Arbeitsstelle an der Gärtnerstraße 26

  • Die Lösung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer Gehweg benutzen!“ ist ja mega bescheuert und das Zusatzschild wohl sogar nichtig, da es im direkten Wiederspruch zum Zeichen 239 steht. Die Variante ohne das Zusatzschild finde ich gar nicht so verkehrt (zumindest wenn es halbwegs vernünftig möglich ist auf die Fahrahn aufzufahren, sonst müsste man da ggf. schon an einer Stelle vorher, wo das möglich ist, die Radfahrer auf die Fahrbahn leiten). Für Radfahrer, die illegal den Gehweg befahren können diejenigen, die das angeordnet haben ja nichts.

  • Wer Langeweile hat, kann ja nach §44 VwVfG einen Antrag stellen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Verwaltungsakts feststellen möge.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ein [Zeichen 240] bedeutet doch übersetzt im Grunde auch nix anderes, als dass Radfahrer den Gehweg benutzen sollen / müssen. Also eine reine Formsache. Wozu die Aufregung...!? ;)

    Mir ist sowas lieber als wenn die dann doch ein [Zeichen 240] hinstellen; so kann ich wegen eindeutiger Nichtigkeit auf der Fahrbahn fahren.

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  • Wer Langeweile hat, kann ja nach §44 VwVfG einen Antrag stellen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Verwaltungsakts feststellen möge.

    Aber der Verwaltungsakt (die Anordnung der Aufstellung) wird korrekt sein. Die Ausführung wird fehlerhaft sein. Ich glaube, dass selbst der blutigste Anfänger bei der StVB an seinem ersten Tag sowas in keinen Regelplan eintragen würde bzw. einen so eingereichten Plan genehmigt.

    Die Intelligenz bei Fuhrunternehmen sitzt nicht hinterm Steuer und bedient bei Bauunternehmen keine Maschinen (oder stellt Schilder auf). :)

  • Nunja. Die Polizei hat sinngemäß geantwortet, dass diese Art der Radverkehrsführung ein Einzelfall wäre und angeordnet würde, um der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses Zeichen 239 unabhängig vom jeweiligen Zusatzzeichen Unfug ist und Fehlverhalten begünstigt.

    Ich habe geantwortet:

  • Vor allem sollte die Behörde dann die dazu vorgesehenen Verkehrsschilder zur Ausschilderung benutzen. und nicht ein Verbot für Radfahrer ausschildern. Und dann mit einem nirgendwo sonst benutzten Zusatzschild versuchen, dieses Verbot wieder aufzuheben und in eine damit rechtlich fragwürdige Benutzungspflicht umzuwandeln.

  • Das Schild macht hin und wieder mal bei Twitter die Runde, etwa hier:

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    So richtig geil findet es niemand, auch wenn die Interpretationen über das richtige Verhalten natürlich auseinander gehen.

  • Offenbar sollen Fußgänger nach links auf die andere Straßenseite. Der weg auf dieser Straßenseite ist ja auch als reiner Radweg ausgewiesen, die nächsten 5 Meter... Bevor es dort zum gemeinsamen Rad- und Gehweg wird, auf dem das zu Fuß gehen dann aber weitere 5m weiter untersagt wird...

  • Spielen hier enttäuschte Hoffnungen eine Rolle? Die Radverkehrskoordinatorin als Sündenbock für alles, was in Hamburg (schon lange) schief läuft? Sehr schwach. Selbst bei perfekter Besetzung (was für jeden etwas anderes sein mag): Eine Person für "Radverkehrskoordination" macht doch eine Stadt wie Hamburg nicht "fahrradfreundlich".

    Ich habe noch überlegt, ob ich hier eine Analogie bringe, aber ich will gar nicht vom Thema abweichen.