Tolle Radwege in Schleswig-Holstein

  • Hast Du dem Bürgermeister geantwortet? Wenn ja, was?

    Ich dachte, Malte hat oben aus seiner Antwort zitiert. ;)

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Manchmal habe ich so meine lustigen Momente.

    In der Tat! ^^

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Ich beschäftige mich ja nun schon länger mit Radverkehr in S-H und bin erst jetzt auf das wohl offizielle Radverkehrsnetz S-H gestoßen. Nicht auf einer "offiziellen" Seite, sondern auf einer offenbar semi-privaten Seite eines Piraten-Politikers Patrick Breyer mit Stand 2013. Gibts dafür noch andere Quellen?

  • In Eckernförde, wo es ja dieses tolle Nicht-Vorfahrt-Konstrukt mit Bahnübergang gibt, und wo der ungeheuerliche Verdacht besteht, ich wäre ordnungswidrig auf dem Gehweg gefahren, gibt es übrigens auch dieses Konstrukt:

    Ein kraft Zeichen 241 benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg wird irgendwie so über die Kreuzung gebummelt und endet unvorhergesehener Weise direkt an einem Fußgängerüberweg. Der Wunsch der Straßenverkehrsbehörde war wohl, dass Radfahrer hier vom Hochbordradweg hinunter hart rechts auf den Möchtegern-Radfahrstreifen ohne Zeichen 237 abbiegen. Was aber passiert: Radfahrer fahren geradeaus über den Fußgängerüberweg weiter und treffen dort auf eine Lichtzeichenanlage, die nicht für Radfahrer vorgesehen ist.

    Dann nudelt man sich irgendwie schiebend oder fahrend oder fliegend hinüber in die andere Ecke, steht sich dort im touristisch hochfrequentierten Sommer die Beine in den Bauch mit einigen anderen Radfahrern, um dann dort hinten auf dem benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg weiterzufahren.

    Über den umgekehrten Weg gelangt man dann wohl auch wieder auf diesen Radweg zurück, ich sehe jedenfalls keine Möglichkeit im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung hier fahrend anzulanden.

    Was aber an vielen Eckernförder Kreuzungen an Signalgebern für den Radverkehr mangelt, gibt es an anderen Stellen wiederum im Überfluss — mutmaßlich immer dort, wo sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer beschwert haben:

    Eckernförde macht auf mich ohnehin eher den Eindruck, dass man an Touristen und deren finanzieller Kaufkraft interessiert ist, aber deren Anreise eher mit dem Auto schätzt und den Radverkehr lieber dort haben möchte, wo er weder den „echten Verkehr“ behindert noch das touristische Erlebnis von Fußgängern beeinträchtigt.

    Ich habe tatsächlich seit 2008 hin und wieder mal eine Mail mit der Eckernförder Straßenverkehrsbehörde ausgetauscht, aber grundsätzlich bescheidet man mir recht selbstbewusst, dass ich mich als Laie lieber um andere Themen kümmern solle.

  • An der Bundesstraße 76 bei Röbel gibt es freie Fahrt nur für den „echten Verkehr“. Fahrbahnradeln wird präventiv mit Zeichen 254 unterbunden, aber gnädigerweise wird das, was vorher ein mit Zeichen 240 beschilderter Zweirichtungsradweg war, jetzt als freigegebener Gehweg fortgeführt.

    Da hatte ich ja nun echt keine Lust drauf. Ich rechnete mir aus, dass dieser Weg im schlimmsten Fall weitere 2,6 Kilometer bis zur nächsten Kreuzung weitergeht und 2,6 Kilometer schieben, beziehungsweise mit Schrittgeschwindigkeit fahren kommt irgendwo bei einer halben Stunde raus. In einer halben Stunde wäre ich mit normaler Geschwindigkeit aber längst am 15 Kilometer entfernten Ziel.

    Also fuhr ich einen Umweg, bei dem ich dann wieder einmal in den Genuss der Schleswig-Holsteinischen Qualitätsradwege kam, die beinahe Ausnahmslos mit Zeichen 240 und „Achtung, Radwegschäden“ beschildert sind.

    Im Scheinwerferlicht kommen die alpinen Verhältnisse der Schleswig-Holsteinischen Radwege erst so richtig zur Geltung. Mit den kleinen Brompton-Rädern ist man hier schnell an der Grenze des Erträglichen, beziehungsweise des physikalisch Möglichen. Will man nicht riskieren, hier mit einem Gabelbruch ins Krankenhaus eingeliefert zu werden, sollte man diese blau beschilderten Wunderwege nach Möglichkeit meiden.

    Und dann muss ich mir ja noch durchlesen, dass das freidemokratische Landesverkehrsministerium Schleswig-Holstein zum Fahrradland Nummer 1 machen möchte: "Ab aufs Rad im echten Norden" – Landesregierung legt Strategie 2030 vor

    Man verzeihe mir die Wortwahl, aber in der Pressemitteilung steckt meines Erachtens zu viel „wir wollen“ und zu wenig Geld. Toll, dass 10.000 Fahrradbügel und 100 Mobilitätsstationen aufgebaut werden sollen. Und toll, dass in dieser Legislaturperiode für fünf Jahre mit zehn Millionen Euro ein paar Lücken im Radwegenetz geschlossen werden.

    Aber vielleicht mag mir dann doch mal jemand verraten, wie ich, womöglich als Tourist mit einem elektrisch unterstützten Rad, auf solchen Buckelpisten nennenswerte Geschwindigkeiten fahren soll, beziehungsweise welche Distanzen ich denn zurücklegen soll. Es ist ja schier eine Qual, auf diesen Wegen durchs Land zu fahren und mein braves Fahren auf benutzungspflichtigen Buckelpisten sorgt ja dafür, dass gegenüber der Fahrbahnnutzung meine Durchschnittsgeschwindigkeit bei Radtouren in Schleswig-Holstein irgendwo bei 14 km/h landet.

    Nun ist Verkehrsministern das Radfahren traditionell fremd, aber ich habe den Eindruck, dass es sich hier um eine reine Absichtserklärung ohne viel Substanz handelt. Mit ein paar Lückenschlüssen und durchschnittlich zwei Millionen Euro pro Jahr wird man nicht binnen zehn Jahren zum Fahrradland Nummer 1. Meines Erachtens mangelt es hier an fast allem, angefangen bei brauchbarer Infrastruktur, weil in der Regel das Fahrbahnradeln verboten, die blau beschilderte Infrastruktur aber unbrauchbar ist, bis hin zu der Fahrradmitnahme in der Bahn, wenn man davon ausgeht, dass eben nicht jeder Fahrradtourist oder jeder Pendler sein Rad hinten auf dem Auto mitnehmen möchte.

  • Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet. Man mag so etwas für wenige Meter mal durchgehen lassen, aber wie du ausführst: für 2,6km braucht man im Schritttempo quasi eine halbe Stunde.

    Dann sollen sie halt die Straße teileinziehen - vorher wäre das VZ254 ohnehin nicht dauerhaft anzuordnen. Ich würde der zuständigen Stelle eine Nachricht mit einer Frist von vier Wochen schicken und dann zügig zum Verwaltungsgericht schreiten.

  • Mal eine etwas dumme Frage dazu: Gilt das VZ254 eigentlich nur für die Fahrbahn, oder für die gesamte Straße in so einem Fall? Fall Letzteres der Fall ist dürfte man doch eigentlich den freigegebenen Gehweg ohnehin nicht befahren, oder?

  • Mal eine etwas dumme Frage dazu: Gilt das VZ254 eigentlich nur für die Fahrbahn, oder für die gesamte Straße in so einem Fall?

    Grundsätzlich gilt das Zeichen für die gesamte Straße. Das schließt Radwege mit ein. Es sei denn, diese hätten einen Lolli. Dann kann man argumentieren, dass sie im Verhältnis zum 254er eine speziellere Regel sind.

  • Grundsätzlich gilt das Zeichen für die gesamte Straße. Das schließt Radwege mit ein.

    Hast du dazu mal ein Urteil?

    Zur Frage ob etwas erlaubt ist, schaue ich mir in dieser Reihenfolge an:

    * Was wäre erlaubt, wenn es keine Beschilderung gäbe? Hier: Radfahren nur auf der Fahrbahn.

    * Welche verbote werden durch Schilder ausgesprochen? Hier: Radfahren.

    * Was wird explizit durch Schilder erlaubt? Hier: Auf dem Gehweg mit Schritttempo radfahren.

    Also darf man dort radfahren. Widersprüche erkenne ich da auch keine.

    Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet.

    Ja, könnte gegen §45 Abs. 9 Satz 3 verstoßen, weil es ein Verbot bzw. eine starke Einschränkung des fließenden Verkehrs ist. Die Ausnahmen aus Satz 4 greifen nicht. Die Behörde muss also die besondere Gefährlichkeit nachweisen.

    Selbst wenn man Recht hat, muss man es einklagen. Und bereit sein, das über mehrere Instanzen durchzuziehen...

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Bei dieser Gelegenheit ein kleines Potpourri an lustigen 254ern aus München:

    Grundsätzlich kann man den Gültigkeitsbereich sowie die generelle Berechtigung eines jeden [Zeichen 254] hinterfragen und diskutieren. In München würde man damit jedoch nicht fertigwerden, weil [Zeichen 254] - ergänzend zu diesen Bildern - auch bei linken Radwegen das Geisterradeln unterbinden sollen, was jedoch auch nur zu sehr mäßigem Erfolg führt.

  • Die Münchner Straßenverkehrsbehörde handelt beim Radverkehr schon seit Jahrzehnten nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip: "ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt!". Und sich dann wundern, wenn man vor'm VG auf die Schn*uze fällt.

  • Hatten wird das eigentlich schon irgendwo? Fotografiert vor nunmehr vier Jahren in Schacht-Audorf:

    Und das ist dann auch wieder so eine Nummer, die mich in der Vermutung bekräftigt, dass eigentlich alles egal ist, solange der Kraftverkehr nicht beeinträchtigt wird — das ist offenbar das wichtigste Ziel der Straßenverkehrsbehörde. Die daraus resultierenden Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern können dann in der Lokalzeitung ausgetragen werden, wo sich der Seniorenbeirat ganz zurecht über rücksichtslose Radfahrer beschwert.

  • Und das ist dann auch wieder so eine Nummer, die mich in der Vermutung bekräftigt, dass eigentlich alles egal ist, solange der Kraftverkehr nicht beeinträchtigt wird — das ist offenbar das wichtigste Ziel der Straßenverkehrsbehörde.

    Kein Wunder: Das "erste große Ziel" hat offenbar mit Fahrrädern überhaupt nichts am Hut. Als "strombetriebene Fahrzeuge" zählen nur solche, die vier Räder und mind. 3 dauerhaft unbenutzte Beifahrersitze haben. Denn eine Million Pedelecs haben wir vermutlich längst in D?

    Zitat

    Köln Das erste große Ziel für die Verkehrswende hat die Bundesregierung klar verfehlt. Eine Million strombetriebene Fahrzeuge hatte sie bis 2020 angepeilt. Zum 1. Januar zählte das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch gerade einmal 136.617 reine E-Autos sowie 102.175 Plug-in-Hybride.

    Am Ziel hielt die Regierung dennoch fest - schob allerdings den Zeitrahmen um zwei Jahre nach hinten. 2022 werde Deutschland die Million schaffen, verkündete Kanzlerin Angela Merkel im Herbst 2018.

    https://www.handelsblatt.com/unternehmen/fl…9EefbehBHBe-ap4

  • Zitat

    Erneuter Rekordwert beim Absatz von E-Fahrrädern in Deutschland – im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 1,4 Millionen E-Bikes verkauft. Der Absatz ist dabei in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und nahm vom Jahr 2018 bis 2019 so stark zu wie nie zuvor.

    https://de.statista.com/statistik/date…in-deutschland/

    Jetzt müsste nur noch *irgend jemand* der Bundesregierung erklären, dass die "E-Revolution" längst stattgefunden hat und weiterhin stattfindet. Ganz ohne Förderung.

    Und eventuell hinzufügen, dass es zum Komplett-Erfolg eigentlich nur noch bräuchte, diesen E-Fahrzeugen und ihren muskelbetriebenen Pendants innerorts überall Vorrang vor dem KfZ-Verkehr zu gewähren. Offenbar kommen die von selbst nicht drauf? Es ist echt zum Weinen.

  • Kein Wunder: Das "erste große Ziel" hat offenbar mit Fahrrädern überhaupt nichts am Hut. Als "strombetriebene Fahrzeuge" zählen nur solche, die vier Räder und mind. 3 dauerhaft unbenutzte Beifahrersitze haben. Denn eine Million Pedelecs haben wir vermutlich längst in D?

    auch falsch. Denn die Trams, O-Busse, S-Bahnen, Regionalbahnen und Fernzüge mit Stromabnehmer zählt die Regierung auch nicht mit.

  • das Unfallrisiko erhöhen.

    Was ich bei diesen Granulatoberflächen noch gar nicht bedacht habe: Als Ortsunkundiger bemerkt man den Wechsel zwischen Asphalt- und Granulat unter Umständen erst dann, wenn es schon zu spät ist, weil sich die eine graue Oberfläche nicht besonders stark von der anderen grauen Oberfläche unterscheidet. Unbenommen des Sichtfahrgebots, das nunmal grundsätzlich gilt, hat manch einer seine Augen womöglich auch nicht ständig auf dem Radweg, sondern beobachtet das Verkehrsgeschehen drumherum oder widmet sich, was bei einer Radtour ja durchaus legitim sein kann, für einen Moment der schönen Landschaft.

    Im September ist jemand mit dem Rad auf einer solchen Granulatoberfläche gestürzt: https://www.kn-online.de/Region/Segeber…zlich-aufhoerte

    Was der Artikel auch verrät: Diese Flächen sollen überall dort zum Einsatz kommen, wo Schäden durch Wurzelaufbrüche ausgebessert werden müssen. Das ist also auch nicht nur ein Verkehrsversuch oder als Provisorium gedacht, das Zeug ist gekommen um zu bleiben:

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    Und ich habe wieder mal den Eindruck, dass bei den verantwortlichen Stellen niemand zu finden sein wird, der mal längere außerörtliche Strecken mit dem Rad zurückgelegt hat:

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    By the way, das passt natürlich auch hervorragend zu der angekündigten Radverkehrsstrategie des Landes, bei der abgesehen von ein paar schönen Pressemitteilungen auch noch nicht so richtig viel passiert ist: https://sh.adfc.de/pressemitteilu…chwung-vom-land

  • Ist halt das Dilemma:

    Radwege mit guter Oberfläche kosten viel Geld.

    Selbst am Ackerrain ohne nebenstehende Bäume braucht es guten Unterbau. Bei Baumbestand eigentlich auch tiefe Wurzelsperre.

    Das sind - bezogen auf die Nutzungsfrequenz - dann irgendwann recht absurde Summen.

    Die Alternativen werden ja seit ca. 2 Jahren erfolgreich totgeredet: Radfahrstreifen.

    Denn am Ende kommt ein einmal auf gesamter Breite hergestellter Unterbau fast günstiger als diese Sonderwege 2m neben der Fahrbahn.


    In Hamburg hatte ich eher die Erfahrung gemacht, dass dort bei Wurzelaufbrüchen zumindest verdichtet wird und eher kein "loses Granulat" da rumliegt. :|

  • Und noch schlimmer ist es , dass man diese Schnittkanten nicht zumindest beim Heraussägen so im 45 Grad Winkel abschrägt. So hat man dann bis zu 3 cm hohe Kanten mitten auf der Fahrbahn...

    Ob diese soviel wartungsfreier sind , wage ich zu bezweifeln: Denn diese "Sandabschnitte" müss(t)en mindestens einmal im Jahr wieder aufgefüllt werden.

    Aber wahrscheinlich gibt es hier auch einen Plan wie beim Mähen der Grünflächen neben den Radwegen: 2x Im Jahr, egal ob das Jahr nur fruchtbar oder trocken ist. Nur beim Auffüllen heißt es wohl dann eher alle paar Jahre.

    MTB und so schlucken diese 2cm Absätze ja noch, das Rennrad hat da dann zu 90% nach dem Hochfahren so einen Kante einen schönen Platten.

    Warum wartet man nicht ca 10 Jahre mit Auffräsen dieser Wurzeldurchbruch gefährdeten Abschnitte, wie der Asphalt wirklich langsam hochkommt?

    Vor Quickborn wurde vor ca 2(?) Jahren der Radweg aus Pinneberg kommen neu gemacht - wunderbar - aber vor der finalen Fertigstellung hatte man dann noch den schönen glatten Asphalt entfernt und dann im Bereich von Bäumen diesen durch den verdichteten Sand ersetzt.

    Aber ist wohl Verwaltungslogik...