Besteht das Oberverwaltungsgericht darauf, dass wir mit hohen Inzidenzzahlen leben sollen, damit die Freiheit Nachtspaziergänge zu machen, nicht aufgehoben wird?
Ich habe den Artikel nicht gelesen, abr wahrscheinlich wird der Grund für die Aufhebung die Verhältnismäßigkeit (wie schon so oft) sein. Hamburg hat da ja noch eine mildere Form gewählt, indem man noch als Einzelperson spazieren gehen bzw. Sport machen darf.