Woche 4 von 24. bis 30. Januar 2022

  • Auf gerader Straße von hinten angefahren:

    Zeugen gesucht für Unfall zwischen Weimar und Ulla auf der B7

    =O

    und vor zwei Wochen gab es offenbar einen Unfall mit ähnlich gelagertem Sachverhalt zwischen Nauendorf und Klettbach.

    der Radfahrer ist mittlerweile seinen Verletzungen erlegen, man sucht weiterhin Zeugen.

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    bah. Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren. ?(

  • Beide Räder sahen nicht aus, als ob die unbeleuchtet durch die Gegend bzw. auf einer Bundes-/Landstraße unterwegs waren. ?(

    Im ersten Fall hat das Rennrad an der Sattelstütze ein ambulantes Mini-Rücklicht montiert. K.A., wie hell das ist und ob es auch an war.

    Im zweiten Fall handelt es sich um ein Cube e-MTB, offenbar nachgrüstet mit Straßenasstattung. Der Frontscheinwerfer ist noch vorhanden, ein Rücklicht zwar nicht zu erkennen, angesichts der Schäden am Heck kann es aber sehr gut auch abgefallen sein. Das Rad hatte zudem ein paar Gepäcktaschen montiert, die womöglich zusätzliche Reflektoren besaßen. Die von der Unfallaufnahme markierten (Brems-)Spuren des rechten Autoreifens befinden sich ca. 1m vom rechten Rand, der Einschlag in die Windschutzscheibe erfolgte links rechten Frontscheinwerfer des Autos. Der Reifenaufstandspunkt muss also beim Crash ca. 1,5m von der rechten Fahrbahnbegrenzung entfernt gewesen sein. Sicher nicht illegal, aber auch eher ungewöhnlich auf der Landstraße. Auffällig ist, dass es offenbar einen als Radverbindung beschilderten straßenbegleitenden (Wald-)Weg wenige Meter links der Straße gibt, der genau auf Höhe des Unfallortes eine Auffahrt zur Straße besitzt. Es ist nicht unplausibel, dass der Radfahrer gerade im Begriff war, auf diesen Weg einzubiegen.

  • Das ist die googlestreetview-Sicht aus der selben Perspektive wie in dem von Malte verlinkten Artikel:https://www.google.com/maps/@48.77699…!7i13312!8i6656

    Klickt man sich ein bisschen weiter bis zum Haus Nr. 80, dann kommt ein Treppenabgang vom Hochbahnsteig. Am anderen Ende hat der Hochbahnsteig eine Rampe und am Fuß der Rampe gibt es einen ampelgeregelten Übergang über die Straße.

    Ist schon klar, wo das drauf hinausläuft für eine Verkehrsverwaltung mit Autofahrer-Brille:

    "Einen zweiten Übergang mit Zebrastreifen oder Ampel werden wir auf keinen Fall einrichten.

    Sollen die Eltern doch ihren Kindern beibringen, dass sie gefälligst den ampelgesicherten Übergang wählen.

    Und eine ältere Person, die nicht mehr so gut zu Fuß unterwegs ist und vielleicht sogar einen Rollator dabei hat, die schafft es sowieso nicht die Treppe runter. Die haben wir durch unsere "geniale" X( Haltestellenplanung schon von vornherein auf den richtigen (Über-)Weg gebracht."

    Hier der Treppenabgang:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Und hier die Rampe:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Kursiv = Ironische Darstellung der mutmaßlichen Gedankengänge der Stuttgarter Verkehrsverwaltung.

    Bei dieser googlestreetview-Betrachtung fällt mir gerade auf, dass der Fahrradverkehr wohl auf der Fahrspur zwischen Hochbahnsteig-Mauer und der anderen Mauer aus parkenden Autos stattfindet. Hat ja auch seinen Reiz. Ich fürchte allerdings viele RadfahrerInnen werden von der Vorstellung abgeschreckt, hier im Auto-Verkehr "mitzuschwimmen".

  • ich bleib mal freundlich: hat Verbesserungspotenzial.

    Zitat

    Das ist in anderen Bereichen völlig normal; nämlich überall dort, wo Menschen dafür verantwortlich sind, dass anderen nichts passieren darf. Leider ist es im öffentlichen Dienst ganz anders. Hier gibt es keine Verantwortlichkeiten – mit der Folge, dass in den (deutschen) Städten jedes Jahr viele, viele Unfälle passieren und dabei viele Menschen verletzt und getötet werden.

    Is halt einfach mal falsch.

    geht auch fröhlich weiter:

    Zitat

    Das kann sich die Stuttgarter Stadtverwaltung natürlich nur erlauben, weil sie gelernt hat, dass für sie keine Regeln und Gesetze gelten – auch demokratische Beschlüsse können sie ohne jegliche Folgen ignorieren oder sogar aktiv boykottieren.

    in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.

    und es wird nicht nur falsch, sondern die Einleitung mit der fehlenden Verantwortlichkeit wird direkt mal weiter eskaliert zu:

    Zitat

    Man kann vermuten, dass sie absichtlich so handeln und sich bei jedem schweren Unfall einen Sekt aufmachen.

    Jaaja, puh, zum Glück hat es ein vermuten in den Satz geschafft. Dann ist die Unterstellung nicht so schlimm oder ist überhaupt keine...

    Der ganze Text ist eigentlich eine wilde Unterstellungsorgie.

    Zitat

    Aber auch das ist ein Thema, das die Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung entweder nicht verstehen (können) oder absichtlich dagegen arbeiten.

    Was ist denn seine Vorstellung von Planung und Umsetzung? Unfall und 2 Wochen später kommen die Bagger an und reißen alles auf, um Bordsteine zu setzen und Winz-Grünflächen zu schaffen, von denen der unbedarfte Bürger dann sogar einen Beitrag zum Klimaschutz bzw. Hitzindex der Stadt erwartet? Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.

    Ja, man darf, man muss sogar "Stadtverwaltungen" für Planungen oder Verzögerungen bei Neuplanungen kritisieren. Aber der Stil in dem Blog geht mal so gar-nicht. Haltlose Beschuldigungen und Unterstellungen, die niemandem helfen.

  • Ey, ich hab so die Nase voll von 40 Mio Bundestrain.. Bundesingenieuren und Hobbyanklägern.

    Tja — aber ich kann schon verstehen, woher diese ganzen Vermutungen und Behauptungen stammen. In Hamburg hatten wir ja auch oft genug das Vergnügen, dass gefährliche Stellen im Straßenverkehr nicht entschärft werden und ich mich auch nicht des Gefühls erwehren konnte, dass erst mal jemand sterben muss, bevor die Streuscheiben in den Signalgebern angepasst werden.

  • aber ich kann schon verstehen, woher diese ganzen Vermutungen und Behauptungen stammen.

    Du verstehst, woher die Vermutung stammt, dass Mitarbeiter der Stadt einen Sekt aufmachen, wenn jemand verunglückt?

    Unbestritten werden in Beitrag ein paar richtige und wichtige Punkte angesprochen.

    Durch die polemischen Angriffe und Unterstellungen gehen die leider unter.

  • Du verstehst, woher die Vermutung stammt, dass Mitarbeiter der Stadt einen Sekt aufmachen, wenn jemand verunglückt?

    Nein, das mit dem Sekt nicht, soweit geht meine Misanthropie dann doch nicht. Aber ich habe schon den Eindruck, dass man sich mitunter in den verantwortlichen Stellen im Schulterzucken übt und sich bei Unfällen bemüht, die Verantwortung fortzuschieben. Und wenn ich mir im Nachhinein bei gefährlichen Stellen im Straßenverkehr anhöre, man könne ja auch absteigen und schieben oder einen Umweg fahren oder die Bahn nehmen, tja, da steigt dann die Frustration mitunter bis ins Unsachliche. Ich will das weder rechtfertigen noch gutheißen, aber ich kann mir vorstellen, woher das stammt.

  • Ich streite nicht ab, dass in StVBen

    - Prios nicht so gesetzt werden, wie ich sie gerne hätte

    - der Radverkehr nicht in jedem Falle den Raum/Stellenwert bekommt, den er nach Bike-Bubble verdient

    - Planungen abgesegnet werden, die nicht tragfähig für zukünftige Entwicklungen der Verkehrsartenmengen sind

    Aber auf der anderen Seite ist es nun auch nicht so, dass "die Verwaltung" selbst plant. Das machen überhäufig externe Büros. selbst in Hamburg, wo man auf Grund der Stadtgröße so viele Projekte hat, dass man nicht Gefahr läuft, Mitarbeiter:innen leer laufen zu lassen, übernimmt der LSBG für ganz, ganz viele Planungen nur die Abstimmungsarbeit und überlässt die Detailplanung den Büros.

    Und die planen nach Vorgaben und Regelwerk.

    Hand aufs Herz: welche nach Regelwerk absolut unzulässige und nicht begründbare Ausführungen wurden denn in Asphalt gegossen?

    Mir fällt keine ein.

    Schutzstreifen? sind scheiße.

    Schutzstreifen in 1,25 Mindestmaß: sind scheißescheiße

    Beides grundsätzlich zulässig nach bundesweiten Richtlinien

    Dass es besser für den Radverkehr geht: ja, geht es oft. keine Frage.

    Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Auch das Blog-Beispiel mit Stuttgart: die Autos dort parken zu lassen ist zulässig. Das mag man blöd finden und ist in Anbetracht der Situation dort auch überflüssig. Aber es ist nicht schuld der StVB, wenn bei angeordneten T40 dort Verkehrsteilnehmer nicht verordnungsgerecht handeln und agieren.

    Natürlich kann man kontrollieren. Natürlich kann man ahnden. Natürlich kann man baulich etwas änd.. moment: wir wollen baulich etwas ändern, 400.000 bis 1.200.000 Mio Euro ausgeben, weil sich einige Verkehrsteilnehmer nicht an Regeln halten?

    Passt hervorragend ins "gebt uns protected bike lanes!!!"-Gehampel.

    Wer die Parkplätze an der Stelle auf Länge wegnimmt, erntet noch höhere Geschwindigkeiten. Ist dann auch die StVB schuld?

    Ich wette(!), dass die StVB an der Stelle schon längst die Anordnung eines FGÜ überlegt hat. Aber aus Gründen (welche?) dann verworfen. Nicht weil: "scheiß Fußverkehr", nicht weil "heiligs Blech'le!", sondern weil argumentativ eher angreifbar.

    Klar machen einige StVB das genau andersherum bei B-Pflichtigen Radwegen. Anordnen, obwohl Begründung angreifbar. Aber auch da nicht aus "scheiß Radverkehr! hehehe!", sondern "ohje, die Radfahrer. Die fahren besser da drüben!". Ist das Vorsatz? ja. Weil man etwas bezwecken möchte.

    Ist das vorsätzliches Unfall-heraufbeschwören? nein, denn mit dem Ziel geht kein Mensch an solche Planungen.

  • in dem Beschluss steht, dass Gehwege grundsätzlich nicht schmaler als 2m gebaut werden sollen. Und daraus wird abgeleitet, dass kein Gehweg jemals schmaler als 2m gebaut werden darf.

    In dem Beschluss steht:

    Zitat

    Die Stadt Stuttgart nimmt in der Planung als Regelmaß eine Breite von 2,50m und grundsätzlich eine Mindestbreite von 2m an.

    Das heißt also: sie "sollen" nicht schmaler als 2,50 m gebaut werden, und das absolute Mindestmaß sind 2,00 m.

    Es wäre natürlich schlauer gewesen, das Wort "grundsätzlich" wegzulassen, weil es, wie wir wissen, oft auch anders interpretiert wird, nämlich: "Ausnahmen sind erlaubt".

    Aber hier sieht man, was gemeint ist: das "grundsätzliche" Regelmaß sind 2,50 Meter, Abweichungen nach unten sind erlaubt, aber nur bis zu einer Mindesbreite von 2,00 Metern.

  • Aber hier sieht man, was gemeint ist: das "grundsätzliche" Regelmaß sind 2,50 Meter, Abweichungen nach unten sind erlaubt, aber nur bis zu einer Mindesbreite von 2,00 Metern.

    Der Originaltext ist hier auf Seite 115 rechts (118 des PDFs). Dort auch:

    Zitat

    Die Einhaltung der Mindestbreiten hängt jedoch immer von den örtlichen Verhältnissen ab

    Ausnahmen sind also explizit vorgesehen und müssen wohl bei jedem einzelnen Fall diskutiert werden.

    Edit: Link korrigiert

  • Absicht, im Sinne von: "hahaha, scheiß radfahrer!" oder "pfft, dann gibt's eben Unfälle..." - nein. Das braucht mir niemand(!) erzählen, dass sich bei allen Personen, die von vorn bis hinten an Planungen beteiligt sind, ein Konsens dazu ergibt.

    Ich habe aber schon den Eindruck, dass es bei den Verantwortlichen (und das ist jetzt nicht nur auf alle bei der Planung beteiligten Stellen beschränkt) mitunter in diese Richtung geht; wenn natürlich auch nicht in dieser drastischen Form. Als wir damals Hamburger Gefahrenstellen gemeldet hatten, hieß es ja schon häufig, man könne ja als Radfahrer auch mal auf die eigenen Rechte verzichten.

    Das ist zwar schon richtig, aber wenn ein Kran schwebende Lasten über einen nicht gesperrten Radweg hebt, dann kann die Antwort nicht sein, man erwarte von Radfahrern Eigenverantwortung, sonst hätten sie ja Pech gehabt. Genauso bei der Weigerung, im Zuge der seit 2017 nicht mehr für den Radverkehr gültigen Fußgänger-Signalgeber die Streuscheiben auszutauschen: Man könne zwar bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel fahren, aber dann hat man halt Pech gehabt, wenn’s schief geht.

    Natürlich geht niemand mit dem Ziel ran, gefährliche Infrastruktur zu planen. Aber wenn die Leistungsfähigkeit des Kraftverkehrs nicht angerührt werden darf, fallen links und rechts der Fahrbahn ungünstige Infrastruktur-Lösungen raus, deren Unzulänglichkeiten dann mit Schulterzucken geheilt werden sollen.

  • Im Sinne von § 2 Abs. 5 StVO dürfen Kinder auf dem Gehweg von Erwachsenen begleitet werden. In Berlin gibt es nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, wenn die begleitende Erwachsene vor und nicht hinter dem Kind fuhr — es wäre Sinn der Vorschrift, das Kind im Blick zu haben und bei Gefahren sofort einzugreifen, das könne nunmal nur geschehen, wenn die Erwachsene hinter dem Kind führe:

    Polizeieinsatz vor Schule in Berlin: Angeblich falsch geradelt – Mütter müssen Strafe zahlen
    Am Kollwitzplatz müssen Eltern Strafe zahlen, weil sie ihre Kinder auf dem Fahrrad angeblich falsch begleitet haben. Die Betroffenen sind empört.
    plus.tagesspiegel.de

    Hier noch mal ein kurzer Anriss abseits der Bezahlschranke:

    Höchst fragwürdiger Vorwurf
    Zwei Mütter wurden abkassiert, weil sie vor statt hinter ihren Kindern auf dem Gehweg radelten. Wo bleiben da Augenmaß und Prioritäten? Ein Kommentar.
    m.tagesspiegel.de