Landkreis Stade

  • Landkreis Freising aufm ersten, ätsch!

    Was bei den Bildern aber m.M.n. wirklich fehlt ist ein mit fast 10.000 Euro Steurergeld "geförderter" fetter SUV...

    Zitat

    ...Germany’s National Cycling Plan 3.0 aims to battle the climate crisis with a set of political and economic instruments that hope to help double the number of regular cyclists from now until 2030, as cycling has one of the lowest environmental impacts among transportation modes.

    So schizophren muss man erst mal sein...

  • Für den Wettbewerb "RADFAHREN IN DER STADT - Die 5 schlechtesten Radwege in Deutschland", hätte ich auch einen Beitrag vom Uferweg am Ihmezentrum in Hannover:

    radverkehrsforum.de/attachment/16501/

    Immerhin stand bei dem Stader Worst Cycle Lane Beispiel dieses Schild an der Treppe:

    (Gemeinsamer Fuß- und Radweg)

    Und nicht dieses Schild (in Deutschland von 1971 bis 1992):

    Das Schild "Gemeinsamer Fuß- und Radweg" auf dem verlinkten Foto ist von der Gestaltung her aus der selben Zeit.

    https://d2p6e6u75xmxt8.cloudfront.net/2/2021/08/Stairs_6127b40bcf88e.jpg

  • Landkreis Stade auf dem 2. Platz!

    Falls ich zufällig mal dort vorbeikomme, muss ich da unbedingt hochfahren. Ich hoffe, es ist dann nicht nass. ;)

    Durch Dessau (Platz 3) bin ich bisher einmal gefahren und finde, sie haben sich den Platz auf dem Podium redlich verdient.

    Mit Platz 5 könnte auch Jena nach wie vor mithalten.

  • Es ist ein Anfang :) Warum man an dieser Straße allerdings nur auf einem Abschnitt die blauen Schilder entfernt hat und nicht überall, muss man nicht verstehen. Auch vorher schon bestand die Benutzungspflicht in dieser Straße nicht durchgehend.

    Man weiß hier auch nie, ob das tatsächlich angeordnet wurde, oder ob da einfach ein Mitarbeiter des Bauhofes den Auftrag hatte, die Blauschilder gegen neue auszutauschen und dann nur die Hälfte des Auftrages erledigt hat, weil keine neuen Schilder bestellt waren, als die Alten schon abgebaut waren. Sollten dort in ein paar Tagen neue Schilder hängen, beginnt die 12-Monats Frist aber bestimmt neu zu laufen, oder? Denn im Augenblick ist ja die Benutzungspflicht eindeutig aufgehoben.

  • Ja, das würde ich so sehen, die Frist läuft neu, wobei man ja sicherheitshalber erst mal nach den Akten fragt. Denn eigentlich(TM) sind die Schilder ja nur die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts. Es soll schon vorgekommen sein, dass selbiger überhaupt nicht vorhanden war (oder irgendwann angeblich abhanden gekommen ist).

  • Es stehen weitere leere Schilderpfosten in der Gegend herum. :)

    Das [Zeichen 240] an der Treppe hätte ich gelassen. Das war so absurd, dass es zur Touristenattraktion hätte werden können.

    Leider ist man aber immer noch nicht wirklich konsequent vorgegangen. Die Dame vom Landkreis sagte mir im November, dass man erst einmal an den Gemeindestraßen anfangen wolle. Das bedeutet, dass am Elbdeich die Schilder immer noch da hängen, wo es sich um eine Kreisstraße handelt. Ich habe die Vermutung, dass es dabei um die Frage der Baulast geht. Zumindest bei Landstraßen liegt die Baulast in Niedersachsen bei Gehwegen immer bei der Gemeinde, bei Radwegen beim Land. Bei kombinierten Geh- und "Radwegen" teilen sich Gemeinde und Land die Kosten 50:50. Vermutlich gibt es für Kreisstraßen eine ähnliche Regelung. Die Gemeinden haben also ein finanzielles Interesse daran, dass bei Kreis- und Landstraßen an Gehwegen die [Zeichen 240] hängen bleiben. Bei Straßen, die ohnehin in die Baulast der Gemeinde fallen, ändert sich nichts und dem Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde kann es nur recht sein.

    Natürlich sind das sachfremde Erwägungen, die bei der Frage, ob eine Benutzungspflicht angeordnet werden darf, keine Rolle spielen dürfen. Wenn der Landkreis jetzt anfängt, die Schilder abzuordnen, soll es mir aber recht sein, wenn denn auch die Kreis-, Land- und Bundesstraßen mal dran sind.

  • Ja, da fahren viele. Und auch schon recht viele auf der Fahrbahn, trotz [Zeichen 240]. Meiner Beobachtung nach darunter auch die Zielgruppe, deretwegen man angeblich an solchen "Radwegen" festhalten sollte.

    Am Elbdeich gibt es auch noch die als Elberadweg ausgeschilderte Route im Außendeich, die aber per [Zeichen 250] zum Radfahren gesperrt ist.

  • Das hat lange gedauert, aber wieder sind zwei [Zeichen 240] weg. Gestern kein aktuelles Foto in Gegenrichtung gemacht, aber das Blauschild auf dem rechten Bild ist ebenfalls abmontiert.

    Eigentlich macht es fassungslos, dass man sogar darüber noch diskutieren musste. Am 23.09. findet das nächste Treffen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises STD statt und ich hoffe, dass ich euch darüber irgendwo berichten kann.

  • Das hat lange gedauert, aber wieder sind zwei [Zeichen 240] weg. Gestern kein aktuelles Foto in Gegenrichtung gemacht, aber das Blauschild auf dem rechten Bild ist ebenfalls abmontiert.

    Eigentlich macht es fassungslos, dass man sogar darüber noch diskutieren musste. Am 23.09. findet das nächste Treffen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises STD statt und ich hoffe, dass ich euch darüber irgendwo berichten kann.

    Kann das verschwundene Zusatzschild beim Foto 28.8. nicht erkennen. Rollendes Bett?

    Tip für den 23.9.: Flachmann und andere Drogen mitnehmen. :) Viel Glück!

  • Das hat lange gedauert, aber wieder sind zwei [Zeichen 240] weg. Gestern kein aktuelles Foto in Gegenrichtung gemacht, aber das Blauschild auf dem rechten Bild ist ebenfalls abmontiert.

    Eigentlich macht es fassungslos, dass man sogar darüber noch diskutieren musste. Am 23.09. findet das nächste Treffen mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises STD statt und ich hoffe, dass ich euch darüber irgendwo berichten kann.

    Das Schild, das den Weg zu einem benutzungspflichtigen Zwei-Richtungsradweg macht, ist zwar weg. Aber welchen Status hat dann der Weg jetzt?

    Der Weg wurde nicht mit [Zeichen 239] neu ausgeschildert. (oder doch?)

    So kümmerlich und im schlechten Zustand, wie der ausschaut, ist es durchaus vorstellbar, dass er nicht einmal die notwendigen Mindestkriterien für einen Fußweg erfüllt.

    Sind denn Fußgänger in Zukunft trotzdem verpflichtet, diesen Weg zu benutzen? Oder dürfen Fußgänger in Zukunft die Fahrbahn benutzen?

    Die Frage ist durchaus nicht trivial. Wer zum Beispiel einen Rollstuhl benutzt, der ist einem Fußgänger gleichgestellt: "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend." §24, Abs. 1 StVO

    § 24 StVO 2013 - Einzelnorm

    So wie der Seiten-Weg auf dem Foto aussieht, dürfte es leichter sein, mit einem gewöhnlichen Rollstuhl, auf der Fahrbahn zu fahren und die Gefahr in einem Schlagloch stecken zu bleiben geringer.

    Wird aber dieser Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn angefahren, dann wird die Frage auftauchen, ob er denn überhaupt berechtigt gewesen sei, die Fahrbahn zu benutzen.

    Und selbst ein gewöhnlicher Fußgänger könnte angesichts der Schlaglochpiste neben der Fahrbahn durchaus auf die Idee kommen, stattdessen die Fahrbahn zu benutzen, um Stürze zu vermeiden. Es ist zu befürchten, dass ihm im Falle eines Unfalls, bei dem er von einem Fahrzeug angefahren wird, eine Mitschuld vorgeworfen wird.

  • Kommt drauf an, wie Verlauf und Enden gestaltet sind ...

    Auch ohne (Fantasie-)Schilder oder Piktogramme könnte es bspw. immer noch ein (nicht benutzungspflichtiger) gemeinsamer Geh- und Radweg nach § 2 (4) S. 3 (aber ohne Schild nicht mehr nach Satz 4) sein, wenn bspw. an den Enden die Radfurten, so sie je vorhanden waren, nicht entfernt wurden.

    Fehlen die und schwenkt dr Weg irgendwo deutlich weiter weg von der Straße, könnte man auch auf die Idee kommen, es sei ein unabhängiger Verkehrsweg, auf den dann jeder drauf darf, der drauf passt, und den jeder ignorieren kann, der keinen Schwenk in den Acker mag.

    Intuitiv würde ich raten, dass er nicht wegschwenkt und keine Furten hat, so dass er nun ein straßenbegleitender Gehweg sein könnte, der nach § 25 stets durch Fußgänger zu benutzen ist.

    Für Rollis dürfte das mit der Unbenutzbarkeit ähnlich sein wie bei Radfahrern, mit Motor (Krankenfahrstühle nach Abs. 2) muss er sich von vorneherein nicht drum kümmern ...

  • Intuitiv würde ich raten, dass er nicht wegschwenkt und keine Furten hat, so dass er nun ein straßenbegleitender Gehweg sein könnte, der nach § 25 stets durch Fußgänger zu benutzen ist.

    Das befürchte ich auch. Ich spreche es deshalb an, weil ich es für wichtig halte, dass die Perspektive der Fußgänger*innen nicht vernachlässigt werden darf. So sehr ich Yetis Engagement für eine Aufhebung von Benutzungspflichten für schlechte Radwegen schätze, so wichtig ist es eigentlich, sich darüber einen Kopf zu machen, was danach aus den vorhandenen Wegen wird.

    Man könnte natürlich einfach feststellen, dass da sowieso nie ein Fußgänger lang geht und auch nicht gewünscht ist, dass Menschen einmal auf die Idee kommen, dort zu Fuß langzugehen, und sich dafür einen separaten Fußweg wünschen. Dann müsste man den Pfad bei nächster Gelegenheit "umpflügen" und hätte einen Beitrag zur Flächenentsiegelung geleistet.

    Dann sollte aber auf der Fahrbahn das Tempo deutlich begrenzt werden auf deutlich unter 100 km/h.

    Oder der Weg bleibt erhalten, dann sollte er aber in einen besseren Zustand versetzt werden.

    Für Rollis dürfte das mit der Unbenutzbarkeit ähnlich sein wie bei Radfahrern, mit Motor (Krankenfahrstühle nach Abs. 2) muss er sich von vorneherein nicht drum kümmern ...

    Krankenfahrstühle mit Motor müssen zwar nicht auf dem Fußweg fahren, aber sie dürfen auf dem Fußweg fahren. Und je nachdem wie schnell die Landstraße von Autos befahren wird, sind viele Benutzer von motorbetriebenen Krankenfahrstühlen sicher dankbar für einen separaten Weg.

    Unabhängig davon finde ich allerdings, dass die Motorisierung mit einem Krankenfahrstuhl eigentlich ausreichend ist für Menschen, die von sich behaupten, auf ein Auto angewiesen zu sein. Immerhin gibt es Krankenfahrstühle, die bis 45 km/h Spitze schaffen. Liegt die Höchstgeschwindigkleit bei 25 km/h darf ggf. der Fußweg mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.