Woche 27 vom 29. Juni bis zum 05. Juli 2020

  • Ein Vz 260 ist aber nun mal was ganz anderes als ein Vz 240.

    Das betrifft nicht nur die Verkehrsarten (nur 240 sperrt bspw. auch Reiter und Kutschen etc., innerorts auch Mofas), sondern auch das Verhalten der Verkehrsarten (Fußgänger am Rand nach § 25 beim 260, bevorrechtigt auf ganzer Breite dagegen beim 240).

    Das sind doch seeehr fiktive Auswirkungen, die sich erst bei geduldiger Analyse im Elfenbeinturm bei der Auslegung der Verordnungstexte zu den Verkehrszeichen einstellen. Die von dir hier als gegeben unterstellte Wirkung dürfte in der Praxis weder von den Behörden beabsichtigt, noch irgendwo auf der Straße real zu beobachten sein. Ich bin deshalb außerdem auch der felsenfesten Überzeugung, dass insbesondere die Schuldfrage im Zivilprozess nach einem Crash zwischen Fußgänger und Radfahrer auf einer derart KFZ-beschränkten Strecke in keinster Weise von der konkreten Art der Beschilderung abhängen wird.

  • Ich bin deshalb außerdem auch der felsenfesten Überzeugung, dass insbesondere die Schuldfrage im Zivilprozess nach einem Crash zwischen Fußgänger und Radfahrer auf einer derart KFZ-beschränkten Strecke in keinster Weise von der konkreten Art der Beschilderung abhängen wird.

    Auf 260er Strecken, wo Zusätze hängen (Anlüger frei etc.>), ganz sicher nicht. ohne Zusätze kann man's, wenn's mit rechten Dingen zugeht, nicht aus 240 herleiten, da muss man schon § 1 an den Haaren herbeiziehen ...

  • ich fänds prima, wenn die diskussion um Verkehrszeichen und Verkehrsflächen in einen auffindbaren thread ausgelagert werden würde.

    Denn ich stand bisher mehr als nur 1x vor der Frage, ob diese oder jene Anordnung nun überhaupt zulässig ist.

    Daher würde ich mir wünschen, dass es - wenn der Austausch dazu nun schon begonnen hat - das ganze gesondert stattfindet. :)


    BTW:

    Saarland kehrt schonmal "vorsorglich" zum alten BKATOWi zurück, Fahrverbote werden nicht bei 21/26kmh verhängt.

    herrjeh...

  • Wenn Radfahrer durch zu dichtes überholen gefährdet werden, dann stellt man halt haufenweise Verkehrszeichen auf um diesen zu sagen, bitte nicht auf den Gehweg flüchten. Im Text kommt klar heraus, dass auf der Fahrbahn dicht überholt und gedrängelt wird.

    https://in-gl.de/2020/06/30/kla…-aus-blech-auf/

    In dem Text heißt es:

    "Die Grünen und die Radfahraktivisten von ADFC sowie Provelo fordern daher seit langem, die Hauptstraße in diesem Bereich zur verkehrsberuhigten Fahrradstraße oder Tempo-30-Zone umzuwidmen.

    Statt dessen hatte die Stadt im Februar den Hochbordradweg gesperrt und die Radfahrer auf die Fahrbahn geleitet – was angesichts des starken PKW-, LKW- und Busverkehrs zu Protesten führte."

    Warum eine Tempo 30-Zone?

    Das scheint in vielen Köpfen so eine Art unbedingte Mindestgröße für Autofahrerei zu sein, dieses Tempo 30, das nicht unterschritten werden darf.

    Warum eigentlich nicht? Bleiben im Motor dann die Kolben stecken? Was soll der Unfug. Mit einem PKW kann man auch Tempo 3 km/h fahren.

    In Hannover gibt es jedenfalls Tempo-20-Zonen. Tempo-15-Zonen kann ich mir auch gut vorstellen. Bei Wikipedia heißt es: "Die Durchschnittsgeschwindigkeiten beim Fahrradfahren liegen für gewöhnlich bei 10 bis 25 km/h."

    "20 km/h oder auch 15 km/h als Höchstgeschwindigkeit ausschildern?

    Ja warum denn nicht?

    Und wer dort mit dem Auto schneller fährt, der kriegt einen Vermerk in seinen Führerschein, so dass er nur noch moderne Fahrzeuge fahren darf, die automatisch dafür sorgen, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann.

  • Wobei das - ich glaube das schrieben sie auch - eher nicht der sonstigen Praxis entspricht. Beschreibt aber leider sehr schön den Standpunkt aller der Autofahrer, die einmal für 5 bis 10 Minuten warten mussten.

    Und leider auch eines der Probleme der Critical Mass - es ist eben keine Demonstration die Verständnis erzeugt.

  • Hat mich auch erst ziemlich geärgert. Aber dann erkannte ich den Umkehrschluss :saint:.

    "Wer wild durch die Straßen fährt und den Verkehr behindert darf das nur, wenn er es angemeldet hat."

    <X

    Mein Umkehrschluss:

    Die Nürnberger Autoritäten werden am 7.7. und am 11.7. unter Umständen (falls der Club die Klasse hält) unter Beweis stellen können, ob das auch für Autokorsos gilt.

  • https://www.mopo.de/hamburg/politi…ansage-36954664

    Zitat

    Exakt 2,75 Meter messen die neuen Radfahrstreifen an der Binnenalster. Pro Fahrtrichtung, wohlgemerkt. Und das ist eine Ansage! Einst wurden Radwege in Hamburg lediglich mit einer Breite von etwa 1,85 Metern geplant, zuletzt immerhin mit 2,25 Metern – und jetzt gibt’s eben die XXL-Variante.

    Das mit den 1,85 war aber die addierte Breite der Radwege auf der einen und der anderen Seite der Straße ...