Änderung der VwV-StVO, Radverkehrsrelevante Teile

  • Dank fehlendem [Zeichen 240] ist das direkte Linksabbiegen auch eindeutig legal.

    In Jena vertreten die Radverkehrsbeauftragte und der Fachdienst Mobilität die Meinung, dass das Befahren der Fahrbahn zum direkten Linksabbiegen erlaubt ist, auch wenn daneben eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Zumindest wurde das zuletzt so bei der Diskussion um das Linksabbiegen von der Rudolstädter auf die Winzerla Straße gesagt:

    Allerdings gibt es dort keine (legale) Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen, während das in deinem Beispiel vermutlich möglich wäre.

  • Es gibt auch so etwas wie eine allgmeine Verkehrsanschauung oder einen Verborsirrtum.

    Wenn von 100 Befragten 99 angeben, es wäre ein Radweg, dann ist es ein Radweg. Da spielt der eine Forist keine Rolle.

    Im ersten Fall sehe ich das als gegeben. Im zweiten ist es vom Lokalkolorit (Im wahrsten Sinne) abhängig. Ich sehe da eine Gehweg. Die rote Färbung wird in Stade jedoch dazu genutzt, gemeinsame Wege zu kennzeichnen. Auch sehe ich dort eine Fortsetzung des Wege durch die Furt über die Kreuzung. Man könnte sich dann auf das Schild eine Kreuzung früher berufen. Selbst, wenn die Polizei ein Fahrbahnverbot sähe, gehe ich davon aus, dass man mit einem Verbotsirrtum da raus kommt.

    Die Einmündung im ersten Fall halte ich übrigens für eine der gefährlichsten, die ich kenne. Die Insel befindet sich nicht wie üblich zwischen den Fahrtrichtungen sondern zwischen den Einbiegern aus beiden Richtungen. Alles ist aufs schnelle Abbiegen getrimmt. Auch die Länge der Linksabbiegerspur läßt auf die höhe Verkehrsbelastung schließen.

    Aber ich bin positiv überrascht, dass Zcernikow vom PK 47 seine Ankündigung, die Benutzungspflicht aufzuheben, wenn die Umgehungsstraße fertig wäre, war gemacht hat. Ich war eine kanppes Jahr nach der Fertigstellung dort unterwegs und es hingen noch die Lollis.

  • Der Meinung bin ich auch. Direktes Linksabbiegen sollte eigentlich immer möglich sein. Oft weiß man ja gar nicht, ob der RW überhaupt in die Richtung weitergeht, in die man abbiegen will. Oder es sind so lustige Aufstellflächen rechts, das ist ja viel zu gefährlich.

  • In Jena vertreten die Radverkehrsbeauftragte und der Fachdienst Mobilität die Meinung, dass das Befahren der Fahrbahn zum direkten Linksabbiegen erlaubt ist, auch wenn daneben eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft.

    Das ist eine starke Aussage. Spricht mir geradezu aus dem Herzen. Hoffentlich sieht die Polizei das genauso.

    Auch wenn diese Meinung juristisch sicher fragwürdig ist, so ist sie sehr nützlich. Z.B. wenn es um die Freigabe von Einbahnstraßen geht, die eigentlich nur via ebensolches direktes Linksabbiegen sinnvoll nutzbar sind.

  • Auch wenn diese Meinung juristisch sicher fragwürdig ist, so ist sie sehr nützlich.

    Juristisch ist da Nichts fragwürdig. Beim Abbiegen stellt § 9 im Verhältnis zum § 2 sicher das lex specialis dar.

    In der BRD stellt sich halt nur die Frage, ob das die Justiz interessiert.

    Es gibt reichlich Urteile, die das direkte Abbiegen als legal ansehen. Das sind einige OLGs dabei. Ob es höstrichterliche Entscheidungen dazu gibt, kann ich nicht sagen. Vom Verkehrtministerium gabe es eine Mitteilung, dass sie es genaus sehen.

    Es gibt aer auch einzelne Urteile in die andere Richtung.

    Ich praktiziere es auf jeden Fall so schon aus Selbstschutzgründen.

  • In Jena vertreten die Radverkehrsbeauftragte und der Fachdienst Mobilität die Meinung, dass das Befahren der Fahrbahn zum direkten Linksabbiegen erlaubt ist, auch wenn daneben eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft.

    Was war dann eigentlich die Begründung, warum die B-Pflicht in der Naumburger Straße stadtauswärts zw. Am Egelsee und Am Steinbach (maps) aufgehoben wurde? :D

  • Links ab geht es zum "Einkaufszentrum". Der Radweg (erst [Zeichen 240], dann [Zeichen 237]) verläuft hinter einem Gitter. Also muss/darf ich bereits an der vorherigen Einmündung auf die Fahrbahn, wenn ich da links abbiegen will.

    Google Maps
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    www.google.de
  • Einzige Einschränkung:

    Die Einordnung der Wegeklasse im 2. Fall hängt maßgeblich davon ab, an welcher Stelle ich auf diesen Weg treffe. Komme ich aus der Seitenstraße und weiß nichts von einem [Zeichen 240] 200m weiter die Straße runter: es wäre für mich ein reiner Gehweg.

    Die Furt ist zwar gepflastert und nicht gemalt, aber eig. eindeutig als solche zu erkennen, damit nach meiner obigen Liste ein Indiz für "Im Zweifel für dne Angenagten"

    Mapillary

  • Es gibt reichlich Urteile, die das direkte Abbiegen als legal ansehen. Das sind einige OLGs dabei. Ob es höstrichterliche Entscheidungen dazu gibt, kann ich nicht sagen. Vom Verkehrtministerium gabe es eine Mitteilung, dass sie es genaus sehen.

    Es gibt aer auch einzelne Urteile in die andere Richtung.

    Bei den Urteilen muss man aufs Jahr (des Unfalls) achten.

    Es gibt das "berühmte", dass das schon vor der Änderung 2009/2013 als legal ansah, direkt links abzubiegen, aber nur wenn die Zielstr. keinen Radweg hat(!)

    Mit der Änderung 2009/2013 (M.E.n. ist das auch ein Fall, der wegen "1. Zitierfehlernovelle" paar Jahre in der Schwebe war, bis das 2013 rechtssicher wurde) ist m.E. das stets legal, was sich a) aus dem Vergleich des § 9 vorher/nachher ergibt und b) aus der Begründung der StVO-Änderung.

    Aber in der Tat verwundert mich, dass es offenbar einige gegenteilige Urteile aus der Zeit nach der Änderung(?) geben soll, muss ich bei Gelegenheit noch mal tiefer einsteigen ins Thema ...

  • Was war dann eigentlich die Begründung, warum die B-Pflicht in der Naumburger Straße stadtauswärts zw. Am Egelsee und Am Steinbach (maps) aufgehoben wurde? :D

    Ich habe bisher mit niemandem drüber gesprochen und mir nur gedacht:

    Weil dort noch keine Straßenbahnschienen auf der Fahrbahn sind und ein hilfsbereiter Mensch sich die Mühe gemacht hat,

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5413-2021 zu formulieren. Dort heißt es u.a.

    b) Radverkehr:
    Der hier vorhandene benutzungspflichtige Geh- und Radweg kann aus rechtlicher Position nur dann angeordnet werden, wenn die Gefahren der Fahrbahnnutzung, erheblich(!) über denen liegen, die mit der Teilnahme am Verkehr allgemein einhergehen.
    Offensichtlich hat der Fachdienst hier eine erhebliche(!) Gefahrenlage für das Radfahren auf der Fahrbahn erkannt, da ein benutzungspfl. Geh- und Radweg angeordnet wurde.

    .. Aber sobald die Schienen kommen, gilt in Jena die Blindenleitplattenbenutzungspflicht. Da hilft nur noch Linksabbiegen. :D  

  • Wer von euch ist der Meinung, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, in folgenden Situationen in dieser Fahrtrichtung auf dem Sonderweg rechts neben der Fahrbahn zu fahren?

    Zu Fall 1: Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zulassen. (https://www.stvo2go.de/radfahrer-frei/)

    Zu prüfen, ob oberste Landesbehörde es zugelassen hat, kann einem Rad fahrenden nicht zugemutet werden. Wenn jemand dort mit dem Rad fährt, kann ihm deswegen niemand einen Vorwurf machen.

    Zu Fall 2: Die "Servicelösung" [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gilt implizit solange nichts anderes beschildert ist und die Beschaffenheit des Weges eine Mitbenutzung durch Radfahrer nicht ausschließt. Würde also hier greifen. [Zeichen 240] hingegen muss nach jeder Einmündung neu angeordnet werden, sonst gilt es nicht mehr. (Entlang seiner neu gebauten Straßenbahngleise legt der Jenaer Nahverkehr z.B. großen Wert darauf, dass [Zeichen 240] wenn nötig alle 20 m aufgestellt wird, damit niemand auf den Gedanken kommt, die Straßenbahn zu behindern. Aber keine Sorge, von der StVB wurde mir heute telefonisch versichert: "Wenn weit und breit keine Bahn zu sehen ist, und Sie dann auf der Straße fahren, wird sich niemand beschweren. Wir werden dort auch keine Polizei hinstellen usw.")

    Also der prächtige Weg in Stade ist nicht benutzungspflichtig. Es ist ein sonstiger Weg, wo auf der roten Fläche mit dem Rad gefahren werden darf. ;)

    Um die Absicht zu bekunden, dort das Radfahren zu untersagen, hätte die StVB mehr Aufwand treiben müssen (z.B. [Zeichen 239] ).

  • ich glaub nicht, dass das der grund für abordnung war. hm.

    Wollen wir nachfragen? Es könnte auch an der Bushaltestelle und/oder an der stark frequentierten Einfahrt zum Bäcker liegen.

    Aber ich würde mit der Nachfrage noch warten. Momentan bereitet der StVB die neue StVO mit dem Halteverbot auf Schutzstreifen Kopfzerbrechen.

    Vielen Dank übrigens für die Meldung, über die ich mich sehr gefreut habe, als ich im September meinen Vortrag vorbereitet habe.