Ist ja ein guter Ansatz
Ich befürchte aber, das das Ministerium keine vernünftigen Kriterien vorgibt, sondern z.B. die KFZ-Verkehrsstärke als Kriterium nennt.
Meiner Meinung nach darf man erst über einen benutzungspflichtigen Radweg nachdenken, wenn aus den Unfallstatistiken mit einer wissenschaftlich fundierten Methodik nachweisbar ist, das Radfahrer in diesem Straßenabschnitt ein signifikant höheres Unfallrisiko haben als alle anderen Fahrbahnnutzer ( z.B. auch Motorradfahrer und Mofafahrer). Und dieses Risiko auch noch deutlich höher ist, als das mittlere Risiko für Radfahrer im gesamten Straßennetz. Wenn andere Fahrbahnnutzer auf diesem Streckenabschnitt gleiches Unfallrisiko haben, ist es geboten, Maßnahmen zu ergreifen, die auch Diese schützen.
Und selbst das berücksichtigt noch nicht die Möglichkeit, das selbst bei objektiv hohem Unfallrisiko für Radfahrer, ein Radweg die Lage verschlimmbessert. D.h. z.B das mit Radweg auf einen verhinderten Unfall im Längsverkehr dann zwei Unfälle mit Abbiegern kommen, die ohne Radweg nicht geschehen wären.