall finde ich aber, ist ein guter Kompromiss gefunden worden.

    Der Link führt zu Google-streetview von 2008:

    Google Maps
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    www.google.com

    Damals war es so:

    Auf der Emslandstraße (Tempo 30) gab es bereits den Hochbordradweg. Der war aber damals (2008) schon nicht als verpflichtender Radweg ausgeschildert gewesen.

    Die auf dem Google-streetview-Bild mit weißer Strichlinie markierte Furt führt von dem Angebots-Hochbordradweg auf den Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Der heutige Zustand mit der Rotmarkierung zeigt: Der Geradeaus-Radverkehr soll auf der Fahrbahn stattfinden. Die Markierung gibt für Radfahrer*innen keinen Anlass, auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe weiter geradeaus zu fahren und sich mit den Fußgängern durch das Drängelgitter zu quetschen. (Trotzdem kommt das vor, wie ich beobachten konnte. Allerdings nur selten.)

    Bemerkenswert ist auch, dass das Fahrrad-Symbol nur auf der fahrbahnseitigen Seite der rotmarkierten Furt aufgebracht wurde. Das geht dann eindeutig in Richtung §2, Abs 2 StVO.

    In §2, Abs 4 StVO ist geregelt, dass Fahrradfahrer*innen Radwege benutzen dürfen und auch Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. Das finde ich so erst mal nicht verwerflich. Problematisch ist jedoch der Benutzungszwang, der mit der entsprechenden Ausschilderung einhergeht.

  • Diese Einfahrt in den Von-Alten-Garten wird von vielen Fahrradfahrer*innen benutzt. Streng genommen dürften sie nicht da rein fahren, weil das "Radverkehr frei" Schild fehlt, während ein Anlieger frei dort angebracht ist.

    Mal schauen, wie Grünflächenamt und Tiefbauamt reagieren auf diesen Vorschlag:

  • Geschafft: Als ich kürzlich dort vorbeikam, ist mir aufgefallen, dass das gewünschte Zusatzschild "Fahrradfahrer frei" bereits aufgehängt ist:

    Leider hat sich gleich wieder ein "wilder Zeichner" darauf ausgetobt. Trotzdem vielen Dank an das Tiefbauamt, das schnell reagiert hat!

  • Können Radfahrer in Hannover überhaupt auf Kopfsteinpflaster fahren?

    Bei uns haben die Radfahrer bekannt gegeben, dass sie nicht darauf fahren können, da man sonst jeden Tag die Schrauben nachziehen müsste.

    Zwei Streifen mit abgeschliffenem Kopfsteinpflaster in der Aufpflasterung vor dem Von-Alten-Garten. (Inklusive Falschparker)

    Bei uns haben die Fahrradfahr*innen, sowie Rollator und Rollstuhl-Benutzer*innen es durchgesetzt, dass das Kopfsteinpflaster abgeschleift wird. Zumindest in zwei schmalen Streifen, ebenfalls vor dem Eingang zum Von-Alten-Garten. Leider wird dort oft der abgeschliffene Streifen von Falschparkern blockiert. Außerdem ist es für den Fahrradverkehr von Nachteil, dass er in der fotografierten Richtung ziemlich weit außen liegt, sodass man doch besser die Holperstrecke links davon benutzt.

    Das Hauptproblem bei der Kopfsteinpflaster-Diskussion:

    Fahrradfahrer*innen wünschen sich eine glatte Fahrstrecke.

    Anwohner wünschen sich einen möglichst holprigen Straßenbelag, weil sie hoffen, dass dann die Autos nicht so rasen.

    Und dann wundern sie sich, wenn einzelne Fahrradfahrer*innen auf den glatten Bürgersteig ausweichen. Beziehungsweise benutzen selbst den Bürgersteig zum Fahrradfahren auch dann, wenn der nicht für den Fahrradverkehr freigegeben ist.

  • Können Radfahrer in Hannover überhaupt auf Kopfsteinpflaster fahren?

    Können sie, aber es geht doch sehr aufs Material. Um mehr darüber zu erfahren, empfehle ich dieses Video über das diesjährige Fahrradrennen Paris-Roubaix, das bekannt ist für seine Pflastersteine-Abschnitte:

    Ich habe da schon mal an eine vielsagende Stelle vorgespult:

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    Würde ich zumindest meiden, angenehm ist das mit einem ungefederten Radl nicht. Und hat so seine Haftungstücken, sowohl trocken wie auch nass.

    Trocken hatten wir schon weiter oben. Nass ist Kopfsteinpflster noch schlimmer. Wer's nicht glaubt, der sollte sich mal Paris-Roubaix bei Regen ansehen:

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    Dieses Video ist von dem als härtesten Eintages-Fahrradrennen berüchtigten Rennen. 2021 regnete es. Der Reporter bezeichnet das 2021er-Rennen als episch. Und so sah der Sieger aus, unmittelbar nach dem Zieleinlauf:

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    Da möchte ich nicht die Verlierer sehen!

  • Würde ich zumindest meiden, angenehm ist das mit einem ungefederten Radl nicht...

    Es hat ja auch nie jemand versprochen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr angenehmen ist.

    Im übrigen zeigen Autofahrer uns ja die Lösung: Man kauft sich ein gefedertes Fahrzeug.

    Wieso kennen alle Fahrzeugführer diese Lösung, nur Radfahrer nicht?

  • Im übrigen zeigen Autofahrer uns ja die Lösung: Man kauft sich ein gefedertes Fahrzeug.

    Wieso kennen alle Fahrzeugführer diese Lösung, nur Radfahrer nicht?

    Die Fahrradfahrer träumen alle davon, mal bei Paris-Roubaix mitzufahren!

    257,7 km Gesamtlänge.

    Davon 30 Kopfsteinpflaster-Sektoren von insgesamt 55 km Gesamtlänge! (Daten 2021)

    Der Sieger 2021 brauchte für die 257,7 km insgesamt 6 Stunden und rund 2 Minuten.

    Ich muss gestehen, dass ich alleine für die Pflastersteine-Strecken vermutlich mehr als 6 Stunden bräuchte.

    Aber man wird ja wohl mal träumen dürfen! 8)

    Übrigens: Wenn alle Fahrzeugführer*innen diese Lösung mit den gefederten Fahrzeugen kennen, dann kennen auch Fahrradfahrer*innen diese Lösung!

  • Nanu, was ist das denn für eine Markierung:

    Auch auf googlestreetview gut zu erkennen:

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    Hier die Auflösung:

    Auf der Seite, auf der ich das Foto aufgenommen habe, ist der Radweg bis zur Markierung nur in eine Richtung freigegeben. Die Richtung entsprechend der Kamera-Ausrichtung. Aber ab der Markierung ist es ein Zweirichtungs-Fahrradweg. Das entprechende Schild[Zusatzzeichen 1000-33] hängt hier:

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    Hier die Beschilderung von der Gegenrichtung aus gesehen [Zusatzzeichen 1022-10] auf streetview:

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    Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es keine Markierung, denn dort ist es durchgängig ein Zwei-Richtungsradweg.

    Die Radwege sind also ein Angebot und nicht benutzungspflichtig.

    Auch wenn es nicht ganz leicht ist, die ganze Lage sofort zu erfassen, ich finde es gut gelöst!

  • Woran erkennt denn der rechtsseitig Radelnde, dass ihm ab dieser Stelle jemand legal entgegenkommen darf?

    Und da an der nächsten Kreuzung kein Blauschild steht, sondern nur dieses [Zusatzzeichen 1022-10], gilt ja die gesamte Breite von Bordstein bis Wiese/Hauswand als "Gehweg, Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt". Radlinge dürften also die gesamte Breite nutzen.

    Anders wenn man rechtsseitig fährt: da sieht es aus wie ein Angebotsradweg, also darf man nur auf diesem fahren, aber dafür auch schneller als 6 km/h. Ganz schön verwirrend für Radler und Fußgänger; im Begegnungsverkehr müsste dann quasi der linksseitig Fahrende nach links ausweichen, wenn zwischen rechtsseitigem Radler und Bordstein nicht genügend Platz ist, denn der rechtsseitig Radelnde darf ja nicht nach rechts.

    Eine Ortsbefahrung mit Politik, STVB, Pozilei und Presse stelle ich mir lustig vor :)

  • und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:

    Google Maps
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    wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?

    - der Gelbe Wegweiser "Radverkehr"? Dem ist so wenig verpflichtend nachzukommen wie sonstigen Wegweisern

    - die durchgezogene Linie über dem Radweg? pffft

    - der Pfeil, der plötzlich auf mich als Geisterradler zeigt? wohl kaum...

    Allein schon die Frechheit, so ein schmales Brett für den 2-Richtungs-Radverkehr freizugeben!

    ich wäre mir anhand der dortigen Verhältnisse nicht sicher, ob das zulässig ist. Ja klar, es besteht keine Pflicht, dort zu radeln. Aber wenn Radfahren erlaubt ist, muss doch dennoch mindestens bei der linksseitigkeit begründet werden, warum vom Grundsatz der "nicht angeordnet" abgewichen wird... :/


    edit:
    allein schon die Sperrpfosten unmittelbar rechts und links neben dem schmalen 2-richtungs-radweg. aua!

    und gegenüber die Bushaltestelle: der Wartebereich direkt neben dem Schmalspurradweg. wieso?! wieso macht man sowas?!

    edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht. :rolleyes:

  • und die Schwierigkeiten dieser Lösung sieht man ja hier:

    https://www.google.com/maps/@52.34503…i8192?entry=ttu

    wenn ich einmal als legaler Geisterradler bis zum FGÜ unterwegs bin: was genau hält mich davon ab, weiter auf der linken Seite zu fahren?

    Wenn du auf einem Zweirichtungsradweg fährst, dann fährst du in beide Richtungen legal. Ergo kannst du da gar nicht als Geisterradler unterwegs sein. Da kannst du allenfalls davon sprechen, dass du den Zweirichtungsradweg ganz legal entgegengesetzt der üblichen Fahrtrichtung benutzt.

    Wenn es jetzt wirklich ein großes Problem wäre, dass an dieser Stelle viele Fahrradfahrer weiter den Radweg in Gegenrichtung benutzen würde, obwohl das so nicht vorgesehen ist (deshalb die Markierung), dann würde die Verkehrsverwaltung vermutlich schon längst dieses weniger schöne Schild aufgehängt haben [Zeichen 254] anstatt dem gelben Umleitungsschild, das man auf dieser Streetviewaufnahme gut erkennen kann:

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    Dieses Foto zeigt den Angebots-Fahrradweg an der Göttinger Chaussee in der erlaubten Fahrtrichtung auf dem in Fotoperspektive rechtsseitigen Einrichtungs-Fahrradweg.

    Der Fahrradweg auf der anderen Seite darf in beide Richtungen befahren werden. Wer z.B. von Hausnummer 112 zu Hausnummer 80 will, der fährt halt linksseitig, ganz legal auf dem Zweirichtungsradweg, dann muss er nicht die relativ stark befahrene Göttinger Chaussee zweimal überqueren. Du siehst auf der Seite mit dem Zweirichtungsradweg ist dichte Wohnbebauung, auf der anderen Seite, rechts von der Foto-Ausrichtung ist großflächig Gewerbe mit wenig Laufkundschaft. Und du siehst: Es gilt Tempo 50. Kurz vorher war ein kleiner Tempo 30 Abschnitt (wegen Kindergarten 6:00 - 22:00 Uhr).

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    Du fragst, was dich davon abhält, den immerhin zwei Meter breiten Radweg, der auf meinem Foto zu sehen ist, in die falsche Richtung zu befahren. Und ich frage zurück: Welchen Grund hättest du denn, das zu tun? Die Wohnbebauung ist auf der anderen Seite.

    Und warum willst du partout den Menschen, die einen Zweirichtungsradweg tatsächlich auch in beide Richtungen benutzen, einreden, sie seien "Geisterradler" in dem Fall, in dem sie ihn deinen Vorstellungen entgegengesetzt benutzen?

    Es gäbe da noch ein paar Entgegnungen, die ich mir jetzt spare. Nur noch diese:

    edit: 1,5m breiter Radweg. Kinderanhänger vs. Lastenrad ... kann schon interessant werden, wer da wohin ausweicht. :rolleyes:

    Der Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist, der ist inklusive der rot geklinkerten Begrenzungsstreifen 2 m breit, man kann das an den 20 cm x 10 cm großen Betonpflastersteinen ablesen:

    Ich finde es wirklich unangebracht, dass Fahrradfahrer*innen von Autofahrer*innen immer wieder beschimpft werden, sie würden ständig irgendwie falsch fahren im Straßenverkehr. Aber noch blöder ist es ja wohl, wenn sich Fahrradfahrer*innen untereinander beschimpfen, falsch zu fahren. Denn oft gibt es Gründe dafür, dass ein Fahrradfahrer auf diesem oder jenem Weg fährt und ich finde eine Fahrradverkehrsinfrastruktur gut, die das auch legal ermöglicht.

  • Woran erkennt denn der rechtsseitig Radelnde, dass ihm ab dieser Stelle jemand legal entgegenkommen darf?

    Das kann ihm genauso egal sein, wie einem Autofahrer die Benutzungspflicht daneben - es ist nämlich nicht seine Aufgabe, andere Radfahrer zu erziehen. Wenn also einer kommt, kommt eben einer – ob legal oder nicht, macht keinen Unterschied.

    Was davon der Radweg ist, ist ebenfalls klar: Wie überall in Hannover "das schwarze zwischem dem roten". Zwar untypisch, aber doch eindeutig.

    Ich hätte allerdings den Zweirichtungs-Teil verbreitert und an dieser Stelle mit einer Linie um die Ecke "beendet" – das wäre eindeutiger als die Zweckentfremdung eines Umleitungs-Schildes. Ähnlich wie hier, wobei die Markierungen leider nur noch zu erahnen sind:

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  • Wenn also einer kommt, kommt eben einer – ob legal oder nicht, macht keinen Unterschied.

    Der Unterschied besteht darin, daß ich weiß, ob ich gehalten bin oder nicht, mich durch Ausweichmanöver auf einem solchen Handtuch selbst zu gefährden, oder ob ich einfach mitten auf dem Radweg anhalte und dieses dem Geisterradler überlasse, was ich exakt so regelmäßig bei solchen Asozialen tue.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Es gäbe da noch ein paar Entgegnungen, die ich mir jetzt spare. Nur noch diese:

    Der Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist, der ist inklusive der rot geklinkerten Begrenzungsstreifen 2 m breit, man kann das an den 20 cm x 10 cm großen Betonpflastersteinen ablesen:

    ich zähl auf der Edeka-Seite 15 halbe schwarze Steine...