Radtouren in Zeiten von Corona

  • Also: ich darf von HH-Langenhorn ins Herold-Center nach Norderstedt, um dort bei **** Lebensmittel zu kaufen (die es beim selben Händler an der U-Ochsenzoll auch gibt), aber ich darf nicht ins Herold-Center nach Norderstedt, um dort einen Arzt aufzusuchen ...?

    Das verstehe wer will. Ich hab' ja Fotos von der Grenze gepostet (Am Ochsenzoll); im Schmuggelstieg liegt der Supermarkt in SLH und der Fahrradladen in HH; in der Tangstedter Landstraße, am Ostende vom Am Ochsensoll, liegen Supermarkt, Sparkasse und Tierhandlung in SLH, ... also die Eumel sollen mal aufhören, eine Kur in Malente oder in Kampen mit einem Arztbesuch eine U-Bahn-Station weiter gleichzusetzen.

  • Es gibt schon wieder eine erneue Ersatzverkündung, die auch nicht einmal die nächste, sondern schon die übernächste ist: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV)


    Die neue Ersatzverkündung vom Mittwoch, den 8. April, enthält einerseits einige Lockerungen für die Osterfeiertage und räumt andererseits mit einigen Missverständnissen aus der vorigen Verkündung auf. In der Begründung zu § 2, der die Reisen nach Schleswig-Holstein regelt, steht nun:

    Ich blicke gar nicht mehr durch.

    Die deutlich lockerer formulierte Ersatzverkündung ist der schleswig-holsteinischen Landesregierung geradezu um die Ohren gefllogen: Riesen-Zoff um neue Corona-Regeln im Norden

    Daraufhin hieß es, die Lockerungen wären gar keine Lockerungen und alles gar nicht so gemeint, aber auch beim NDR ist jetzt nicht so klar, Was über Ostern im Norden erlaubt ist. Im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern wurden die Reisebeschränkungen über Ostern vom OVG Greifwald jedenfalls wieder einkassiert.

    Es sieht aber so aus, dass einer kontaktlosen Radtour jedenfalls im rechtlichen Sinne nach wie vor nichts entgegen steht, sofern man niemandem zu nahe kommt und die Landesgrenze nicht quert.

    Über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände gibt es mittlerweile allerdings auch unterschiedliche Interpretationen. Es gibt offenbar eine niederländisch-belgische Studie, für die meine Fremdsprachen- und Fachkenntnisse leider längst nicht ausreichen, nach der die anderthalb bis zwei Meter Sicherheitsabstand schon bei leichter körperlicher Anstrengung nicht mehr ausreichen:

    On the basis of these results the scientist advises that for walking the distance of people moving in the same direction in 1 line should be at least 4–5 meter, for running and slow biking it should be 10 meters and for hard biking at least 20 meters. Also, when passing someone it is advised to already be in different lane at a considerable distance e.g. 20 meters for biking.

  • Es geht weniger um die körperliche Anstrengung und mehr um die Geschwindigkeit, mit der man unterwegs ist. Zumindest habe ich es so verstanden: Die Tröpfchenwolke beim Niesen/Husten/Atmen bleibt eine Weile in der Luft an Ort und Stelle, wo sie entstanden ist. Und wenn man die dann kreuzt, kann man sich anstecken. Deshalb sollte man auch zu entgegenkommenden Joggern und Fahrradfahrern grosszügig Abstand halten.

    Zitat

    Out of the simulations, it appears that social distancing plays less of a role for 2 people in a low wind environment when running/walking next to each other. The droplets land behind the duo. When you are positioned diagonally behind each other the risk is also smaller to catch the droplets of the lead runner. The risk of contamination is the biggest when people are just behind each other, in each other’s slipstream.

    Nebeneinander ok, da die Tröpfchen hinter dem Duo landen, diagonal weniger schlimm als direkt hintereinander, wenn man sich direkt im Windschatten befindet.

  • Also: ich darf von HH-Langenhorn ins Herold-Center nach Norderstedt, um dort bei **** Lebensmittel zu kaufen (die es beim selben Händler an der U-Ochsenzoll auch gibt), aber ich darf nicht ins Herold-Center nach Norderstedt, um dort einen Arzt aufzusuchen ...?

    Das verstehe wer will. Ich hab' ja Fotos von der Grenze gepostet (Am Ochsenzoll); im Schmuggelstieg liegt der Supermarkt in SLH und der Fahrradladen in HH; in der Tangstedter Landstraße, am Ostende vom Am Ochsensoll, liegen Supermarkt, Sparkasse und Tierhandlung in SLH, ... also die Eumel sollen mal aufhören, eine Kur in Malente oder in Kampen mit einem Arztbesuch eine U-Bahn-Station weiter gleichzusetzen.

    Warum sollst du keinen Arzt aufsuchen dürfen? Und wieso sollst du einem kontrollierenden Polizisten das überhaupt sagen? Ich habe in keiner Verordnung etwas davon gelesen, dass man mit Polizisten mehr als üblich reden müsste. Wenn er dich also nicht auf frischer Tat dabei ertappt, wie du etwas explizit verbotenes tust (z. B. einen Gottesdienst mit 50 Leuten auf engem Raum abhalten oder mit Fremden im Park grillen), dann wird es schwierig werden, dir ein Vergehen nachzuweisen, sofern du dich nicht verplapperst und selbst belastest. Also nach Angabe der Personalien entweder einfach sagen "Was werfen Sie mir vor?" und dann "Als Beschuldigter einer Ordnungswidrigkeit/Straftat mache ich zum Sachverhalt keine Angaben.", oder entsprechend lügen, was als Beschuldigter ebenfalls nicht verboten ist (nur als Zeuge, der du dann ja nicht sein kannst). Jemand, der zum Supermarkt geht, ist auf der Straße ja nicht von jemand zu unterscheiden, der zum Arzt geht oder der am Supermarkt oder der Arztpraxis vorbei spazieren geht. Und kein Polizist wird dir folgen und prüfen, was du 20 Minuten später dann wirklich tust. Wieso also sich das Leben unnötig schwer machen?

    Ich blicke gar nicht mehr durch.

    Ich würde an deiner Stelle einfach die Verordnung lesen anstatt Boulevardartikel, die nur auf maximale Empörung und Klicks hin optimiert sind. In der SH-Verordnung steht unter §12 das einzig interessante, nämlich die Ordnungswidrigkeitstatbestände

    1. Betrifft nur Hotel- und Pensionsbesitzer
    2. Für Leute, die nicht in SH wohnen, sind touristische Reisen (gemeint sind Tagesausflüge, da Hotels und Campingplätze eh zu sind) nach SH verboten
    3. Du darfst im öffentlichen Raum a) allein, b) mit deinem kompletten Haushalt, und/oder c) mit einer einzelnen weiteren fremden Person dich ohne körperlichen Abstand gemeinsam aufhalten (z. B. mit einem Freund eng spazierengehen oder mit deinen Kindern in den Park und Ostereier suchen).
    4. Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Grillen im Park oder Fußballspielen auf dem Bolzplatz) ist verboten, außer für Familienfeiern, dabei aber maximal 10 Personen (außer bei Großfamilien, die in einem Haus wohnen)
    5. Selbes wie 4., nur für Versammlungen (Demos etc.)
    6. Inseln betreten verboten
    7. Betrifft nur Gastwirte
    8. Betrifft nur Ladenbesitzer
    9. Betrifft nur Dienstleistungsbetriebe
    10. Bildungsveranstaltungen und Gottesdienste sind verboten
    11. Betrifft nur geöffnete Läden und Geschäfte

    Alles was hier nicht aufgeführt ist, ist nicht verboten und damit logischerweise erlaubt. Sportmachen innerhalb der Landesgrenzen ohne Inseln allein oder mit der Familie oder mit einer fremden Person ist also zweifelsfrei erlaubt.

    Ob eine Radfahrt als "Freizeitzweck" bei Überschreiten der Landesgrenze gewertet wird, ist aus der Verordnung nicht zweifelsfrei sichtbar und wird von Gerichten im Nachgang geklärt werden müssen. Wenn du also vorhast, als Hamburger Bürger mit dem Rad nach SH zu fahren, würde ich an Werktagen die Route so planen, dass ich an ein paar Supermärkten vorbeikomme und mir dort ein Wasser für 17 Cent kaufen kann (Kassenzettel aufheben). Bei einer eventuellen Kontrolle sagst du dann nichts und falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, bist du - je nach dann entschiedener Lage - entweder zum Sport oder zum Einkaufen gefahren. Alternativ einfach nach Niedersachsen fahren, da ists auch schön. ;)

  • Es geht weniger um die körperliche Anstrengung und mehr um die Geschwindigkeit, mit der man unterwegs ist. Zumindest habe ich es so verstanden: Die Tröpfchenwolke beim Niesen/Husten/Atmen bleibt eine Weile in der Luft an Ort und Stelle, wo sie entstanden ist. Und wenn man die dann kreuzt, kann man sich anstecken. Deshalb sollte man auch zu entgegenkommenden Joggern und Fahrradfahrern grosszügig Abstand halten.

    Nebeneinander ok, da die Tröpfchen hinter dem Duo landen, diagonal weniger schlimm als direkt hintereinander, wenn man sich direkt im Windschatten befindet.

    Ist das jetzt der Tod der umweltfreundlichen Mobilität? Nur umbauter Individualverkehr ist in Corona-Zeiten (wer weiß wie lange die noch dauern) vertretbar?

  • Ist das jetzt der Tod der umweltfreundlichen Mobilität? Nur umbauter Individualverkehr ist in Corona-Zeiten (wer weiß wie lange die noch dauern) vertretbar?

    Lassen wir doch den Studienautor selbst zu Wort kommen:

    Zitat

    Blocken selbst fährt viel Fahrrad, vermeidet allerdings derzeit Radwege und fährt lieber auf großen Straßen, auf denen, dank der Ausgehbeschränkungen, momentan nicht viel los ist. "Ich bin noch nie in meinem Leben so ruhig und so alleine Rad gefahren wie in diesen Wochen und Monaten", sagt er.

  • Wenn ich's richtig lese, dann empfiehlt es sich ganz und gar nicht das zwei Personen, die nicht zusammen im selben Haushalt wohnen, gemeinsam Tandem fahren. Unklar ist, wann endet normale Bewegung, wann beginnt Sport? Für einen gut trainierten Radfahrer, der mit wenig Anstrengung gemütlich Rad fährt, gilt: Gefahr der Weiterverbreitung des Corona-Virus niedrig, auch bei einem geringem Abstand wie zum Beispiel 2 m.

    Für echte Rennsportler, die in einem dichten Pulk bei hoher Anstrengung Rad fahren gilt: Ansteckungsgefahr hoch.

  • Kinnersch, ihr geht da viel zu rational ran. Guckt mal, welche Hürden das BVerfG für kultische Handlungen setzt, bei denen die Antragsteller Riten über Naturgesetze stellen:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pre…/bvg20-024.html

    Ihr müsst also nur behaupten, der von Euch imaginierte Gott der Speichen habe die Osterausfahrt zu einer nicht ersetzbaren kultischen Handlung erklärt und ihr wäret davon »überzeugt«. Dann ist nix mit hingeschluderten Verfügungen, sondern dann muss man sich bei den Behörden mehr Mühe geben ...

  • Kinnersch, ihr geht da viel zu rational ran. Guckt mal, welche Hürden das BVerfG für kultische Handlungen setzt, bei denen die Antragsteller Riten über Naturgesetze stellen:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pre…/bvg20-024.html

    Ihr müsst also nur behaupten, der von Euch imaginierte Gott der Speichen habe die Osterausfahrt zu einer nicht ersetzbaren kultischen Handlung erklärt und ihr wäret davon »überzeugt«. Dann ist nix mit hingeschluderten Verfügungen, sondern dann muss man sich bei den Behörden mehr Mühe geben ...

    Ausnahmslos halten sich in Deutschland die Relgionsgemeinschaften an die gebotene Kontaktbeschränkungen.

    Währenddessen wurden für bestimmte "Sportgemeinschaften" Ausnahmegenehmigungen erlassen:

    Die Geschichte lehrt: Es ist gut, dass es Sonderrechte gibt für Gemeinschaftsorganisationen:

    Als Beispiele fallen mir ein: Als die Sozialistengesetze gewerkschaftliche und parteiliche Tätigkeiten verboten, organisierten sich die Arbeiter in Sportvereinen.

    Auch wenn den großen Kirchen in Deutschland in verschiedenen Fällen Kooperation mit den Nazis vorgeworfen werden muss, so gab es auch innerhalb der Kirchen oppositionelle Aktivitäten. Zu den bekannteren Beispielen zählen Karl von Ossietzky oder Clemens August Graf von Galen.

    Und noch gar nicht so lange her: Viele DDR-Bürgerrechtler fanden Unterschlupf und Unterstützung in Kirchengemeinden, die Sonderrechte aushandeln konnten mit dem DDR-Staat.

    Übrigens beachten nicht nur die christlichen Kirchen, sondern auch andere Religionsgemeinschaften die Kontaktbeschränkungen. Hier ein Beispiel aus Hannover-Badenstedt, wo es einen hinduistischen Tempel gibt. In Zeiten von Corona können kleine Radtouren nicht nur fit halten, sondern tragen auch dazu bei, sich mal wieder gründlich in der näheren Umgebung umzusehen:

    Markierter Bildausschnitt in groß:

  • Indessen nehmen bestimmt Sportgemeinschaften Sonderrechte für sich in Anspruch:

    "In der Bundesliga ruht der Ball noch mindestens bis zum 30. April, doch in Nordrhein-Westfalen darf die Fußballelite trotz der Coronavirus-Pandemie das Training auf dem Rasen aufnehmen. Dies bestätigte Dortmunds Ordnungsdezernent Norbert Dahmen am Dienstag dem WDR."

    Quelle: Focus online vom 31.34.2020 https://www.focus.de/sport/fussball…d_11836024.html

  • Da könnte dann Windschattenfahren ein teurer Spaß werden. Wobei sich aber auch die Frage stellt, ob es wirklich derzeit so sinnvoll ist, hinter jemanden herzufahren, wenn die eigene Lunge unter hoher Last arbeitet und dann Viren den Weg direkt und schnell in der eigenen Lunge ankommen. Aber die Forschung benötigt ja Testobjekte.

    Sollte ja für alle Triathlonis kein Problem darstellen ;) 12m Abstand von Vorderrad zu Vorderrad - nebeneinander ist auch verboten.

  • Die nächste Ersatzverkündung für Schleswig-Holstein ist da und bringt einige Lockerungen, gültig ab dem 4. Mai: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO)

    Hinsichtlich der Radtouren hat sich offenbar nichts geändert.

  • Wir haben schon wieder was Neues:

    (2) Bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken gilt das Abstandsgebot nach § 2 Absatz 1 nicht. Kunden haben im Innenbereich des Verkehrsmittels nach Maßgabe von § 2 Absatz 5 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Der Betreiber erstellt nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept und erhebt nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Kunden. Reiseverkehre, die Schleswig-Holstein nur durchqueren und bei denen die Kunden das Verkehrsmittel nicht verlassen, werden von dieser Verordnung nicht erfasst.

    Das gilt laut der dazugehörigen Begründung nur für Reisebusse und ähnliche Fortbewegungsmittel, also primär Ausflugsverkehr. Da soll sich dann wohl mit den bereits etablierten Adresslisten feststellen lassen, wer mit wem Kontakt hatte. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das ja leider nicht ganz so einfach.

  • Reiseverkehre, die Schleswig-Holstein nur durchqueren und bei denen die Kunden das Verkehrsmittel nicht verlassen, werden von dieser Verordnung nicht erfasst.

    Ah ja. Und wenn der Bus anhalten muss, weil die Bordtoilette nicht ausreicht oder es einem schlecht wird?

  • Es wird eigentlich langsam Zeit für den monatlichen Gran Fondo über 100 Kilometer, der Monat Januar ist schließlich bald vorbei.

    Hinsichtlich des Infektionsschutzes ist alles kein Problem, es gibt hier keinen 15-Kilometer-Radius, keine Ausgangssperre, man darf sich durchaus draußen bewegen, sofern man nicht andere Menschen treffen möchte.

    Nur weiß ich immer noch nicht, ob 100 Kilometer im Freien in Zeiten wie diesen sinnvoll sind.

    Momentan liegt draußen vereinzelt Schnee und dort, wo kein Schnee liegt, liegt allerhand abstumpfender Schrott herum, der mir in den vergangenen Wochen schon drei platte Reifen beschert hat. Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass ich es noch nicht einmal aus dem Stadtgebiet herausschaffe.

    Wenn ich aber unterwegs einen Platten oder eine andere Panne habe, dann ist das Reparieren bei -5 °C in der Dunkelheit bei Schneefall deutlich unangenehmer als im Sommer. Normalerweise macht mir das nichts aus, normalerweise bin ich aber auch nicht so oft allein unterwegs.

    Und wenn’s gar nicht mehr anders geht, gibt es entweder in der Nähe einen Bahnhof, wo mich ein Zug nach Hause bringt, oder ich kenne in der Nähe jemanden mit einem großen Auto oder Fahrradträger, der mich nach Hause bringen kann. Beides kommt momentan im Sinne des Infektionsschutzes nicht in Frage.

    Also bleibe ich vielleicht einfach zu Hause.

  • Also bleibe ich vielleicht einfach zu Hause.

    Oder du fährst halt weniger als 100km :)

    Ich bin den Gran Fondo schon vor zwei Wochen gefahren. Da ich erst nach 64km gemerkt habe, dass ich die Aufzeichnung nicht gestartet habe, sind es dann insgesamt 167km geworden. Heute war zwar tolles Wetter, aber 100km auf verschneiten Wegen wäre auch nicht mein Ding gewesen, auch nicht mit Spikes. Ich war heute knapp 40km unterwegs, aber das war teilweise schon recht anstrengend.

  • Warum denn in die Ferne schweifen ...

    Diesen Bauarbeiter-Trupp habe ich vor ein paar Tagen in der Eilenriede gesehen:

    Hannovers Stadtwald Eilenriede bietet nicht nur viele schöne und angenehme Wanderwege und Radwege.

    Jetzt ist eine kleine Museumsausstellung dazu gekommen.

    Ein paar Tage später war klar, wozu die Bauarbeiter Jahreszahlen in grüner Farbe auf den Fuß- und Radweg aufgebracht hatten.

    "Auf Zeitreise: 650 Jahre Eilenriede als hannoverscher Stadtwald

    (...) Informationstafeln mit den wichtigsten Eckdaten des Stadtwaldes werden in der südlichen Eilenriede aufgestellt ..."

    Quelle: https://www.hannover.de/Service/Presse…scher-Stadtwald

    Hier noch zwei weitere Bilder von dem Zeitreisepfad:

    Wer hätte gedacht, dass mitten in der Eilenriede, ein Ort der Naherholung, bis in die 50er-Jahre Motorradrennen veranstaltet wurden?

    Und hier ein Kartenausschnitt aus openstreetmap:

  • Wir waren mit LOLA, dem LOkstedter LAstenrad im Niendorfer Gehege unterwegs. Aktuell befindet es sich noch in einer internen Testphase und wird hoffentlich bald für alle kostenlos ausleihbar sein. Fährt sich schon echt geil und man kann erstaunlich gut querfeldein fahren. Kind(er) vorne rein und ab geht es!

    Wen es interessiert: Bullitt in Clockwork Orange, rad drei Box, Alfine 11-Gang, schnellverstellbarer Lenker&Sattel, racktime Gepäckträger, TRP hydraulische Scheibenbremsen, Shutter Precision Dynamo, monsterschweres Schloss.

    Ich hoffe, dass es viele ausprobieren & nutzen werden.