Informatiker?
Realer Irrsinn: Fahrradbügel auf dem Radweg
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Die Logik finde ich spannend. Wenn deine Frau dir sagt, bring Käse mit und im Supermarkt gibts mehr als einen, kaufst du Wurst?
Die Anweisung des jeweiligen Schildes lautet ja im übertragegen Sinne nicht "Bring irgendwelchen Käse mit"!", sondern "Bring ausschließlich Gouda mit; alle anderen Sorten sind giftig!". Das wiederum beißt sich mit der Anweisung auf dem zweiten Schild/Einkaufszettel: "Bring ausschließlich Emmentaler mit; alle anderen Sorten giftig!". Und da braucht sich keiner zu beklagen, wenn man verwirrt die Finger gänzlich vom Käsekauf lässt.
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Dann kauft man den neutralen Urzustand, und der heißt Steak.
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Die Anweisung des jeweiligen Schildes lautet ja im übertragegen Sinne nicht "Bring irgendwelchen Käse mit"!", sondern "Bring ausschließlich Gouda mit; alle anderen Sorten sind giftig!". Das wiederum beißt sich mit der Anweisung auf dem zweiten Schild/Einkaufszettel: "Bring ausschließlich Emmentaler mit; alle anderen Sorten giftig!". Und da braucht sich keiner zu beklagen, wenn man verwirrt die Finger gänzlich vom Käsekauf lässt.
Tut man aber nicht. Man wählt mit der Fahrbahn dann den giftigsten, explizit erwähnten, Käse.
Nun hab ich Hunger...
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Ich würde das explizit in der StVO erwähnte Fahrbahnverbot zu dem Blauschild als stärker einschätzen
Das Fahrbahnverbot wurde zwar sprachlich in die StVO aufgenommen aber durch die Konjunktion an ein Gebot gebunden. Fällt das Gebot, fällt auch das Verbot.
Ansonsten hätten wir ja auch die Möglichkeit, dass ein unbenutzbarer Blauweg die Straße für den Radverkehr sperren würde.
Mit Sicherheit werden die Gerichte nach dem eigentlichen Sinn der Benutzungspflicht urteilen: Bleib weg von der Fahrbahn. Aber dafür sehe ich keine juristische Grundlage.
Der Verwaltungsakt ist nichtig, weil er
1) nicht eindeutig ist,
2) nicht ausführbar ist (ausser man hat eine Kettensäge dabei),
3) einen Bußgeldtatbestand, Blauweg nicht genutzt, verwirklicht. -
In festem Vertrauen auf die hiesiegen Forenschreiber und deshalb darauf, daß aus unserer kleinen und genüßlichen Blödelei kein Dauerzustand wird...
Die Logik finde ich spannend. Wenn deine Frau dir sagt, bring Käse mit und im Supermarkt gibts mehr als einen, kaufst du Wurst
Das Sprachbild paßt besser, wenn ich meine Frau (die es nicht gibt) losschicke, mir DIESEN Käse zu besorgen, ohne ihr mitzuteilen, welchen. Wenn sie mir daraufhin am Abend Wurst serviert, werde ich mich kaum beschweren. -
Der Verwaltungsakt ist nichtig, weil er
1) nicht eindeutig ist,
2) nicht ausführbar ist (ausser man hat eine Kettensäge dabei),
3) einen Bußgeldtatbestand, Blauweg nicht genutzt, verwirklicht.Welcher von beiden?
Wenn bei zwei Blauschildern eines nichtig ist, ist das andere eindeutig und verwirklicht auch keinen Bußgeldtatbestand mehr.
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Welcher von beiden?
Der andere!
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Ich stell' mir gerade einen Fahrbahnradler vor, der sich gegen den Bußgeldbescheid wegen beidseitiger Missachtung der Blauschilder zur Wehr setzt:
a) »Ich konnte mich nicht zwischen den beiden Extremen entscheiden und habe den Mittelweg gewählt. Das predigt die Politik doch immer!«
b) »Das Bußgeld soll ich bezahlen, weil ich gegen die beiden Blauschilder verstoßen habe? Das heißt, wenn ich auf dem rechten Radweg gefahren wäre, hätte ich das halbe Bußgeld zahlen müssen, weil ich gegen das linke Blauschild verstoßen habe? Und links umgekehrt?«
c) »Wie soll ich denn durch die Straße kommen, ohne mindestens ein Blauschild zu missachten?«
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Das BMVI vertritt die Nichtigkeitsthese.
Das VG Hannover sah das aber anders.
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"Auf der Straße kann man doch nicht fahren!" Grundschüler mit dem Fahrrad? "OhGott Nein!" Diese Fahrradständer sind "lebensgefährlich!" Der Bezirksbürgermeister wird sie versetzen. (Wohin denn? Die sind doch schon auf dem Gehweg.). Und sie waren so teuer. 50 Bügel für 15.000 Euro!!! (macht 150 Euro pro Stellplatz. Was kostet wohl einer der KFZ-Parkplätze nebenan?)
Also manchmal...
Hallo Julius, leider lese ich erst heute von deinem Hinweis auf einen der bescheuertsten Extra 3 Beiträge an die ich mich erinnern kann. Ich hatte damals ein Foto gemacht, als die Fahrradständer noch standen. Leider hatte nicht zuletzt die Extra3-Sendung dazu beigetragen, den Verantwortlichen das Rückgrat zu brechen.
Heute stehen diese Fahrradständer leider nicht mehr. -
Zitat
Leider hatte nicht zuletzt die Extra3-Sendung dazu beigetragen, den Verantwortlichen das Rückgrat zu brechen.
Keiner von denen hat es für angebracht gehalten, vor die Kamera zu treten und zum Beispiel zu sagen:
- Fahrbahn hat Tempo 30, und die paar Steine am Anfang, die noch so aussehen wie Radweg, kommen weg.
alternativ
- Hochbord bekommt oder .
- Bügel auf der Schulseite ging nicht, weil ...
Man sollte doch die Bügel auf dem Fahrrad erreichen können, oder? Also bis zu Bügel fahren, absteigen, anschließen. Wie war das denn gedacht?
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Keiner von denen hat es für angebracht gehalten, vor die Kamera zu treten und zum Beispiel zu sagen:
[...]du meinst natürlich: keiner, der mit diesen Aussagen vor die Kamera trat, wurde im finalen Schnitt berücksichtigt.
Man kennt das: stell dich vors Uni-Gebäude der Mathematiker und frag wahllos Studenten, nach dem Ergebnis von 5 hoch 3.Du wirst einen Kurzclip irriger Antworten draus stricken können.
(und nein, das wird nicht primär daran liegen, dass die MAthematiker in Hamburg mit den Meteorologen, den Geologen und den Geographen zusammen im Gebäude sitzen )
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du meinst natürlich: keiner, der mit diesen Aussagen vor die Kamera trat, wurde im finalen Schnitt berücksichtigt.
Laut NDR hieß es: niemand wollte.
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