Corona

  • Sie haben ein bedenkliches Demokratieverständnis.

    Und auch, wenn Sie das vielleicht jetzt überrascht, aber ich war nie anderer Meinung, als das Kursiv-Geschriebene.

    Warum Sie mir ein "bedenkliches Demokratieverständnis" unterstellen ist mir schleierhaft. Es ist doch gerade ein Merkmal der Demokratie, dass Grundeigentum eben nicht bedeuten darf, dass derjenige, dem der Grund gehört, daraus vorbehaltlos Vorrechte ableiten kann gegenüber Menschen ohne Grundeigentum. Und genau das würde doch geschehen, wenn man Menschen mit Grundeigentum das Vorrecht erlauben würde mit Sprengstoffartikeln zu hantieren und Silvesterfeuerwerk abzubrennen, das aus gutem Grund in eine erhöhte Gefahrenklasse eingestuft ist und deren Verkauf und Gebrauch das ganze übrige Jahr verboten ist.

    In den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg gab es eine große Wohnungsnot aufgrund der zerbombten Städte und der vielen Flüchtlinge. Deshalb wurde damals eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung durchgeführt, so dass Menschen mit Grundeigentum in Form von Mietwohnungen nicht mehr die freie Wahl hatten, wieviele Menschen sie als Mieter in eine Wohnung aufnehmen. Und gerade Mietfragen sind bis heute noch Jahr für Jahr ein viel diskutiertes politisches heißes Eisen. Zum Beispiel wenn es um Kündigungsschutz geht oder um Maßnahmen gegen Spekulantentum.

    Wer in diese Diskussionen ganz pauschal und ohne jede Zugeständnisse die Eigentumsrechte absolut setzt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern untergräbt sie.

    Jedenfalls ist es schön, dass wir uns in dem in meinem vorigen Beitrag kursiv geschriebenen Teil einig sind. Was jetzt kommt ist die Diskussion darüber, ob auch in den folgenden Jahren die alljährliche Sondererlaubnis zu Silvester Sprengstoff in Form von Silvesterfeuerwerk der Klasse F2 zu verkaufen und damit zu hantieren dauerhaft ausgesetzt wird.

    Das würde ich sehr begrüßen! Aber ich befürchte, dass sich massiv die Besitzer von Produktionsanlagen und Händler von pyrotechnischen Produkten zu Wort melden werden und von "kalter Enteignung" sprechen werden. So wie sich ja auch die Autobesitzer, -Hersteller und -Händler immer wieder sehr massiv mit dieser Polemik in die Diskussion einschalten, wenn es darum geht, Dieselfahrverbote in den Städten zu erlassen. Und an der Stelle frage ich mich dann immer wieder: Warum ein Diesel-PKW-Besitzer der "Dreck-Klasse 1A" Gehör findet, während an Autoabgasen erkrankte Menschen, denen die Gesundheit enteignet wurde, rechtlos bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (2. Januar 2021 um 14:45) aus folgendem Grund: Ergänzung Besitzer "von Produktionsanlagen"

  • In den Niederlanden wurden die Menschen aufgefordert, bereits gekauftes Silvesterfeuerwerk abzugeben. Leider geht aus dem Tagesschau-Beitrag nicht hervor, bei welchen Gelegenheiten sie das gekauft haben könnten. Vermutlich handelt es sich um Feuerwerk-Restbestände aus dem Vorjahr oder Einkäufe im Ausland, die abgegeben werden sollen.

    "Nach Feuerwerksverbot: Niederländer sollen Böller und Raketen abgeben", tagesschau vom 30.12.2020.

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-802997.html

  • "„Für die Zukunft des Feuerwerkes sehen wir schwarz, da es unserer Meinung nach für die Politik durch Corona ein passender Zeitpunkt war, das Feuerwerk zu Silvester grundsätzlich zu verbieten“, blicken Talfeuerwerk-Geschäftsführer Maik Lorenzen (39) und Marc Wroblewski wenig optimistisch in die Zukunft."

    Das ist ein bisschen dick aufgetragen, wie die Profiteure des Geschäftes, die Sprengstoff-Artikel an Privatpersonen verkaufen, jetzt Krokodilstränen vergießen. Schließlich wird es kein vollständiges Aus von heute auf Morgen geben. Und das groß angelegte von Profis veranstaltete Feuerwerkspektakel in Corona-Zeiten verboten werden mussten, sieht jeder sofort ein, der einmal bei einem solchen Feuerwerk dabei war.

    Ich hoffe sehr, dass Lorenzen und Wroblewski mit ihrer Einschätzung Recht behalten, und dass ab 2021 bundesweit die Ausnahmeregelungen an Silvester F2 - Feuerwerk an Privatpersonen verkaufen zu dürfen und dass F2 -Feuerwerk von Privatpersonen gezündet werden darf bundeseinheitlich dauerhaft außer Kraft gesetzt werden!

    Zumal es heutzutage zahlreiche sehenswerte Alternativen gibt, die nicht mit diesen Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt einhergehen wie das Silvesterfeuerwerk.

    "Das Problem ist jedoch: Feuerwerke unterliegen dem Sprengstoffrecht und sind damit Bundesangelegenheit. Die Stadt kann das Verbot nur aus Brandschutzgründen aussprechen."

    aus: "Umfrage: Was meinen Sie? Bürgerinitiative fordert Verbot von privater Böllerei"

    Von Helena Serbent, t-online.de vom 06.12.2018

    https://www.t-online.de/nachrichten/de…-silvester.html

    Und das wiederum bedeutet, dass bereits ein einziger Silvesterfeuerwerk-Fan, der gerne mit Sprengstoffartikeln hantiert, die sonst aus gutem Grund das ganze Jahr verboten sind, und der deshalb gegen ein kommunale Verbot klagt, ein solches auf kommunaler Ebene ausgesprochenes Verbot zu Fall bringen kann.

    Das Thema hat das Potenzial, den Bundestagswahlkampf mitzubestimmen, denn die Rechtsprechung zeigt, dass nur dann Bewegung in die Sache kommt, wenn auf Bundesebene das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert wird.

    Ich bin mir jedoch sicher, dass in Kommunen, in denen ein Feuerwerksverbot gilt, schöner und entspannter Silvester gefeiert werden kann, als dort wo die Böller-Fans ein infernalisches Getöse veranstalten, die Straßen mit Pulverdampf einnebeln und dafür sorgen, dass man beim Neujahrsspaziergang durch einen knöcheltiefen Abfallteppich mit Böller und Raketenresten staksen muss.

    Youtube: Eine Führerstands-Mitfahrt in der Straßenbahn in der Silvesternacht 2019/2020. In Minute 11:00 bis 14:30 fährt die Bahn durch die Fußgängerzone Limmerstraße. (Das ist der Abschnitt zwischen den Haltestellen Küchengarten und Leinaustraße) Ein Begleitfahrzeug fährt der Bahn voraus, darin ein Mitarbeiter, der immer wieder aussteigt, um Böller-Reste oder gefährliche Gegenstände aus den Gleisen zu entfernen.

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    Und hier zwei Vergleichsbilder aus der Silvesternacht 2020-2021. Für die Fußgängerzone Limmerstraße hatte die Stadt eine Verbotszone für das Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen, das sich offensichtlich bewährt hat:

    Haltestelle Küchengarten (Im Film ca. Minute 11:00)

    Haltestelle Leinaustraße (Im Film ca. Minute 14:00)

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (4. Januar 2021 um 09:16) aus folgendem Grund: Ergänzung youtube Film und Fotos

  • "Feuerwerk ist wunderschön anzusehen, allerdings handelt es sich um hochexplosive Sprengstoffartikel, die nur unter bestimmten Sicherheitsbedingungen gezündet werden sollten. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Sicherheitshinweise noch einmal in Erinnerung rufen ..."

    Quelle: https://www.pyroweb.de/weco-feuerwerk/

    Diese Aussage steht auf der Internetseite eines Anbieters von Silvesterfeuerwerk. Auf der Seite werden zahlreiche typische Feuerwerksprodukte der Kategorie F2 angeboten.

    Unter anderem dieser Klassiker des Silvesterfeuerwerks der Kategorie F2. Diese Angabe ist auf den Kanonenschlägen abgedruckt. Das sieht man in dem Foto sehr deutlich "KAT. F2"

    Sprengstoffartikel? In den in Deutschland F2 zugelassenen pyrotechnischen Sätzen ist kein Sprengstoff.

    Adsche, was soll diese Frage? Willst du mich hier lächerlich machen, weil ich darauf hingewiesen habe, dass es sich bei Silvester-Feuerwerksartikel um Sprengstoffartikel handelt?

    Damit machst du dich doch höchstens selber lächerlich.

    Vor allem aber frage ich mich, warum du die Bezeichnung "Sprengstoffartikel" ablehnst für Silvester-Raketen und Silvester-Böller? Was glaubst du denn, was da drin ist und die Dinger dazu bringt mit einem sehr lauten Rums zu explodieren?

    Wenn du meinst, das sei kein Sprengstoff, was ist es denn dann? Der Versuch Silvesterfeuerwerks-Artikel schön zu reden mit der Behauptung, da sei kein Sprengstoff drin, ist so ähnlich wie diese VW-Werbekampagne für den "Clean-Diesel":

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  • Vor allem aber frage ich mich, warum du die Bezeichnung "Sprengstoffartikel" ablehnst für Silvester-Raketen und Silvester-Böller? Was glaubst du denn, was da drin ist und die Dinger dazu bringt mit einem sehr lauten Rums zu explodieren?

    Weil das kein Sprengstoff ist. Sprengstoff detoniert wenn man ihn zündet. Das Zeug in Böllern deflagriert.

  • Weil das kein Sprengstoff ist. Sprengstoff detoniert wenn man ihn zündet. Das Zeug in Böllern deflagriert.

    Das Wort "deflagrieren" habe ich bis hierhin noch nie gehört oder gelesen. Wieder was gelernt. Wikipedia klärt mich auf, dass es eine Frage der Geschwindigkeit ist - aber offenbar keine Frage der Wirkung, denn eine Verpuffung und eine Supernova fallen da auch drunter. Und da möchte ich nicht daneben stehen.

    Und die mit Polenböllern "behandelten" Geld- oder Fahrkartenautomaten wurden dann nicht "gesprengt", sondern was?

    Wie würdest Du denn das Zeug in Böllern bezeichnen? Und wie würdest Du jemanden ansprechen, dem dieses Zeug den halben Kopf weggerissen hat, weil jemand anders einen Böller zufällig in seine Anorakkapuze befördert hat? Oder nimm Maltes Beispiel mit den spielenden Kindern, die gezielt beworfen wurden?

    "Regen Sie sich nicht so auf, das war keine Explosion von Sprengstoff, das war eine Deflagration von brennbarem Material?"

  • So, ich bin nicht sonderlich gut gelaunt, weil ich morgen ... ist auch egal. Deswegen moderiere ich kurz:

    Auch, wenn Feuerwerksverbote zu den Corona-Maßnahmen gehören, hat eine Grundsatzdiskussion zu Feuerwerk nichts mit Corona zu tun und ist offtopic.

  • Und zum Nebennebenkriegsschauplatz: Der Unterscheid zwischen Detonation und Deflagration mag in anderen Foren relevant sein (etwas so wie hier der zwischen Fahrbahn und Straße) ist hier aber auch offtopic. Dazu halte ich ein paar weiter, erklärende Posts für akzeptabel.

    Einmal editiert, zuletzt von Hane (5. Januar 2021 um 01:44) aus folgendem Grund: Autokorrektur korrigiert.

  • Und zum Nebennebenkriegsschauplatz: Der Unterscheid zwischen Detonation und Deflagration mag in anderen Foren relevant sein (etwas so wie hier der zwischen Fahrbahn und Straße) ist hier aber auch offtopic. Dazu halte ich ein paar weiter, erklärende Posts für akzeptabel.

    Ich würde das auch auf einen Fahrradreifen anwendbar sehen - der kann deflagieren aber auch detonieren. Mit 70 bergab auf dem Rennrad ist die Deflagration viel bsser beherrschbar als die Detonation. ( SCNR )

  • Meine Schwiegereltern dürfen sich womöglich ab Montag nur noch 15 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernen. In Niedersachsen werden diese 15 Kilometer tatsächlich ab der Adresse der Wohnung gemessen, nicht wie in anderen Bundesländern ab der Ortsgrenze: Landkreis Gifhorn übersteigt Inzidenzwert von 200

    Nun deckt ein 15 Kilometer großer Radius immer noch ein großes Gebiet ab, aber mitunter gibt es in diesem 15-Kilometer-Radius dann gerade mal einen einzigen Supermarkt. Baumärkte und andere Geschäfte, die wenigstens eine Abholung nach Vorbestellung anbieten, sind in dieser ländlich geprägten Gegend deutlich weiter entfernt. Klar, es ist ja auch das Ziel, Kontakte zu vermeiden, aber da besteht ja ein deutlicher Unterschied zwischen einer Stadt wie Kiel oder Hamburg, wo sich in diesem Radius quasi alles befindet, und einer ländlich geprägten Region.

    Aber mal abwarten, ob Einkaufen nicht auch einen triftigen Grund darstellen wird, um diesen 15-Kilometer-Radius zu verlassen. Womöglich wird es ohnehin keine Aufenthaltsbeschränkungen geben, weil der hohe Inzidenzwert primär auf zusätzliche Tests in Seniorenwohnanlagen zurückzuführen ist.

  • Rede mal mit einem Berliner :)

    Wenn mich nicht alles täuscht, gilt hier "Stadtgebiet + 15 km".

    Hamburg auch, wenn ich's richtig verstanden habe. Aber leider gibt es keine offiziellen Quellen, oder die sind unauffindbar.

    Und selbst wenn es 15km von meiner Wohnung wären, könnte ich mich in nahezu ganz Hamburg frei bewegen. Bergedorf und Harburg nicht, aber wer will da schon hin? :)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.