Hamburg, Leinpfad: Mehr Radfahrer, KFZ-Parkplätze werden nicht gebraucht.
Hier sitzt auch die CDU Hamburg Nord. Die brauchen also nur aus dem Fenster schauen, um vielleicht mal einzusehen, dass sie nur dummes Zeug labern.
Hamburg, Leinpfad: Mehr Radfahrer, KFZ-Parkplätze werden nicht gebraucht.
Hier sitzt auch die CDU Hamburg Nord. Die brauchen also nur aus dem Fenster schauen, um vielleicht mal einzusehen, dass sie nur dummes Zeug labern.
Mir ist gerade aufgefallen, dass die Mobilitäts-Rubrik im Tagesspiegel nicht "Auto und Motor" heißt wie in manch anderen Zeitungen, sondern "Fahrrad und Verkehr".
Ich finde es immer wieder bedauerlich, dass das Verbreiten von Lügen hierzulande legal ist. Dass ein »Lügenblatt« (Zitat aus den 1970ern) wie BILD sich dabei auch noch auf die Pressefreiheit berufen darf...
ich hab dem "Polizeidirektor" (Anmerkung: Leiter der Verkehrsdirektion) eine direkte Mail geschrieben.
Mein Arbeitskollege zum Artikel:
ZitatEndlich! Die neue Fußgängerverordnung ist durch!
Ab September 2019 haben alle Fußgänger regelkonform diese neue formschöne Fußgängerschutzbekleidung zu tragen. Bei Nichteinhaltung werden Bußgelder bis zu 250.-€ oder bei mehrmaligem Verstoß eine Gefängnisstrafe fällig.
„Endlich hat der Wahnsinn ein Ende“, freut sich Verkehrsminister Scheuer: „Es wurde Zeit, den Fußgänger-Rambos Einhalt zu gebieten!“
Die Kehrseite der Medaille: Die vom Verkehrsminister unbedingt als notwendig erachtete Helmpflicht auch für Fußgänger wurde im Bundesrat durch die Grünen blockiert.
„Verdammtes linksversifftes Pack! Das wird ihnen noch leidtun. Aber meine Schutzanzug-Verordnung auch für Hunde und Katzen lasse ich mir nicht nehmen!“, so der entschlossene Tausendsassa Scheuer.
Hoffentlich hat man an die Sensoren in der Schutzkleidung gedacht:
auf meine Mail:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Schröder,
das Hamburger Abendblatt lässt Sie unter der Überschrift "Chef der Verkehrspolizei klagt Fußgänger an" mit Aussagen wie: "... zudem war es häufig dunkel und die Personen dunkel gekleidet" zu Wort kommen.
Diese Ausführung lässt den Schluss zu, dass Sie damit Fußgängern auf Grund ihrer Kleidung(!) eine Mitschuld, zumindest aber Mitverantwortung an den Unfällen geben.
Ich finde allein die Erwähnung dieses Sachverhaltes absolut unpassend, fehlleitend und letztendlich auch verwerflich. Es existierten in den allgemeinen Vorschriften keine Vorgaben, wie die Alltags- oder Funktionskleidung in Ausstattung, Form oder Farbe zu wählen ist.
Was ist das Ziel Ihrer Aussage? Jeder Fußgänger soll nur mit Warnweste am Straßenverkehr teilhaben dürfen? Schwarze, graue, grüne, blaue Bekleidung ist zu vermeiden?
Ich verfolge die Pressemitteilungen der Polizei Hamburg aufmerksam, lese Beiträge in loken/überregionalen Zeitungen dazu - allein konnte ich in meinem Pressearchiv noch keinen Beitrag finden, in dem bei einem KFZ-KFZ-Unfall auf die dunkle Lackierung abgezielt wurde.
Warum wird ausgerechnet bei Fußgängern (und gern auch bei Radfahrern) die Art der Bekleidung in dieser Art und Weise tendenziös als mindestens mit-ursächlich angeführt? Maßgeblich ist und bleibt §3 Abs.1.
Wird sich die Polizei Hamburg im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, die StVO dahingehend ändern zu lassen, dass Radfahrer und Fußgänger ausschließlich mit nicht-dunkler Bekleidung am Straßenverkehr teilnehmen dürfen?
mit freundlichen Grüßen
antwortet Herr Schröder
ZitatSehr geehrter [DMHH]
fast 50 % der Verkehrstoten in Hamburg im Jahre 2018 waren Fußgänger! In fast 50 % der Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung sind die beteiligten Fußgänger Hauptunfallverursacher! D.h., Fußgänger haben in diesen Fällen die wesentliche Ursache zur Entstehung des Unfalles gesetzt. Solche Ursachen sind z.B. das Überqueren der Straße bei roter Ampel, das Überqueren der Straße an einer anderen Stelle ohne auf den bevorrechtigten Verkehr auf der Fahrbahn (i.d.R. Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder) zu achten usw. Oftmals geschieht letzteres gerade bei Dunkelheit, und wenn Fußgänger dann auch noch dunkel gekleidet sind, dann erhöhen sie die Unfallgefahr bei unachtsamer Überquerung der Fahrbahn erheblich, so dass Autofahrer oder Radfahrer dann oftmals keine Chance haben, rechtzeitig anzuhalten. Die Rechtsprechung sieht es als grob fahrlässig an, wenn ein Fußgänger bei Dunkelheit in dunkler Kleidung die Fahrbahn überquert, ohne auf den Fließverkehr zu achten! Ob der am Unfall beteiligte Fahrzeugführer die Vorschriften aus § 3 I StVO eingehalten hat, wird grundsätzlich in jedem Fall geprüft. Diese Vorschrift schließt eine Hauptverursachung durch Fußgänger natürlich nicht aus!
Auf diese Problematik habe ich hingewiesen. Das tue ich übrigens seit Jahren, genauso wie die Landesverkehrswachten der Bundesländer und der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) und auch die Polizeibehörden in den anderen Bundesländern. Ich schreibe niemandem vor, wie er oder sie sich kleiden. Ich empfehle allerdings, im Interesse der eigenen Sicherheit, der eigenen Gesundheit, als Fußgänger bei der Teilnahme im Straßenverkehr (insbesondere) bei Dunkelheit helle Kleidung zu tragen oder noch besser retroreflektierende Applikationen an oder über der Kleidung zu tragen, weil man damit von anderen Verkehrsteilnehmern, die schneller unterwegs sind, sehr viel früher wahrgenommen werden kann. Mein Ziel ist es, vor allem die Anzahl von im Straßenverkehr getöteten Fußgängern deutlich zu reduzieren.
Die Notwendigkeit einer Änderung der StVO kann ich diesbezüglich nicht erkennen.
Beste Grüße
Wenn sein Ziel die Reduzierung von Verkehrsopfern (hier: Fußgänger) wäre, würden sich der Ermittlungsgehilfen der StA für Tempolimits einsetz... ach, schon gut.
So wie ich das wahrnehme, gelten Tempolimits doch nur bei Tageslicht, oder?
Der Mann hat eine ziemlich hohe Quote an Ausrufezeichen. War der vorher Oberfeldwebel?
ich finds beängstigend, wie das "abseits von LSA oder FGÜ Fahrbahn gequert? Mitschuld!!!!" bei der Polizei verbreitet ist. Im letzten Jahr hatte ich als Zeuge eines Unfalls genau die Diskussion mit dem stellv. Leiter PK41. Der kam auch mit der Nummer um die Ecke, dass es Urteile gäbe und blablabla.
beängstigend. Denn wenn man sich mal die Urteile zu solchen Sachverhalten durchliest, werden da in Wirklichkeit Sachverhalte verhandelt wie "10m hinter LSA die Fahrbahn gequert" oder "im dichten Verkehr einfach losgelatscht".
Solche Unfälle sind aber doch eben nicht die Regel. Aber hey, irgendwas von "rechtsprechung" schüchtert immer ein, nicht wahr?
Was für Luschen.wie war das? jeder beschäftigte neigt dazu, bis zu seiner stufe der maximalen inkompetenz aufzusteigen. Herr Schröder ist schon lange Chef der VD...
Was für Luschen.wie war das? jeder beschäftigte neigt dazu, bis zu seiner stufe der maximalen inkompetenz aufzusteigen
Wollte es soeben schreiben, aber dachte, wegen deines Vornamens könntest du es evtl. falsch auffassen.
Ich kenne das aus dem öffentlichen Dienst, wo unfähige Leute 'weggelobt' wurden... Heute werden die Kollegen an eine andere Dienststelle 'abgeordnet', wenn man sie mal eine Weile loshaben will, da ist dann nicht mehr direkt eine Beförderung notwendig. Nachteil: In der Regel sind sie nach zwei Jahren wieder da.
Ihr könnt mich gerne steinigen, aber ich persönlich finde es auch Mist, wenn bei Dunkelheit dunkel gekleidete Gestalten rumlaufen und sich nen Dreck um den übrigen Verkehr scheren.
Wenn schon Lemminge, dann bitte welche, die man von Weitem sehen kann.
Zugegeben, bei Fußgängern sind ein paar reflektierende Streifen an der Kleidung schon hilfreich. Ich würde mich aber nie darauf verlassen, dass nicht auch komplett schwarz gekleidete Gestalten, Mülltonnen, Falschparker oder Sperrmüllhaufen in meiner Fahrlinie sein könnten. Ich muss also innerhalb von fünf Metern anhalten können.
Nach wie vor funktionieren selbstleuchtende Elemente am besten. Meist erkenne ich als erstes einen farbigen Schimmer am Horizont, das ist dann meist ein LED-Hundehalsband...
Es steht doch außer Frage, dass man jemanden mit heller und/oder reflektierender Kleidung im Dunkeln besser sieht als jemanden mit dunkler Kleidung.
Das Problem solcher Meldungen liegt doch eher darin, dass immer mehr der Eindruck erweckt wird, dass sich Fußgänger selbst schützen müssen und Autofahrern immer mehr das Gefühl vermittelt wird, sie könnten im Blindflug durch die Stadt fahren.