ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
seit mehreren Monaten befindet sich in der Gärtnerstraße in Höhe der Hausnummer 26 eine Arbeitsstelle mit einer Gerüststellung und den dazugehörigen Absperrmaßnahmen. Für den Fußverkehr wurde ein Tunnel eingerichtet, während dem dort zahlenmäßig stark vertretene Radverkehr lediglich ein Zeichen 239 präsentiert wurde. Einige Radfahrer wichen ordnungsgemäß auf die Fahrbahn aus, was angesichts der an dieser Stelle aufgrund von parkenden Baufahrzeugen schlecht einsehbaren Fahrbahn nicht ungefährlich war, oder fuhren ordnungswidrig durch den für den Fußverkehr vorgesehenen Tunnel.
Ein Passant, der mich dort im September beim Fotografieren beobachtete, sprach mich an und berichtete, er hätte sich schon bei Ihnen über diese Art der Verkehrsführung beschwert, weil er und seine Frau schon mehrfach von rücksichtslosen Radfahrern in diesem Tunnel beinahe „über den Haufen gefahren“ worden wären.
Als ich vor einigen Tagen wieder dort vorbeikam, hing unter dem Zeichen 239 ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Radfahrer Gehweg benutzen!“
Das wirft bei mir eine Reihe von Fragen auf, angefangen vom offensichtlichen Widerspruch, einen Gehweg auszuschildern, der dann von Radfahrern befahren werden soll, über eine damit womöglich bezweckte Benutzungspflicht bis zu der Frage, warum denn nicht einfach auf Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zurückgegriffen wurde. Letzteres bringt ja praktischerweise einige wesentliche Regelungen mit, wie beispielsweise Schrittgeschwindigkeit und absolute Rücksichtnahme auf den Fußverkehr.
Ich halte den Tunnel allerdings schon aufgrund seiner Dimensionierung zu eng für eine gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fußgängern, zumal das zur Verfügung stehende Lichtraumprofil noch durch Absperrgitter und abgestellte Fahrräder verengt wird.
Ich möchte Sie darum bitten, im Interesse der Verkehrssicherheit zu überlegen, ob der Radverkehr an dieser Stelle über den rechten Fahrstreifen geführt und der Tunnel wieder exklusiv für den Fußverkehr freigehalten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner
Arbeitsstelle an der Gärtnerstraße 26
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- PK 23
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Malte -
4. Januar 2020 um 12:47 -
Erledigt
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Die Lösung mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer Gehweg benutzen!“ ist ja mega bescheuert und das Zusatzschild wohl sogar nichtig, da es im direkten Wiederspruch zum Zeichen 239 steht. Die Variante ohne das Zusatzschild finde ich gar nicht so verkehrt (zumindest wenn es halbwegs vernünftig möglich ist auf die Fahrahn aufzufahren, sonst müsste man da ggf. schon an einer Stelle vorher, wo das möglich ist, die Radfahrer auf die Fahrbahn leiten). Für Radfahrer, die illegal den Gehweg befahren können diejenigen, die das angeordnet haben ja nichts.
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Die Beschilderung ist eine ganz klare behördliche Anordnung, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wer hat mal Lust, sich selbst anzuzeigen?
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Wer Langeweile hat, kann ja nach §44 VwVfG einen Antrag stellen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Verwaltungsakts feststellen möge.
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Ein bedeutet doch übersetzt im Grunde auch nix anderes, als dass Radfahrer den Gehweg benutzen sollen / müssen. Also eine reine Formsache. Wozu die Aufregung...!?
Mir ist sowas lieber als wenn die dann doch ein hinstellen; so kann ich wegen eindeutiger Nichtigkeit auf der Fahrbahn fahren.
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Wer Langeweile hat, kann ja nach §44 VwVfG einen Antrag stellen, dass die Behörde die Nichtigkeit des Verwaltungsakts feststellen möge.
Aber der Verwaltungsakt (die Anordnung der Aufstellung) wird korrekt sein. Die Ausführung wird fehlerhaft sein. Ich glaube, dass selbst der blutigste Anfänger bei der StVB an seinem ersten Tag sowas in keinen Regelplan eintragen würde bzw. einen so eingereichten Plan genehmigt.
Die Intelligenz bei Fuhrunternehmen sitzt nicht hinterm Steuer und bedient bei Bauunternehmen keine Maschinen (oder stellt Schilder auf).
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Nunja. Die Polizei hat sinngemäß geantwortet, dass diese Art der Radverkehrsführung ein Einzelfall wäre und angeordnet würde, um der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses Zeichen 239 unabhängig vom jeweiligen Zusatzzeichen Unfug ist und Fehlverhalten begünstigt.
Ich habe geantwortet:
ZitatGuten Morgen Herr Girus,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Nach meiner Erfahrung wird das Fehlverhalten seitens der Radfahrer in solchen Arbeitsstellen durch eine mangelhafte oder nicht existente Radverkehrsführung begünstigt. In diesem Fall thronte auf dem Radweg lange Zeit ein Zeichen 239, so dass sich der Radverkehr seinen Weg suchen konnte — entweder absteigen und durch den Tunnel schieben oder für die relativ kurze Strecke auf die Fahrbahn einfädeln.
Ich würde mir wünschen, dass in solchen Fällen von Arbeitsstellen, die sich über mehrere Monate hinziehen, eine Radverkehrsführung eingerichtet wird, die dem doritgen Radverkehrsaufkommen genügt. Wenn der Radverkehr beispielsweise auf dem rechten Fahrstreifen entlang der Arbeitsstelle vorbeigeleitet würde, käme niemand auf die Idee, mit dem Rad durch den Fußgängertunnel zu brettern. Da der Fahrbahnverkehr in diesem Bereich ohnehin von parkenden Baustellenfahrzeugen auf dem rechten Fahrstreifen beeinträchtigt wird, würde sich die Behinderung des Kraftverkehrs in Grenzen halten.
Mit freundlichen Grüßen
Malte Hübner
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Vor allem sollte die Behörde dann die dazu vorgesehenen Verkehrsschilder zur Ausschilderung benutzen. und nicht ein Verbot für Radfahrer ausschildern. Und dann mit einem nirgendwo sonst benutzten Zusatzschild versuchen, dieses Verbot wieder aufzuheben und in eine damit rechtlich fragwürdige Benutzungspflicht umzuwandeln.
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Das Schild macht hin und wieder mal bei Twitter die Runde, etwa hier:
Externer Inhalt twitter.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.So richtig geil findet es niemand, auch wenn die Interpretationen über das richtige Verhalten natürlich auseinander gehen.
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Was soll das denn jetzt schon wieder alles bedeuten? :O
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Sieht aus wie in der Legostadt meines Sohnes. Auch er will immer mit aller Gewalt alle verfügbaren Verkehrszeichen irgendwo unterbringen.
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Was macht die Hamburger Radverkehrskoordinatorin eigentlich beruflich?
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Offenbar sollen Fußgänger nach links auf die andere Straßenseite. Der weg auf dieser Straßenseite ist ja auch als reiner Radweg ausgewiesen, die nächsten 5 Meter... Bevor es dort zum gemeinsamen Rad- und Gehweg wird, auf dem das zu Fuß gehen dann aber weitere 5m weiter untersagt wird...
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schon der StVB gemeldet?
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schon der StVB gemeldet?
Ich bin davon nicht betroffen und ich hab gerade echt besseres zu tun.
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Was macht die Hamburger Radverkehrskoordinatorin eigentlich beruflich?
Hoffentlich nicht Verkehrsschilder umsetzen. Das wäre vom Wirkungsgrad sehr ineffizient.
Ich mag den Unterton dieser Frage nicht.
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Und ich mag nicht, dass Hamburg trotz Radverkehrskoordinatorin Radfahrer von vorne bis hinten schikaniert und dann in Baustellen (!!!) den Gehorsam gegenüber den dort angeordneten Maßnahmen kontrolliert.
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Spielen hier enttäuschte Hoffnungen eine Rolle? Die Radverkehrskoordinatorin als Sündenbock für alles, was in Hamburg (schon lange) schief läuft? Sehr schwach. Selbst bei perfekter Besetzung (was für jeden etwas anderes sein mag): Eine Person für "Radverkehrskoordination" macht doch eine Stadt wie Hamburg nicht "fahrradfreundlich".
Ich habe noch überlegt, ob ich hier eine Analogie bringe, aber ich will gar nicht vom Thema abweichen.
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