STVO besser ins Parlament?

  • Nachdem ihr dankenswerterweise bereits eure Einschätzungen zu dem Thema im Thread Woche 6 vom 08.02. bis 14.02. 2021 abgegeben habt, hab ich mal bei einem Bundestagsabgeordneten der Grünen nachgefragt, wieso die eigentlich nicht die Entmachtung des offensichtlich ungeeigneten Verkehrsministeriums fordern.

    Bin mir immer noch nicht im Klaren, ob das eine Petition hergibt. Eine geeignete Formulierung wäre wohl unbedingt nötig. Aber insgesamt fände ich die Entmachtung des Verkehrsministeriums aufgrund eines Bürgervotums eine längst überfällige Supersache. 8)

    Antwort vom Gastel wird natürlich gepostet. Der Link zur Anfrage ist https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthi…ntworten/568621

  • Antwort vom Gastel

    Da ist vermutlich "Abgeordneten" oder "MdB" von der Tastatur gerutscht? Oder "von Herrn" zu "vom" geschrumpft?

    Ich habe Matthias Gastel auf Veranstaltungen und durch Korrespondenz als sehr kompetenten und engagierten Abgeordneten kennengelernt. Er gehört nicht in die Schublade von "der Scheuer" oder "die Klöckner".

  • Solche Anfragen an Bundestags- oder Landtagsabgeordnete kann übrigens JEDER dank https://www.abgeordnetenwatch.de/ auch ohne Lobbyistenausweis stellen. Der Verkehrsausschuss des Bundestags ist groß, und die Frage, warum keiner von denen die Forderung stellt, dem Verkehrsministerium die Ermächtigung zur STVO zu entziehen, finde ich mehr als gerechtfertigt. Selbst wenn nur BlahBlah als Antwort kommt, vielleicht zündet es ja bei einem von denen eine Idee?

  • Das Grundproblem ist ja eher, dass das System der Gewaltenteilung ursprünglich so gedacht war, dass der Bürger "seine" Abgeordneten wählt, die nur ihrem Gewissen (bzw. indirekt durch die Wiederwahl dem Bürger) verpflichtet sind, und dass Parteien nur an der Willensbildung "mitwirken", sie aber nicht bestimmen. Die Regierung kümmert sich um das Tagesgeschäft, aber muss in Sachen Gesetzesänderungen die Abgeordneten im Parlament überzeugen bzw. ist sowieso nur deren Erfüllungsgehilfe für dort beschlossene Anpassungen.

    Da mittlerweile aber selbst die Direktkandidaten (von den Listenkandidaten gar nicht zu reden, obwohl die in der Verfassung nie vorgesehen waren) in den meisten Fällen ohne ihre Parteien keine Chance auf eine erfolgreiche Wahl hätten, sind sie ihren Parteien treu ergeben; bzw. Leute, die sich nicht als Parteisoldaten sehen, tun sich diese ganze Kaderschmiede/-mühle gar nicht erst an oder kommen nicht durch.

    In Folge haben wir ein Parlament, in dem der einzelne Abgeordnete meistens so abstimmt, wie seine Partei es ihm vorgibt. Da bisher jede einzelne Regierungskoalition über eine absolute Mehrheit allein durch ihre Mitglieder verfügt hat und auch aktuell verfügt, führt das zu der Situation, dass die von der Regierung eingebrachten Gesetzesvorschläge automatisch vom Parlament (gegen die machtlose Opposition) angenommen werden, und Vorschläge der oppositionellen Abgeordneten von den Abgeordneten der "Regierungspartei" bzw. -koalition automatisch abgelehnt werden. Wir haben also statt "Legislative + Exekutive + Judikative" eher "Exekutive (mit Nebenjob Legislative) + Judikative" - die Regierung legt Gesetze vor, die sie dann einfach durchwinken kann, weil sie die Mehrheit der Parlamentarier ganz unabhängig von der Sache automatisch hinter sich hat.

    Anstatt dass also Scheuer die StVO verschlimmert, würde es dann eben ein CDU-Ausschuss tun, dessen Vorschläge von den CDU/CSU/SPD-Abgeordneten einstimmig angenommen werden würden, während die Opposition aufs Schärfste protestiert. phoenix könnte ein bisschen mehr Sendezeit füllen durch die sinnlosen Debatten davor, aber sonst würde sich im Grunde nichts ändern.

    Lösen ließe sich das eigentlich nur, wenn alle Abstimmungen im Parlament ausnahmslos geheim wären, die Macht und der Einfluss der Parteien radikal korrigiert werden würde (z. B. Aberkennung der Gemeinnützigkeit, Förderung unabhängiger Kandidaten, Einschränken von Parteilisten, Regierungsmitglieder müssen Tätigkeit im Parlament ruhen lassen, hohe Strafen für verdeckte Beeinflussung "eigener" Parlamentarier etc.) und wieder eine echte Gewaltenteilung existieren würde. Aktuell ist das faktisch nur auf Landesebene bei Minderheitsregierungen der Fall.

  • Das Grundproblem ist ja eher, dass das System der Gewaltenteilung ursprünglich so gedacht war, dass der Bürger "seine" Abgeordneten wählt, die nur ihrem Gewissen (bzw. indirekt durch die Wiederwahl dem Bürger) verpflichtet sind, und dass Parteien nur an der Willensbildung "mitwirken", sie aber nicht bestimmen.

    So naiv waren die Verfasser des Grundgesetzes natürlich nicht.

    Fraktionen und Fraktionsbindung sind vollkommen normal und waren auch den Verfassern des Grundgesetzes bekannt.

  • Das Grundproblem ist ja eher, dass das System der Gewaltenteilung ursprünglich so gedacht war, dass der Bürger "seine" Abgeordneten wählt, die nur ihrem Gewissen (bzw. indirekt durch die Wiederwahl dem Bürger) verpflichtet sind, und dass Parteien nur an der Willensbildung "mitwirken", sie aber nicht bestimmen.

    Abstimmungen, bei denen vorher der Fraktionszwang (den es angeblich gar nicht geben darf) aufgehoben wurde, werden als "Sternstunden der Demokratie" bezeichnet.

    Was ist mit dem Rest? Lt. Epaminaidos "vollkommen normal". Wie sollten wir sie bezeichnen? Als eher Scheiße gelaufen?

  • Anstatt dass also Scheuer die StVO verschlimmert, würde es dann eben ein CDU-Ausschuss tun, dessen Vorschläge von den CDU/CSU/SPD-Abgeordneten einstimmig angenommen werden würden, während die Opposition aufs Schärfste protestiert.

    Naja, die sog. "Opposition" kommt ja offenbar noch nicht mal auf die Idee, diese Uralt-STVO-Ermächtigung in Frage zu stellen, trotz des wiederholten Versagens des "Ermächtigten". Was müssten die "Ermächtigten" eigentlich noch tun? Sich ein Schild umhängen mit "Wir können und wollen nicht"? Was dann? Auch nix?

    CxU als professionelle Arschkriecher der Regierung mal aussenvorgelassen, alle anderen könnten ja mal nachfragen? Auch wenn die SPD vertragsgemäß "keinen Ärger" machen darf: Eine Anfrage, obs anders nicht besse wäre, ist ja wohl erlaubt, oder?

    Meine Güte! Wenn diese Pupsnasen schon von sich aus nicht auf die Idee kommen, dass das Verkehrsministerium für die STVO ungeeignet ist, dann lass wenigstens tausend Anfragen "besorgter Bürger" auf sie hereinregnen?

  • Was ist mit dem Rest? Lt. Epaminaidos "vollkommen normal". Wie sollten wir sie bezeichnen? Als eher Scheiße gelaufen?

    Als normaler und unvermeidlicher Nebeneffekt einer parlamentarischen Demokratie. Selbst wenn es keine Parteien gäbe, würde es unter den Parlamentariern irgendeine Form von Zusammenarbeit geben.

    Das ist einfach vollkommen normal, sobald es irgendwelche Machtstrukturen gibt. Läuft auch in größeren Unternehmen so: wenn der Termin zu Abstimmung stattfindet, ist normalerweise schon vorher längst geklärt, wie die Abstimmung ausgehen wird. Zumindest oberhalb einer gewissen Ebene.

    Das muss man nicht schön finden. Passieren wird es trotzdem. Einfach weil es für einen rationalen Menschen, der seine eigenen Ziele durchsetzen möchte, sinnvolles Verhalten ist. Mir fällt nichts ein, was das ändern könnte.

  • Anstatt dass also Scheuer die StVO verschlimmert, würde es dann eben ein CDU-Ausschuss tun, dessen Vorschläge von den CDU/CSU/SPD-Abgeordneten einstimmig angenommen werden würden, während die Opposition aufs Schärfste protestiert. phoenix könnte ein bisschen mehr Sendezeit füllen durch die sinnlosen Debatten davor, aber sonst würde sich im Grunde nichts ändern.

    Am Verfahren würde sich meistens kaum was ändern ...

    Derzeit wird eine StVO-Novelle irgendwo im Bundesverkehrsmysterium vorbereitet, kommt in den passenden Ausschuss des Bundesrates, der gelegentlich eigene Vorschläge macht, das ganze wird dann Punkt für Punkt abgestimmt.

    Künftig würde eine StVO-Novelle irgendwo im Bundesverkehrsmysterium vorbereitet, kommt in den passenden Ausschuss des Bundestages, der gelegentlich eigene Vorschläge macht, das ganze wird dann Punkt für Punkt abgestimmt.

    Einzige Unterschiede m.E.:

    Im Bundestag wäre das Ergebnis vorhersehbarer, weil der Ausschuss nach den Mehrheitsverhältnissen des Bundestages zusammengesetzt ist und kaum Mehrheiten gegen die vom Bundestag gewählte Regierung geben wird, während der Bundesrat ein buntes Sammelsurium an Regierungen hat quer und tw. gegen die Bundesregierung, so dass es Verhandlungssache ist, welche Mehrheiten es im Bundesrat letztlich gibt und ob so evtl. Vorschläge des Ausschusses durchkommen.

    Initiativen aus den Reihen der Abgeordneten können eh nur Erfolg haben, wenn sie auch von der Regierungsmehrheit getragen werden. Könnte evtl. sein, das heute ein Minister das ins Leere laufen lassen könnte, wenn der BT was beschlösse, weil er ja Herr des Verfahrens ist, der es dann in den Bundesrat bringen müsste. Das sollte dann einen Koalitionskrach geben, bei dem das gelöst wird ...

  • Am Verfahren würde sich meistens kaum was ändern ...

    Wenn der Bundestag Interesse daran hätte, das Verfahren zu ändern, bräuchte er nur die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verordnungen im Straßenverkehrsgesetz per Gesetzesänderung zu kassieren.

    Im UK besteht der „Highwaycode“ zu wesentlichen Teilen aus Grundsätzen, die weder vom Parlament noch von der Regierung beschlossen wurden, sondern nur auf dem britischen Präzedenzfallrecht beruhen. Trotzdem gleichen die UK-Vorschriften unserer StVO so sehr, dass man jederzeit problemlos als Deutscher im UK als Verkehrsteilnehmer mitmachen kann (wenn man erstmal die Sache mit dem Linksverkehr kapiert hat).

    Will sagen: ich glaube nicht, dass eine Parlaments-StVO im Gesetzesrang großartig anders aussehen würde als die jetzige Ministerien-Verordnung

  • Ja, auch Hanlon bekommt Scheuer kaum glattrasiert. Warum deswegen aber die StVO ins Parlament gehört, erschließt sich mir nicht ganz. Er führt eine Tempobegrenzung auf Autobahnen ja nicht aus Unfähigkeit nicht ein, sondern aus Überzeugung. Ein fähigerer Minister hätte es zwar eleganter aber genauso nicht gemacht.

    In parlamentarischen Demokratien wie der unseren kann es eben zum Ostrogorski-Paradoxon kommen. Das gefällt mir auch nicht. Aber dazu reicht es nicht, das Entscheidung von der Exekutive in die Legislative zu verlagern, sondern man muss die Parteiräson durch Volksabstimmungen komplett umgehen. Das kann aber auch Tocqueville Diktatur der Mehrheit den Weg bereiten.

  • Warum deswegen aber die StVO ins Parlament gehört, erschließt sich mir nicht ganz.

    Weil sie zu wichtig für was anderes ist? Wir könnten theoretisch ja auch die Presse - als die vierte Staatsmacht - mit der STVO beauftragen. Und dann defätistisch zuschauen, wenn die nichts gültiges zustandebringt?

    Man kann ja gerne die Exekutive mit was beauftragen - z.B. die vorgeschriebene Anbringungshöhe von Feuerlöschern festzusetzen - aber

    • erstens muss das dann auch reibungslos flutschen
    • zweitens ist die STVO für alle, die nicht grade tief im Wald wohnen, von ziemlich lebensbestimmender Wichtigkeit. Das gehört nicht in die Hände von Hausmeistern.

    Meine Meinung.

    • zweitens ist die STVO für alle, die nicht grade tief im Wald wohnen, von ziemlich lebensbestimmender Wichtigkeit. Das gehört nicht in die Hände von Hausmeistern.

    Welcher § der StVO erlaubt den Leuten denn derzeit die Gefährdung Dritter, insbesondere von Radfahrern, so dass man sich von einem korrigierenden Eingreifen des Parlaments überhaupt was versprechen könnte?

    Das Problem ist nicht das „Gesetz“ und erst recht nicht ein einzelner Verkehrsminister.

  • Welcher § der StVO erlaubt den Leuten denn derzeit die Gefährdung Dritter, insbesondere von Radfahrern, so dass man sich von einem korrigierenden Eingreifen des Parlaments überhaupt was versprechen könnte?

    M.E. ist die STVO als "Gesamtkunstwerk" dafür ursächlich, dass auch in den allerkleinsten Ortschaften KfZs Vorrang haben.

  • Welcher § der StVO erlaubt den Leuten denn derzeit die Gefährdung Dritter, insbesondere von Radfahrern, so dass man sich von einem korrigierenden Eingreifen des Parlaments überhaupt was versprechen könnte?

    Dass Schutzstreifen überhaupt markiert werden dürfen, könnte man schon dazuzählen ...

    Spätestens ist es aber § 45 (9), wo peu a peu die gerichtliche Kontrolle von Schutzstreifen und später Radfahrstreifen und außerörtl. Radwege wieder gestrichen wurde ...

    Nur so als spontanes Bsp., wo die erste Satzhälfte zuträfe, die zweite dagegen .... Hmmm ...

  • Wenn der Bundestag Interesse daran hätte, das Verfahren zu ändern, bräuchte er nur die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Verordnungen im Straßenverkehrsgesetz per Gesetzesänderung zu kassieren.

    In der Tat ...

    Im UK besteht der „Highwaycode“ zu wesentlichen Teilen aus Grundsätzen, die weder vom Parlament noch von der Regierung beschlossen wurden, sondern nur auf dem britischen Präzedenzfallrecht beruhen.

    ... wodurch es im übrigen keine Radwegbenutzungspflicht gibt, nur eine Empfehlung. Der Versuch, das zu ändern, scheiterte vor einigen Jahren. Ist glaub noch immer so ...

  • M.E. ist die STVO als "Gesamtkunstwerk" dafür ursächlich, dass auch in den allerkleinsten Ortschaften KfZs Vorrang haben.

    Und was genau soll das Parlament daran ändern?

    Nicht nur die Regierung, auch das Parlament hat bestenfalls geringe Einflussmöglichkeiten auf das grundsätzliche Konstrukt der StVO.

  • M.E. ist die STVO als "Gesamtkunstwerk" dafür ursächlich, dass auch in den allerkleinsten Ortschaften KfZs Vorrang haben.

    Die gleiche StVO, die gleich zu Beginn ständige Rücksicht und Vorsicht von allen Teilnehmern fordert? Die bis auf wenige Ausnahmen (die nahezu nirgends verwendet werden) keine Mindest-, aber fast überall eine Höchstgeschwindigkeit kennt? Die bei unklaren Verkehrsverhältnissen ein Anhalten, Aussteigen und Verständigen über das weitere Vorgehen fordert?

    Ja, sie ist aus der Reichsstraßenverordnung entstanden. Ja, gewisse Dinge wie Tempolimits wurden erst später aufgrund hoher Unfall- und Todeszahlen hinzugefügt. Ja, an einigen Stellen (z. B. bzgl. Fußgängern) sind die Regeln unvollständig oder benachteiligend). Aber grundsätzlich ist die aktuelle Fassung doch wirklich brauchbar.

    Auch hier herrscht - wie auch in anderen Bereichen des Rechts - lediglich ein Vollzugsdefizit. Es sind zu wenig Polizisten unterwegs, um die Vorschriften zu kontrollieren und Fehlverhalten zu sanktionieren. Es werden zu wenig Beamte dafür gemaßregelt, wenn sie willentlich Vorgaben missachten, z. B. bei der Ausweisung von Radwegen oder Nichtausweisung von T30-Zonen. Es besteht ein Aufklärungsdefizit in der Bevölkerung über richtiges Verhalten im Straßenverkehr, z. B. korrektes Überholen, richtiger Seitenabstand, angepasste Geschwindigkeit.

    All das ist aber nicht der StVO anzulasten. Wenn ein wahnsinniger Landrat glaubt, er könne sich über die Regeln hinwegsetzen, dann muss er eins auf den Deckel kriegen und nicht die StVO geändert werden - über die geänderte Fassung würde er sich ja auch weiterhin hinwegsetzen. Wenn ein SUV-Fahrer meint, dass 60 nachts auf Landstraßen im Winter zu langsam wäre und gefährlich nahe auffährt, dann muss er von der Polizei den Bußgeldbescheid bekommen, die StVO hat sein Verhalten jedenfalls in keiner Weise gebilligt, im Gegenteil mehrfach verboten. Wenn ein irrer Raser am Zebrastreifen ein Kind totfährt, dann war das immer schon verboten und hat ihn nicht davon abgehalten - aber eine großzügig verhängte MPU, ein Auto mit nicht deaktivierbarem Notbremsassistenten und unkomfortabel angelegte Straßen hätten es getan und wären voll von der StVO in der aktuellen Fassung gedeckt gewesen. Selbst Aktionsformen wie die Critical Mass sind von der StVO gedeckt, was ich ehrlich gesagt Deutschland bisher kaum zugetraut hätte.

    Eigentlich ist die StVO aktuell sogar eine kleine Geheimwaffe für Bürger, die die Verkehrswende fordern. Ein paar Beispiele:

    • Radwege sind angeordnet, obwohl kein Grund besteht: § 45 entfernt sie vor Gericht in den meisten Fällen
    • Ortsdurchfahrt (übergeordnete Straße) wird zu schnell durchfahren: abwechselnd legal geparkte KFZ und Anhänger nach § 12 verlangsamen den Verkehr so arg, dass keine Gefahr mehr besteht
    • Raser gefährden sich und andere: Verkehrsunterricht nach § 48, wenn das nicht hilft MPU oder Entzug der Fahrerlaubnis nach StVG
    • Verkehrsfluss zu schnell? Ohne Grund sind nach § 2 etwa 50% der Maximalgeschwindigkeit noch erlaubt, mit Grund darf man beliebig langsam fahren; selbst bei Verstoß ist das Bußgeld lächerlich gering
    • T30, Fahrradstraßen, VBB: auf Gemeindestraßen problemlos einrichtbar, sofern sie nicht vollkommen verwaist sind (Kinder, Alte, Kranke, Einkaufsbereiche, allgemein belebte Bereiche)
    • Radfahrstreifen/Schutzstreifen: in vielen Fällen überhaupt nicht legal benutzbar (Seitenabstand abgeleitet aus § 5), daher ignorierbar auch ohne Klage
    • Rechtsfahrgebot: durch den Mindestüberholabstand aus § 5 ist es egal, ob man mit dem Rad ganz rechts oder mittig auf dem Fahrstreifen fährt, Nebeneinanderfahren ist in den meisten Fällen völlig in Ordnung
    • Protected Bikelanes können auf mehrspurigen Straßen, auf denen es vorher Radwege gab, problemlos nach § 45 angelegt werden; und auf denen ohne Radwege kann der Umweg über freigegebene Busspuren genommen werden
  • Antwort von Matthias Gastel ist eingetroffen. Für ihn scheint es diesbezüglich keinen Handlungsbedarf zu geben...