Das Große 1x1 der OWi-Anzeigen

  • Ich hatte auch in einigen Fällen eine Rückmeldung erhalten.

    Allerdings spricht die veröffentliche Handlungsanweisung sowie die Umstellung der e-Mail-Adresse dafür, dass die Anzahl der Privatanzeigen zugenommen haben muss.

    Ist die Personaldecke nicht entsprechend mitgewachsen, hat man die Wahl:

    - bei unvollständigen Anzeigen nachhaken

    - unvollständige Anzeigen archivieren

    Wenn stets genügend E-Mails im "zu erledigen"-Ordner sind, würde ich auch die unvollständigen archivieren, anstatt Zeit aufzuwenden, nachzufragen. ;)

    Aber: ich treffe hier Annahmen ohne Genaues zu wissen

  • Gute Frage. Ich denke es ist faktisch für die Polizei ohnehin kaum zu Unterscheiden, ob es sich um ein Foto, oder einen Screenshot aus einem Dashcamvideo handelt.

    Dazu würde mich die Meinung eines IT-Spezialisten interessieren. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass dies den Dateiinformationen zu entnehmen sein müsste.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Dateiinformationen

    lassen sich problemlos entfernen.

    Aber man dürfte an den Bildern selbst erkennen können, ob die im Stand aufgenommen wurden oder in der Vorbeifahrt per Dashcam.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • lassen sich problemlos entfernen.

    Aber man dürfte an den Bildern selbst erkennen können, ob die im Stand aufgenommen wurden oder in der Vorbeifahrt per Dashcam.

    Du bist doch ITler, oder verwechsle ich dich mit einem anderen Forumsmitglied hier?

    Ist es wirklich möglich, diese so zu entfernen, dass sie nicht wiederherstellbar sind? Ich denke da ganz naiv an z. B. das Wiederherstellenvon Dateien auf der Festplatte, die nicht zigfach überschrieben worden sind.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Könnte es nicht sein, dass es daran liegt, dass dieses ganze Dashcam-Thema im öffentlichen Raum meines Wissens noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und jedem Dashcam-Nutzer wegen des Verstoßes gegen die DSGVO eigentlich immer eine Anzeige drohen würde? Stichwort "nicht-anlassbezogene Aufzeichnung" und so?

  • Du bist doch ITler, oder verwechsle ich dich mit einem anderen Forumsmitglied hier?

    Ist es wirklich möglich, diese so zu entfernen, dass sie nicht wiederherstellbar sind? Ich denke da ganz naiv an z. B. das Wiederherstellenvon Dateien auf der Festplatte, die nicht zigfach überschrieben worden sind.

    Ich bin ITler, ja. Kameras fügen EXIF-Metadaten an die BIlder an, die sie abspeichern. Da steht dann jede Menge Krams drin, z. B. GPS-Koordinaten, mit was für einer Kamera das aufgenommen wurde und mit was für Einstellungen. Sieht man z. B. hier: 2021-02-01 um 12-49-58 . In dem Bild sind über 250 Stück Metadaten drin, die man sich mit Programmen wie "exiftool" anzeigen kann.

    Und natürlich kann man diese Daten auch einfach rauslöschen. Bietet mir z. B. mein Bildbearbeitungsprogramm an, "exiftool" kann's aber auch.

    Wenn die Bußgeldstelle dann eine Bilddatei bekommt wo die Daten nicht mehr drin sind, haben sie die Daten schlichtweg nicht.

    Aber wenn die dann was strafrechtlich relevantes sehen und die Polizei dann deine Datenträger konfisziert, können die mit etwas Pech noch eine Kopie der Originaldateien finden und auswerten.

    Könnte es nicht sein, dass es daran liegt, dass dieses ganze Dashcam-Thema im öffentlichen Raum meines Wissens noch nicht höchstrichterlich entschieden ist und jedem Dashcam-Nutzer wegen des Verstoßes gegen die DSGVO eigentlich immer eine Anzeige drohen würde? Stichwort "nicht-anlassbezogene Aufzeichnung" und so?

    Das, oder um Massenanzeigen vorzubeugen. Es ist nicht Aufgabe der Bürger, jegliche Owis zu melden. Ich mach das ja auch nur, wenn ich selbst tatsächlich betroffen bin.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist es wirklich möglich, diese so zu entfernen, dass sie nicht wiederherstellbar sind? Ich denke da ganz naiv an z. B. das Wiederherstellenvon Dateien auf der Festplatte, die nicht zigfach überschrieben worden sind.

    Ich bin zwar kein Isler sondern Physiker, dennoch versuche ich eine einfache Antwort ;) mit einem lehrerhaftem Analogon

    Man muss zwischen Datei und Datenträger unterscheiden. Du schreibst einen Text (Datei) an die Tafel (Datenträger). Nun wischt Du einen Nebensatz weg. Wenn Du den Text abschreibst (kopierst) lässt Du das Weggewischte weg und das kann dann aus der Abschrift nicht mehr rekonstruiert werden. An der Tafel kann man es immer noch schwach erkennen, wenn sie nicht gründlich gereinigt wurde.

  • Oder zwischenspeichern in einem Format ohne Exif-Zeugs, bspw. PNM, IrfanView kann das, sicher auch andere.

    Hilft auch, wenn die Kamera das mit dem richtigen orientieren von Hochformataufnahmen nicht (mehr) (immer) hinkriegt, wie meine ...

  • Gerhart

    Ein einfaches Klicken auf "Danke!" reicht mir hier nicht. Das ist genau die nachvollziehbare und detaillierte Erklärung, die ich mir erhofft hatte!

    Vielen herzlichen Dank! :)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Hättest du deine leise Lehrer-Polemik weggelassen (ich denke seit 1984 nicht mehr in Kategorien des Kreidezeitalters und kann mich an meinen letzten Tafelanschrieb nicht mehr erinnern, iPad und Apple TV you know), hätte ich dir gedankt - und sogar noch kostenlos deine Orthografie und Grammatik "mit einem lehrerhafte(n)" Klischeeverhalten korrigiert. ;)

    So bleibt mir aber nur zu sagen: Si tacuisses, philosophus mansisses."

    P. S.: Da du "Isler" bist - muss ich mich jetzt fürchten? :P

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

    3 Mal editiert, zuletzt von cubernaut (26. Februar 2021 um 22:13)

  • Ich habe ja so meine Zweifel, dass sich die Beamten in den Ordnunsämtern für EXIF-Daten interessieren, oder Software hätte um dies Anzuzeigen.

    Ich auch. Meine Frage war eher akademischer Natur bzw. aus technischem Interesse heraus gestellt.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich hab zwar keine Dashcam, aber i.d.R. ist die Bildqualität doch deutlich schlechter (verwaschener) als wenn ich ein Foto mit einem Durchschnittssmartphone mache oder nicht? Dazu ist die Perspektive ja verdächtig.

    Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Ist jede qualitativ schlechtere Aufnahme ein Dashcam-Screenshot?

    Um noch einmal eine Intention meiner anfänglichen Frage neben dem technischen Aspekt zu formulieren: Ich finde die Dienstanweisung zweifelhaft, weil die Ausführenden dort keine konkreten Kriterien für die "Differentialdiagnose" von "Dascam-Screenshot vs Foto in minderer Qualität" erhalten.

    Zudem ist die Anweisung in der Hinsicht nicht eindeutig, dass sie zwar Dashcamaufnahmen zur Weiterverfolgung verbietet, aber nicht näher ausführt, ob damit nur bewegte Bilder assoziiert sind.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Es ist eine Handlungsanweisung für die 5 netten Mitarbeiter:innen, die die E-Mails aus dem Postfach fischen und in OWI24 (oder wie die Hamburg genutzte Software heisst) einpflegen.

    Das kann jeweils nur einen Rahmen darstellen und nicht erschöpfend sein.

    Daher ist auch lediglich anzunehmen, dass die Handlungsanweisung zwei Dinge regeln soll:

    - effiziente Ahndung durch Nicht-Bearbeitung von Anzeigen mit Zeitaufwand

    - Datenschutz

    und vor dem Hintergrund des Datenschutzes sind Dash-Cam-Aufnahmen durchaus als rechtlich problematisch einzustufen. Die Bußgeldstelle möchte sich als lediglich ausführende Stelle aber nicht mit den Grundsatzfragen um Dash-Cams befassen und macht das aus ihrer Sicht vernünftige:

    Verstöße, die damit dokumentiert werden, ignorieren.

    Wenn ein/e Mitarbeiter:in

    - eine Anzeige zum Überholabstand auf den Tisch bekommt: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: archivieren, nicht bearbeiten

    - 5 Anzeigen zu Parkverstößen, die nicht-offensichtlich mit Dash-Cam gemacht wurden: bearbeiten

    Es ist kein Fehler der Bußgeldstelle, wenn Dash-Cam-Aufnahmen als Grundlage für eine OWi-Anzeige genutzt werden. Aber man holt sich aus deren Sicht potenziell viel mehr Arbeit auf den Tisch, wenn Halter/Fahrer/Beschuldigte Auskunft verlangen, eigene Anzeigen schreiben, Anwalt einschalten usw. Nicht gegen die Bußgeldstelle - aber diese muss jeweils Antworten und dann ihrerseits Daten liefern.

  • Mal eine Frage dazu: Inwiefern würde man sich eigentlich als anzeigender Zeuge selbst juristisch in die Bredouille bringen, wenn man irreführenderweise den Anschein erweckt, das Beweismittel sei ein Foto, wenn es sich tatsächlich um den Frame einer Dashcamaufnahme handelt?