Ich weiß nicht, wie du jetzt immer auf den Punkt "keine medizinische Hilfe zu erwarten" kommst. Das haben weder Gerhart , noch ich so geschrieben. Was ich mit "selbst Schuld" meinte, war lediglich, dass sie nicht erwarten dürfen, dass sich alle anderen Menschen weiterhin an Hygieneauflagen halten, um die Ungeimpften zu schützen.
Was den Punkt "keine medizinische Hilfe" in der Sache angeht: Es ist unzweifelhaft so, dass sich Menschen die sich nicht Impfen lassen selbst gefährdet haben. Allerdings ist es bisher in unserem solidarischen Gesundheitssystem so, dass auch Menschen die sich selbst gefährdet haben (sei es durchs Fettfressen, Rauchen oder irrsinnige Extremsportstunts, oder eben nicht impfen lassen), medizinische Hilfe erhalten. Ich sehe nicht, warum ausgerechnet dieser Punkt hier eine Ausnahme sein sollte. Ob das so gut und richtig ist (das auch Selbstgefährder Hilfe erhalten), kann man sicherlich diskutieren. Das wäre aber eher eine Grundsatzdiskussion über das Gesundheitswesen, die nichts mit diesem Thema zu tun hat.
Die von dir genannten Punkte wurden alle schon angezweifelt und sind in der einen oder anderen Form zum Diskussionsgegenstand gemacht worden. Siehe zum Beispiel hier:
"Leonhard Kuckart, Stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU-angegliederten Senioren-Union, regte an, Personen mit Übergewicht und Raucher in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung stärker zur Kasse zu bitten."
https://www.krankenkassenzentrale.de/magazin/kranke…hr-zahlen-43416
Im Falle von Zahnersatz wurden sogar sehr restriktive Maßnahmen ergriffen, die dazu führen können, dass Zahnersatz-Krankenkassenleistungen nicht mehr erbracht werden.
Deshalb hatte ich durchaus die Befürchtung, dass Gerhart mit der Bemerkung, die Nicht-Geimpften seien selber Schuld, wenn sie an Corona erkranken, weit über das Ziel hinausschießt. Aber Gerhart hatte ja im vorigen Beitrag klar gestellt, dass es ihm nicht um spezifische Konsequenzen geht.
Trotzdem bleiben eine Reihe von Problemen, so dass man keineswegs davon sprechen kann, bald sind alle geimpft und das Thema Corona ist gegessen. Und wer sich nicht impfen lässt, ist selber Schuld:
"Impfpflicht-Diskussion
-Können Arbeitgeber die Impfung verlangen?" ZDF vom18.1.21
https://www.zdf.de/nachrichten/wi…tgeber-100.html
Das Thema ist übrigens nicht so neu:
"Kann der Chef die Grippeimpfung anordnen?
Die Grippewelle naht. Der Arbeitgeber will seinen Mitarbeitern eine Impfung anbieten. Darf er das auch anordnen? Ulf Weigelt antwortet in der Arbeitsrechtskolumne."
Die Zeit vom 31.10.2012 (also lange vor Corona)
https://www.zeit.de/karriere/beruf…ww.google.de%2F
Immerhin gab es in Hannover diese Berichtserstattung über den Chef einer Bäckerei-Kette:
"Gerhard Bosselmann aus Hannover hat sich am Freitag im Internet weit verbreitet und für Rührung gesorgt. Der 63-jährige bangt wegen der Coronavirus-Krise um seine Existenz und die Jobs seiner Mitarbeiter.
Unter Tränen richtete er deshalb einen Appell an seine Kunden, weiterhin zum Bäcker zu gehen. Doch am Samstag wurde bekannt, dass Bosselmann intern Mitarbeiten mit fristloser Kündigung droht, sollten sie „leichtsinnig“ krank werden.
„Krankmeldungen wegen Erkältung ohne Fieber werden nur mit vorgelegter Corona-Testierung akzeptiert. Andernfalls werden wir keine Lohnfortzahlung zahlen“, heißt es in einem Schreiben an die Belegschaft, ..."
Welt vom 21.3.20
https://www.welt.de/vermischtes/ar…Entlassung.html
Außerdem kündigte Boßelmann an:
"Wer in seiner Freizeit nicht ernsthaft und strikt zu Hause bleibt, sich auf Party, Kindergeburtstagen usw. oder Treffen mit Freunden leichtsinnig infiziert, gefährdet die Firma und die Kollegen. Diese Mitarbeiter werden sofort (!) fristlos entlassen wegen schwerer Unternehmensschädigung."
ntv vom 22.3.2020
https://www.n-tv.de/panorama/Emoti…le21660289.html
Aber solche "spezifischen Konsequenzen" hatte Gerhart ja nicht gemeint. Der Chef der genannten Bäckereikette war da schon sehr früh sehr viel weiter. Und was plant der Backereiketten-Chef jetzt? Wer keine Corona-Schutzimpfung nachweisen kann, der erhält keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?