Woche 36 vom 06. bis 12. September 2021

  • Dresden: Wütender Wirt fuhr Radler rum und haute ab — nach Video-Beweis verurteilt

    Das Youtube-Video dazu fand ich sehr interessant. Diese lächerlichen Zickereien der Autofahrer am Anfang kommen mir sehr bekannt vor.

    Und dann hat der Täter das stehende Opfer offensichtlich tatsächlich vorsätzlich umgefahren. Ich finde, da war der Richter durchaus noch milde (10 Monate Bewährung, 18 Monate ohne Führerschein, Anti-Agressionstraining). Gerade da auf einschlägige Vorstrafen verwiesen wird.

  • Es gibt eine ähnliche Aussage wie die von Katja Diehl in dem Buch Totalschaden von Klaus Gietinger:

    Sinngemäß schreibt Gietinger darin unter anderem: Die mit der Wende einhergehende Zunahme der Verkehrsunfällen in den fünf neuen Bundesländern hat in wenigen Monaten weitaus mehr Menschenleben gefordert als es Mauertote gab in den ganzen fast 30 Jahren, die die Mauer stand.

    Hier ein Link zu Gietingers Buch:

    Klaus Gietinger – Totalschaden – Ein Buch vom Westend Verlag
    Klaus Gietinger – Totalschaden: Weitere Informationen, Leseproben, Portofreie Lieferung und vieles mehr – Jetzt bestellen!
    www.westendverlag.de

    Und ein Link zu einer Leseprobe, aus der dieser Ausschnitt stammt:

    "Die Abermillionen Toten mahnen uns. Die Unfalltoten und die, die beim Krieg ums Öl gefallen sind. Und die Milliarden Verletzten, die unzähligen Schwer- und Schwerstverletzten, die dahinsiechen, die Krüppel, die Luftverpesteten und die Hörgeschädigten. Auch deren Angehörige, die psychisch und physisch verarmen und dabei im Glauben leben, dass sie ihre Kinder, ihre Männer, ihre Eltern auf dem Altar der Moderne geopfert haben."

  • Der Zwang zum Auto - Markus Barth (steadyhq.com)

    „Zwang durch Unterlassung“, würde ich das nennen: Menschen werden durch eine völlig verkorkste Verkehrspolitik gezwungen Auto zu fahren, weil alles andere einfach maximal kompliziert und teuer ist.

    *edit: Keine Sorge, es ist Markus und nicht Mario!

    Was man noch ergänzen kann zu Barths Buch:
    Unsere Kinder werden in den Schulen dazu angehalten, einen Führerschein zu machen. Sie werden dort von den meisten Lehrern dahingehend belehrt, dass es wichtig und sinnvoll sei, einen Führerschein zu machen. Und schon Grundschulkinder machen einen "Fahrradführerschein". So ein Quatsch, denn es gibt in Wirklichkeit gar keinen Fahrradführerschein.

    Oder hat irgendwer hier im Forum schon mal erlebt, dass er bei einer Polizei-Kontrolle seinen "Fahrradführerschein" vorzeigen musste?

  • Der Zwang zum Auto - Markus Barth (steadyhq.com)

    „Zwang durch Unterlassung“, würde ich das nennen: Menschen werden durch eine völlig verkorkste Verkehrspolitik gezwungen Auto zu fahren, weil alles andere einfach maximal kompliziert und teuer ist.

    *edit: Keine Sorge, es ist Markus und nicht Mario!

    Mein Reden! Ich erinnere mich noch an die Antwort der FDP auf die Wahlprüfsteine im letzten Europawahlkampf, ob die Parteien sich für grenzüberschreitende Fernzüge, vor allem Nachtzüge einsetzen würden: "Wir wollen niemanden zwingen, ein bestimmtes Verkehrsmittel zu benutzen." Ich habe das in meinem Newsletter entsprechend kommentiert, sinngemäß: "Gerade die Liberalen müssten doch für Wahlfreiheit sein. Wo aber ist der Nachtzug von Paris nach Madrid (geblieben), der von Hamburg nach Paris" und so weiter. Wie passen Subventionen für Fluglinien mit Schikanen gegen umweltfreundliche Öffis zusammen?

    Die Verkehrsminister aus S und DK bereiten gerade eine Beschwerde bei den EU-Amtskollegen vor, weil D den geplanten Nachtzug Malmö-Brüssel mit dem famosen Argument (faktisch) verhindert, Züge mit mehr als 50 km Laufweg dürften nicht unterstützt werden. Aber Autobahnen bauen, Elon Musk noch eine Milliarde zu seinen 190 dazugeben und 20 defizitäre Regionalflughäfen sponsern ...

  • Das Youtube-Video dazu fand ich sehr interessant. Diese lächerlichen Zickereien der Autofahrer am Anfang kommen mir sehr bekannt vor.

    Und dann hat der Täter das stehende Opfer offensichtlich tatsächlich vorsätzlich umgefahren. Ich finde, da war der Richter durchaus noch milde (10 Monate Bewährung, 18 Monate ohne Führerschein, Anti-Agressionstraining). Gerade da auf einschlägige Vorstrafen verwiesen wird.

    Gut, dass er das Video erst als Joker aus dem Ärmel gezogen hat. Damit hatten die Anwälte der Aggressoren keine Chance, monatelang vorher Schriftsätze loszulassen.

  • Gut, dass er das Video erst als Joker aus dem Ärmel gezogen hat.

    Hat in seinem Fall super geklappt. Die Vorstellung, wie die ganzen Lügen der Gegenseite vor Gericht pulverisiert werden, ist ja auch zu schön. Die haben ja wohl sogar behauptet, dass er ihnen entgegen kam.

    Allerdings hat er damit vermutlich auch die Einstellung des Verfahrens riskiert. Das passiert ja - wie viele hier wohl schon erlebt haben - ganz flott.

  • Allerdings hat er damit vermutlich auch die Einstellung des Verfahrens riskiert.

    Mit vorheriger Einreichung des Videos hätte er das evtl. auch riskiert. Man hört immer wieder, dass das Blockieren nicht so ganz koscher ist ... Und Datenschutz mit Aufnahme des gesprochen Wortes und so ... Insofern ist es schon praktisch, wenn sie sich erst in ein Lügengebilde verstricken, dann sieht das beim Richter mit der Beweiswürdigung vmtl. deutlich besser aus ...

  • Beitrag von radfahren_bn (8. September 2021 um 09:15)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (8. September 2021 um 09:17).
  • IAA findet statt, incl. greenwashing.

    Polestar präsentiert elektrischen Lastenscooter

    Zitat: "Der Re:Move ist 75 cm breit und soll sich damit auch für den Einsatz auf Fahrradspuren in Städten eignen."

    so ein bisschen "freu" ich mich schon drauf, wenn die ganzen "Radwege!!!!!!"-Forderer irgendwann mit einer zunehmenden Anzahl von Lastenräder oder gar solcher LKWs auf "ihren" ach so sicheren Sonderwegen konfrontiert werden. Und dort nicht überholen können, weggedrängelt werden usw. :S

    in meiner Traumwelt fahr ich dann grinsend auf der Fahrbahn nebenan. Ich weiß nur noch nicht, ob mit dem Rad oder doch mit einem mini-e-Auto. :/

  • Satz 1 gilt nach wie vor.

    Satz 1 gilt als die wesentlich mildere Einschränkung.

    Ich habe mal in die Begründung von 2016 geschaut. Dort wird beschrieben, dass durch die Änderung die Anordnung u.a. von Radfahrstreifen von den scharfen Anforderungen des Satz 3 auf die einfacheren Anforderungen von Satz 1 reduziert wird. Der Nachweis einer Gefahrenlage ist also keine notwendige Bedingung mehr für einen Radfahrstreifen. Aber das Ministerium fordert genau diesen Nachweis trotzdem.

    Frag mich bitte nicht, wie das juristisch funktioniert. Ich finde Satz 1 nicht milder als Satz 3. Ganz im Gegenteil empfinde ich das "zwingend erforderlich" aus Satz 1 sogar als die höhere Anforderung als die Formulierung aus Satz 3.

    Trotzdem ist es wohl wesentlich einfacher, ein Parkverbot oder ähnliches nach Satz 1 zu erlassen als irgendwas nach Satz 3.

    Keine Ahnung, wie Juristen dabei argumentieren.

  • Der Nachweis einer Gefahrenlage ist also keine notwendige Bedingung mehr für einen Radfahrstreifen.

    Absatz 1 gilt auch nach wie vor.

    Außer bei Tempo-30-Zonen (und Konsorten) darf nicht einfach das gemacht werden, was Politiker so möchten. Deswegen wird eine solche Maßnahme auch nicht damit begründet, dass man sich einen grünen Anschein verschaffen möchte, sondern mit einer mehr oder weniger stichhaltigen vorgesehen Begründung. Das ist oft die Sicherheit. So wird es in diesem Fall wahrscheinlich auch gewesen sein. Wenn man aber Scheinargumente benutzt, halten die einer Prüfung mitunter nicht stand. Das Ministerium hat in diesem Fall argumentativ einfach die besseren Karten.

  • Satz 1 besagt, dass alles begründet und zwingend erforderlich sein muss. Satz 3 schränkt das aber weiter ein, indem für Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine besondere Gefahrenlage vorliegen muss.

    Die Begründung für einen Radfahrstreifen muss also nicht zwingend eine außergewöhnliche Gefahrenlage sein. Wenn zum Beispiel begründet werden kann, dass ein vorhandener "Radweg" dem Radverkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen ist oder dass der "Radweg" nicht sicher benutzt werden kann :), dann lässt sich nach Satz 1 meiner Meinung nach auch ein Radfahrstreifen gerichtsfest begründen.

    Stellt ein Radfahrstreifen eine Beschränkung des Radverkehrs dar? Also, wenn er breit genug zum Überholen ist und nicht in der Dooring-Zone liegt? In diesem Fall geht es doch wohl eher um eine Beschränkung des Autoverkehrs durch Wegnahme einer Fahrspur. Und auch dabei stellt sich mir die Frage, ob das eigentlich eine Beschränkung ist.