Fahrradunfälle in Stade / Landkreis Stade

  • Erneut ist in Buxtehude ein Radfahrer tödlich verunglückt. Diesmal vermutlich ein Alleinunfall, denn er ist eine Böschung hinab ins Wasser gestürzt und wurde dort am nächsten Vormittag tot aufgefunden.

    POL-STD: 54-jähriger Radfahrer bei Unfall in Buxtehude tödlich verletzt | Presseportal

    Hier: 53°28'37.2"N 9°42'11.2"E - Google Maps

    Laut Pressemeldung war er von der Halepaghenstraße an der Ampelkreuzung auf die andere (linke) Straßenseite und dort weiter in Richtung Hafenbrücke gefahren.

    Es besteht dort auf beiden Straßenseiten gleichzeitig eine Benutzungspflicht. Abgesehen davon, dass er auch auf der anderen Straßenseite hätte fahren müssen, war das Geisterradeln dort jedenfalls zulässig.

    Solche Nonsens-Beschilderungen, die nur von multiplen Persönlichkeiten befolgt werden können, findet man in BXT häufiger. Jedenfalls ist auch in der Hase-und-Igel-Stadt das Radfahren auf der falschen Straßenseite entgegen aller sonst geltenden Vorschriften völlig normal.

    Beginn des Straßenabschnitts am Unfallort: Mapillary

    Gegenüberliegende Straßenseite: Mapillary

    Der genaue Unfallhergang ist unklar und daher könnte man einwenden, dass er auch ins Wasser hätte fallen können, wenn er auf diesem "Radweg" in der Gegenrichtung unterwegs gewesen wäre. Tatsache ist aber, dass er nicht ins Wasser gefallen wäre, wenn er in seiner Richtung auf der rechten (nördlichen) Straßenseite gefahren wäre.

    Was mich wundert: In der Polizeimeldung steht genau, wo der Radfahrer entlang gefahren ist, aber den Unfall selbst hat niemand gesehen und die Unfallzeit wird sehr grob "zwischen 22 Uhr und 10:20 Uhr" angegeben.

    In der Umgebung der Unfallstelle findet man weitere Details, die einem die Haare zu Berge stehen lassen, z.B. Richtungspfeile noch hinter der weit abgesetzten Radwegfurt, also das Gegenteil eines ARAS sein: Mapillary

    Hier hat man den Fußgängerüberweg 20m von einem Kreisverkehr abgesetzt: Mapillary Und natürlich sind die Gehwege zwar per [Zeichen 240] auch zum "Radweg" erklärt worden, aber das ist für die Stadt Buxtehude noch lange kein Grund, am Kreisverkehr auch Radwegfurten zu markieren.

  • Yeti 24. Juli 2023 um 14:11

    Hat den Titel des Themas von „Fahrradunfälle in Stade“ zu „Fahrradunfälle in Stade / Landkreis Stade“ geändert.
  • Danke, das hatte ich noch gar nicht entdeckt. Du hast sicherlich recht, dass dieses Gebilde auch in Gegenrichtung ein [Zeichen 241-30] ziert.

    Ich habe vorhin erfahren, dass die Halepaghenstraße mal die erste Fahrradstraße in Buxtehude war, das aber vor einiger Zeit zurückgenommen wurde. Danach also wieder Benutzungspflicht auf der linken Straßenseite *kopfpatschsmiley*

    Die Buxtehuder Verkehrsbehörde braucht sicherlich auch mal einen kräftigen Tritt in den Hintern.

    *edit: bei Openstreetmap ist die Halepaghenstraße als Fahrradstraße verzeichnet. Die Mapillary-Bilder sind von 2019/2020. Muss nochmal in Erfahrung bringen, was dort wirklich aktuell gilt.

  • Die Buxtehuder Verkehrsbehörde braucht sicherlich auch mal einen kräftigen Tritt in den Hintern.

    Bezüglich beidseitig angeordneter Benutzungspflicht dürfte das Urteil des VG Hannover dazu hier ja bekannt sein.

    Allerdings bemüht sich die Münchner Straßenverkehrsbehörde nach Kräften, es auch zu ignorieren.

  • Bezüglich beidseitig angeordneter Benutzungspflicht dürfte das Urteil des VG Hannover dazu hier ja bekannt sein.

    Allerdings bemüht sich die Münchner Straßenverkehrsbehörde nach Kräften, es auch zu ignorieren.

    Kleine Zwischenfrage:

    In dem verlinkten Urteil heißt es:

    Zitat

    Zum anderen ist eine beidseitige Benutzungspflicht unstreitig zulässig, soweit für die Straße oder den Straßenabschnitt eine bauliche Richtungstrennung besteht...

    Warum wird das in solchen Fällen plötzlich anders gesehen?

  • Weil eine Trennung zwischen den Fahrbahnen einen Wechsel erschwert bis unmöglich macht. Und diese in der Regel mehrspurige, vielbefahrene Straßen sind. Radfahrer müssten also oft große Umwege in Kauf nehmen zu einer Kreuzung oder Brücke.

  • Weil eine Trennung zwischen den Fahrbahnen einen Wechsel erschwert bis unmöglich macht. Und diese in der Regel mehrspurige, vielbefahrene Straßen sind. Radfahrer müssten also oft große Umwege in Kauf nehmen zu einer Kreuzung oder Brücke.

    Schon klar!

    Aber was ändert das plötzlich an der Argumentation, dass man nicht beide verkehrsrechtlichen Anordnung gleichzeitig beachten kann. Darum geht es ja.

  • Eigentlich braucht's auch dann nur ein "Radfahrer frei", weil sich Fahrbahnradeln von alleine verbietet (die geht ja in die andere Richtung) und an Einmündungen wird klar, dass rechts die bevorzugte Richtung ist.

    Ansonsten hab ich (auch eher auf dem Lande) ja schon einige unklare Beschilderung gesehen, aber bei den Bildern aus Buxtehude wüsste ich echt nicht, wo man da fahren darf. Viele Straßen wechseln alle paar Meter zwischen "baulich klar erkennbarem Radweg" und "hier is wohl keiner".

    Ist das hier legal, illegal oder scheißegal? https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…7003213152&z=17

    (vier Bilder weiter und staunen!)

  • Verstehe ich noch immer nicht.

    Irgendwo wird eine solche Regelung ja beginnen. Und dort kann ich mir dann aussuchen, ob ich links oder rechts fahre. Das, so hieß es, darf aber nicht sein, da ich nicht beide Anordnungen gleichzeitig beachten kann. So ist es aber nun einmal vielfach.

    Im übrigen kann der Radfahrer ja zunächst in die unerwünschte Richtung fahren bis er dann auf eine Querungsmöglichkeit trifft. Das ist zwar misslich, aber alle anderen müssen auch so fahren. Das ist nun einmal der Umstand, der mit der baulichen Trennung der Fahrbahnen einher geht. Und das darf doch nicht dazu führen, dass die beidseitige Radwegbenutzungspflicht plötzlich doch zulässig ist.

    Außerdem kann eine Straße ohne bauliche Trennung der Fahrbahnen auch stark befahren sein. Dann kommt man nicht ohne weiteres herüber. Und dann?

  • Ist das hier legal, illegal oder scheißegal? https://www.mapillary.com/app/?focus=pho…7003213152&z=17

    (vier Bilder weiter und staunen!)

    Bereits das erste Bild ist in mehrfacher Hinsicht verwirrend:

    Handelt es sich bei der mit Verbundsteinen gepflasterten Fläche um eine reguläre Fahrbahn, die auf die Hauptfahrbahn mündet?

    Dann ist der Fußgängerverkehr auf dem Bürgersteig wartepflichtig gegenüber Fahrzeugen, die von rechts kommen.

    Ist es jedoch eine untergeordnete Straße und das Verbundsteinpflaster soll das deutlich machen und einen durchgehenden Fußweg andeuten, dann ist der Fußverkehr vorrangberechtigt gegenüber Fahrzeugen, die von rechts kommen.

    Vier Bilder weiter beginnt deutlich als solcher erkennbar ein Angebotsradweg, der endet dann weitere sechs Bilder später, in Höhe der Mittelinsel, die wohl unter anderem dazu dienen soll, dass Fahrradfahrer auf die gegenüberliegende Bürgersteigseite geführt werden, wo ein Zweirichtungsradweg durch Ausschilderung benutzungspflichtig gemacht wurde.

    Es ist aber auch spannend, ca. 10 Bilder zurückzublättern, dort ist die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr und der ganze Bürgersteig ist rot gepflastert. Da könnte man schon auf die Idee kommen, dort ist deshalb rotes Pflaster, weil dort der gemeinsame Fuß- und Fahrradverkehr drauf stattfinden soll.

    Mapillary cookie policy use

    Zumindest gibt es viele Kommunen, die Radwege rot pflastern oder mit roten Pflasterstreifen abgrenzen vom Fußweg.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (25. Juli 2023 um 09:17) aus folgendem Grund: Rechtschreib-Fehlerkorrektur

  • Eigentlich braucht's auch dann nur ein "Radfahrer frei", weil sich Fahrbahnradeln von alleine verbietet

    Wenn auf der rechten Straßenseite ein [Zeichen 241-30] steht, kann links kein [Zusatzzeichen 1022-10] stehen, weil es dann vorgeschrieben ist, den rechten Radweg zu benutzen. SOllte es sich rechts um einen Angebotsradweg handeln, wäre das [Zusatzzeichen 1022-10] aber die Lösung.

    Ein Beispiel, wo die beidseitige Beschilderung sinnvoll ist, ist hier: Google Maps Es gibt dort getrennte Richtungsfahrbahnen mit einem breiten Grünstreifen dazwischen. Wenn man vom Hauptbahnhof nach Süden in die Salzdahlumer Straße fahren möchte, wäre das mit großen Umwegen und zahlreichen zusätzlichen Ampelquerungen verbunden.

    Aber zurück nach Buxtehude...

    Ansonsten hab ich (auch eher auf dem Lande) ja schon einige unklare Beschilderung gesehen, aber bei den Bildern aus Buxtehude wüsste ich echt nicht, wo man da fahren darf. Viele Straßen wechseln alle paar Meter zwischen "baulich klar erkennbarem Radweg" und "hier is wohl keiner".

    Da kann ich nur zustimmen. Buxtehude ist tatsächlich noch schlimmer als Stade. Es wird Zeit, dass Hane dort mal persönlich betroffen ist. :)

  • Es wird Zeit, dass Hane dort mal persönlich betroffen ist. :)

    I will do my very best. ^^

    Ich habe aber nicht mehr den Überblick. Vor 20 Jahren kannte ich mich noch gut aus. Bei allem, was noch aus der Zeit stammt, kann ich die Jahresfrist nicht anführen, ohne zu lügen. 8)

    Als ersten habe ich aber den Radweg in Osterjork ins Auge gewasst. Funkelnagelneu, einseitig und nach Stand der Technik, also gepflastert. Das wird der Schulweg meines Bengels. Ich habe noch nicht einmal kontrolliert, ob die erwartete Benutzungsplicht tetsächlich besteht. 8|

  • Die Frage wäre allerdings, wogegen man da überhaupt klagen müsste. Es sind ja gar nicht Mal die Benutzungspflichten, sondern sie völlig verwirrende Gestaltung, durch die man mach kurzer Zeit eh zu "ich fahr einfach wo ich will" über geht. Selbiges ist vermutlich sogar beabsichtigt, nur eben alles andere als sicher.

  • Es ist aber auch spannend, ca. 10 Bilder zurückzublättern, dort ist die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr und der ganze Bürgersteig ist rot gepflastert. Da könnte man schon auf die Idee kommen, dort ist deshalb rotes Pflaster, weil dort der gemeinsame Fuß- und Fahrradverkehr drauf stattfinden soll.

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    Zumindest gibt es viele Kommunen, die Radwege rot pflastern oder mit roten Pflasterstreifen abgrenzen vom Fußweg.

    Das einzige Radwegschild sehe ich hier:

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    ... also weit vorm Kreisel, dessen Gültigkeit als Benutzungspflicht dürfte am Kreisel enden.

    Im Kreisel sind keine Radfurten, die als Indiz für einen Radweg nach § 2 (4) S. 3 gelten könnten. Ob ortstypische Farbe alleine schon reichen könnte für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nach § 2 (4) S. 3 statt reinem Gehweg ... Hmmm ... Aber es gibt ja noch das Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten", falls doch jemand dort radelt wie der Mapillarist ...

    Soll es ein Radweg sein, wäre der Zebrastreifen falsch markiert, der dürfte nicht über die Radfurt reichen, die ja baulich sogar eingeplant ist

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    Bei den beidseitigen Radwegen bin ich emotionslos ...

    Die Kritik daran scheint eher aus Kreisen zu kommen, die gerne auf beiden Seiten B-Pflichten weg hätten, aber nur "die Hälfte" erreichen und damit im Sinne ihrer eigentlichen Wünsche gar nix ...

    ... es sei denn, sie sind nicht breit genug für Zweirichtungsverkehr und gefährden den "richtig fahrenden" Radverkehr oder erfüllen sonst nicht die Standards (Sicht auf den Autogegenverkehr o.ä.). Dann darf es aber auch keine Ausnahme für Straßen mit Trennung geben.

    Ansonsten ist ja niemand gezwungen links zu fahren, man darf auch freiwillig Umwege fahren.

    Von hier

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    bis da

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    (links weiter steht ein 254) wurde glaub letztes Jahr eine Freigabe neu eingerichtet, um den Weg in die Dornwaldsiedlung etc. einfacher zu machen, finde ich nix bei ...