Also wenn es keine "offiziellen Quellen" gibt, dann gibt es keine Allgemeinverfügung und damit sind die Regeln schlicht nicht in Kraft gesetzt worden. Kann das jemand eigentlich mal quantifizieren: "wie viel (zusätzlich) bringt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 km in Hinblick auf - sagen wir - den Reproduktionsfaktor?". Da die Maßnahme grundsätzlich geeignet und verhältnismäßig sein muss, sollte doch die jeweilige Landesregierung schon eine schlüssige Antwort auf so etwas haben, immerhin ist die Pandemie nun schon fast ein Jahr alt.
Wobei ich beim bayerischen Ministerpräsidenten ja längst den Eindruck habe, dass der von den Grundpfeilern unserer Demokratie, wozu ich in diesen Tagen ganz besonders das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot zähle, schlicht noch überhaupt nie etwas gehört hat.