Woche 12 vom 22. bis zum 28. März 2021

  • Heinrich Strößenreuther ist jetzt also einer Partei beigetreten — ausgerechnet der CDU:

    Die Idee dahinter kann ich durchaus nachvollziehen: Die Union ist Teil der Bundes- und vieler Landesregierungen und ein politischer Akteur bis runter auf die kommunale Ebene. Eine Verkehrswende und echten Klimaschutz ohne die Union wird es realistisch betrachtet nicht geben. Aber andererseits: Die CDU? Die CDU, die rhetorisch ausgerechnet im Bereich des Straßenverkehrs auf Spaltung setzt und quasi auf Dauerfeuer Kraftfahrer und nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gegeneinander ausspielt, weil sie beispielsweise in Hamburg in anderen Bereichen nicht mehr punkten kann?

    Und pünktlich zum Eintritt in die CDU verschärfte Strößenreuther seine RhetorikKritiker sind nun pauschal Angehörige einer „Shitstorm-Blase“. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich im Sinne der Verkehrswende zielführend ist, obschon ich natürlich mit ihm übereinstimme, dass das, was Berlin momentan abliefert, längst nicht reicht. Aber wenn ich Heinrich in der Vergangenheit traf, sei es auf Demonstrationen, bei der Critical Mass (?) oder bei Vorträgen, gefiel mir seine… naja, „Art“ insgesamt besser.

    Aber mal sehen, wohin das nun führt.

  • Es gab auch in der CDU immer schon Leute, die in Verkehrsfragen anders dachten als der Partei-Mainstream.

    Franz Alt zum Beispiel.

    Oder bei den Grünen Leute, die eines Tages feststellten, dass ihnen die Grünen zu wenig konservativ waren.

    Herbert Gruhl zum Beispiel.

    Ob man eines Tages von Heinrich Strößenreuther Ähnliches sagen wird? Muss man wohl abwarten.

  • Hannover bekommt Polizei-Fahrradstaffel

    "Die Polizeidirektion Hannover hat am 1. März 2021 sechs "neue" Kolleginnen und Kollegen begrüßt. Die vier Männer und zwei Frauen sind Angehörige der neuen Fahrradstaffel der Polizei Hannover, die jetzt in einer einjährigen Pilotphase die Arbeit aufgenommen haben. Ziel ist es, präsenter und flexibler sowie noch ansprechbarer für Bürgerinnen und Bürger zu sein.

    Das Fahrrad erfreut sich bundesweit einer immer größeren Beliebtheit als alternatives und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Auch in der Stadt und Region Hannover nimmt der Anteil der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege zu, so hat alleine die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2019 mehr als zehn Millionen Bewegungen von Fahrrädern gezählt. Eine weitere Zunahme zeichnet sich ab."

    Aus: hannover.de

    Die Internetseite der Stadt Hannover.

    Der ganze Artikel vom 23.3.2021 hier:

    https://www.hannover.de/Service/Presse…ommt-ins-Rollen

  • "Friedhofsmauer am Lindener Berg Friedhof durch Unfall stark beschädigt"

    Linden-Punkt vom 23.3.2021

    https://punkt-linden.de/news/friedhofs…friedhof-unfall

    Und so sieht es dort jetzt aus:

    Dem verlinkten Artikel zufolge geht das Zerstörungswerk auf das Konto eines Mercedes AMG, über den der Hersteller schreibt:

    "Die Mercedes-AMG GT Black Series markiert die Rückkehr eines Kultnamens in die Welt der Supersportwagen. Unorthodox, ungezähmt, ultimativ. Er ist aus kompromissloser Technik gepaart mit beispielloser Leistung hervorgegangen - besonders auf der Rennstrecke."

    https://www.mercedes-amg.com/en/vehicles/gt/coupe.html

    Da hat wohl jemand die Werbe-Anzeige allzu wörtlich genommen und ist mit dem 390 kW (530 PS) starken "Supersportwagen" "ungezähmt" den Lindener Berg am Schulbiologie-Garten vorbei hinauf gefahren, hat dort ganz "unorthodox" die rotweißen Klapp-Poller umfahren wollen und ist dabei "ultimativ" in die Friedhofsmauer gekracht. Fällt so was eigentlich unter Störung der Totenruhe?

    In etwa dort wo das Fahrrad am Zaun lehnt, standen übrigens die vier Fahrradbügel, die in dem Bericht erwähnt wurden. Auf den Fotos ist nur noch der fünfte und letzte in der Reihe zu sehen, die anderen sind bereits abgeräumt.

    Das hier ist der Startpunkt der "Rennstrecke" Am Lindener Berg:

    https://www.google.com/maps/@52.36171…!7i13312!8i6656

    Bis zum Unfallort sind es rund 400 m.

    https://www.google.com/maps/@52.36231…!7i13312!8i6656

    Bei dem enormen Beschleunigungsvermögen (von 0 auf 100 km/h in unter 4 Sekunden), ist das genug Strecke, um Geschwindigkeiten von deutlich über 100 km/h zu erreichen. Auf einer Strecke, auf der ein Tempo 30 Limit gilt!

    Mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (Intelligent Speed Assistant = ISA) könnten solche Unfälle vermieden werden oder zumindest in ihrer zerstörerischen Auswirkung begrenzt werden. Zum Glück sind laut dem Unfallbericht keine Menschen getötet worden.

  • wie man als FFB,ler freien Zugang zu einem Rosenheimer Blattl mit Bezahl-Schranke hat ist erstmal erstaunlich.

    Soweit ich das sehen darf dieses Polizei das versuchen, interessant wird die Nummer zu dem Vergehen, und der Radler darf Einspruch dagegen erheben.

    Sollte dann eigentlich Recht bekommen.

  • wie man als FFB,ler freien Zugang zu einem Rosenheimer Blattl mit Bezahl-Schranke hat ist erstmal erstaunlich.

    Komisch, bei mir gibts da (momentan) keine Bezahlschranke. Hier ist die Video-URL zu dem eingebetten Video

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  • Und hier noch ein Bild der Situation. Ob man da auch auf der Fahrbahn nicht Radfahren fahren darf, weiß ich nicht. Der Polizist im Video spricht von "Sperrung". Kann so ein Ding tatsächlich für den Radverkehr komplett gesperrt werden?

    Wichtige Verkehrsader in Rosenheim ist der Brückenberg über die Bahnanlagen

  • Klar können Fahrbahnen für Radler gesperrt werden, mit

    [Zeichen 254] , [Zeichen 250], [Zeichen 267] und Kraftfahrt-Straße.

    Wenn daneben [Zeichen 239] , braucht man kein [Zusatzzeichen 1012-32] .

    Dann muß sich der Radler in Luftauflösen, oder sein Radl auf der Fahrbahn schieben., wenn der Gehweg zu eng ist.

  • Klar können Fahrbahnen für Radler gesperrt werden, mit

    [Zeichen 254] , [Zeichen 250], [Zeichen 267] und Kraftfahrt-Straße.

    Wenn daneben [Zeichen 239] , braucht man kein [Zusatzzeichen 1012-32] .

    Dann muß sich der Radler in Luftauflösen, oder sein Radl auf der Fahrbahn schieben., wenn der Gehweg zu eng ist.

    Das käme faktisch einem Verbot des Radverkehrs innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gleich. Der "Brückenberg" ist eine Hauptverbindung quer über ca. 20 Bahngleise, die sich nicht so leicht umfahren lässt. Hat an beiden Seiten eine ziemliche Steigung. Selbst wenn man auf der Fahrbahn radeln dürfte, würde das dem Foto nach zu einem täglichen Spießrutenlauf. Die Bauarbeiten sollen bis Ende des Jahres dauern. Die Radverkehrsbeauftragte von Rosenheim ist mit der Lösung angeblich "zufrieden".

  • Komisch, bei mir gibts da (momentan) keine Bezahlschranke. Hier ist die Video-URL zu dem eingebetten Video

    Untertitel auf Youtube:

    »Polizeihauptkommissar Robert Maurer berichtet, wie die Kontrolle am Brückenberg gelaufen ist und appelliert an Fahrradfahrer, beim Fahren abzusteigen

    Hier ein Beispiel:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kunstradf…hard_Steyer.jpg

  • Das käme faktisch einem Verbot des Radverkehrs innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gleich. Der "Brückenberg" ist eine Hauptverbindung quer über ca. 20 Bahngleise, die sich nicht so leicht umfahren lässt. Hat an beiden Seiten eine ziemliche Steigung. Selbst wenn man auf der Fahrbahn radeln dürfte, würde das dem Foto nach zu einem täglichen Spießrutenlauf. Die Bauarbeiten sollen bis Ende des Jahres dauern. Die Radverkehrsbeauftragte von Rosenheim ist mit der Lösung angeblich "zufrieden".

    Na, halt in der Baustelle, deswegen darf man danach sicher wieder Radl fahren.

    Die Frage ist, ist es auf der Fahrbahn den überhaupt verboten?

    Die andere, ob man, zumindest in Stoßzeiten, nicht lieber 150m schiebt, statt im Stau zu stehen.

    mmerhin, nur 1 jahr. In Bruck hängen solche Aufforderungen an Kreuzungen seit Jahrzehnten.

  • 2017 war das Ganze nur als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe angeordnet:

    https://www.mapillary.com/map/im/YGULYtGm9ZndGxdgOa7rzA

    Dann fände ich das [Zusatzzeichen 1012-32] legitim, da es ja primär ein Gehweg ist. Die 15 EUR Verwarngeld dürften dann ja vermutlich "Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg mit Behinderung" nach altem Bußgeldkatalog sein. Wobei dann natürlich interessant wäre, welche Behinderung anderer der Polizist bei den bereits aus der Ferne gestoppten Radfahrern wahrgenommen hat.

    Andererseits sollte man angesichts der Beschilderung (so sie denn nicht geändert wurde) auf der Straße fahren dürfen, auch wenn es dann vermutlich ein dickes Fell braucht. Ob man im Autostau wirklich schneller ist, als mit Schieben auf dem Gehweg, muss man probieren.

    Bei allem fragt man sich halt, warum der Gehweg zusätzlich mit dem rot-weißen Zaun samt quer gestellter Füße verengt werden muss, wenn es zuvor keiner Separierung von Fahrbahn und Gehweg bedurfte.

    Einmal editiert, zuletzt von MTL (29. März 2021 um 10:54)

  • zum abschluss der Woche direkt noch 2 verwurstete Pressemeldungen der Polizei:

    https://www.otz.de/regionen/jena/…d231910299.html

    "Autofahrerin bringt andere Autofahrer in Gefahr"

    - auf der Landstraße fährt vor dir jemand Schlangenlinien

    - du setzt zum Überholen an

    - brichst den Versuch mit einer "Notbremsung" ab, da du "fast auf die Gegenfahrbahn gedrängt" wirst

    frag jetzt nur ich mich, wieso jemand auf den Trichter kommt, ein Fahrzeug überholen zu wollen, das sichtbare Schlangenlinien fährt?!

    und wo, außer auf der "Gegenfahrbahn" will man denn sonst überholen?!

    "Fußgänger angefahren - Verursacherin durch aufmerksame Zeugin gestellt"

    - Fußgänger geht am Straßenrand einer Landstraße*

    - es darf nicht hinweis fehlen: dunkel gekleidet

    - wurde übersehen

    - "wie durch ein Wunder" nur leicht verletzt, weil Außenspiegel-Ellenbogen

    - Auto entfernt sich

    - einen Tag später kommt Autofahrer wieder, um Außenspiegel-Gehäuse zu suchen, das sie sich vermeintlich am Leitpfosten abgefahren hat

    - StA auf Rückfrage durch Pol vor Ort: ach komm, Führerschein darfste behalten. Is ja nix passiert.

    Das ist krass. Da fehlt mir wirklich so ein wenig das Verständnis, warum sowas "geduldet" wird.

    Die Fahrerin wusste offensichtlich, wo sie nach dem Außenspiegel-Gehäuse suchen musste. Das war also keineswegs so, dass sie morgens feststellte:

    "hups? was ist da denn passiert? Mist, muss ich wohl die gesamten 80km von gestern abend absuchen"

    Neee, die fuhr genau an diesen Abschnitt

    Und die hat auch am Abend vorher nicht angehalten und geguckt, was das war.

    Fahrerflucht wäre es auch gewesen, wenn sie tatsächlich einen Leitpfosten umgelegt hätte.

    Oder ein Tier angefahren

    Oder eben einen Menschen

    Die ist weitergefahren! im Wissen, dass es da gerade "rumms!" gemacht hat. Und das nicht zu leise!

    Aber: Schaden unter 1.000 EUR, damit darf sie den FS behalten. Vermutlich auch nach Strafbefehl/Verhandlung.

    *außerorts besteht nach meinem Wissen die Verpflichtung, links zu gehen. Aber ob das für die Fahrerin einen Unterschied gemacht hätte? :/

  • frag jetzt nur ich mich, wieso jemand auf den Trichter kommt, ein Fahrzeug überholen zu wollen, das sichtbare Schlangenlinien fährt?!

    und wo, außer auf der "Gegenfahrbahn" will man denn sonst überholen?!

    Ich denke, dass es der Audi-Fahrer auf dem 600m langen Abschnitt mit zwei Fahrspuren Rtg. Kahla probiert hat:

    https://goo.gl/maps/E3o9eP1XT5Goq3s68

    Die Landstraße hat da ja beinahe Autobahnabmaße, sodass die Dame schon echt "breit" dort unterwegs gewesen sein muss, wenn nicht mal die 1m breite Trennmarkierung zur Gegenfahrbahn aus Ausweichfläche reichte.

    Die gut ausgebaute Landstraße kannst du übrigens auch mit dem Fahrrad erkunden, nur die einspurige und auf 30 km/h limitierte Brücke davor darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden. Verstehe wer will; SHK und Jena nimmt sich halt nicht viel ^^

  • ach, danke für die Erklärung. 8):S

    merkt man direkt, dass ich mich hier noch nicht gut genug auskenne. Das kraftfahrstraßenähnliche Stück kenne ich gar nicht nur vom Befahren der Überführung zum/vom Kreisverkehr. Und wie ich mich kenne, hab ich mich da bestimmt wieder über den Radweg aufgeregt und nicht auf die Straße unten drunter geschaut. :/