Dank fehlendem ist das direkte Linksabbiegen auch eindeutig legal.
In Jena vertreten die Radverkehrsbeauftragte und der Fachdienst Mobilität die Meinung, dass das Befahren der Fahrbahn zum direkten Linksabbiegen erlaubt ist, auch wenn daneben eigentlich ein benutzungspflichtiger Radweg verläuft. Zumindest wurde das zuletzt so bei der Diskussion um das Linksabbiegen von der Rudolstädter auf die Winzerla Straße gesagt:
Allerdings gibt es dort keine (legale) Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen, während das in deinem Beispiel vermutlich möglich wäre.