Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • In einem solchen Fall ist es m. E. (trotz angeordneter Radwegbenutzungspflicht) erlaubt, auf die Auto-Fahrbahn zu wechseln. Allerdings müsste man dazu den Bordstein runterrumpeln und käme danach nicht gleich wieder hoch. Die allermeisten Radfahrer wechseln daher an dieser Stelle auf den Gehweg. Absteigen tut niemand. Das Schild dient vor allem dazu, Radfahrer unsinnig zu reglementieren. Gesehen am Ortseingang Stadthagen: https://www.google.de/maps/place/316…099!4d9.1998226

  • Fahrradfahrbahn

    Ich habe es mal korrigiert :)

    Das Ding heißt "Fahrbahn", nicht "Auto-Fahrbahn" und auch nicht "Fahrrad-Fahrbahn". Einfach nur "Fahrbahn", weil sie zum Fahren durch Fahrzeuge bestimmt ist (s. §2 StVO)

    *edit: Und da auf dem von dir gezeigten Bild die Benutzung des für den Radverkehr bestimmten Teils eines mit [Zeichen 241-30] als benutzungspflichtig gekennzeichneten getrennten Fuß- und Radweges durch eine Absperrschranke (VZ 600) verboten ist, darf / muss man diesen Radweg auch nicht benutzen -> §2 (1) StVO

  • *edit: Und da auf dem von dir gezeigten Bild die Benutzung des für den Radverkehr bestimmten Teils eines mit [Zeichen 241-30] als benutzungspflichtig gekennzeichneten getrennten Fuß- und Radweges durch eine Absperrschranke (VZ 600) verboten ist, darf / muss man diesen Radweg auch nicht benutzen -> §2 (1) StVO

    Nunja, die nach § 45 StVO notwendigen Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht drägen sich nun aber nicht gerade auf (um es mal vorsichtig zu sagen). Also kann das Blauschuld doch entsorgt werden?

  • Allerdings müsste man dazu den Bordstein runterrumpeln und käme danach nicht gleich wieder hoch.

    Muss man auch nicht, man darf dann an einer geeigneten Stelle runter und muss erst an einer geeingneten Stell wieder hoch, dazwischen Fahrbahn. B-Pflicht gildet nicht zwischen diesen zwei Punkten, weil Radweg textuelle ausgewiesen ("absteigen") nicht befahrbar.

  • Die geeignete Stelle war bestimmt 100 bis 500 Meter bevor man überhaupt erkannt hat, dass da ein Hindernis kommt. Bei Autos ist das anders. Da baut man Schilder auf: »Straße in 800 m gesperrt, Umleitung linksrum«. Radfahrern gönnt man so etwas in 99,99 % aller Fälle nicht.

  • Gibts eigentlich eine Vorschrift oder Urteile dazu, wie lange man nach so einer Stelle (benutzungspflichtiger Radweg versperrt durch was auch immer) auf der Fahrbahn fahren darf? Man kann ja durchaus unterschiedlicher Meinung sein, was geeignet ist um wieder auf den Radweg zu kommen.

    Ich halte es so, dass ich bis zur nächsten Straßen-Einmündung auf der Fahrbahn fahre, statt bei der nächsten Bordstein-Absenkung runterzubremsen und zickzack auf den Radweg zu fahren. Das gefällt aber nicht jedem gut..

  • Wenn also ein benutzungspflichtiger Radweg versperrt ist, dann darf der Radfahrer auf die Autofahrbahn. Was ist aber, wenn nicht der Hochbordradweg sondern der Bürgersteig durch eine Baustelle versperrt ist und kein Schild dasteht, das zur gemeínsamen Nutzung auffordert?

    Dieser Radfahrer benutzt den Radweg wie gewohnt. Warum auch nicht, zumal kein Fußgänger in der Nähe ist. Und wenn, dann wäre der vermutlich wartepflichtig?

    Bei so viel Ausschilderung-Chaos sagt sich der ein oder andere Radler, ich pfeif drauf was ausgeschildert ist, das meiste stimmt ohnehin nicht. Und wenn wie hier in der Arndtstraße fünf Fahrspuren zu überqueren sind, um auf die richtige Radwegseite zu kommen, dann ist das auch nicht weiter verwunderlich, wenn man mal alle Fünfe grade sein lässt und zum Geisterfahrer wird.

    Dabei hatten die Baustellenausschilderer immerhin schon so weit dazu gelernt, dass sie nicht wie letztes Mal das übele "Radfahrer absteigen" angebracht hatten. Siehe früheres Foto:

    Und hier der Link zur googlestreetview-Ansicht;: https://www.google.de/maps/@52.38170…!7i13312!8i6656

  • Mal ist der Radweg blockiert, mal der Fußweg. Alles kein Problem, man arrangiert sich halt. So oder so weicht keiner auf die Autofahrspuren aus. Vielleicht sollte man genau das als Radler deutlich öfter machen. Aber was käme dabei heraus? Es würden diese Schilder aufgestellt werden [Zeichen 240]. Damit ist nun auch nicht wirklich was gewonnen.

    Arndtstraße in Hannover: https://www.google.de/maps/@52.38239…!7i13312!8i6656

     

  • Wie heißt das Ding doch gleich? :/

    Die Autofahrbahn heißt Autofahrbahn, weil da drauf die Autos fahr'n.

    Da kann man natürlich spitzfindig hergehen und sagen: Das stimmt so nicht, weil da ja auch andere Fahrzeuge drauf fahren können außer Autos.

    Geschätzte 95% der Bevölkerung und auch innerhalb der gesamten Radfahrerschaft 95% werden dir an dieser Stelle den "Scheibenwischer" zeigen. Zumindest dann, wenn sich am Rand dieser Autofahrbahn irgendwas findet, was dazu geeignet ist, mit dem Fahrrad befahren zu werden. Und da sind geschätzte 95% der Bevölkerung nicht besonders wählerisch, das ist meine Beobachtung und Erfahrung aus diversen Gesprächen zum Thema. Auch reine Fußwege sind für viele Radfahrer kein Tabu!

    Wenn man hier in der Filterblase des Radverkehrsforums darüber diskutiert, dann kommt man freilich zu anderen Ergebnissen.

    Nimm doch mal das bereits weiter oben gezeigte Beispiel mit dem durch eine Baustelle blockierten Hochbordradweg. Obwohl, Moment, diese Blockade war ja auf einem benutzungspflichtigen Radweg. Ich habe da noch was Besseres:

    Nicht benutzungspflichtiger Hochbordradweg innerhalb einer Ortsdurchfahrt mit sehr breiten Autofahrspuren:

    Hier der Link: https://www.google.com/maps/place/Nie…114!4d9.1243739

    Die Baustelle befindet sich kurz vor der Einmündung Brunnenstraße.

    Ich hatte mich bei meinem letzten Ausflug in die Provinz mit den Damen eines ortsansässigen Klubs unterhalten, die regelmäßig Fahrradausflüge in die Umgebung machen. Ich hatte sie dazu befragt, was sie davon halten, dass die Schilder abgebaut wurden, die die handtuchschmalen Hochbordradwege benutzungspflichtig gemacht hatten. Sie könnten dadurch jetzt ungestraft und ganz legal auf der Fahrbahn fahren. Ich sagte hier tatsächlich nicht "Autofahrbahn". (Etwas zugespitzt formuliert: Ich kann froh sein, dass ich heil aus der Sache herauskam. Ich schreibe das mal meinem unglaublichen Charme im Umgang mit Damen im mittleren Alter zu Gute.)

    Ein Ergebnis dieser Unterredung: "Die Autofahrbahn heißt Autofahrbahn, weil darauf die Autos fahren."

    Um noch mal auf obiges Bild zurückzukommen. Man muss sich durch ein ca. 80 cm breite Öffnung zwängen, und dabei über eine Stahlplatte fahren, die bei Nässe glitschig ist. Da der Radweg ohnehin sehr uneben, nicht benutzungspflichtig und an dieser Stelle zusätzlich durch eine Baustelle blockiert, gäbe es genug gute Gründe, hier die wirklich breite Autofahrbahn zu nutzen. (Hinweis an den Pfälzer: Die Autofahrbahn ist wirklich sehr breit! Auf googlemaps habe ich 4 m je Fahrspur gemessen, also 8 m Gesamtbreite.

    Warum trotzdem nur ganz wenige Radler auf der breiten "Autofahrspur" fahren, ist zu diskutieren. Wie bringt man sie dazu? Oder ist es vielleicht doch besser breite sichere Radwege mit möglichst deutlicher Abschirmwirkung gegenüber der "Autofahrbahn" anzulegen? Platz genug wäre hier möglicherweise sogar vorhanden.

    Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: So gefährlich wie manche glauben ist das Fahren auf der Fahrbahn nicht. Und es gibt gute Gründe anzunehmen, dass es sogar sicherer ist, als auf einem solchen Hochbordradweg wie im Foto zu fahren. Meine Eigenversuche haben auch ergeben, dass das Verständnis der Autofahrenden wächst. Gefühlt hat das Hupen und Pöbeln der Autofahrer abgenommen.

  • Warum trotzdem nur ganz wenige Radler auf der breiten "Autofahrspur" fahren, ist zu diskutieren.

    - Weil ständig von Autofahrbahnen die Rede ist und damit ständig der Revieranspruch der Autofahrer auf ihre Fahrbahn untermauert wird?

    - Weil "Straße" geschrieben wird, wenn die Fahrbahn gemeint ist?

    - Weil Jahrzehnte lang versucht wurde, dem Autoverkehr auf der Fahrbahn freie Fahrt zu verschaffen und Fußgänger und Radfahrer dafür an den Rand gedrängt wurden?

    - Weil die Straßenränder oft genug nicht einmal Platz für Fußgänger bieten, sondern für Kraftparkzeuge und sich Fußgänger den letzten Rest mit Radfahrern teilen sollen, die man dem Autoverkehr auf der "Autofahrbahn" aus dem Weg schaffen wollte?

    - Weil Mobilität immer noch zuerst mit Automobilität gleichgesetzt wird?

    - Weil die motorisierten Verkehrsteilnehmer einen Anspruch darauf erheben, jederzeit mindestens mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren zu können und jedes langsamere Fahrzeug als Verkehrshindernis betrachtet wird?

    - Weil seit der Massenmotorisierung auf der Straße (nicht nur auf der Fahrbahn) vor allem das Recht des Stärkeren gilt?

    - Weil immer wieder verbreitet wird, es sei für Radfahrer zu gefährlich auf der Fahrbahn und man müsse sie durch "Radwege" schützen?

    Die Fahrbahn heißt Fahrbahn, weil darauf die Fahrzeuge fahr'n. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

  • Wenn man hier in der Filterblase des Radverkehrsforums darüber diskutiert, dann kommt man freilich zu anderen Ergebnissen.

    Das hat mit Filterblase rein gar nichts zu tun, sondern mit der Verwendung korrekter Bezeichnungen für Verkehrsinfrastruktur.

    Warum trotzdem nur ganz wenige Radler auf der breiten "Autofahrspur" fahren, ist zu diskutieren.

    Zum Beispiel, weil es Leute gibt, die eine Fahrspur auf der Fahrbahn als "Autofahrspur" bezeichnen und damit eine Verkehrsinfrastruktur, die grundsätzlich für alle Fahrverkehre gedacht und geeignet ist, einer Verkehrsart zuschreiben und folglich andere davon ausschließen. Und es gibt zahlreiche Leute, die solchen falschen Zuschreibungen mehr oder weniger unterschwellig auf den Leim gehen.

    Sie lesen lange genug hier mit. Sie sollten das wissen. Warum Sie da diesen kontinuierlichen Ignor-Modus betreiben, weiß ich nicht. Es spielt letztlich auch keine Rolle, ich nehme es zur Kenntnis.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Das hat mit Filterblase rein gar nichts zu tun, sondern mit der Verwendung korrekter Bezeichnungen für Verkehrsinfrastruktur.

    Auch wenn ich dir sonst zustimme, außerhalb solcher Foren kennt kaum jemand die Begrifflichkeiten bzw. kann sie voneinander abgrenzen. Da gibt es Straße, Gehweg und vielleicht noch Radweg.

    Der durchschnittliche Straßenbenutzer hat das Wort Fahrbahn oder Autofahrbahn nicht im aktiven Wortschatz. Kann jeder selbst ausprobieren, wenn er mal wieder "Raaadweg" zugerufen bekommt. Sofern man dem vermeintlichen STVO-Kenner noch klarmachen kann, was Fahrbahn bedeutet, scheitert es spätestens bei den Begriffen Schutzstreifen und Radstreifen, ganz zu schweigen davon, ob diese Teil der Fahrbahn und/oder Straße sind.

  • Auch wenn ich dir sonst zustimme, außerhalb solcher Foren kennt kaum jemand die Begrifflichkeiten bzw. kann sie voneinander abgrenzen.

    Noch ein Grund mehr, die Begriffe auch außerhalb des Forums korrekt zu verwenden. Denn verstanden werden die Begriffe normalerweise durchaus.

  • Es ist älteren Herrschaften (also auch den zitierten Damen mittleren Alters) nachzusehen, wenn sie »Straße« sagen, wenn die Fahrbahn gemeint ist.

    Keine Nachsicht habe ich bei falscher Begriffsverwendung durch:

    - Polizei

    - andere Behörden

    - Medien

    Denn diese »offiziellen Stellen« haben die Pflicht, korrekt zu informieren und nicht etwa eine Vertreibung von Radfahrern aktiv zu betreiben (erste zwei Spiegelstriche) oder zu fördern (dritter Spiegelstrich).

  • Die Autofahrbahn heißt Autofahrbahn, weil da drauf die Autos fahr'n.

    Da kann man natürlich spitzfindig hergehen und sagen: Das stimmt so nicht, weil da ja auch andere Fahrzeuge drauf fahren können außer Autos.

    Ullie, bist du's? Ist vielleicht dein Account gekapert worden? Solche Laxheiten in der Terminologie sind wir von dir gar nicht gewohnt.