Corona

  • Wobei mich schon ärgert, dass mein Sohn in der 1. Klasse im Unterrricht eine Maske tragen muss aber weder Luftfilter angeschafft wurden noch eine Teilung der Klasse stattgefunden hat. Eine halbe Klasse würde gleichzeitig ja auch einen etwas effizienteren Unterricht ermöglichen und somit die Reduzierung der Präsenzunterrichtszeit etwas ausgleichen.

    Dazu gibt es nun mehr Essenspausen, in denen die Kinder die Maske abnehmen dürfen und einzeln auch mal raus auf die Feuertreppe zum Durchatmen.

  • In Niedersachsen war es bisher so geregelt, dass in der Grundschule die Kinder keine Maske getragen haben im Unterricht. Auch dann nicht, wenn sie in voller Klassenstärke unterrichtet wurden, was der Regelfall war.

    Die Begründung lautete, das angeordnete "Kohorten-Prinzip" hält die Infektionsgefahr gering.

    Eine Klasse = eine Kohorte, die sich nicht mit anderen Kohorten mischen sollte. Im Falle einer Infektion geht die Kohorte in Quarantäne.

    Um die Kohorten vor anderen Kohorten abzuschirmen brauchte es keine Maske im Unterricht, aber Maske auf den Treppen und engen Fluren und auf dem Schulhof, wenn enges Zusammenkommen mit Schülern aus anderen Kohorten stattfand.
    Keine Maske beim Verzehr von Speisen, dies sollte aber in einer abgelegenen Ecke geschehen, oder im Unterricht. Da war man dann ja wieder mit seiner Kohorte zusammen. Und der Unterricht durfte ohnehin ohne Maske stattfinden.

    Ab 11. Januar gilt neu, dass auch Grundschulkinder, auch im Unterricht eine Maske tragen sollen.

    Musste denn dein Sohn bisher schon eine Maske tragen?

  • In der Beschreibung der von dir angepriesenen Masken, die für 10 Euro verkauft werden, heißt es:

    "Unsere Masken schützen nicht nachweislich vor Ansteckungen. Auch wenn Sie die Masken tragen, beachten Sie trotzdem den Mindestabstand von 1,5 Metern - zum Wohle Ihrer Mitmenschen und sich selbst." (Link: siehe Zitat von Pepschmier)

    Wie lange sie bedenkenlos am Stück getragen werden können (zum Beispiel einen ganzen Schultag lang) steht nicht drin.

    Wenn jedoch der Hersteller oder der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen, dass die 1,5 m Abstand trotzdem eingehalten werden sollen, dann hätten sie auch nur einen begrenzten Nutzen in Klassenräumen mit vollen Klassen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

    Diese Art Hinweis ist doch jetzt so alt wie die ganze Diskussion um die Alltagsmasken selbst und bedeutet meiner Kenntnis nach nichts anderes, als dass die Maske ihren Träger nicht davor bewahrt, herumfliegende Tröpfchen und ggf. Viren einzuatmen, aber beim Ausatmen des Trägers einen Großteil seines Aerosol-Auswurfes zurückhält.

    Weil sie aber eben nur den Großteil zurückhält und nicht 100%, wird eben zusätzlich empfohlen, die 1,5m Abstand einzuhalten. Finde ich zumindest plausibel.

  • Musste denn dein Sohn bisher schon eine Maske tragen?

    seit 1. November schon. Gerade zum Lesen lernen nicht optimal.

    Er trägt es mit Fassung, findet es aber natürlich doof.

    Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, hätte es nur besser gefunden, wenn man andere Maßnahmen zusätzlich oder stattdessen durchgeführt hätte. Gerade wenn ich überlege dass bei mir damals in der 1. Klasse die Klasse allein schon aus pädagogischen Gründen am Anfang 2-geteilt war.

  • Diese Art Hinweis ist doch jetzt so alt wie die ganze Diskussion um die Alltagsmasken selbst und bedeutet meiner Kenntnis nach nichts anderes, als dass die Maske ihren Träger nicht davor bewahrt, herumfliegende Tröpfchen und ggf. Viren einzuatmen, aber beim Ausatmen des Trägers einen Großteil seines Aerosol-Auswurfes zurückhält.

    Weil sie aber eben nur den Großteil zurückhält und nicht 100%, wird eben zusätzlich empfohlen, die 1,5m Abstand einzuhalten. Finde ich zumindest plausibel.

    Das ist plausibel und das stelle ich auch nicht grundsätzlich in Frage.

    Das ist das "Schweizer Käsescheiben Prinzip".

    Alltagsmaske ist wie eine löchrige Käsescheibe. Sie bietet Schutz vor gegenseitiger Infektion, aber es gibt auch noch Löcher.

    Also zusätzlich Abstand halten. Abstand halten allein bietet ebenfalls Schutz, hat aber ebenfalls Löcher. Also zusätzlich Maske tragen.

    https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-massnah…dell/index.html

  • Ich habe mir den zeitlichen Verlauf jetzt nicht angeguckt, aber sofern Beobachtungen 1-3 stimmen.

    Zu Beobachtung 1: Ich weiß nicht, was deine üblicher medialer Konsum ist. Bei mir kam u.a. folgendes an: 1. ein Covid-Patient ist personalintensiver als andere Intensivpatienten (d.h. wenn man mehr Corona-Patienten hat, hat man pro Corona-Patien mehr als 1 betreibbare Bett weniger), 2. Personal ist in Quarantäne und deswegen können weniger Betten betrieben werden

    Zu Frage 1: Die Zahl der Patienten steigt nicht, weil planbare OPs verschoben werden. Und zumindest bei Welle 1 gab's noch solche Effekte, dass es weniger Verkehrsunfälle gab. Aber hauptsächlich werden OPs verschoben.

    Frage 2: Weil die Corona-Patienten einfach immer weiter steigen, wenn man nicht genug gegensteuert. Dabei wird natürlich auch berücksichtigt, dass aufgrund von Quarantäne weniger Personal zur Verfügung steht (aber selbst wenn man das Personal nicht in Quarantäne schicken würde, es wären halt zu viele). Es gibt Fachleute, die sowas berechnen und das ist auch das, worauf die Empfehlungen basieren. Kurz gesagt kann man es ausrechnen. Ich verstehe nicht, warum es hier jetzt um eine drohende Überlastung geht. Die ist doch mancherorts schon eingetreten. Dort werden Menschen schon in andere Krankenhäuser verlegt und es gibt Krankenhäuser, die keine Patienten mehr aufnehmen, und die Neuinfizierten steigern sich dort immer noch anstatt wieder weniger zu werden. Die Menschen, die jetzt auf der Intensivstation landen haben sich vor ca. 3-4 Wochen angesteckt, als die Zahlen noch niedriger waren. D.h. man weiß jetzt schon, dass es noch schlimmer kommen wird, auch wenn sich ab sofort niemand mehr ansteckt. Dazu kommt, dass Corona-Patienten im Schnitt viel länger als andere Intensivpatienten behandelt werden müssen. D.h. sie räumen die Betten auch viel zu spät wieder.

    Viel wichtigere Frage: Warum warnt man vor einer drohenden Überlastung, wenn wir doch Stand heute noch genug Betten haben?

    Weil man berechnen kann, was in der Zukunft passieren wird, wenn man nicht handelt und deswegen wird man jetzt tätig (Prävention). Außerdem ist jeder Intensivpatient einer zu viel.

    Ich habe das schon öfter gesagt, aber es gilt immer noch: Ich kann den Corona-Podcast vom NDR nur wärmstens empfehlen.

  • Eine weitere "Käsescheibe" im ZDF-Modell sollte das Böllerverbot zu Sylvester darstellen.

    In Niedersachsen wurde es jedoch vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg gekippt, weil wer dagegen geklagt hat.

    Daraufhin hat das Land die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Jetzt heißt es:

    "Das Abbrennen von Böllern und Raketen soll auf belebten Plätzen, Straßen und Wegen untersagt werden, wie Claudia Schröder vom niedersächsischen Krisenstab am Dienstag ankündigte. Die Städte und Gemeinden sollen selbstständig die genauen Orte festlegen, an denen das Böllerverbot gelten soll. Von 21 bis 7 Uhr in der Silvesternacht ist das Mitführen von Feuerwerk an diesen Orten zudem verboten."

    HAZ vom 22.12.20

    https://www.haz.de/Nachrichten/De…lebten-Plaetzen


    Wie ist das in den anderen Bundesländern geregelt?

    Bundesweit einheitlich gilt, dass kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden darf:

    "Seehofer beschließt Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

    Jetzt ist es amtlich: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester untersagt. Auch bereits bestellte Artikel dürfen nicht ausgeliefert werden. Damit folgt Seehofer dem Beschluss der Bund-Länder-Konferenz." br 24 vom 22.12.20 https://www.br.de/nachrichten/de…uerwerk,SJv3PbQ

    Eigentlich kann man nicht von einem Verbot sprechen, meine ich. Die Feuerwerkskörper die an Sylvester in den letzten Jahren verkauft wurden, durften nur deshalb verkauft werden, weil es dafür eine Sondererlaubnis gab. Dieses Jahr gibt es diese Sondererlaubnis nicht. Und das ist gut so!

    Von einem Verbot zu sprechen, heizt nur unnötig die Stimmung an, obwohl es nüchtern betrachtet gar kein Verbot gibt. Vielmehr gibt es dieses Jahr keine Sondererlaubnis.

  • Zitat

    Ein derart umfassendes Verbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, urteilten die Richter.

    Oh Mann!

    Das Infektionsschutzgesetz ist nur ein Teil der gewünschten Wirkung. Dazu kommen die Verletzungen durch Menschen, die sich unbedingt die Hand absprengen wollen (Hier ein Link vom letzten Jahr, da sollte die Statistik noch nicht durch Corona-Sorge beeinflusst sein: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-gefaehrlic…cht-des-jahres/ ).

    Zitat

    Einer kürzlich veröffentlichten Auswertung zufolge gab es 1.356 Meldungen für die letzten drei Silvesternächte über Patienten, die an Augen, Händen und Gesicht behandelt werden mussten.

    Das sind viel zu viele kostbare Intensivplätze, die da belegt werden.

  • Oh Mann!

    Das Infektionsschutzgesetz ist nur ein Teil der gewünschten Wirkung. Dazu kommen die Verletzungen durch Menschen, die sich unbedingt die Hand absprengen wollen (Hier ein Link vom letzten Jahr, da sollte die Statistik noch nicht durch Corona-Sorge beeinflusst sein: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/die-gefaehrlic…cht-des-jahres/ ).

    Das sind viel zu viele kostbare Intensivplätze, die da belegt werden.

    Hat denn der bayrische Ministerpräsident und seine Landesregierung beim Böllerverbot eine hieb- und stichfestere Lösung gefunden als Niedersachsen?

    Wenn ich's recht verstehe, dann darf in Niedersachsen an Sylvester geböllert werden mit Ausnahme von den Straßen und Plätzen, die von den Kommunen als Böller- und Raketenfreie Zonen festgelegt werden. Und das dürfen nur solche Plätze und Straßen sein, die stark belebt sind.

    Das ist in mehrfacher Hinsicht absolut kontraproduktiv zu dem vom Bundesinnenminister erlassenen Verkaufsverbot für Silvesterböller und Raketen.

    Denn es könnte mit den Restbeständen vom letzten Jahr geböllert werden.

    Es besteht die Gefahr, dass das Verkaufsverbot umgangen wird, zum Beispiel durch Beschaffung im Ausland.

    Und es besteht die Gefahr, das selbst gebastelte Böller abgebrannt werden, die erst Recht gefährlichen Verletzungen verursachen können.

    Auch wenn ich hier verschiedentlich Söders Allüren, sich als "harten Hund" zu präsentieren, kritisiert habe. In der Frage Böller- und Raketenverbot würde ich es tatsächlich begrüßen, wenn er das effektiver unterbinden kann als in Niedersachsen. Für Niedersachsen sehe ich die Gefahr, dass dieses Silvester noch schlimmere Raketen- und Böllerexzesse stattfinden werden als in den letzten Jahren. Dabei hatte ich mich schon auf eine ruhige Silvesternacht in Hannover gefreut.

    Bleibt die Hoffnung, dass die Menschen vernünftig bleiben und auch diejenigen, die Silvester gerne mal die "Sau rauslassen":evil:, dieses Jahr stillhalten:saint:. Mal schauen.:!:

  • Eigentlich kann man nicht von einem Verbot sprechen, meine ich. Die Feuerwerkskörper die an Sylvester in den letzten Jahren verkauft wurden, durften nur deshalb verkauft werden, weil es dafür eine Sondererlaubnis gab. Dieses Jahr gibt es diese Sondererlaubnis nicht. Und das ist gut so!

    Von einem Verbot zu sprechen, heizt nur unnötig die Stimmung an, obwohl es nüchtern betrachtet gar kein Verbot gibt. Vielmehr gibt es dieses Jahr keine Sondererlaubnis.

    Stimmt, aber das einem "Böllerfan" zu vermitteln ist vermutlich ähnlich aussichtslos, wie einem Autofahrer den Unterschied zwischen Radweg mit Blauschild und Radfahrer frei zu erklären.

  • Zur Anzahl der Intensivbetten:

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  • Ja, dass die Anzahl der freien Betten weitestgehend Schall und Rauch sind, war mir aus der medialen Berichterstattung halbwegs bewusst. Deshalb bin ich auch nicht weiter auf die Zahl der freien Betten eingegangen, sondern vor allem auf die der auf Intensiv liegenden Patienten (die merkwürdigerweise nicht signifikant steigt). Diese sollten doch bei DIVI halbwegs stimmen, oder?

  • Beitrag von arvoituksellinen (24. Dezember 2020 um 16:48)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Zu privat (25. Dezember 2020 um 08:30).
  • Zuerst sollte es ja ein komplettes Böllerverbot in Niedersachsen geben für dieses Sylvester.

    Leider hat jemand dagegen geklagt und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat daraufhin das generelle Verbot gekippt und Nachbesserungen verlangt.

    Das Ergebnis für Hannover ist diese Liste, die an Heiligabend in der HAZ-Printausgabe veröffentlicht wurde:

    HAZ-Printausgabe von Donnerstag, 24. Dezember 2020

    "Die Liste für die Stadt Hannover

    Diese Straßen und Plätze sind vom Böllerverbot betroffen

    ■ Raschplatz: Die Verbotszone erstreckt sich zwischen Berliner Allee, Fernroder Straße, Parkhaus am Hauptbahnhof und Lister Meile. Die den Raschplatz begrenzenden Straßen gehören nicht dazu.

    ■ Ernst-August-Platz: Fernroder Straße und Luisenstraße sind vom Verbotsbereich ausgenommen.

    ■ Bahnhofstraße

    ■ Kröpcke: Zur Verbotszone zählen der gesamte Platz sowie die Rathenaustraße in östlicher Richtung bis Einmündung Luisenstraße, die Ständehausstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Georgstraße, die Georgstraße ab Ständehausstraße in nördlicher Richtung bis zum Kröpcke.

    ■ Opernplatz: Zur Verbotszone zählen der gesamte Opernplatz und die Ständehausstraße ab Einmündung Georgstraße in östlicher Richtung. Die den Opernplatz begrenzenden Straßen Rathenaustraße ab Einmündung Luisenstraße in östlicher Richtung und An der Börse gehören nicht zum Verbotsbereich. Der nördliche Gehweg zwischen An der Börse und Georgstraße fällt in den Verbotsbereich. Die Georgstraße bis Ständehausstraße ebenfalls, wobei der westliche Gehweg auf der Gebäudeseite vom Verbotsbereich ausgenommen ist.

    ■ Platz der Weltausstellung: Der gesamte Platz fällt in die Verbotszone sowie die Karmarschstraße in nördlicher Richtung bis Kröpcke.

    ■ Am Steintor/Steintorplatz: Auf dem gesamten Steintorplatz dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden, ebensowenig auf der Georgstraße in östlicher Richtung bis Kröpcke, der Schmiedestraße bis Einmündung Am Marstall, der Georgstraße und Goethestraße in westlicher Richtung. Goseriede und Kurt-Schumacher-Straße gehören nicht zum Verbotsbereich.

    ■ Bertha-von-Suttner-Platz

    ■ Peter-Fechter-Ufer (Ihmeufer)

    ■ Justus Garten (Grünfläche am „Strandleben“)

    ■ Ernst-Thoms-Weg

    ■ Tiefenriede: Gemeint ist die Wiese am Ende der Hoppenstedtstraße, die „Hoppenstedtwiese“.

    ■ Alte Bult

    ■ Nordufer Maschsee

    ■ Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis zur Höhe des Parkplatzes am Strandbad.

    ■ Maschpark

    ■ St.-Nikolai-Friedhof (Klagesmarkt)

    ■ Neustädter Friedhof (Otto-Brenner-Straße)

    ■ Gartenfriedhof (Marienstraße)

    ■ Waterlooplatz

    ■ Schünemannplatz

    ■ Am Lindener Berg: Stadtteilfriedhof und Grünfläche Lindener Mühle.

    ■ Von-Alten-Garten

    ■ Ihme- und Leineufer

    ■ Stärkestraße: Gemeint sind Spielplatz und Grünfläche.

    ■ Velvetplatz

    ■ Küchengartenplatz

    ■ Alle Spielplätze in Linden

    ■ Grüne Mitte Hainholz an der Voltmerstraße.

    ■ Möhringsbergpark

    ■ Platz an der Ecke Voltmerstraße/ Bömelburgstraße

    ■ An der Lutherkirche

    ■ Conrad-Wilhelm-Hase-Platz (Christuskirche)

    ■ Vahrenwalder Park

    ■ Weißekreuzplatz

    ■ Jahnplatz

    ■ Andreas-Hermes-Platz

    ■ Neues Haus (ehemals Emmichplatz)

    ■ Bonifatiusplatz

    ■ Welfenplatz

    ■ Emmy-Lanzke-Weg

    ■ Odenwaldstraße: Spielplatz und Flächen im Märchenweg.

    ■ Schwarzwaldstraße: Stadtteilpark Sahlkamp.

    ■ Stadtteilplatz Plauener Straße

    ■ Spielpark Döhren in der Ziegelstraße

    ■ Fiedelerplatz

    ■ Kantplatz

    ■ Spargelacker (Spielplatz)

    ■ Am Mittelfelde (Begegnungsstätte)

    ■ Sankt-Eugenius-Weg

    ■ Am Thie

    ■ Feldbuschwende (Spielplatz)

    ■ Landschaftsraum Kronsberg Nord und Süd (mit den Aussichtshügeln)

    ■ Ricklinger Teiche

    ■ Altwarmbüchener See

    ■ Trammplatz"

    ■ Lister Meile zwischen Weißekreuzplatz und Lister Platz

    ■ Limmerstraße

    ■ Engelbosteler Damm

    Von einigen dieser Plätze weiß ich aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und den Erzählungen von Bekannten, dass es dort tatsächlich in der Silvesternacht hoch hergeht. Wer Hannover kennt, dem werden aber sicher auch noch einige in der Silvesternacht belebte Straßen und Plätze einfallen, die noch nicht in der Liste enthalten sind.

    Blöd wäre es auch, wenn aufgrund der Verbotsliste es jetzt lediglich zu Verlagerungen käme.

    Bleibt die Hoffnung und der dringende Appell, dass die Silvesterfeierlichkeiten dieses Jahr den Umständen entsprechend auf "kleiner Flamme" stattfinden.

    Und dass wenigstens diese abgespeckte Variante des Böllerverbots Bestand haben möge vor dem Oberverwaltungsgericht, falls es dort erneut zu Klagen kommen sollte.

    Gibt es denn auch in den anderen Bundesländern in den Städten und Kommunen ein Böllerverbot?

  • Gibt es denn auch in den anderen Bundesländern in den Städten und Kommunen ein Böllerverbot?

    Bei uns gibts tatsächlich m.W. kein explizites "Böllerverbot"

    Zitat

    Auf ein explizites Böllerverbot wird in den Allgemeinverfügungen verzichtet, da bereits der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen untersagt ist und die nächtliche Ausgangssperre ab 21.00 Uhr auch an Sylvester gilt.

    https://www.lra-ffb.de/aktuelles/aktu…lichen-plaetzen