Landkreis Stade

  • Aber in kleineren Städten und auf Dörfern scheinen sich die Empfehlungen der BASt noch nicht sehr weit rumgesprochen zu haben. Aber immerhin prangen auch dort [Zeichen 240] mittlerweile etwas häufiger rechts als links. Bis 2050 wird die aktuelle VwV StVO vielleicht komplett umgesetzt sein.

  • Die Leute auf die Straße (sic.) zu zwingen, nur damit der StVO genüge getan ist, sehe ich nicht als mein Ziel. Tatsächlich gehts mir in erster Linie darum, diese Schilder wegzubekommen. Die freiwilligen Radwege könnten dabei helfen. Vielleicht. Weiß nicht. Besser als Blauschilder sind sie für mich allemal. Oder nicht?

    Natürlich müssen unzulässige Schilder weg. Was ich nur sagen wollte: Die Leute werden danach trotzdem nicht alle auf der Fahrbahn fahren. Und wenn man das Gehwegradeln noch weiterhin offiziell erlaubt, dann noch weniger.

    Der von CKO zitierte Bericht kommt meiner Erinnerung nach zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht alleine nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, solange man nicht dafür sorgt, dass die Leute anschließend tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, bzw. dass das Fahrbahnradeln durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Das Gehwegradeln weiterhin offiziell zu erlauben, trägt aber sicherlich nicht dazu bei.

  • Bei den oben gezeigten Beispielen sollte man es meiner Meinung nach nicht einmal erlauben, auf den Gehwegen Fahrrad zu fahren. Weder als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, noch als [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Mich hat kürzlich eine Bekannte (Beamtin) angesprochen, dass ihr aufgefallen sei, dass in der XY-Straße ein Radfahrer vor ihr auf der Straße (sic.) gefahren ist, obwohl doch dort ein Radweg vorhanden ist und hat gefragt, was es damit auf sich hat. Ich kenne die XY-Straße nicht, weiß aber, dass in der Stadt (Bremerhaven) recht konsequent blaue Schilder entfernt wurden. Ob dort der ehemalige "Radweg" jetzt ein Gehweg ist und man nun auf der Fahrbahn fahren muss, oder ob dort ein Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder ein freigegebener Gehweg vorhanden ist, machte für sie einen großen Unterschied. Sobald eine legale Möglichkeit vorhanden war, dort nicht auf der Fahrbahn zu fahren, war es für sie selbstverständlich, den Radweg oder freigegebenen Gehweg zu benutzen. Genauso selbstverständlich war es aber für sie auch, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es nicht anders erlaubt ist, auch wenn ihr die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung vermutlich weiterhin nicht klar ist und ihr Bauchgefühl ihr sagte, dass ein "Radweg" doch immer die sicherere Variante ist.

    Ach, meine alte Heimat.

    Solange meine Mutter lebte, war ich da noch öfters, zuletzt bei der Wohnungsauflösung Anfang 2016, danach aber noch mal 5 Tage zu einem Klassentreffen, wo ich das Rad mit dabei hatte.

    Ob man alle freiwillig entfernte oder nicht vielmehr 1997 kein Geld hatte, überall neue Schilder aufzustellen ... Tja ... Ich tippe eher auf letzteres, da eine Weile vornehmlich 240er standen, aber dort, wo man auf 241 hätte wechseln müssen aus baulichen Gründen (Trennung gepflastert, typisch für BHV ist rot-weiß-rot), da stand dann nix mehr ... Schon vor 1997 nicht ...

    So weit ich weiß nicht zuletzt wegen des ADFC sind aber nun fast alle übrig gebliebenen Pflichtschilder weg, außer in den Häfen und am Elbinger Platz, Stand 2018. Ob ich womöglich paar Habitate aussterbender Blauschilder (also abseits von nicht straßenbegleitenden Radwegen) übersah, möchte ich nicht beschwören.

    2018 gab es in der Straße "Am Luneort" im Fischereihafen noch einen einseitigen Zweirichtungsradweg mit Pflicht, obwohl abschnittsweise selbst als Einrichtungsradweg grenzwertig, und glaub noch paar im Anschluss im Bohmsiel und Lunedeich.

    Im Überseehafengebiet (stadtbremische Zuständigkeiten!) ist der grottenschlechteste auf der Columbusinsel inzwischen (2018) komplett aufgehoben, wie auch die Fortführung über die (neu gebaute!) Kaiserschleuse, während es jemseits der vor paar Monaten zusammengebrochenen Ex-Nordschleusendrehbrücke noch Pflichtradwege sind, zum Zolltor Rotersand immerhin nicht mehr als zu schmaler Zweirichtungsradweg, sondern als zwei Einrichtungsradwege ... Das war 2018 neu, über das Ende am Zolltor hüllt man aber besser den Mantel des Schweigens (ich hoffe, kein weißes Laken ...)

    Die Denkweise ist dort aber wie bei Deiner Bekannten erlebt. Beim Klassentreffen zuvor habe ich mal mit einem Klassenkameraden über die dortige Rechtslage geplaudert. Er war a weng überrascht und auch der Meinung Deiner Bekannten. Ach, fast vergessen: Er arbeitet bei der Bremerhavener Polizei ...

    Ich meine, "Gehweg, Schleichradler frei" als Pflichtradwege gäbe es in BHV nicht sooo oft. Spontan fiele mir nur die Elbestr. ein, wo es das auf der Westseite gibt in der Zweirichtungsversion, auf der Seite gibt es aber auch div, Läden als Ziele und mit Ulmenstr. und Geestheller Damm ist die Seite Teil einer zusammenhängenden beliebten Radachse, da spart man sich dann den Seitenwechsel ...

    In der Bismarckstr hat man den Ex-240er östlich des Knotens Schillerstr. RIchtung Hbf jedenfalls nicht zu einem solchen gemacht. Ich glaube den Knoten selbst hatte ich mal erwähnt in Zusammenhang mit "niederl. Kreuzungsdesign", die sieht dem ähnlich, und ich erzählte glaub auch vom Unfall eines Nachbarn meiner Mutter genau dort ...

  • Eben, da hast Du einen guten Punkt, wenn ich durch München gurke mit dem Radl, dann ist genau das der Fall, auf den Radwegen ist jetzt schon zu wenig Platz. Wen m an bedenkt, wie viele Radler mehr fahren sollen, angeblich, haut das hinten und vorne nicht hin. Wer steigt schon aufs Rad, wenn er dann genauso im Stau steht wie mit dem MIV.

  • Mit den derzeit in Stadt und Landkreis STD vorhandenen "Radverkehrsanlagen" wirkt man einer Erhöhung der Fahrradnutzung nachdrücklich entgegen. Wer lässt schon sein Auto stehen, wenn er hinterher auf sowas fahren soll:

  • Der von CKO zitierte Bericht kommt meiner Erinnerung nach zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht alleine nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, solange man nicht dafür sorgt, dass die Leute anschließend tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, bzw. dass das Fahrbahnradeln durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Das Gehwegradeln weiterhin offiziell zu erlauben, trägt aber sicherlich nicht dazu bei.

    Ja, die Studie "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Fahrradfahrern" aus 2009 hat zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen nur geringe Unterschiede festgestellt, sowohl Nutzung als auch Unfallhäufigkeit betreffend. Und die Studie aus 2013 hat geradezu resigniert festgestellt: Nichts zu machen! Der linke Seitenraum ist und bleibt gefährlich für Radfahrer.

    Doch bis heute nimmt kaum jemand wahr, dass die "Bekloppten", die trotz linksseitigem Radweg auf einer Hauptstraße fahren, das aus Sicherheitsgründen tun. Aber in Leipzig haben sie nun angefangen, es zu begreifen: https://www.lvz.de/Leipzig/Lokale…or-Unfallgefahr

    Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist. Also die Radfahrer nicht mehr als homogene Gruppe betrachtet. Schließlich sind sie diejenigen mit den größten Geschwindigkeitsunterschieden innerhalb der Stadt.

  • Der bekannte Verkehrswissenschaftler Knoflacher sagt zu der Frage: "Welche Fortbewegungsart hat Vorrang?

    Das Gehen erhält oberste Priorität, das Rad mit seinen 12 bis 13 km/h Reisegeschwindigkeit steht an zweiter Stelle. Für höhere Geschwindigkeiten gibt es den öffentlichen Verkehr. Aber meistens brauchen wir keine höheren Geschwindigkeiten."

    Mmh, der Ansicht scheint (bis auf den letzten Satz) der Jenaer Nahverkehr auch zu sein. Leute wie ich, die ihren 10-km Arbeitsweg ohne Motor mit einer Reisegeschwindigkeit von 24-30 km/h zurücklegen, schädigen nur das Geschäft. Schließlich schafft die Tram nur 20 km/h. "Also muss der Radverkehr runter von der Straße", geben sie regelmäßig zu verstehen: "Vorfahrt muss der ÖPNV haben." ...

    Aber in der Generation meiner Großeltern sind die Bergmänner noch 15 km bis zum Schacht gelaufen. Unglaublich.

  • Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist.

    ...oder nicht mehr Tempo 50 erlauben.

    Auf wenig befahrenen Straßen ist das auch egal. In den meisten Fällen, die ich gerade mit dem Landkreis ausdiskutiere, geht es um Straßen mit einer DTV < 2000 Kfz / Tag, also überschlägig weniger als 200 Kfz in der Spitzenstunde. Das ist auch bei 50km/h ganz klar im Belastungsbereich I der ERA 2010.

    Die andere Frage ist, ob es die Polizei einfach toleriert, dass manche Leute dort auf den Gehwegen fahren. Dafür muss man es aber nicht explizit erlauben.

  • Leute wie ich, die ihren 10-km Arbeitsweg ohne Motor mit einer Reisegeschwindigkeit von 24-30 km/h zurücklegen, schädigen nur das Geschäft

    Davon gehe ich aus aus. Wenn man sich sole Prachtexemplare wie Münster oder die Niederlande anschaut, gibt es dort einen relativ schwachen ÖPNV.

    Die Forderung nach Radverkehrsförderung sehe ich deswegen auch eher als Greenwashing. Es wird unterwellig angedeutet, dass dann weniger Autos fahren, was ich nicht erkenne kann. Eher wird der ÖPNV geschwächt, was ich für problematisch halte.

  • Ich hatte gestern ein freundliches Telefongespräch mit der Dezernatsleiterin. Sie möchte sich gerne mit mir treffen und zu dem Gespräch auch die zuständigen Mitarbeiter hinzuziehen. Termin wird bestätigt, sobald sie deren Verfügbarkeit geklärt hat.

    Das Thema ist damit auf die zweithöchste Ebene der Kreisverwaltung eskaliert.

    Verwaltungsstruktur | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Wie bereits aus den zitierten Zeitungsartikeln hervorgeht, brennt beim Straßenverkehrsamt gerade die Hütte, nicht nur in der Führerscheinstelle. Es fehlt vorne und hinten an Personal. Von daher eigentlich ein guter Zeitpunkt, dass auch das Thema Radverkehr im Spiel bleibt, weil der neue Landrat gleich zu Beginn seiner Amtszeit dort etwas grundlegend an der Struktur seiner Behörde ändern muss.

  • schon bitter, dass es so oft eskalieren muss.

    also nicht nur deine Anfrage, sondern eher diese personelle Ausstattung. Da wird offenbar echt lange auf Verschleiß gefahren bzw. wirklich auf Kante genäht.

    Auf der anderen Seite muss man natürlich auch sehen, dass der ÖD in der Vergangenheit keinen soooo wahnsinnig guten Ruf als AG genoss. Da werden eben manchmal Stellen "suboptimal" besetzt und das auch bis zur Rente. :/

  • Ich weiß nicht genau, wie es beim Landkreis ist, aber bei der Stadt Stade hat der Stadtrat vor einigen Jahren einen Personaldeckel durchgesetzt, um Kosten zu sparen. Wenn die Verwaltung neue Aufgaben bekommt, darf sie dafür keine neuen Leute einstellen, sondern muss das intern durch Umorganisation lösen. Natürlich dürfen ausscheidende Angestellte durch neue ersetzt werden, aber unterm Strich darf die Zahl der Mitarbeiter in der Verwaltung nicht steigen.

    Wenn aber nun Themen wie eine rechtskonforme Verkehrsregelung seit Jahrzehnten unbearbeitet waren, dann ist das jetzt auch eine neue Aufgabe für die Verwaltung, für die aber ganz offensichtlich kein Personal vorhanden ist. So lange man sich darum nicht gekümmert hat, hat es auch niemanden gestört.

    Sicherlich gibt es aber sowohl in der Stadt- als auch in der Kreisverwaltung viel Optimierungspotenzial bei ineffizienten Abläufen. Ich erlebe es auch an anderer Stelle, welch großen Unterschied es macht, an welchen Mitarbeiter man bei bestimmten Fragen gerät: Beim Einen findet sich schnell eine unkomplizierte Lösung und bei anderen wird es zum riesigen Problem gemacht.

    Was nun die ganzen Blauschild-Altlasten angeht, hoffe ich, dass man beim Landkreis akzeptiert, dass deren Beseitigung größtenteils eine reine Formsache ist, die keinen großen Prüfungsaufwand erfordert. An den Stellen, an denen es nicht mit dem Entfernen eines [Zeichen 240] getan ist, muss man sich ggf. externe Hilfe ranholen, z.B. für die B73. Da wird es dann aber auch wieder schnell kompliziert, weil der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger gemeinsam eine Lösung erarbeiten muss. Da kann ich derzeit gar nicht erkennen, wer das seitens der Kreisverwaltung tun sollte.

  • Nun ist es allerdings so, dass "personelle Engpässe" kein Grund sind, dass sich Behörden über für sie verbindliche Vorgaben hinwegsetzen. So schreibt u.a. das VG Ansbach:

    Zitat

    Das Fehlen einer ordentlichen, rechtmäßigen Ermessensentscheidung kann auch nicht mit der Arbeitsbelastung der Beklagten und der Vielzahl von ihr erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnungen entschuldigt werden. Schließlich stehen die gesetzlichen Anforderungen des Art. 39 Abs. 1 BayVwVfG und § 114 VwGO nicht zur Disposition faktischer Zwänge.

    Im Falle von Radwegbenutzungspflichten ist diese "Ausrede" ja sowieso völlig Banane, denn die Regeln sind seit fast 25 Jahren unverändert. Aber dann müsste man ja zugeben - wider besseres Wissen - seit bald einem Vierteljahrhundert rechtswidrig gehandelt zu haben.

  • Ja, klar. Aber das meinte ich ja, dass ich das derzeitige Chaos auch als Chance sehe, dass sich an der Situation etwas Grundlegendes ändert, wenn jetzt gerade deutlich wird, dass das verfügbare Personal nicht ausreicht, um die Aufgaben der Behörde zu leisten.

    Es wäre jedenfalls schlechter, wenn sie das Problem der Führerscheinstelle gerade gelöst hätten und ich danach erst mit dem nächsten Thema um die Ecke komme.

  • Ich habe mal alle Beiträge, die sich nicht mit dem Landkreis Stade, sondern allgemein mit gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht befassen, hierhin verschoben: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Sorry, wenn ich vielleicht dabei auch Beiträge erwischt habe, die sich auf diesen Thread und den Landkreis Stade bezogen haben.

    *edit: und schon ist währenddessen der nächste Off-Topic Beitrag hier gelandet. :(

  • Ich habe mal alle Beiträge, die sich nicht mit dem Landkreis Stade, sondern allgemein mit gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht befassen, hierhin verschoben: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Sorry, wenn ich vielleicht dabei auch Beiträge erwischt habe, die sich auf diesen Thread und den Landkreis Stade bezogen haben.

    *edit: und schon ist währenddessen der nächste Off-Topic Beitrag hier gelandet. :(

    Tut mir leid für die Überschneidung.

    Wenn allerdings für den Landkreis Stade diskutiert wird, ob durch Bodenpiktogramme gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege eine gute Alternative wären zu gemeinsamen Geh- und Radwegen, die mit [Zeichen 240] gekennzeichnet und deshalb verpflichtend sind, dann ist es nicht "Off-topic", über deren Vor- und Nachteile zu diskutieren.

    Andererseits hast du natürlich recht, letztlich müsste man dazu jedes mal ein jeweils konkretes Beispiel aus dem Landkreis Stade diskutieren, sonst wird die Diskussion zu allgemein und ist möglicherweise in "Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum" besser aufgehoben.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Städtischer Radverkehr und Infrastruktur

    Dann müsste man allerdings den Titel "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" ausweiten zu "Regionale Beispiele für Radverkehr und Infrastruktur".

  • Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Ähm, genau da sind wir hier gerade: Städtischer Radverkehr und Infrastruktur > Stade. Dass der Landkreis Stade keine Stadt ist, bitte ich zu entschuldigen.

  • Der Landkreis Stade scheint bezüglich der Überprüfung von Benutzungspflichten in Niedersachsen in guter Gesellschaft zu sein.

    Aus dem Expertenbericht, den das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Anfang des Jahres zum "Fahrradmobilitätskonzept" zusammengestrichen hat.

    "Überprüfung läuft" bedeutet vermutlich so viel wie: Wir haben schonmal was von dem Thema gehört und wissen, dass wir uns eigentlich darum kümmern müssten.

    "Überprüfung abgeschlossen" = Wir wissen, dass das alles illegal ist, aber das interessiert uns nicht.

    "Keine Angabe" = Welche Straßenverkehrsordnung?