• In meinem bevorzugten Supermarkt hängt ein Spender mit Hand-Desinfektion an der Kasse, und der Kassierer macht sich nach jedem Kunden die Hände sauber. Bei Penny herrscht derzeit Einkaufswagen-Gebot, damit der Abstand gewährt ist. Und Rewe hat sowieso keine Körbe mehr, weil irgendwie jeder Haushalt im Ort mindestens drei Stück (aus Versehen) mit nach Hause genommen hat.

  • In meinem bevorzugten Supermarkt hängt ein Spender mit Hand-Desinfektion an der Kasse, und der Kassierer macht sich nach jedem Kunden die Hände sauber. Bei Penny herrscht derzeit Einkaufswagen-Gebot, damit der Abstand gewährt ist. Und Rewe hat sowieso keine Körbe mehr, weil irgendwie jeder Haushalt im Ort mindestens drei Stück (aus Versehen) mit nach Hause genommen hat.

    Das ist gar nicht gut, dass sich dein Lieblingskassierer nach jedem Kunden seine Haut mit Handdesinfektion in Überdosis ruiniert: "Zwar stellt eine gesunde Hautflora einen aus dem Gleichgewicht geratenen pH-Wert und einen Säureschutzmantel innerhalb weniger Stunden wieder her, es sollte bei der Körperpflege dennoch darauf geachtet werden, die Haut nicht durch zu starke Reinigung zu strapazieren." https://medlexi.de/S%C3%A4ureschutzmantel

    Außerdem wird der Kassierer vermutlich leichter ein Opfer von Krankheiten, die Erreger lieben rissige ausgetrocknete Haut, wie sie durch häufiges Desinfizieren zustande kommt.

  • Supermarkt scheint ansteckungstechnisch kein großes Problem zu sein, sonst hätte man doch viel mehr von erkranktem Personal gehört (wie in den Kliniken und Pflegeinrichtunge, die damit richtig kämpfen).

    Zu den Regalbefülltern kann man ja auch mit viel gutem Willen häufig keinen 1,5m-Abstand einhalten und die Kassierer haben die ersten Tage ohne Plexiglasscheiben und Kunden-Maximalzahl ja auch ziemlich unbeschadet überstanden.

  • Kann es sein, dass durch Mitnahme von Wagen oder Korb die Personen im Laden begrenzt werden sollten?

    Ja. Aber es gibt halt immer wieder irgendwelche "Individualisten", die auch riesige Plakate, die darauf hinweisen, ignorieren oder "übersehen".

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Normalerweise kaufe ich in der Tat mit eigener Tasche ein

    Dann solltest du auch künftig auf die Kulanz der Märkte hoffen. Rein rechtlich betrachtet, begehst du damit nämlich Diebstahl.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Der Korb hilft da eher nicht. Ein Wagen mag als Abstandhalter gut sein und durch das Gitter mag das virenwechselrisiko nicht so groß sein. Ein Korb taugt nix für den Abstand und viele haben einen geschlossenen Boden, große Kontaktfläche also ...

    Normalerweise kaufe ich in der Tat mit eigener Tasche ein (Hat den großen Vorteil, dass man nie mehr einkauft, als man wegschleppen kann. Und schneller geht's auch noch). In dem Fall mit nur 2 handlichen Teilen wars ausnahmsweise mal anders.

    In diesem Bio-Supermarkt darf man nur mit Wagen einkaufen. Weil die Gänge recht schmal sind, garantiert der Wagen den Sicherheitsabstand. Die Anzahl der Wagen wurde so begrenzt, dass es drin nicht zu voll wird.

  • 2 Baumwolltaschen, sonst keine Taschen dabei, leer aus der Jackentasche gezaubert, an der Kasse komplett geleert, funtkioniert jetzt schon seit Jahrzehnten ... Das hatte ich auch schon mal in einem Rechtsforum durchdiskutiert, rechtlich einwandfrei.

  • Nicht wenn die Produkte jederzeit gesehen werden können. Z.B. in einem offenem Korb oder einer durchsichtigen Tüte. Oder wenn man vorher gefragt hat.

    Bedingung 1 und 2 ist m. W. nicht korrekt. Die 3., klar.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Mein RA ist anderer Ansicht, Mueck. Aber mir geht es nicht darum, Recht zu haben. Wollte dich nur darauf hingewiesen haben. Aber du weißt ja Bescheid.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Bedingung 1 und 2 ist m. W. nicht korrekt. Die 3., klar.

    Rewe hat hier diese roten Einkaufskörbe, die man die ganze Zeit in der Hand hält. Darauf ist ein REWE-Schriftzug. Wenn ich nun für 4,50 EUR so einen Einkaufskorb kaufe, ohne Schriftzug und damit einkaufe, ist das deiner Meinung nach ein Diebstahl? Liegt das daran, wer Eigentümer des Korbes ist?

    Zu 2: Das ging jedenfalls durch die Presse als es diese durchsichtigen Mehrweg-Netze beim Obst&Gemüse gab, um Plastik zu sparen.

  • 2 Baumwolltaschen, sonst keine Taschen dabei, leer aus der Jackentasche gezaubert, an der Kasse komplett geleert, funtkioniert jetzt schon seit Jahrzehnten ...

    OK, ich habe sie nicht zwingend in der Jackentasche,es gibt ja auch etwas größere Taschen, aber bei mir funktioniert es auch schon ewig. Für mich ist der entscheidende Vorteil, dass man den Einkauf nicht zu umfangreich wird und er sicher in die selben Taschen passt, um sie von dannen tragen zu können. So einen Kofferraum mit einem relativ unbegrenzten Fassungsvermögen habe ich selten dabei.

  • OK, ich habe sie nicht zwingend in der Jackentasche,

    Zugegeben, ich bin noch im WIntermodus. Im Sommer wird's zunehmend die Hosentasche, bin halt zu faul, die Dinger zu schleppen ... ;)

    Im übrigen § 242:

    "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Bei meiner Vorgehensweise mangelt es schon regelmäßig an der rechtswidrigen Zueignungsabsicht, auch ein Versuch ist schwerlich zu konstruieren.

    Bei bspw. einem Rucksack mag das womöglich anders aussehen.

  • Ohne Rechtsprechung kommen wir hier nicht wirklich weiter.

    Vom Wortlaut her ist die Zueignungsabsicht ein subjektives Merkmal (findet nur im Kopf des Täters statt). Das verwendete Behältnis ist dafür irrelevant.

    Es kommt nur darauf an, was der Richter glaubt. Ich habe deshalb ein wenig nach Quellen gesucht, woran Richter ihre Entscheidung in der Praxis festmachen.

    Leider habe ich nichts Brauchbares gefunden.

  • Vergangenen Marktsamstag war ich davon überrascht worden, dass es den Marktleuten nach deren eigenen Angaben verboten ist, von den Kunden mitgebrachte Stoffbeutel zu befüllen. Für den Kartoffeltransport hatte ich bis dato stets eine mitgebrachte Baumwolltasche befüllen lassen. Letzten Samstag hieß es dann, wegen der Corona-Schutzmaßnahmen dürften keine mitgebrachten Beutel mehr befüllt werden.

    Meine Kartoffeln hatte der Marktstand-Betreiber dann in seine Papiertüte gefüllt, die ich in meine Tasche steckte und nach hause getragen habe.

    Wenn das bei einem Markt schon so genau genommen wird, dann denke ich mir, dass es eigentlich auch in den Supermärkten nicht gestattet sein dürfte, eigene Taschen zu befüllen und die dann aufs Fließband zu packen, wo eine Verkäuferin sie dann vielleicht sogar noch mit Handschuhen anfasst, um die Waren über den Scanner zu ziehen. Diese Handschuhe sollen ja regelrechte Dreckschleudern sein, während nicht behandschuhte Hände durch den hauteigenen Säureschutzmantel weniger problematisch sind, weil der Säureschutzmantel wirkungsvoll Bakterien und Viren bekämpft.