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Woche 25 vom 15. bis zum 21. Juni 2020
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Den Tagesschau-Film hatte ich schon gepostet, ist aber toll und sehenswert.
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https://www.spiegel.de/auto/fahrkultu…cf-8376208ae546
ZitatWarncke: Ich hätte es wichtig gefunden, die Bahncard, E-Cargobikes oder das Carsharing zu fördern. Die Mobilität ist in Deutschland durch die starke Präsenz der Autoindustrie zu sehr auf das Auto ausgerichtet. Das Auto allein kann es aber auch mit alternativen Antrieben nicht richten. Mit nur 500 Euro erreicht man bei Lastenrädern oder Carsharing schon recht viel.
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Das Urteil wegen Mordes gegen einen der beiden "Ku'damm-Raser" ist bestätigt: https://m.tagesspiegel.de/berlin/entsche…r/25922254.html
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Zapp, das NDR Medienmagazin, über schiefe Polizeimeldungen und Berichterstattung über Verkehrsunfälle.
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Das letzte Wort hinsichtlich der Coronaprämie für Automobilhersteller ist wohl noch nicht gesprochen worden: Söder will weitere Auto-Hilfen
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Die Stuttgarter Zeitung betet in einer 13-Bilder-Bilderstrecke schlecht oder fehlerhaft kommentiert den Bußgeldkatalog herunter und nennt es "Diese Fahrrad-Regeln kennt kaum jemand".
Da hätten sie mal direktes vs. indirektes Linksabbiegen vorstellen können Aber das kennt ja kaum jemand...
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Gefährlicher Leichtsinn: Fahrrad-Fahrer rast Berg herunter - Unbekannter hat Draht auf Hals-Höhe gespannt
https://www.hna.de/lokales/kreis-…r-13804024.html
Leichtsinn? Was jetzt? Einen Berg hinunter zu rasen, wo doch Drähte auf Halshöhe gespannt sein könnten? Oder hält die HNA es für leichtsinnig, Drähte auf Halshöhe über Mountainbikestrecken zu spannen?
ZitatFahrrad-Fahrer rast Berg herunter
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Ein Fahrrad-Fahrer rast auf seinem Mountainbike (MTB) einen Berg hinunter.
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Ein Mann aus Kassel rast auf seinem Fahrrad einen Berg hinunter
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Als Thomas Goerke kürzlich mit seinem Fahrrad einen Berg im Kaufunger Wald im Kreis Kassel hinunterrast traute er seinen Augen nicht.
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Im Kreis Kassel ist ein Mann mit seinem Fahrrad einen Berg hinuntergerast.
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Fahrrad: Mann rast Berg hinunter
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Gefahr durch Draht: Mann rast auf Fahrrad Berg hinunter
Und was sagt der Radfahrer dazu?
ZitatEr sei auf dem steilen Stück nicht so schnell mit seinem Fahrrad unterwegs gewesen, betont er. So habe er der Gefahr noch ausweichen können.
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Zapp, das NDR Medienmagazin, über schiefe Polizeimeldungen und Berichterstattung über Verkehrsunfälle.
Eigentlich schon sehr schöner Bericht, aber warum haben sie nicht die ebenfalls häufigen Formulierungen, dass Fußgänger und Radfahrer etwas taten (auf die "Straße" treten zum Beispiel), "ohne auf den Verkehr zu achten", aufgegriffen? Das hätte die Schieflage noch deutlicher hervortreten lassen.
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Die Stuttgarter Zeitung betet in einer 13-Bilder-Bilderstrecke schlecht oder fehlerhaft kommentiert den Bußgeldkatalog herunter und nennt es "Diese Fahrrad-Regeln kennt kaum jemand".
Da hätten sie mal direktes vs. indirektes Linksabbiegen vorstellen können Aber das kennt ja kaum jemand...
In dem von dir verlinkten Artikel heißt es: "Ein Parkverbot für Fahrräder gibt es nicht. Das Rad kann sowohl am Straßenrand, als auch auf dem Gehweg abgestellt werden. Wer allerdings nachts sein Rad am Straßenrand parkt, muss es laut Polizei beleuchten." Trifft das tatsächlich zu?
Und welcher Art Kriterien muss so eine Beleuchtung erfüllen? Reicht es zum Beispiel ein Friedhofs-Grablicht auf den Gepäckträger zu befestigen oder an den Lenker zu hängen?
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Eine schöne Aufnahme zum Mindestabstand. Hoffentlich ist das nur der Startschuss der Kölner Polizei:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4629837
Okay, auf den ersten Blick wirkt es so, als wäre Platz zum Überholen, aber abgesehen davon ist die Bodenmarkierung super. Die sollte es fest auf allen Straßen geben.
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Das ist doch mal schön dargestellt. Dürften gerne mehr Pressestellen benutzen.
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"Ein Parkverbot für Fahrräder gibt es nicht. Das Rad kann sowohl am Straßenrand, als auch auf dem Gehweg abgestellt werden. Wer allerdings nachts sein Rad am Straßenrand parkt, muss es laut Polizei beleuchten." Trifft das tatsächlich zu?
Und welcher Art Kriterien muss so eine Beleuchtung erfüllen? Reicht es zum Beispiel ein Friedhofs-Grablicht auf den Gepäckträger zu befestigen oder an den Lenker zu hängen?
§ 17 (4), schau selbst, ob ein Grablicht reichen könnte, so wirklich präzise ist das nicht ...
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Soweit ich mich erinnern kann, ist innerorts eine Parkwarntafel (Zeichen 630) ausreichend, sofern es Straßenbeleuchtung gibt.
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Vielen Dank, Mueck und Simon.
Das war ein sehr hilfreicher Hinweis auf den richtigen Paragraphen in der StVO!
Demnach reicht eine reflektierende Parkwarntafel nicht aus für ein Fahrrad, das nachts am Fahrbahnrand geparkt ist:
"Vielmehr ist es so, dass "... Fahrräder, ... bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden" dürfen. So wirklich präzise ist das tatsächlich nicht, wie Mueck schon sagte!
Vielleicht ist diese StVO-Vorschrift sogar ein Grund dafür, dass die Verleih-Elektro-Tretroller mit einer Lichtquelle ausgestattet sind:
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Malte
4. Januar 2021 um 14:22 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2020 verschoben.