Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2021

  • Kennt jemand einen Grünen-Abgeordneten, der für die Abschaffung der Radwegsbenutzungspflicht ist?

    Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde 1997 aufgehoben und die Anordnung von RWBPen an enge Kriterien geknüpft. Damals war Kohl noch Kanzler und Wissmann (CDU) Verkehrsminister.

    2016, also unter Schwarz-Rot, wurde dann für Radfahrstreifen+außerorts wieder eine Verschärfung beschlossen.

    Ich habe jetzt keine Lust zu recherchieren, wie die Grünen-Abgeordneten in den beiden Fällen abgestimmt haben.

    Ich bin übrigens auch nicht der Ansicht, dass es überhaupt keine RWBPen geben darf. Das eigentliche Problem sind doch Verwaltungen, die sich nicht für die VwV-StVO interessieren und in den ERA wenn überhaupt Rosinenpickerei betreiben, und Gerichte die da fröhlich mitmachen.

    Die Politik könnte vielleicht noch die Voraussetzungen von RWBPen verschärfen, z. B. die Mindestmaße erhöhen und dabei auch Überholabstände berücksichtigen. Oder wo es baulich nicht möglich ist, entsprechende Radverkehrsanlagen einzurichten, die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h begrenzen und Mischverkehr zulassen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Keine Ahnung, wie es heute im Detail gelöst ist. Aber den Zertifikatehandel gibt es schon seit etlichen Jahren. Scheint also kein nennenswertes Problem zu sein.

    Davon, dass sich jemand zusätzliche Emissionsrechte kauft, nehmen die Emissionen aber nicht ab.

  • Die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wurde 1997 aufgehoben und die Anordnung von RWBPen an enge Kriterien geknüpft. Damals war Kohl noch Kanzler und Wissmann (CDU) Verkehrsminister.

    2016, also unter Schwarz-Rot, wurde dann für Radfahrstreifen+außerorts wieder eine Verschärfung beschlossen.

    Das hatte mich auch überrascht, dass die Teil-Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht noch vor der rot-grünen Regierungskoalition verabschiedet wurde.

    "War früher die Benutzung rechter (gekennzeichneter und ungekennzeichneter) Radwege Pflicht, so ist diese generelle Radwegebenutzungspflicht durch die sog. Fahrrad-Novelle seit dem 01.10.1998 aufgehoben worden."

    https://verkehrslexikon.de/Texte/Radweg04.php

    "Kabinett Schröder I“ ist eine gängige Bezeichnung für die erste rot-grüne Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, die vom 27. Oktober 1998 bis zum 22. Oktober 2002 im Amt war. Sie wurde nach der Wahl zum 14. Deutschen Bundestag am 27. September 1998 gebildet und löste das Kabinett Kohl V ab." https://de.wikipedia.org/wiki/Kabinett_…0im%20Amt%20war.

    Kannst du dich da noch an Details erinnern, Gerhart?

    Wurde zum Beispiel diese StVO-Novelle möglicherweise deshalb noch schnell von der alten Regierung verabschiedet, um die Chancen der neuen Regierung zu schmälern, da noch Änderungen einzubauen?

  • Kannst du dich da noch an Details erinnern, Gerhart?

    Wurde zum Beispiel diese StVO-Novelle möglicherweise deshalb noch schnell von der alten Regierung verabschiedet, um die Chancen der neuen Regierung zu schmälern, da noch Änderungen einzubauen?

    Damals bin ich zwar auch schon Rad gefahren, hab mich aber politisch nicht für das Thema interessiert. Ich war da auch fast nur auf Nebenflächen unterwegs, immer mit einer Handbreit Abstand zu Fußgängern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Höre ich zum ersten Mal und fände die Quelle interessant.

    Hihi, inzwischen gibts sogar eine Dissertation dazu: https://ediss.sub.uni-hamburg.de/bitstream/edis…issertation.pdf

    Zitat

    Insbesondere im Fall des Handels von CO2-Zertifikaten hat die in sehr kurzer Zeit gehandelte große Anzahl von Zertifikaten ein ext-rem hohes Schadensvolumen verursacht. Nach Schätzungen durch Europol137 belief sich der Schaden im Jahr 2009 auf rund 5 Milliarden Euro.

    Meine bisherigen "Quellen" waren ganz normale Zeitungsartikel aus den letzten 15 Jahren. Woraus ich auch ableite, dass es wirklich keine Sau interessiert. Denn mit dem üblichen "ich hab nix gewusst" kann man dann ja wohl kaum mehr argumentieren...

  • Ich bin übrigens auch nicht der Ansicht, dass es überhaupt keine RWBPen geben darf. Das eigentliche Problem sind doch Verwaltungen, die sich nicht für die VwV-StVO interessieren und in den ERA wenn überhaupt Rosinenpickerei betreiben, und Gerichte die da fröhlich mitmachen.

    Verstehe die Argumentation nicht. Wenn sich Verwaltungen und Gerichte strikt weigern, eine Verordnung korrekt anzuwenden, wieso sollte die Politik dann nicht sagen: Dann entziehen wir euch eben komplett die Handlungsgrundlage?

    Wie hätte die Regierung 1975ff reagiert, wenn sich deutsche Kommunen massenhaft geweigert hätten, das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre runterzusetzen? Mit dem hypothetischen Ausnahme-Argument, hier gibts zuviele Wähler über 101 Jahre, obwohl das im Einzelfall gar nicht stimmt?

    Ich finde, die Politik sollte endlich auf das verlogene Gebahren der Kommunen reagieren. Und zwar subito. Vielleicht nehme ich die Entschuldigung an...

  • Wie hätte die Regierung 1975ff reagiert, wenn sich deutsche Kommunen massenhaft geweigert hätten, das Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre runterzusetzen? Mit dem hypothetischen Ausnahme-Argument, hier gibts zuviele Wähler über 101 Jahre, obwohl das im Einzelfall gar nicht stimmt?

    Also wenn ein 18-jähriger keine Wahlbenachrichtigung bekommen und auf Nachfrage "Bei uns müssen Sie 21 sein!" zu hören bekommen hätte, hätte der vor Gericht gehen können. So wie unsereins derzeit wegen RWBP.

    Unterschied: der Bund hätte beim Thema Wahlrecht sofort reagiert und die Verwaltung kielgeholt.

  • Hihi, inzwischen gibts sogar eine Dissertation dazu

    Danke. Interessant zu lesen. Nach dem ich das überflogen habe, ist mir nicht ganz klar, warum das ausgerechnet bei CO2-Zertifikaten passiert.

    Das Prinzip ist ja überraschend einfach: Eine Ware wird immer weiter im Kreis verkauft. Einer der Beteiligten führt keine Umsatzsteuer ab und taucht unter, bevor er erwischt wird.

    Eventuell haben die CO2-Zertifikate die Besonderheit, dass sie sowohl sehr schnell handelbar als auch umsatzsteuerpflichtig sind.

    Wichtig sind noch die Abschnitte über staatliche Gegenmaßnahmen. Da werden diverse Gegenmaßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene erwähnt. Und irgendwo stand auch, dass zwischendurch ein Großteil der Akteure ermittelt und zur Verantwortung gezogen wurde.

    Ich habe aber nicht alles im Detail gelesen.

  • "Ab 125.000 Kilometer Laufleistung überholt der elektrisch angetriebene e-Golf einen aktuellen Golf TDI in der CO2-Bilanz. Zusammenfassend ergibt sich laut der „Life Cycle-Assessment“-Studie des Konzerns für den aktuellen Golf TDI (Diesel) über den gesamten Lebenszyklus eine Emission von durchschnittlich 140 g CO2/ km, während der e-Golf einen Wert von 119 g CO2/km erreicht."

    Auto Motor Sport vom 25.4.2019

    https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/a…2Fkm%20erreicht.

    Wie hoch ist noch gleich die CO2-Steuer für den e-Golf?

    Die Taktik, Elektrofahrzeuge steuerlich zu begünstigen, geht in mehrfacher Hinsicht komplett nach hinten los:

    E-Fahrzeuge erzeugen ähnliche CO2-Mengen wie Verbrennermotoren. (siehe oben)

    Und E-Fahrzeuge benötigen dieselbe Verkehrsfläche und nutzen diese sogar noch stärker ab als Fahrzeuge mit Verbrennermotor, weil das Beschleunigungsvermögen oft noch stärker ist und die Fahrzeuge schwerer sind.

    Und wie der Batterieschrott wiederverwendet werden kann, ist auch noch nicht befriedigend geklärt.

    Leider führen diese Hinweise in hitzigen Wahlkampf-Debatten oft dazu, dass Anhänger der Verbrennermotoren sich in ihrer Ansicht bestätigt fühlen, am Verbrennermotor festzuhalten. Die Notwendigkeit einer Verkehrswende weg vom Auto, wird dann einfach weggeleugnet mit der Argumentationskette: "Eine Verkehrswende, egal wie die aussehen sollte, ist nicht möglich, weil das Auto unersetzbar ist, und Elektroautos auch nicht umweltfreundlicher sind als Autos mit Verbrennermotoren."X(

  • "Ab 125.000 Kilometer Laufleistung überholt der elektrisch angetriebene e-Golf einen aktuellen Golf TDI in der CO2-Bilanz. Zusammenfassend ergibt sich laut der „Life Cycle-Assessment“-Studie des Konzerns für den aktuellen Golf TDI (Diesel) über den gesamten Lebenszyklus eine Emission von durchschnittlich 140 g CO2/ km, während der e-Golf einen Wert von 119 g CO2/km erreicht."

    Ein fahrendes Auto bleibt ein Ding mit der physikalischen Wirkung eines Nato-Geschosses, unabhängig davon, ob es gleichzeitig Giftgas emittiert oder nicht.

    Deshalb hat es in geschlossenen Ortschaften nichts zu suchen. Eine ehrliche, offene Diskussion darüber findet nicht statt. Ob E oder Giftgas: Wir opfern permanent Menschenleben auf dem Altar des motorisierten Individualverkehrs, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

    Mich nervt diese verlogene Bigotterie. Ich würde vermutlich sogar die CSU wählen, wenn sie die einzigen wären, die das Thema objektiv, emotionsfrei und ergebnisoffen zur Diskussion stellen würden.

  • Ein fahrendes Auto bleibt ein Ding mit der physikalischen Wirkung eines Nato-Geschosses, unabhängig davon, ob es gleichzeitig Giftgas emittiert oder nicht.

    Deshalb hat es in geschlossenen Ortschaften nichts zu suchen. Eine ehrliche, offene Diskussion darüber findet nicht statt. Ob E oder Giftgas: Wir opfern permanent Menschenleben auf dem Altar des motorisierten Individualverkehrs, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

    Es gäbe schon Möglichkeiten, dieses "Nato-Geschoss" teilzuentschärfen.

    ISA (Intelligent Speed Assistant) ist so ein Ansatz.

    Aber es wird einerseits geleugnet, dass das überhaupt funktioniert und andererseits alles getan, um eine verbindliche Aktivierung des Assistenten zu verhindern.

    Das wird getan, um so lange wie möglich hinauszuzögern, dass das eingeführt wird, oder die Einführung gleich ganz zu vehrindern.

    Im übrigen ist ein Auto auch außerhalb von Ortschaften ein Ding mit der physikalischen Wirkung eines Nato-Geschosses und hat auch dort nichts verloren.

  • Masse [kg] Geschwindigkeit [m/s] Energie [kgm²/s²]
    Audi Q7 Auto 50 km/h 2130 13,89 205.440
    MAN Lions City 12 Bus 50 km/h 15566 13,89 1.501.350
    MAN Lions City 12 Bus 60 km/h 15566 16,67 2.161.944
    Audi Q7 Auto 100 km/h 2130 27,78 821.759
    Audi Q7 Auto 180 km/h 2130 50 2.662.500
    5,56 x 45 (NATO) 0,00395 1200 2.844
    9mm Polizei 0,008 520 1.082
    GAU 8/A 0,301 1036 161.531

    Gut, dass Energie nicht alles ist.

  • Beitrag von Pepschmier (27. März 2021 um 20:01)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (27. März 2021 um 20:02).
  • Masse [kg] Geschwindigkeit [m/s] Energie [kgm²/s²]
    Audi Q7 Auto 50 km/h 2130 13,89 205.440
    MAN Lions City 12 Bus 50 km/h 15566 13,89 1.501.350

    Gut, dass Energie nicht alles ist.

    Wohl wahr, dass Energie nicht alles ist. Sonst könnte man auf den Gedanken kommen, dass ein Linien-Omnibus wie der Lions-City gefährlicher sei als ein Auto wie der Audi Q7.

    Aber ein paar einfache Überlegungen beweisen schnell das Gegenteil:

    1. Der Lions City wird von einer Berufskraftfahrerin / einem Berufskraftfahrer durch die Straßen bewegt.

    "Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab: Für Verlängerungen, die nicht über das 50igste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:

    Untersuchung der körperlichen Eignung: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B. eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).

    Untersuchung des Sehvermögens: Diese Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen, z.B. eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

    Für Verlängerungen, die über das 50igste Lebensjahr hinaus gelten, wird zusätzlich eine Leistungspsychologische Untersuchung benötigt: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. D.h., ob Sie rasch und auch bei störenden Einflüssen angemessen reagieren. Ist also bei Antragstellung auf Verlängerung das 45. Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:

    Die Untersuchung erfolgt ohne die leistungspsychologische Untersuchung. Dann kommt es jedoch zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50. Geburtstag gültig ist.

    Die Untersuchung erfolgt mit der leistungspsychologischen Untersuchung. Die Fahrerlaubnis kann dann für die nächsten fünf Jahre verlängert werden."

    https://inframed-online.de/leistungen/lei…fuer-busfahrer/

    Was spricht dagegen, die normale PKW-Fahrerlaubnis ebenso von den beschriebenen Untersuchungen abhängig zu machen?

    Zahlreiche Kinder von Seniorinnen und Senioren wären für eine solche Untersuchungspflicht außerordentlich dankbar! Hören Sie sich mal in Ihrem Bekanntenkreis in diese Richtung um. Von Bekannten mit Eltern im fortgeschrittenen Alter höre ich immer wieder, welche Kämpfe da ausgetragen werden, wenn es um die Entscheidung geht, die Autofahrerei aufgrund krankheitsbedingter Ausfallerscheinungen zu beenden.

    2. Der Audi Q7 ist 197 cm breit, also knapp 2 m. Der MAN Lions City ist 250 cm breit, also 2,50 m.

    Allerdings ist der Linienbus im täglichen Fahrtbetrieb zu rund 20 %, also mit ca. 20 Personen besetzt.

    PKW's dagegen sind mit durchschnittlich 1,3 Personen besetzt.

    Die Stirnseite eines PKWs also ist schmaler (2m) als die eines Linienbusses. Aber 20 Personen (so viele sitzen im Schnitt im Bus) würden mit rund 15 PKW fahren, die zusammengenommen eine Stirnseite von 30 m Breite bilden.

    3. Der MAN Lions City ist zwangsweise wie alle Linienbusse mit einer Black Box ausgestattet, die alle Fahrtbewegungen aufzeichnet, auch Bremsvorgänge und alle Lichtzeichen. Nicht zuletzt diese BlackBox diszipliniert die Fahrerin / den Fahrer dahingehend die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Tempo 50 innerorts, Tempo 60 außerhalb, wenn Fahrgäste stehen. Tempo 80, wenn alle Fahrgäste sitzen. Dann ist definitiv Schluss und ein schnelleres Fahren wird durch einen Geschwindigkeits-Begrenzer behindert. Die Höchstgeschwindigkeit des Audi Q7 liegt dagegen bei 250 km/h. Und obwohl es die entsprechende Technik gibt, ist weder beim Audi Q7 noch bei anderen PKW verbindlich festgelegt, dass ein automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer (ISA = Intelligent Speed Assistant) das Fahrzeug automatisch daran hindert zum Beispiel innerorts schneller als Tempo 50 km/h zu fahren.

    4. Und noch eine Überlegung spielt eine wichtige Rolle.:

    Sehen Sie sich diese Tabelle von Fuss e.V. über das Todes-Risiko von angefahrenen Fußgängern an:

    Tempo            Todesrisiko für Fußgänger

    70 86 Prozent

    50 39 Prozent

    30 8 Prozent

    https://www.fuss-ev.de/regeln-konflikte/unfaelle-tempo-30

    Dabei spielt das Gewicht des Fahrzeuges keine Rolle. Wer von einem "nur" rund 2,5 t schweren Audi Q7 angefahren wird, der hat dasselbe Todesrisiko wie derjenige, der von einem rund 16 t schweren Omnibus angefahren wird. Sollte der Unfallverlauf ein Überfahren des Fußgängers beinhalten steigt allerdings das Todesrisiko beim Linienbus, dafür ist der Linienbus besser zu sehen, weil höher als der PKW.

    Pepschmiers Vergleich von Führerschein und Waffenschein kann ich weiterhin etwas abgewinnen. Besonders gefällt mir der Umstand, dass zumindest in Deutschland für den Erwerb des Waffenscheins ausreichend gute Gründe vorgelegt werden müssen. Das Prinzip sehe ich als übertragungsfähig auf den Führerschein.

    Dieser Unfallbericht aus dem Stader Wochenblatt illustriert ein bisschen die sonst eher trockenen Zahlen zur kinetischen Energie. Zum Glück sind keine Personen dabei ums Leben gekommen.:

    "Audi Q7 kracht in Scheune"

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-blauli…scheune_a187645

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (28. März 2021 um 00:04) aus folgendem Grund: Links nachgereicht

  • Ich halte nichts davon, wie hier von der Partei Die Linke vorgeschlagen, den ÖPNV kostenlos zu machen. Was soll das? Das Herumfahren mit dem ÖPNV auch noch zu subventionieren tut nicht not. Letztlich alleine deshalb schon nicht, weil es zwar weniger umweltschädlich ist als Autofahren, aber deshalb noch lange nicht gut ist für die Umwelt. Subventioniert wird der ÖPNV zur Zeit deshalb, weil aufgrund des hohen Autoverkehrsaufkommens eine zusätzliche Mobilitätsoption, die deutlich weniger Verkehrsfläche in Anspruch nimmt, gewünscht wird, bzw. notwendig ist.

    Würde die Autofahrerei jedoch bis auf ganz wenige Ausnahmen (z. B. Rettungsdienste) komplett beendet, dann gibt es ausreichend Kundenpotenzial, um einen hervorragenden ÖPNV aufzubauen, der sich selbst finanziert. Und die horrend hohen Subventionen für den Autoverkehr könnten eingespart werden, so dass wir alle weniger arbeiten müssten. Und es wäre obendrein Geld genug dafür da, Menschen mit geringem Einkommen höhere Löhne zu zahlen (Erhöhung Mindestlohn) und Hilfeempfängern höhere Hilfen zukommen zu lassen, so dass die auch den ÖPNV benutzen können, wie andere Menschen auch.

  • Wohl wahr, dass Energie nicht alles ist. Sonst könnte man auf den Gedanken kommen, dass ein Linien-Omnibus wie der Lions-City gefährlicher sei als ein Auto wie der Audi Q7.

    Auf den Gedanken kann man nicht nur kommen, sondern es ist eine Tatsache. Je schwerer, desto mehr Energie bei gleicher Geschwindigkeit.

    Deswegen kann ein Leo-2 problemlos mit 50km/h durch eine Haus-Mauer fahren, ohne das den Insassen viel passiert, während ein Twingo bei der gleichen Übung seinen Insassen nur Überlebenschancen dank Airbag und einer Miniknautschzone bietet, die die relativ geringe Energie vielleicht abbauen können.

    Bei Twingo gegen Q7 oder Leo 2 siehts für den Twingo eher nicht gut aus.

    Selbst einem sehr dicken Fußgänger dürfte es allerdings danach relativ egal sein, ob er mit 50km/h von einem SUV oder einem Linienbus überfahren wird.

    Das Ergebnis wird oft das selbe sein. Vielleicht aber auch nicht, denn:

    Die Chancen bei dem SUV nicht wegen der geringeren Energie ungleich größer, sondern vor allem wegen der Frontgestaltung. Beim SUV ist die Chance mehr oder weniger elegant über und auf der Motorhaube soviel Energie abzubauen dass es für ein Überleben reicht, inzwischen deutlich größer, und ist auch im Lastenheft der Hersteller bei der Entwicklung festgeschrieben.

    Ohne mich damit beschäftigt zu haben, sehen die Busse nicht nach Optimierung für Fußgänger-Unfälle aus. Abgesehen von den inzwischen geschlossen Fronten, das erleichtert sicher die Reinigung.

    Zitat

    1. Der Lions City wird von einer Berufskraftfahrerin / einem Berufskraftfahrer durch die Straßen bewegt.

    "Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab: Für Verlängerungen, die nicht über das 50igste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:

    Dieses läßt mich schmunzelnd zurück, mag es auf die gefahrenen Kilometer der Busse gering sein, ÖPNV-Busse sind zu einem erheblichen Prozentsatz an Beinahe-Unfällen und Maßregelungen (enges Überholen, schneiden, Erzwingen der Vorfahrt die der Bus gar nicht hat, Gesten, Mehr oder weniger freundliche und zitierfähige Bemerkungen aus dem Fenster) beteiligt. Es scheint also durchaus (Nach-) Schulungsbedarf zu geben, zumindest aus meiner Sicht.

    Über den Rest der Argumente in diesem Beitrag schweige ich. Hab noch nicht entschieden, momentan nehm ichs einfach mal mit Humor.

  • Die Chancen bei dem SUV nicht wegen der geringeren Energie ungleich größer, sondern vor allem wegen der Frontgestaltung. Beim SUV ist die Chance mehr oder weniger elegant über und auf der Motorhaube soviel Energie abzubauen dass es für ein Überleben reicht, inzwischen deutlich größer, und ist auch im Lastenheft der Hersteller bei der Entwicklung festgeschrieben.

    Wobei ich persönlich das schon immer ziemlich makaber fand. Und öffentlich geworben hat glaub ich auch noch kein Hersteller damit: "Mit unserem Ding können sie in der Stadt einen Fußgänger größer als 1,5 Meter dant nehmen, ohne dass er dabei gleich verreckt. Macht sich gut in der anschließenden Verhandlung. Da gibts dann nur ein bisschen Fahrverbot."