Jenas Frechheiten - angeordnetes Gehwegparken

  • ja, wäre drin, würde ich bei völlig offensichtlichem Standardfall (RWBP) durchaus erwägen.

    Hier ist aber eben das Neue: Gehweg + Parken auf Hochbord angeordnet mit 30cm Restbreite für Fußverkehr bei Neubau. Das hatte ich noch nicht, die oberste StVB bestimmt auch noch nicht.

    Ich würde da vorerst im Interesse eines "erwartungsvollen Abwartens" erstmal die Füße still halten können.

    Das allerdings nicht mehr, wenn mir Fristen davongaloppieren :/

  • Ein Artikel, der sich nicht direkt auf die hier diskutierte Straße bezieht, aber sehr deutlich macht, auf welcher Seite das Jenaer Ordnungsamt steht:

    Fußweg-Parken in Jena Ost im Visier des Ordnungsamtes
    Anwohner in Ost empört: Klärendes Verkehrsschild sei die Lösung. Was Anwohner und Stadt zur Parksituation sagen und warum eine Lösung nicht so einfach ist.
    www.otz.de

    Darin heißt es:

    Zitat

    „Fassungslos und mit vollstem Unverständnis“ haben Leute aus der Heydenreichstraße – Großraum Schlegelsberg – in Jena-Ost den Arbeitseinsatz des Ordnungsamtes am Dienstag zur Kenntnis genommen. So formuliert es in einem Schreiben Anwohner Ralf Schumann, nachdem die Inspektoren an allen parkenden Autos in der Straße rote Warnzettel platziert hatten. Auf denen habe es geheißen, dass die Fahrzeuge „verkehrswidrig abgestellt“ seien und man künftig dafür eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalte.

    Also liebgemeinte Hinweiszettelchen statt Bußgelder, wenn man sich dem Problem tatsächlich mal vor Ort widmet ...

    Der gewarnte Autofahrer bzw. -parker versteht natürlich die Welt nicht mehr:

    Zitat
    Ralf Schuman merkt an, dass das dort schon ewig praktizierte Parken auf dem Gehweg formell gegen die StVO verstoßen möge, doch sei dieser „Aktionismus grober bürgerfeindlicher Unfug“. [...]

    Da der schmale Gehweg seit jeher nicht durch Fußgänger genutzt werde, sei das Parken auf dem Gehweg „nie ein Problem für irgendjemanden“.

    Wie üblich schafft es die Zeitung nicht, zu hinterfragen, ob der Gehweg nur deshalb nicht genutzt wird, weil es aufgrund der abgestellten Fahrzeuge schlicht unmöglich ist ...

    Für den Anwohner gibt es dagegen nur eine Lösung:

    Zitat

    Ralf Schumann fragt, ob es nicht ganz im Gegenteil angebracht wäre, „ein Verkehrsschild aufzustellen, welches gerade das Parken auf dem Gehweg dieser Straße erlaubt“.

    Aber auch ohne diese Neubeschilderung scheint nicht viel Unheil zu drohen, da es sich Ordnungsdezernent Benjamin Koppe (CDU) sicher nicht mit seinem Wählerklientel verscherzen möchte:

    Zitat

    Doch blieb Koppe in seinen Worten diplomatisch: Genau an den Stellen, wo Anwohner auf eigenem Grundstück keinen eigenen Stellplatz ausweisen können, „sollte man nicht so übergriffig sein“.

  • nach 2,5 Jahren hat das Landesverwaltungsamt Thüringen als obere StVB entschieden: Wiederspruch ist unbegründet und teilweise unzulässig, wird zurückgewiesen, Anordnung ist korrekt.

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    so eine schöne korrekte Anordnung, bei der die Nutzbarkeit des Gehweges erhalten bleibt :rolleyes:

    Andererseits: wenn das Landesverwaltungsamt vom "Parkstreifen" spricht, der mit Zeichen 315 angeordnet wurde... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (30. Januar 2025 um 19:45)

  • ja, das hatten wir damals thematisiert :S

    Und ich hatte mich nach dem Anruf beim Verwaltungsamt damals dann letztlich doch dagegen entschieden, weil...

    ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins. :whistling:

  • ja weil ich weiß wie es ist, wenn der Schreibtisch hackevoll ist und dann noch jemand mit "jetzt! hier! ich!" kommt. Klar, ist in dem Fall deren Problem, nicht meins. :whistling:

    Die Dreimonatsfrist steht halt nun mal in der VwGo, da beißt die Maus kein Faden ab. Klar, gibt es Gründe, warum die Behörde da eine Verlängerung haben will, aber 2 1/2 Jahre? Vielleicht braucht sie doch mal eine Klage und Verwaltungsrichter, die ihr erklären, dass "Unlust" und "keine Lust auf Priorisierung" keine rechtmäßigen Gründe sind.

    Übrigens sind zum 1. Januar 2025 die Gerichtskosten erneut gestiegen. Bei einem Streitwert von 5.000 € ist das eine Erhöhung um 28,50 € von ehemals 483 € auf nun 511,50 €.

  • nach 2,5 Jahren hat das Landesverwaltungsamt Thüringen als obere StVB entschieden: Wiederspruch ist unbegründet und teilweise unzulässig, wird zurückgewiesen, Anordnung ist korrekt.

    https://www.google.de/maps/@50.92230…SoASAFQAw%3D%3D

    so eine schöne korrekte Anordnung, bei der die Nutzbarkeit des Gehweges erhalten bleibt :rolleyes:

    Andererseits: wenn das Landesverwaltungsamt vom "Parkstreifen" spricht, der mit Zeichen 315 angeordnet wurde... :rolleyes:

    Die Fussis sollen also die andere Seite benutzen. Wie groß ist die nutzbare Gehwegbreite auf Höhe der wachsenden Bäume?

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    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (30. Januar 2025 um 19:45)

  • Auf hoher See und vor Gericht ^^^^ schön, wenn dann etwas von "nicht auf Wahrung der Interessen Einzelner" schwadroniert wird, wenn man im Eingangsstatement sagt, dass man extra Parkplätze schaffen musste, weil ein paar Leute vor dem Ausbau ihre Karre nicht sauber abstellen konnten.

  • Ich finde schön wie die Stadtverwaltung die Existenz des Gehwegs in Frage stellt: "Sie ist der Ansicht, es handele sich bei der südlich gelegenen Verkehrsfläche nicht um einen Gehweg". Na gut, dann darf man dort auch nicht parken, denn Zeichen 315 erlaubt ja nur das Parken auf Gehwegen? :/

    Was ist das bitte für eine wilde Anordnung. Dort soll auf 4 Metern ein halbes Auto parken und dann noch Begegnungsverkehr zwischen Radfahrern und KFZ stattfinden.

    Das Sahnehäubchen sind für mich die Zeichen 1000-33 am Beginn der Einbahnstraße. Die sind seit 1. April 2013 unzulässig und seit 1. April 2017 ungültig. Angeordnet wurden sie wohl 2021 bei der Umgestaltung der Straße. Die verdeutlichen, dass die Stadtverwaltung gar nicht falsch liegen kann.

  • jaaa, auch das TLVwA hat so seine Probleme und spricht ja wiederholt von "Parkstreifen".

    Die Fläche ist als Gehweg geplant worden, als Gehweg hergestellt worden und mit einem VZ, das Aussagen zu Gehwegen trifft, beschildert worden. Aber alle Mit-Verantwortlichen so: "aaaach, das ist kein Gehweg!" X/

  • §12 ist cool.

    (3) Das Parken ist unzulässig ... 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

    Ich find ja, dass dort parkende Fahrzeuge auf jeden Fall verhindern, dass sich ein anderes Fahrzeug auf den als Parkfläche gekennzeichneten Nicht-Gehweg stellt. Ergo: Unzulässig.

  • Ich habe jetzt nur kurz reingelesen. Interessant finde ich, daß sie Dir die Widerspruchsbefugnis absprechen, weil Du in Deinen Rechten gar nicht betroffen seiest.

    Mit der Argumentation könnte man auch das Parken auf Radwegen etablieren, weil ja auch "der Kreis der Radfahrer nicht hinreichend begrenzt" ist?