Autofreier Jungfernstieg

  • Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit geschah mir gar wunderliches: Keine Autos mehr am Jungfernstieg

    Das sieht dann so aus und ist natürlich — wie immer — schnell zu „übersehen“. Erst kurz vor dem Jungfernstieg taucht Zeichen 260 auf und verkündet, dass hier wirklich irgendwas ernst gemeint ist mit einer Sperrung:

    Hier noch mal für die, die es bislang nicht verstanden haben:

    Und zu verstehen gibt es eine ganze Menge: Ob diese ganzen Fahrzeuge hier wohl reinfahren dürfen? Das Schild sagt eher „nein“, aber vielleicht haben die alle eine Ausnahmegenehmigung oder rechnen nicht damit, dass ein so großer Bereich der Stadt tatsächlich autofrei werden könnte:

    Auf der anderen Straßenseite wird derweil der so genannte Premiumradweg am Jungfernstieg entfernt. Ich erinnere mich noch gern daran, dass ich im Jahr 2012 eine Begegnung mit einem kraftfahrenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hatte, der mich von der Fahrbahn drängen wollte, weil ich nicht auf dem tollen Premiumradweg gefahren bin und ich mir bei der Polizei ebenfalls noch das tolle Lied anhören von wegen „wo ein Radweg ist, muss dieser, (sic!) verwendet werden“ und „wenn sie den Mann anzeigen, kann er seinen Job verlieren!“ Die Beamtin auf der Wache war nur schwer davon zu überzeugen, dass Radwege nur mit einem blauen Zeichen 237, 240 oder 241 benutzungspflichtig sind und war sich ganz sicher, dass dort ein solches Schild von der Benutzungspflicht dieser Flaniermeile kündete. Hachja.

    Der Radweg ist allerdings immer noch heißgeliebt und es passiert grundsätzlich das, was immer passiert: Die lieben Radfahrer fahren wild zwischen Fußgängern, Baumaßnahmen und Veranstaltungszelten hin und her.

    Wenn die ganzen Autos nicht wären, gäbe es hier allerdings sehr viel Platz zum Radfahren. Ich bin mal gespannt, wie schnell sich

    1. Kraftfahrer daran gewöhnen, dass hier nicht mehr mit dem Auto gefahren werden darf
    2. Radfahrer daran gewöhnen, künftig nicht mehr ordnungswidrig auf dem ehemaligen Radweg herumzufahren

    Blick in die Großen Bleichen. In dieser Straße kann man sich normalerweise vor lauter Motorenlärm kaum unterhalten. Mal gucken, ob das bald anders wird:

    Schluss für heute, links geht’s zum Ballindamm, den ich mir beim nächsten Mal ansehe, rechts zur Bergstraße und weiter ins Bureau:

    Die Stadt Hamburg hat ein Beteiligungsverfahren auf ihrer Internetseite und freut mich auf eure Rückmeldungen. Die ersten Kraftfahrer sind auch schon da und trommeln mit den Fäusten auf der Brust: Beteiligungsverfahren Jungfernstieg

  • Die Mottenpest formuliert es so:

    Zitat

    Nun ist der Jungfernstieg autofrei. Nur Taxis und Busse sowie Liefer- und Müllwagen dürfen die Straße noch befahren. Radfahrer sollen nur noch die Fahrbahn benutzen.

    Und dieses "sollen" impliziert, dass sie auch woanders fahren dürfen, nämlich auf dem Gehweg ...

  • Auf der anderen Straßenseite wird derweil der so genannte Premiumradweg am Jungfernstieg entfernt. Ich erinnere mich noch gern daran, dass ich im Jahr 2012 eine Begegnung mit einem kraftfahrenden Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hatte, der mich von der Fahrbahn drängen wollte, weil ich nicht auf dem tollen Premiumradweg gefahren bin und ich mir bei der Polizei ebenfalls noch das tolle Lied anhören von wegen „wo ein Radweg ist, muss dieser, (sic!) verwendet werden“ und „wenn sie den Mann anzeigen, kann er seinen Job verlieren!“

    Hast du ihn damals denn angezeigt und falls ja, wie ging es aus? Durch seinen beruflichen Hintergrund ist ja davon auszugehen, dass er bestens informiert ist und die Tat nicht in Unkenntnis der Rechtslage begangen hat.

  • Durch seinen beruflichen Hintergrund ist ja davon auszugehen, dass er bestens informiert ist und die Tat nicht in Unkenntnis der Rechtslage begangen hat.

    Ob wirklich jeder Scheidungsanwalt das komplexe Radverkehrsrecht versteht, das schon viele Verkehrsrechtler überfordert ... *flöt*

  • Hast du ihn damals denn angezeigt und falls ja, wie ging es aus? Durch seinen beruflichen Hintergrund ist ja davon auszugehen, dass er bestens informiert ist und die Tat nicht in Unkenntnis der Rechtslage begangen hat.

    Ich muss diese Geschichte wohl noch einmal aufbereiten: Er hat dafür 60 Tagessätze zu 40 Euro bekommen.

  • Einfach mal etwas abwarten, das wird schon…

    https://www.mopo.de/hamburg/verkeh…nstieg-37504476

    Zitat

    Fahrverbot! Autoposer rollen trotzdem über den Jungfernstieg

    ...

    Die Polizei war zwar vor Ort, hielt aber keinen der Fahrer an. Ein MOPO-Reporter beobachtete sogar einen Poser im Mercedes-Sportwagen, der sich direkt an zwei Streifenwagen vorbeidrängelte.

    Polizei im Normalmodus ... sind ja keine Radfahrer.

  • Bin dort am am Sonnabend am Jungfernstieg längsgeradelt. Da ich in der Nähe war und dachte ich, fahr dort einmal längs, da "schöner kurzer Radweg":

    Dann vor Ort aber kein Unterschied zu sonst bemekrbar...

    War wohl eine lustige PR-Aktion letzte Woche - das wars dann. Da kontrollieren wir dann einmal und machen 1-2 Tage Polizei-Absperr-Show.... das wars dann bis zum Start der Baumaßnahmen.

  • Man sollte eine Kennzeichenpflicht für Autoposer einführen, jawoll! :S

    Als Tätowierung oder als Brandzeichen? ;)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Magst bitte für uns alle nachschauen? Auch noch Busspur und Z.254. Danke!

    Der ADFC hat eine Übersicht gemacht, ich hoffe das ist noch aktuell (April 2020):

    https://www.adfc.de/artikel/bussge…er-radfahrende/

    was da nicht steht:

    118100 Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße *) mit einem nichtmotori-

    sierten Fahrzeug.

    § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV 0

    Bußgeld: 10,00

    141175 Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *)

    den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **)

    gesperrt war.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.4 BKat 0

    Bußgeld 25,00

    Für den Busstreifen finde ich keine Regelung für Radlinge, nur das hier:

    141202 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245)

    für Omnibusse oder Taxen.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat 0

    Bußgeld 15,00


    Den Bußgeldkatalog gibt's beim KBA - https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…icationFile&v=5