Zeichen 205 und 306 im Kreuzungsbereich mit Radweg

  • Gegeben sei eine solche Kreuzung, die Lichtzeichenanlage denken wir uns mal kurz weg:

    Oder diese hier:

    Der gemeinsame Fuß- und Radweg verläuft entlang einer Vorfahrtsstraße und soll in diesem Fall sogar an dessen Vorfahrt teilnehmen. Der linksabbiegende Fahrbahnverkehr bekommt unmittelbar nach dem Abbiegen eine Vorfahrt kraft [Zeichen 306] geschenkt, der rechtsabbiegende Gegenverkehr ist wartepflichtig: So soll verhindert werden, dass die Kreuzung zugestaut wird oder der Linksabbieger auf dem Fahrstreifen des Gegenverkehrs anhält.

    Die Vorfahrt, die dem Linksabbieger zuteil wird, gilt aber im Grunde genommen auch gegenüber dem Radverkehr. Müsste in solchen Fällen die Vorfahrt des Radverkehrs, die ja dank der Vorfahrtstraße gilt, explizit aufgehoben werden? Kann in solchen Fällen § 8 StVO und § 9 Abs. 3 StVO gleichzeitig gelten? Der Radverkehr weiß ja im schlimmsten Fall gar nichts davon, dass Linksabbieger von der Fahrbahn hier mit Zeichen 306 belohnt werden.

  • Die erste Kreuzung ist aus meiner Sicht noch relativ eindeutig.

    Der rechtsabbiegende Verkehr muss die Vorfahrt des Radverkehrs beachten. Dafür das gelbe Blinklicht. Die Ausrichtung der Zeichen [Zusazzeichen 1000-32] und [Zeichen 205] sieht im Foto merkwürdig aus. Meines Erachtens sollte deren Flächennormalen in Richtung des rechtsabbiegenden Verkehrs ausrichtet sein und nicht in Richtung des Radverkehrs.

    Der linksabbiegende Verkehr ist bei abgeschalteter LSA gemäß §9 Abs. 3 StVO gegenüber dem Radverkehr wartepflichtig und erhält erst danach die Vorfahrt gegenüber des Rechtsabbiegers.

    Die zweite ist schon kniffliger.

    Wieder ist der Rechtsabbieger gegenüber des Radwegs durch §9 Abs. 3 StVO wartepflichtig. Die Wartepflicht des Rechtsabbiegers und des Radverkehrs gegenüber den Linksabbiegern ließe sich aus den Aufstellorten der Zeichen [Zeichen 205] und dem Verlauf der unterbrochen Breitstrichlinie herleiten.

    Danach müsste aber eigentlich die Vorfahrt des Radverkehrs gegenüber der einmündenden Straße von rechts z. B. durch ein kleines [Zeichen 301] wiederhergestellt werden.

    Richtig spannend wird die Gegenrichtung, also der linksseitige Radverkehr. Für den müsste man eigentlich ein [Zeichen 205] auf der Insel aufstellen und danach wieder ein [Zeichen 301] für die Vorfahrt gegenüber des entgegenkommenden Rechtsabbiegers.

    Würde ich zusammen mit einem Widerspruch gegen die B-Pflicht als Knobelaufgabe an die entsprechende Behörde senden ;)

  • Viel problematischer als das Abbiegen (wo man sich gegenseitig im Blickfeld hat) ist aus meiner Sicht, wenn von links ein (vorfahrtsberechtigter Radfahrer kommt und ein Autofahrer gerade die Kreuzung überquert hat und dann denkt, er habe Vorfahrt, weil er gar nicht weiß, dass der Radweg zur Straße gehört oder überhaupt existiert:

    Zitat von Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße, VwV-StVO, Rn. 7

    Wird eine weiterführende Vorfahrtstraße an einer Kreuzung oder Einmündung durch Zeichen 205 oder 206 unterbrochen, darf das Zeichen 307 nicht aufgestellt werden. Zeichen 306 darf in diesem Fall erst an der nächsten Kreuzung oder Einmündung wieder angeordnet werden.

    Dann gleich mal fragen, was denn der Chef dazu gemeint hat, dass er sowas abgesegnet hat (oder ob überhaupt):

    Zitat von Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, VwV-StVO, Rn. 12

    Die Straßenverkehrsbehörde bedarf der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zur Aufstellung und Entfernung folgender Verkehrszeichen auf allen Straßen:

    der Zeichen 293, 306, 307 und 354 sowie des Zusatzzeichens "Nebenstrecke".

    Allgemein bleibt noch zu sagen: freie Rechtsabbieger sind ebenso nervig, uneindeutig, verwirrend und gefährlich wie linksseitige Radwege. Von daher eine tolle Kombination hier! ^^

  • Der 2. Fall ist schlicht zu weit abgesetzt. lässt sich nur baulich reparieren ...

    Nö, die Furt liegt direkt neben der Kreuzung des freien Rechtsabbiegers und der neuen Vorfahrtstraße. Reparieren lässt sich das durch Entfernung des [Zeichen 306]

    Freie Rechtsabbieger sind in Kombination mit "Radwegen" trotzdem immer kacke.

  • Also im 2. Fall habe ich als Radfahrer klar Vorfahrt. Und als Autofahrer natürlich auch.

    Wie kann man das so machen!? Das bereitet mir ja schon beim Anschauen körperliche Schmerzen.

    Der freie Rechtsabbieger muss da dann mit RvL Vorfahrt bekommen, nachrangig zum Radweg. Ja, das muss man baulich lösen, aber warum baut man das überhaupt dann so?

    Ist das in Handorf, Kreis Lüneburg?

  • Nö, die Furt liegt direkt neben der Kreuzung des freien Rechtsabbiegers und der neuen Vorfahrtstraße. Reparieren lässt sich das durch Entfernung des [Zeichen 306]

    Dann kann man aber die Vorfahrt der Autofahrer untereinander nicht so lösen wie gewünscht und im 1. Fall umgesetzt, das ginge nur mit deutlich weniger Absetzung des Radweges

  • Gegeben sei eine solche Kreuzung, die Lichtzeichenanlage denken wir uns mal kurz weg:

    Da musste ich direkt am diesen Abzweig denken, der von der Fahrbahnführung her identisch zu sein scheint, aber anders beschildert ist.

    Hier hat der abbiegende Fahrbahnfahrer kein Vorfahrt beachten vor dem Radweg, sondern eine Ampel mit zwei Feldern, die erst einmal nichts anzeigt. Und der Radfahrer auf dem Zweirichtungs-Radweg daneben hat eine Bettelampel, mit einem Knopf, den man gerade eben so ohne abzusteigen erreichen kann.

    Da wäre ich mir als ortsunkundiger Autofahrer spontan unsicher, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muss, weil ich dessen Ampel nicht unbedingt einsehen kann und nicht weiß, dass der da Rot hat.

  • Da wäre ich mir als ortsunkundiger Autofahrer spontan unsicher, ob ich dem Radfahrer Vorfahrt gewähren muss, weil ich dessen Ampel nicht unbedingt einsehen kann und nicht weiß, dass der da Rot hat.

    Finde ich relativ klar, solange für den Autofahrer kein Licht an der Ampel angezeigt wird, hat der Radler Vorfahrt.

    Ist doch eindeutig markiert, Furt, VZ205 für KFZ.

  • Es ist eigentlich völlig egal mit dem VZ205. Der Radfahrer folgt offensichtlich der Vorfahrstraße, der Autofahrer biegt ab. Es ist eine Radfurt markiert.

    Warum soll der RF keine Vorfahrt haben?

    Weil die Vorfahrt ins Kfz eingebaut ist - serienmäßig, irgendwo unterm Beifahrersitz

  • Sieht zumindest auf dem Foto so aus, als ob es eine Bettelampel ist.

    Ja, steht ja auch in meinem ersten Post, Der Fahrbahnfahrer hat nur rot, wenn der Radverkehr grün hat. Sonst ist seine Ampel aus.

    Wenn man mit dem Auto die Ecke nicht kennt, schnallt man das nicht unbedingt. Aber besser so herum, dass man die Vorfahrt des Radfahrers vermutet, obwohl er sie nicht hat, als andersherum.

    Nicht weit entfernt davon gibt es auch die andere Variante, dass die Fußgänger-/Fahrrad-Ampel nichts anzeigt und nur auf rot springt, wenn Rechtsabbieger auf der Fahrbahn grün haben.

  • Entschuldigung, ja, Schlafampel. Sag ich immer falsch, vielleicht werd ichs mir irgendwann merken, aber man wird ja nicht jünger.

    Für mich ist als Landei beides in der Regel nicht existent, nur meinen Kindern hab ich beigebracht, dass man da drücken soll.

    In der Hoffnung, das gibt sich in der Pubertät wieder.

  • Das heißt, man muss auf den Knopf drücken, damit die Ampel für Radfahrer rot wird und ansonsten ist sie aus und man hat Vorfahrt? Klingt verlockend :D

    Genau so sieht's aus. Ist eine Lichtzeichenanlage nicht in Betrieb, gilt automatisch die Beschilderung. Gibt es auch eine solche nicht, gilt Rechts vor Links. Eine Verpflichtung zum Betteln gibt es nicht.

  • An Querungen, wo man als Radfahrer keine Vorfahrt hat, kann ich das verstehen. Dann geben solche Schlafampeln einem die Option, selbst zu entscheiden, ob man auf eine Lücke wartet oder ob man den Knopf drückt und die Ampel aktiviert. Auf vielen Straßen ist ja zu Spitzenzeiten im Berufsverkehr viel mehr los als sonst und während man dann ewig auf eine Lücke wartet, ist es zu anderen Zeiten überhaupt kein Problem, zu queren. Und wer sich auch nicht über eine leere Straße traut, kann ja trotzdem drücken.

    Hier schlafen die Ampeln aber in der Regel nur für den Fahrbahnverkehr und für querende Fußgänger und Radfahrer ist immer rot. Besonders ärgerlich an einer viel befahrenen Rad-Route zur Querung einer verkehrsarmen Nebenstraße. Dort steht die Ampel angeblich zur Schulwegsicherung, ist aber auch am Samstagabend um 23:00 Uhr noch halb in Betrieb: Freie Fahrt für den Autoverkehr und Dauer-rot für querende Radfahrer.