Infrastruktur - Schutzstreifen

  • das stelle ich keinesfalls in Abrede.

    Aber der Gemeinde ist dann - so lese ich das Urteil - daraus kein Verschulden zu stricken.

    In der Weiterführung hieße es ja: alle schutzstreifen sind abzukratzen. Hm.

  • Dummerweise treten die Probleme erst auf, seitdem die Teile dort hin gepinselt wurden ...

    Im Prinzip ist Seite 7 und 8 ja die eigentliche Begründung - da man den Streifen nicht nutzen muss, kann man durch ihn auch nicht belastet werden und darf nicht klagen. War leider zu befürchten, aber danke trotzdem, dass du es versucht hast!

    Interessant ist hier aber der Vergleich mit den benutzungspflichtigen breiteren Radstreifen und dem Rechtsfahrgebot: nahezu überall werden Schutzstreifen mit den gerade noch erlaubten Mindestmaßen (obwohl zumindest laut Dietmar Kettler das Mindestmaß 1,25 m nur für kurze Engstellen erlaubt ist und nicht flächendeckend) markiert oder sind sogar noch Altbestände mit 1,00 m oder weniger. Es steht allerdings nirgends, dass nicht auch beliebig breitere Schutzstreifen markiert werden dürften - und genau bei diesen breiteren Streifen von 2,00 oder 3,00 m würde dann der Bußgeldtatbestand verwirklicht werden können, wenn man links davon fährt. Da es allerdings wahrscheinlich nirgends so breite und sinnvolle Schutzstreifen gibt, die ihren Namen dann zu Recht tragen würden, gibt es auch keine entsprechenden Bußgelder bzw. Gerichtsverfahren, die mehr als ein allgemeines "Benutzung des Streifens und Rechtsfahrgebot fallen häufig, aber nicht zwingend zusammen" zu Tage fördern könnten.

    So gesehen ist es schon wieder ein Glück, dass viele Verwaltungen so radfahrerfeindlich eingestellt sind und immer noch 1,00 bis 1,25 m markieren - die perfekte Abstandsmarkierung nach rechts, und man fährt im Regelfall leicht links des Streifens und im Parkfall deutlich links davon. Schlimmer fände ich z. B. 1,80 m, da käme man dann in die missliche Lage, entweder am äußersten linken Rand des Streifens zu fahren und zu eng überholt zu werden oder aktiv links davon zu fahren und ein Bußgeld zu riskieren.

  • So gesehen ist es schon wieder ein Glück, dass viele Verwaltungen so radfahrerfeindlich eingestellt sind und immer noch 1,00 bis 1,25 m markieren

    Warum es keine breiteren Schutzstreifen gibt: wenn der Platz dafür wäre, hätte man da einen Radfahrstreifen markiert. IOW: die Behörden begreifen den Schutzstreifen als Notlösung für alle Fälle, in denen der Straßenquerschnitt eine „echte“ Radverkehrsanlage nicht ohne massiven Eingriff in die Bausubstanz zulässt. Und das ist auch keine Fahrradfeindlichkeit, sondern ganz im Sinne des Erfinders, denn schließlich predigen die auto- und radfahrenden Radwegfreunde seit Jahrzehnten den Unsinn, dass man für eine Radverkehrsförderung die Radler in zusammenhängenden Netzen ohne Lücken einfangen müsse.

  • Warum es keine breiteren Schutzstreifen gibt: wenn der Platz dafür wäre, hätte man da einen Radfahrstreifen markiert. IOW: die Behörden begreifen den Schutzstreifen als Notlösung für alle Fälle, in denen der Straßenquerschnitt eine „echte“ Radverkehrsanlage nicht ohne massiven Eingriff in die Bausubstanz zulässt. Und das ist auch keine Fahrradfeindlichkeit, sondern ganz im Sinne des Erfinders, denn schließlich predigen die auto- und radfahrenden Radwegfreunde seit Jahrzehnten den Unsinn, dass man für eine Radverkehrsförderung die Radler in zusammenhängenden Netzen ohne Lücken einfangen müsse.

    Der Punkt ist, glaub ich, dass es immer noch oberstes Gebot ist, dass jederzeit ungestörter Autogegenverkehr möglich sein muss. In jeder kleinsten innerörtlichen Straße. Bei dieser Priorisierung bleibt halt oft nur Platz für enge, einseitige kombinierte Geh/Radwege. Meine Meinung: Wenn man wirklich eine innerstädtische Verkehrswende haben will, muss es einen Vorteil geben, dort nicht mit dem Auto zu fahren.

  • Hier noch 2 Lösungen im Direktvergleich. Ich werde die Lösung mit den einzelnen Piktogrammen nochmal für Bargteheide anregen, wo das angeblich in S-H nicht zulässig sein soll.

    Was mir nicht einleuchtet bei dieser Markierung in Markteheide:
    Warum wird der Schutzstreifen nicht bergauf markiert, sondern bergab?

    Bergauf fahren Radler deutlich langsamer, da macht der Schutzstreifen doch eher Sinn als bergab.

  • Hier noch 2 Lösungen im Direktvergleich. Ich werde die Lösung mit den einzelnen Piktogrammen nochmal für Bargteheide anregen, wo das angeblich in S-H nicht zulässig sein soll.

    Das ist also Harenberg.

    Das ist in Harenberg.

    Danke, Schlau Meier so gut kenne ich mich dort nicht aus, als dass ich das gleich erkannt hätte. Aber Harenberg ist ja nicht groß, und auf googlemaps hab ich als Ort der Aufnahme die Einmündung der Seelzer Straße in die Harenberger Meile gefunden:

    Das ist in Harenberg.

    https://www.google.com/maps/@52.37989…t/data=!3m1!1e3

    Allerdings ist mir auch hier nicht klar, warum auf der Bergabseite der Schutzstreifen markiert ist. Und auf der Bergaufseite sind die Fahrradpiktogramme aufgebracht. Ich hätte es genau andersrum gemacht.

    Aber dir geht es ja darum, dass du dir für Bargteheide ebensolche Fahrradpiktogramme wünschst, ohne Schutzstreifen und da ist Wiesbaden nach meiner Beobachtung absoluter Spitzenreiter.

    Da sind gefühlt in jeder zweiten Straße diese Fahrradpiktogramme aufgebracht. Oft zusammen mit einem Richtungspfeil. Meist auf den letzten zwanzig Metern vor oder hinter einer Kreuzung als Kette mit drei Piktogrammen. Vor allem in Einbahnstraßen. Hinter einer Kreuzung um die Radfahrer zu ermuntern, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die Einbahnstraße einzufahren. Und vor der Kreuzung, um die Autofahrer zusätzlich auf die Radfahrer entgegen der Einbahnstraßen-Fahrtrichtung aufmerksam zu machen. In Wiesbaden gibt es sehr viele Einbahnstraßen. Und viele davon sind für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben.

    Diese Straße in Wiesbaden, hier im Bild ist eine Einbahnstraße, die für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben ist. Autofahrer dürfen nur von der Seite aus reinfahren von der aus das Foto aufgenommen wurde.