Parken im öfftl Raum - Gehweg, Fahrbahn, Parkbuchten

  • Man sollte vielleicht eher mal hinterfragen, ob "hat keinen Stellplatz" wirklich als Freischein für alle Ewigkeit gelten sollte, oder ob man nicht in diesem Falle den Besitz eines Fahrzeugs von der Suche nach Alternativen abhängig macht – und dauerhaftes Parken am Fahrbahnrand wirklich nur dann erlaubt, wenn sich nichts anderes findet.

  • Man sollte vielleicht eher mal hinterfragen, ob "hat keinen Stellplatz" wirklich als Freischein für alle Ewigkeit gelten sollte,

    In Japan ist "hat keinen Stellplatz" ein Freischein für "kriegste keine Zulassung", und kostenfrei öffentlichen Raum für die Autos gibt es gleich gar nicht, außer in ländlichen Regionen.

  • In Japan ist "hat keinen Stellplatz" ein Freischein für "kriegste keine Zulassung", und kostenfrei öffentlichen Raum für die Autos gibt es gleich gar nicht, außer in ländlichen Regionen.

    Ja, so in der Art meinte ich das – meinetwegen auch mit Ausnahmegenehmigung, wenn das parkende Auto da nicht stört und keine Alternative gefunden werden kann. Das dann aber teuer und nur als "Duldung bis das Auto nach einem Umbau doch stört".

  • In Japan ist "hat keinen Stellplatz" ein Freischein für "kriegste keine Zulassung", und kostenfrei öffentlichen Raum für die Autos gibt es gleich gar nicht, außer in ländlichen Regionen.

    In Deutschland werden dagegen immer mehr öffentliche Straßen mit Wohnmobilen zugestellt. Viele Stadtverwaltungen stehen auf dem Standpunkt, dagegen könne nicht rechtssicher vorgegangen werden.

    "Japan ist eines der wichtigsten Automobilherstellerländer weltweit. Insgesamt wurden in dem asiatischen Land im Jahr 2020 rund 8,1 Millionen Kraftfahrzeuge produziert. Nur in China und den USA waren es im genannten Jahr noch mehr. Im Jahr 2020 waren in der japanischen Automobilindustrie rund 5,42 Millionen Menschen beschäftigt."

    Quelle: statista vom 12.4.23

    Japan ist mindestens im selben Umfang wie Deutschland in gefährlicher Weise einseitig wirtschaftlich einseitig fixiert auf die Herstellung von Privat-KFZ. Warum ist es dort trotzdem so, dass für Privat-KFZ keine kostenlosen Stellplätze zur Verfügung gestellt werden? Während hierzulande so getan wird, als müssten wegen der hohen Bedeutung der Autoindustrie selbstverständlich kostenlose oder billige Stellplätze für Privat-KFZ zur Verfügung gestellt werden?

    Und wie ist es in Japan mit dem Tempolimit?

    "Es gibt nicht nur strenge Vorschriften zum jeweils gegebenen Tempolimit – 50 km/h in Ortschaften, 60 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen. Die Japaner fahren auch ganz allgemein deutlich langsamer und defensiver - getreu der japanischen Grundregel für den zwischenmenschlichen Umgang, Probleme und Konfrontationen möglichst zu vermeiden."

    Quelle: Japanwelt vom 27.6.2019

    Währenddessen wird in Deutschland so getan, als sei die Freigabe der Autobahnen für unbegrenztes Rasen geradezu eine Grundvoraussetzung für eine florierende Automobilindustrie. Und das undisziplinierte Raser-Verhalten, die mangelhafte Kontrolle von Tempo-Delikten und andere Auswüchse des Autowahns sind aus Sicht der deutschen "Auto-Staatsräson" zu erdulden.

  • In Deutschland werden dagegen immer mehr öffentliche Straßen mit Wohnmobilen zugestellt. Viele Stadtverwaltungen stehen auf dem Standpunkt, dagegen könne nicht rechtssicher vorgegangen werden.

    Unter 7,5t gibt es ja auch nichts, was gesetzlich dagegen spricht.

  • Können wir das bitte gleich abbrechen? Hier soll es bitte beim Jenaer Thema bleiben und nicht die verschrobenen und zusammenhangslos hingewürfelten Grundsatzforderungen des Kollegen "Ullie" thematisieren.

  • Unter 7,5t gibt es ja auch nichts, was gesetzlich dagegen spricht.

    Das ist eine Ausrede. Denn Gesetze können geändert werden. Aber freilich ist das ein dickes Brett, das es da zu bohren gilt. Vermutlich könnte aber auch auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage hier das Wohnmobilabstellen untersagt werden.

    Wie wäre es zum Beispiel mit Brandgefahr? Würden diese Wohnmobile in Flammen aufgehen zum Beispiel durch einen technischen Defekt am eingebauten gasbetriebenen Kühlschrank, dann könnte möglicherweise die Schnellstraßenbrücke empfindlich beschädigt werden.

    Siehe zum Beispiel hier:

    "Neuperlach - Am Dienstag ist ein Camper in Neuperlach vollkommen ausgebrannt, auch weitere Fahrzeuge wurden in Mitleidenschaft gezogen. Auslöser des Feuers: Ein Kühlschrank im Wohnmobil."

    Abendzeitung München vom 10.8.22:

    Feuer wegen Gas-Kühlschrank? Camper komplett ausgebrannt
    Durch eine Kettenreaktion werden gleich mehrere Fahrzeuge beschädigt. Die Polizei ermittelt.
    www.abendzeitung-muenchen.de

    Leider haben im "Autoland Deutschland" immer noch die Hersteller und Besitzer von Autos und das Transportgewerbe eine ungeheuer große Lobby-Macht, die immer wieder Fortschritte in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausbremst.

    Aber für eine findige Stadtverwaltung gibt es durchaus Handlungsoptionen.

    Ich bin jedenfalls gespannt, ob es in Hannover gelingt, diesen Vorschlag umzusetzen:

    Demnach sollen in den vorhandenen und zukünftig zusätzlich einzurichtenden Anwohnerparkzonen eine neue Gebührenstaffel gelten:

    "Angestrebte Jahresgebühren für Anwohnerparkplätze in Hannover

    Fahrzeugklasse Gebühr pro Jahr

    Kleinwagen (bis zu 1,2 Tonnen) – VW up oder Skoda Fabia 30,70 €

    PKW (bis zu 1,6 Tonnen) – VW Golf oder Seat Leon 80,00 €

    PKW (bis zu 1,8 Tonnen) – VW Passat oder Seat Alhambra 100,00 €

    PKW (bis zu 2,0 Tonnen) – Audi A6 120,00 €

    Fahrzeuge (bis zu 2,2 Tonnen) – VW Bus oder ähnliches 150,00 €

    Fahrzeuge (über 2,2 Tonnen) – Porsche Cayenne 250,00 €

    Wohnmobile 350,00 €

    Ein Konzept für diese Preisstaffel soll die Verwaltung ausarbeiten und bis zum Sommer der Rat zur Abstimmung vorlegen."

    Quelle: hannover-entdecken vom 22.12.22

    Zum Vergleich:

    "Wer sein Wohnmobil oder seinen Camper sicher und geschützt vor der Witterung durch den Winter bringen möchte, muss nicht immer tief in die Tasche greifen. Überdachte Stellplätze sind bundesweit schon für durchschnittlich 50 Euro pro Monat zu haben, wie Campanda (http://www.campanda.de) ermittelt hat. Freie Stellplätze sind zwar weniger diebstahlsicher, aber mit 35 Euro auch weitaus günstiger."

    Quelle: Presseportal vom 14.12.2017: Wohnmobil im Winter: Wo parken wenig kostet

  • Können wir das bitte gleich abbrechen? Hier soll es bitte beim Jenaer Thema bleiben und nicht die verschrobenen und zusammenhangslos hingewürfelten Grundsatzforderungen des Kollegen "Ullie" thematisieren.

    "Das Abstellen von Wohnmobilen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen über einen längeren Zeitraum lässt sich verkehrsrechtlich nur bedingt verhindern, sofern das Fahrzeug zugelassen ist. Im Einzelfall bedarf es einer gezielten Ansprache der Eigentümer und Beratung im Hinblick auf eine geeignetere Unterbringung."

    Es ist ja nun nicht so, dass auch das Thema Wohnmobilparken in Jena kein Thema wäre. Das Zitat ist aus dem Leitfaden Gesamtstädtische Parkraumkonzeption der Stadt Jena, Fassung 01 von 2010, Seite 42

    https://mobilitaet.jena.de/sites/default/files/2019-03/Parkraumkonzept_beschlossene_Fassung.pdf

    Und im Vergleich zu meinen Beiträgen zum Thema ist das, was die Stadt Jena in diesem Papier stehen hat, vermutlich wirklich mit der Bewertung "verschrobenene und zusammenhangslos hingewürfelte Grundsatzforderungen" zu bezeichnen.

    Wundert es dich, dass eine Stadtverwaltung, wie die in Jena, ein ordnungswidriges Gehwegparken, nicht ahndet und der Stadtrat stattdessen beschließt, das Gehwegparken zu legalisieren?

    Vermutlich ist das das Ergebnis "einer gezielten Ansprache der Eigentümer und Beratung im Hinblick auf eine geeignetere Unterbringung (der KFZ)", so wie es auch mit den Wohnmobilparkern gemäß der Gesamtstädtische Parkraumkonzeption stattfinden soll.

    Übrigens könnte es durchaus interessant sein zu ermitteln, wieviele Autofahrer in Jena ihre Wohnmobile auf öffentlichen Straßen abstellen und damit anderen Autofahrern den Parkraum streitig machen, sodass diese mit Hinweis auf knappen Parkraum sich legitimiert sehen, Bürgersteige zuzuparken.

  • Wo fängt eigentlich der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" an? Bei Dickschiffen, die den halben Radstreifen blockieren?

    Das hier sind übrigens die Maße eines "Bulli"-Konkurrenten von anno dunnemals:

    Gesamtlänge 4600 mm
    Gesamtbreite 1835 mm
    Gesamthöhe 2060 mm

    Weinsberg Fiat 238 (1969)

    Zitat

    Das gesamte Mobiliar ist lediglich mit Flügelmuttern am Wagen befestigt und läßt sich im Handumdrehen ausbauen.Wer also geschäftlich einen großen, wendigen, wirtschaftlichen Transporter braucht und am Wochenende und im Urlaub Erholung beim Campen sucht, schlägt mit dem Wohnmobil Fiat 238 zwei Fliegen mit einer Klappe.

    Vernünftiger und billiger geht's wirklich nicht mehr!

    Einmal editiert, zuletzt von Fahrbahnradler (10. Juni 2023 um 02:04)

  • Ein Bekannter hat mich angeregt, einen Artikel zu immer mehr Wohnmobilen in Wohngebieten incl. bei ihm vor der Tür angeregt, was ich dann thematisch erweitert habe. Es gäbe seit einiger Zeit durchaus Möglichkeiten: Bewohnerparken, gestaffelt nach Fahrzeugart und -größe, das könnte sicher auch in Jena funktionieren, um knapp die Kurve zu kriegen ... ;)

    In dem verlinkten Artikel heißt es:

    "Egal ob per Schild oder, wie in Karlsruhe oft, per weißer Linie: Halb oder ganz auf dem Gehweg parken dürfen nur Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen!"

    Ist das tatsächlich so, dass Gehwegparken oder halbseitiges Gehwegparken nur dann ordnungsgemäß erlaubt ist, wenn es entsprechend ausgeschildert ist?

    Und ist es so, dass in Karlsruhe das halbseitige Gehwegparken auch dann erlaubt ist, wenn lediglich ein Streifen des Bürgersteigs mit einer weißen Linie abgetrennt ist? Oder hat sich das in Karlsruhe deshalb besonders stark entwickelt, weil dort die Untätigkeit der Verkehrsverwaltung noch ausgeprägter ist als in anderen Städten?

    In Hannover gibt es diesbezüglich auch diese Diskussion darüber, ob eine entsprechende Ausschilderung für das halbseitige Bürgersteigparken vorhanden sein muss.

  • Man sollte vielleicht eher mal hinterfragen, ob "hat keinen Stellplatz" wirklich als Freischein für alle Ewigkeit gelten sollte, oder ob man nicht in diesem Falle den Besitz eines Fahrzeugs von der Suche nach Alternativen abhängig macht – und dauerhaftes Parken am Fahrbahnrand wirklich nur dann erlaubt, wenn sich nichts anderes findet.

    Parken am Fahrbahnrand ist ein absolutes NoGo, wenn man eine wirksame Verkehrswende will.

    Aber auch Parken auf Privatgrundstücken geht gar nicht.

    Warum überhaupt noch Autos bauen? In bestimmten Sonderformen macht das Sinn. Zum Beispiel Fahrzeuge der Rettungskräfte, aber fast alle anderen Transportaufgaben lassen sich auch ohne Autos bewältigen. In Hannover und in anderen Städten wurden in der Zeit des 1. Weltkriegs sogar Kranken- und Verletztentransporte mit der Straßenbahn durchgeführt. Und es gab bis in die 50er-Jahre in Hannover und andernorts zum Teil ausgedehnte Güterstraßenbahnnetze.

  • Guckstu "Parkflächenmarkierung" in Anhang 2 und Vz 315 in Anhang 3 der StVO, erreichen beide ungefähr dasselbe, "Parkflächenmarkierung" ist dabei eig. präziser, was das Ausmaß betrifft, wie weit man auf den Gehweg drauf darf.

  • Wo fängt eigentlich der "gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" an? Bei Dickschiffen, die den halben Radstreifen blockieren?

    Das hier sind übrigens die Maße eines "Bulli"-Konkurrenten von anno dunnemals:

    Gesamtlänge 4600 mm
    Gesamtbreite 1835 mm
    Gesamthöhe 2060 mm

    http://www.oldiecaravan.de/Hersteller_A_-…238_-1969-.html

    Hat mein T3 auch ungefähr 4570 x 1870 x 2035

    Zum Vergleich aktueller Golf 8: ca. 4300 x 1790 x 1460

    Aktueller X5: 4922 x 2004 x 1745

  • Hat mein T3 auch ungefähr 4570 x 1870 x 2035

    Zum Vergleich aktueller Golf 8: ca. 4300 x 1790 x 1460

    Aktueller X5: 4922 x 2004 x 1745

    "Im Schnitt stehen einem Kita-Kind zwischen 2,5 und 3 Quadratmeter Innenraum und 10 bis 12 Quadratmeter Außenfläche zur Verfügung. Eine für das Bundesfamilienministerium 2015 angefertigte Expertise empfiehlt eine Raumgröße von 6 Quadratmetern pro Kind für den Innenbereich und 15 Quadratmetern für die Außenfläche."

    PS: Hat schon mal jemand einen X5 gesehen, in dem mehr als eine Person saß?

  • Das Freiburger Urteil zum Anwohnerparken hat bundesweit Aufsehen erregt.

    Die Autofahrer-Parteien und Lobby-Gruppen feiern es ab, als sei damit das Thema Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkzonen für alle Zeit vom Tisch gewischt.

    Unter anderem das ZDF berichtete:

    Anwohnerparken in Freiburg: Urteil gegen Anhebung der Gebühr
    In Freiburg ist Anwohnerparken viel teurer geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun für unwirksam erklärt, aber nicht wegen der Summe.
    www.zdf.de

    Es wird jetzt darauf ankommen, diese Fehler, die das Gericht ankreidete, nicht zu wiederholen. Und in Freiburg entsprechend nachzubessern:

    "Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.

    Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein.

    Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."

    Grundsätzlich macht es natürlich wenig Sinn, überhaupt zu versuchen, die Nutzung des Öffentlichen Raumes für den privaten KFZ-Verkehr zu steuern. Damit handelt man sich jede Menge Ärger ein, weil sich stets der eine Autofahrer gegenüber einem anderen benachteiligt fühlt. "Warum darf in dieser oder jener Straße halbseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden, in meiner Straße aber nicht, sodass nur einseitiges Parken möglich ist, und ich keinen Parkplatz finde", um nur ein Beispiel zu nennen. Besser ist es, das Parken im Öffentlichen Raum ganz zu untersagen.

    Aber bis es dahin kommt, wird es leider nötig sein, sich solche Details, wie die aus dem Gerichtsurteil, genauer anzusehen.

  • Diese Preistabelle wird für Hannover für's Anwohnerparken anvisiert:

    "Kleinwagen (bis zu 1,2 Tonnen) – VW up oder Skoda Fabia > 30,70 €

    PKW (bis zu 1,6 Tonnen) – VW Golf oder Seat Leon > 80,00 €

    PKW (bis zu 1,8 Tonnen) – VW Passat oder Seat Alhambra > 100,00 €

    PKW (bis zu 2,0 Tonnen) – Audi A6 > 120,00 €

    Fahrzeuge (bis zu 2,2 Tonnen) – VW Bus oder ähnliches > 150,00 €

    Fahrzeuge (über 2,2 Tonnen) – Porsche Cayenne > 250,00 €

    Wohnmobile > 350,00 €"

    aus hannover-entdecken vom 22.12.22

    Anwohnerparkplätze in Hannover sollen im nächsten Jahr deutlich teurer werden - Hannover entdecken ...
    Höhere Gebühren für Anwohnerparkplätze in Hannover. Bis zu 350 Euro im Jahr sollen die Anwohnerparkgebühren im nächsten Jahr kosten.
    www.hannover-entdecken.de

    Ich frage mich unter anderem, ob es ähnlich wie in Freiburg zu einer ablehnenden Beurteilung durch ein Gericht kommen wird, weil der Preissprung von 150 Euro unter 2,2 t auf 250 Euro über 2,2 t sehr groß ist.

    Eine andere Frage ist: Ab wann ist ein Auto ein Wohnmobil.

    Natürlich macht es sich propagandistisch gut, wenn man in Anbetracht der zahlreichen Wohnmobile in vielen Stadtteilen die Absicht verkündet, für Wohnmobile besonders hohe Anwohnerparkgebühren zu verlangen. Aber praktisch dürfte das schwer umsetzbar sein, nachzuweisen, welche Kriterien ein Wohnmobil kennzeichnen, denn im Prinzip kann jedes Fahrzeug auch als Wohnmobil genutzt werden.

    Ist das rote hier zum Beispiel ein Wohnmobil? Und das Grüne?

  • Camper würden einen VW-Bus niemals als "Wohnmobil" bezeichnen. Sondern das Ding ist ein "Campingbus". Ich hatte ja neulich das Beispiel Fiat 238 von Weinsberg gepostet, der mit dem "Flügelmutter-Konzept" beworben wurde: die gesamte Camping-Ausstattung konnte eigenhändig ein- und ausgebaut werden, sodass dieses Fahrzeug mo-fr als Handwerkerkarre und sa/so bzw. im Urlaub als Campingbus dienen konnte.

    Und wenn man die Szene kennt, dann hat man eben alles: vom Ausbau eines Hochdachkombis zum Mini-Camper über diese Campingbusse auf VW-Caravelle-Basis, dann die Versionen mit Hochdach (gerne: Ford Nugget), und irgendwann sind wir bei den Abmessungen und Designs gelandet, bei denen ein Lkw-Führerschein nötig ist.

    Dazwischen gibt es noch die Sonderversion: Camping-Kabine mit Stützen für Pickups. Da steht dann im Alltag der Pickup (z. B. der Amarok*) an der Straße und die Kabine auf dem Grundstück, aber für den Ausflug/Urlaub wird sie aufgesetzt. Und dann steht die Karre eine Nacht mit Kabine vor dem Haus, weil beladen und am nächsten Tag losgefahren wird. Wie soll dann die Gebühr berechnet werden?

    Mein Tipp: Wenn die alles, vom ausgebauten Caddy bis zum 7,49-Tonner Schlachtschiff als "Wohnmobil" mit demselben Preis belegen wollen und somit für den gezeigten Bulli das 3,5-fache eines Seat Alhambra verlangen, während ansonsten nach Gewicht gestaffelt wird, geht das ganze vor Gericht und wird einkassiert.

    Spoiler anzeigen

    * Siehe den legendären jamaikanischen Konter

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    auf die Vorwürfe, der VW-Superbowl-Spot
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    sei "kulturelle Aneignung")